Protocol of the Session on January 30, 2020

- Bevor die Landesministerin Frau Reimann antwortet, darf ich darum bitten, dass hier Ruhe einkehrt. Ich bitte, auch Gesprächsgrüppchen allerorten aufzulösen. Das ist ein sehr wichtiges und jedermann interessierendes Thema.

(Christian Grascha [FDP]: An der Re- gierungsbank zum Beispiel!)

- Die Regierungsbank ist selbstverständlich auch gemeint.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die reagie- ren nicht!)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Sie gestern bereits in einer Unter

richtung über den aktuellen Sachstand zum Coronavirus informiert. Daran will ich heute gern anknüpfen.

Es haben sich keine wesentlich neuen Erkenntnisse ergeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gilt weiter, was ich gestern ausgeführt habe. Wir müssen dieses Infektionsgeschehen sehr ernst nehmen und alles Erforderliche tun, um die Ausbreitung zu begrenzen. Es gilt jetzt, sachlich und besonnen zu handeln.

In dieser frühen Phase des Infektionsgeschehens kommt es darauf an, Fälle frühzeitig zu entdecken und eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Daher sollte bereits der Verdacht auf eine Erkrankung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. In Abstimmung mit diesem wird dann überprüft, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. An erster Stelle stehen dabei Isolierung und Diagnostik.

Neben den kommunalen Behörden haben wir gestern aktuell die Ärztekammer, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft sowie das für den Rettungsdienst zuständige Innenministerium gemeinsam über die Lage und das Vorgehen informiert. Wir arbeiten außerdem mit dem Bund und dieser wiederum arbeitet mit der Weltgesundheitsorganisation eng zusammen. Alleingänge helfen auch hier nicht weiter.

Auf Ihre Fragen antworte ich gern.

Zu 1. Sie haben gefragt: Gibt es aufgrund des Coronavirus besondere Sicherheitskontrollen am Flughafen Hannover hinsichtlich des Gesundheitszustandes von Passagieren, die aus dem asiatischen Raum einreisen?

Für Flughäfen und den Flugverkehr gelten die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die durch das IGV-Durchführungsgesetz in deutsches Recht überführt wurden. Nach § 8 dieses IGVDurchführungsgesetzes müssen an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München Kapazitäten und Notfallpläne zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorhanden sein.

In einer Telefonschalte mit den Fachministerinnen und -ministern der anderen Bundesländer sowie dem Bundesgesundheitsminister haben wir Dienstag festgelegt, dass im Rahmen des Infektionsschutzes erhöhte Anforderungen insbesondere an den Flugverkehr gestellt werden: Aus China ankommende Flugzeuge müssen z. B. künftig die

Erreichbarkeit der Passagiere für die Zeitspanne eines Monats und ihren Sitzplatz erfassen. Damit können Kontaktpersonen bei Auftreten eines Coronavirusfalles gefunden und isoliert werden. Pilotinnen und Piloten sollen den Tower über den Gesundheitszustand ihrer Passagiere informieren.

Da in Hannover keine Direktflüge aus China ankommen, gelten diese Vorschriften dort nicht.

Zu 2. Sie haben gefragt: Welche konkreten Maßnahmen bzw. Abläufe beinhaltet der sogenannte Infektionsalarmplan des Landes Niedersachsen, und wann kam dieser zuletzt zum Tragen?

Der Infektionsalarmplan ist für die speziellen Fälle von Lungenpest und virusbedingten hämorrhagischen Fiebern gedacht, wenn eine Verlegung in das Behandlungszentrum für hochansteckende Infektionskrankheiten (BZHI) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf notwendig ist.

In diesem Plan werden folgende Sachverhalte dargestellt und geregelt:

1. Zweck des Infektionsalarmplans,

2. das Zentrum für Gesundheit und Infektionsschutz beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt,

3. Kommunikation und das Meldeverfahren bei Krankheitsverdacht,

4. Ermittlungen und vorsorglichen Maßnahmen bei Krankheitsverdacht,

5. Maßnahmen nach der Ermittlung eines Verdachtes und labordiagnostisch gesicherte Erkrankungen,

6. Ermittlungen und Maßnahmen bei Kontaktpersonen,

7. Bereitstellung von Schutzkleidung, Durchführung von Desinfektion und sonstige Maßnahmen des Infektionsschutzes,

8. Infektionsfälle mit tödlichem Ausgang,

9. Öffentlichkeitsarbeit und

10. Anlagen mit Informationen zu einzelnen Er

krankungen.

Dieser Plan findet im aktuellen Geschehen also keine Anwendung. Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 hat es keinen entsprechenden Fall gegeben, der aus Niedersachsen nach Hamburg in das Behandlungszentrum für hochansteckende Infektionskrankheiten verlegt

wurde.

Allerdings sind die Informationen bzw. Grundlagen zu Meldepflichten, Kommunikationsstrukturen, Diagnostik, Ermittlung und Schutzmaßnahmen auch im aktuellen Geschehen von Relevanz. Herausragend - darauf möchte ich noch hinweisen - ist hier wieder die Rolle des Landesgesundheitsamtes mit seinem Zentrum für Gesundheits- und Infektionsschutz (ZG). Hier gibt es eine ständige Rufbereitschaft für die Gesundheitsämter, sodass sowohl Beratung als auch Diagnostik rund um die Uhr für besondere Ereignisse gewährleistet sind.

Auch wenn das Virus selbst neu ist, so sind die Grundlagen des Infektionsschutzes den Gesundheitsbehörden klar. Es geht hier um Meldepflicht, Ermittlungen über die Ausbreitung der Erkrankung, Schutzmaßnahmen wie Quarantäne und persönlichen Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen.

Dieses Vorgehen gehört zu den grundsätzlichen Aufgaben des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes und wird aufgrund unterschiedlicher übertragbarer Erkrankungen, wie z. B. Masern und Tuberkulose, regelmäßig durchgeführt.

Zu 3. Sie haben gefragt: Welche Mittel zur Behandlung und Eindämmung im Falle einer Verbreitung des Coronavirus sind der Landesregierung durch das Landesgesundheitsamt demnach übermittelt, um den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in Niedersachsen eine schnelle Diagnostik zu ermöglichen und wirksame Medikamente und Behandlungsmethoden zur Verfügung stellen zu können?

Wie bereits dargestellt, kommt es darauf an, einen möglichen Fall frühzeitig zu erkennen. Das Landesgesundheitsamt kann nun für die kommunalen Gesundheitsbehörden im Rahmen des Infektionsschutzes die Diagnostik durchführen. Dafür steht - das habe ich gestern bereits gesagt - seit Dienstag eine Labordiagnostik für den Coranavirus im Landesgesundheitsamt zur Verfügung. Proben müssen jetzt nicht mehr nach Berlin an die Charité geschickt werden. Das bringt einen Zeitgewinn. Wir können hier in Niedersachsen jetzt schnell handeln. Bis zu einer bestätigten Erkrankung und danach sollte eine Isolierung der Patientin bzw. des Patienten erfolgen. Dies wird in Abhängigkeit vom Krankheitsbild, unter Isolierungsbedingungen, entweder zu Hause oder auch in einem Krankenhaus geschehen.

Die bisher beschriebenen Symptome reichen von einer Bronchitis bis hin zu einer schweren Lungenentzündung. Da es noch keine spezifische Thera

pie gegen eine Infektion mit Coranaviren gibt, werden die Patientinnen und Patienten je nach Krankheitsausprägung symptomatisch behandelt.

So weit zu Ihren Fragen.

Ich will zur Information der Öffentlichkeit noch einmal vor allem auf die Internetseiten des RobertKoch-Instituts - www.rki.de - hinweisen. Die Informationen dort sind immer aktuell; denn das RKI steht im Austausch mit den Bundesländern und tauscht sich auch international aus. Das ist fachlich gesicherte Information.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Jochen Beekhuis [fraktionslos])

Vielen Dank, Frau Ministerin für diese Antwort. - Die AfD-Fraktion hat noch eine Nachfrage. Herr Kollege Bothe, die erste. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage aufgrund der Gefährlichkeit der Übertragungen, ob es aufgrund des Coronavirus besondere Sicherheitskontrollen auf den Seewegen und im Zugverkehr, gerade vor dem Hintergrund des Fernverkehrs, geben wird.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Es gelten die Internationalen Gesundheitsvorschriften. Da man nur über den Luftverkehr schnell einreisen kann, hat der Luftverkehr besondere Bedeutung. Ich habe die Flughäfen genannt, die internationale Fluggäste haben, die direkt aus China mit dem Flugzeug einreisen. Deswegen beschränken sich die besonderen Maßnahmen auf diese großen Flughäfen.

Danke schön. - Eine zweite Zusatzfrage für die AfD stellt noch einmal der Kollege Bothe.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der eben auch getätigten Aussagen, ob es auch besondere Gesundheitsüberprüfungen oder -kontrollen von