Das Votum „Material“ besagt nicht, dass es sich bei der Ausarbeitung eines einschlägigen Gesetzentwurfs nicht um einen Entwurf handeln kann, den die Landesregierung als Bundesratsinitiative einbringt. Wie wir wissen, kann sich Niedersachsen über den Bundesrat sehr wohl für eine Änderung des Baugesetzbuches und des EEG einsetzen - und das tun Sie hoffentlich auch.
Die dritte Forderung betrifft die Abstandsregelungen und damit eine Landesregelung. Wenn der Landesregierung die Probleme der Bevölkerung wirklich wichtig sind, bitte ich Sie, einfach genau zuzuhören: Das ist Ihr Bürger. Das ist der Bürger, den Sie beteiligen wollen. Das ist der Bürger, von dem Sie Akzeptanz erwarten. Der Bürger gibt Ihnen ein ganz einfaches Rezept an die Hand, wie Sie diese Akzeptanz erreichen.
Sie sollten sich sehr genau überlegen, ob Sie diesem Antrag - unserem Antrag - und damit dieser Petition zustimmen und die Ideen aus dieser Petition aufgreifen.
Für die SPD-Fraktion hat sich auch zu dieser Petition der Abgeordnete Volker Senftleben zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Senftleben!
Herr Senftleben, bitte warten Sie! - Ich werde jetzt nicht mehr läuten, sondern wir werden hier oben warten, bis Ruhe eingekehrt ist, Sie alle Ihre Plätze wieder eingenommen haben oder hinausgegangen sind - das funktioniert auch.
Am 15. Januar also war die Petition recht unstrittig - so möchte ich es beschreiben. Der Petitionsausschuss ist nun einmal der Ort, an dem eine ausführliche inhaltliche Diskussion auch über strittige Petitionen erfolgen kann und sollte. Das ist hier leider nicht passiert.
Ich will kurz auf den Kern der Petition eingehen: Es handelt sich dabei um eine Einwendung, die sich im Wesentlichen darauf stützt, dass die Energiewende nicht realisierbar sei und es sich dabei schlicht und ergreifend um eine Irreführung des ganzen Volkes handele. Das wird an vielen kleinen Beispielen festgemacht, so daran, wie sinnhaft doch die Abstandsregelung sei und dass doch die 10-H-Regelung und dergleichen kommen sollten.
Alle diese Details, die in der Eingabe kundgetan werden, würden - wenn sie umgesetzt würden - eine Energiewende letztlich unmöglich machen. Bei Prüfung all der vermeintlichen Sachargumente, die da aufgeführt worden sind, ist festzustellen, dass keines dieser Argumente tatsächlich einer Prüfung standhält. Demzufolge macht es an der Stelle auch nur Sinn, bei dieser Petition, wie es auch im Ausschuss erfolgt ist, mit „Sach- und Rechtslage“ zu votieren, damit der Petent auch über die Fakten aufgeklärt wird, die sich bei uns aktuell widerspiegeln. Es wäre schön, wenn dieses Ergebnis dann auch von allen Ausschussmitgliedern nachgelesen würde, um das auch nachvollziehen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle darf ich für die regierungstragenden Fraktionen darum werben, hier mit „Sach- und Rechtslage“ zu
Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen zu den strittigen Eingaben vor. Damit beenden wir die Besprechung und kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Wir kommen zur lfd. Nr. 2 der Eingabenübersicht: Eingabe 01235/11/18 betr. Bürokratieabbau für kleinere und mittlere Betriebe.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Die Empfehlung lautet auf „Berücksichtigung“. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möge, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Material“ und im Übrigen Unterrichtung des Petenten über die Sach- und Rechtslage. Ich bitte um Handzeichen, wer dem so zustimmen möge. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.
Wir kommen zur lfd. Nr. 5 der Eingabenübersicht: Eingabe 01068/11/18 betr. Erhöhung des Landesblindengeldes.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor: „Material“ und im Übrigen „Sach- und Rechtslage“. Wer dem so zustimmen möge, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist „Sach- und Rechtslage“ mehrheitlich beschlossen.
Wir kommen zur lfd. Nr. 16 der Eingabenübersicht: Eingabe 1148/11/18 betr. Niedersächsisches Feiertagsgesetz; Einführung eines gesetzlichen Feiertages am 8. März (Weltfrauentag).
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der da lautet: „Berücksichtigung“. Wer ihm zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Sach- und Rechtslage“. Auch hier bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist mehrheitlich „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.
Wir kommen zur lfd. Nr. 21 der Eingabenübersicht: Eingabe 01162/11/18 betr. Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei und Verknüpfung von Daten verschiedener Personen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der da lautet: „Material“ und im Übrigen „Sach- und Rechtslage“. Ich bitte auch hier um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Ja. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Sach- und Rechtslage“. Ich bitte auch hier um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist mehrheitlich „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.
Wir kommen zur lfd. Nr. 38 der Eingabenübersicht: Eingabe 01266/11/18 betr. Genehmigung für Windkraftanlagen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, der da lautet: „Material“. Wer dem zustimmen möge, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist mehrheitlich „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Große Anfrage: Umsetzung der Handlungsvorschläge des NSUUntersuchungsausschusses des Bundestages und der Länder und Erkenntnisstand über mögliche Verbindungen des NSU nach Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4130 - Antwort der Landesregierung - Drs. 18/5265
Wir kommen jetzt zur Besprechung. Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Danach erhält die Landesregierung das Wort.
Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung des Abgeordneten Helge Limburg vor. Bitte, Herr Kollege Limburg!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November 2011 wurde der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) enttarnt. In dem Moment war klar, dass das, was Angehörige von Opfern schon lange vermutet und was übrigens auch Einzelne in Sicherheitsbehörden für möglich gehalten hatten, was aber die große Mehrheit in den Sicherheits- und Justizbehörden der Bundesrepublik eben nicht gesehen hat oder nicht sehen wollte, zutrifft: dass nämlich die Ceska-Mordserie, der Bombenanschlag auf die Keupstraße in Köln, ein weiterer Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln, ein - wie wir später im Laufe des Prozesses erfahren haben - Bombenanschlag in Nürnberg, eine ganze Serie von Raubüberfällen, der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und weitere Straftaten auf das Konto einer rechtsextremen Terrorgruppe gehen.
Diese Terrorgruppe hat nach derzeitigem Kenntnisstand keine Straftaten in Niedersachsen verübt. Gleichwohl gibt es zahlreiche Bezüge zu unserem Bundesland. Diese zu beleuchten, diese öffentlich darzustellen und hier Aufklärungsarbeit zu leisten, ist ein wesentliches Ziel der heute zu behandelnden Großen Anfrage meiner Fraktion.
Ich möchte Ihnen, Herr Minister Pistorius, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium, dem Verfassungsschutz und der Polizei, aber natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ebenfalls beteiligten Justizministeriums und der anderen Ministerien, die zugeliefert haben, ausdrücklich für die Beantwortung dieser Anfrage danken. Uns ist natürlich bewusst, dass das viel Arbeit ist. Insofern danken wir Ihnen ganz herzlich für die Antworten.
Wir haben im ersten Teil abgefragt, welche Erkenntnisse es über konkrete Zusammenhänge zwischen den bekannten Mitgliedern und Unterstützern des NSU und niedersächsischen Nazigruppierungen gibt, welche Zusammenhänge bzw. Vernetzungen es z. B. mit der ehemaligen Nazigruppe „Besseres Hannover“ - wir alle erinnern uns - gibt, die hier in Hannover gewirkt hat. Aus Medienberichten wissen wir, dass Holger Gerlach in der Tat in Verbindung zu dieser Gruppierung stand. Holger Gerlach - daran sei erinnert -, einer der engsten, langjährigsten und treuesten Unterstützer des NSU-Trios, hat sehr lange im Landkreis Schaumburg gelebt und gewirkt. Vor allem hat er dort auch gelebt, während er den NSU aktiv unterstützt hat.
Wir wollten auch wissen, welche Bezüge es zu niedersächsischen Ablegern des „Blood and Honour“-Netzwerks gibt - ein internationales Nazinetzwerk, das vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily verboten wurde, das aber natürlich im Untergrund weitergewirkt hat und dessen bewaffneter Arm „Combat 18“ übrigens ironischerweise erst kürzlich verboten wurde und so lange legal weiterwirken durfte. Wir hoffen doch sehr, dass sich ein solches Übersehen von Verboten nicht wiederholt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben auf unsere Nachfragen relativ häufig die Antwort bekommen „Dazu liegen keine Erkenntnisse vor“ oder „Dazu nehmen wir allenfalls im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in vertraulicher Sitzung Stellung“. Das mag, Herr Minister Pistorius, in der Logik der Sicherheits- und Justizbehörden verständlich sein, z. B. weil man die Enttarnung von V-Leuten befürchtet. Es mag in Einzelfällen, in denen kein rechtskräftiges oder gerichtsfestes Material gegen Personen vorliegt, auch mit dem Datenschutz begründet sein.