Wer glaubt, im Rahmen einer Staatswirtschaft jedes denkbare Detail einer sozialen Marktwirtschaft, die individuelle Freiheit mit sozialem Ausgleich verbindet, regeln zu wollen, der will ein ganz anderes Wirtschaftsmodell.
Aber generell gilt: Wenn Flächentarifverträge geschlossen werden, dann ist das sicherlich ein gutes Signal. Das unterstützen wir auch. Aber wir können jetzt nicht für die gesamte Brauereibranche in Deutschland sagen: Der Vertrag gilt jetzt für euch alle. Daran müsst ihr euch jetzt halten, egal ob es Altverträge gegeben hat oder nicht, die aus anderen Zeiten stammen. - Wenn die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens eine andere Struktur notwendig macht, müssen die Tarifpartner in sozialer Partnerschaft und Kooperation darüber sprechen, weil es am Ende die Existenz eines Unternehmens nicht gefährden darf. Hier geht es darum, die Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Das erhoffe ich mir für Hannover.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt ebenfalls die Kollegin Viehoff. Bitte sehr!
- Ich habe hier zwei Zettel. Die überblicke ich gerade noch. Der erste ist von Frau Viehoff und der zweite von Herrn Kollegen Limburg. - Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, ich frage noch einmal, ob Sie den Wirtschaftsstandort Niedersachsen durch die Nichteinhaltung von Flächentarifverträgen gefährdet sehen.
- Frau Kollegin Piel, ich bitte Sie um Ruhe. Sie behindern gerade Ihren Kollegen Limburg, der jetzt die fünfte Zusatzfrage stellen möchte.
(Jens Nacke [CDU]: Jeder blamiert sich, so gut er kann! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Damit ha- ben Sie Erfahrung, Herr Nacke!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Herrn Ministers vorhin zu § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes - zu der Strafvorschrift in Bezug auf die Behinderung eines Betriebsrates -, wonach die Straftat in der Tat nur auf Antrag verfolgt wird, und sich der Betriebsrat oder auch die Gewerkschaft gleichzeitig immer in dem Dilemma befindet, dass man behindert wird, aber gleichzeitig irgendwie noch zu einer Einigung kommen möchte - dann mag es eine große Hürde geben, solch einen Strafantrag tatsächlich zu stellen -
- frage ich die Landesregierung, ob sie eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes an dieser Stelle befürwortet oder sogar eine entsprechende Initiative ergreift, um das Antragserfordernis aus § 119 herauszunehmen und dieses Delikt, das ja ein bedeutsamer Rechtsverstoß ist, in ein Offizialdelikt umzuwandeln.
Herr Abgeordneter Limburg, ich weiß nicht, ob Sie sich über die Konsequenz Ihrer Forderung tatsächlich im Klaren sind. Denn wenn ich das machen oder einen solchen Antrag stellen würde und wir damit Erfolg hätten, dann würden wir das Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland in Gänze aushebeln. Warum? - Das Betriebsverfassungsgesetz hebt auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab. Wenn wir eine Veränderung vornehmen würden, wie sie von Ihnen vorgeschlagen worden ist, und bestimmte Anhörungsfragen - oder was auch immer - ändern würden, dann würden wir genau das Gegenteil erreichen.
- Selbst wenn wir das Antragsverfahren streichen würden, würden wir genau das Gegenteil erreichen. Wir würden letztendlich die Positionen gegeneinander verschärfen. Wir brauchen eine vertrauensvolle, eine von Gesprächen geprägte gelebte soziale Tarifpartnerschaft in Deutschland und nicht das Übergewicht der einen zulasten der anderen Seite. Beide hängen voneinander ab. So funktioniert Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Wir beenden damit die Behandlung der Dringlichen Anfragen.
- Die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU und Grünen sind herzlich eingeladen, draußen einen Kaffee zu trinken und sich dort weiter zu unterhalten, aber nicht hier im Plenarsaal und auch nicht auf diese Entfernung.
- Ich weiß ja nicht, wie lange das dauern würde. Von daher wollen wir das auf jeden Fall nicht hier im Saal machen, Herr Kollege Nacke.
- Meistens versteht er das schnell, aber wir wollen das nicht riskieren; denn die Mittagspause naht.
Meine Damen und Herren, ich rufe die beiden nächsten Tagesordnungspunkte vereinbarungsgemäß zusammen auf, also
Tagesordnungspunkt 43: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1994 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz -
Drs. 18/5304 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5402 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5384
Tagesordnungspunkt 44: Abschließende Beratung: Den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen durchsetzen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/5198 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/5311
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 43 mit Änderungen anzunehmen.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu zielt hinsichtlich einiger Regelungen auf Abweichungen von der Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Dr. Liebetruth. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Normalerweise sind wir Niedersachsen sturmfest und erdverwachsen. Aber was ist, wenn sich das eigene Haus plötzlich gefühlt um 10 cm anhebt und wieder in sich zusammensackt und wenn Gläser klirrend durch die Vitrine wackeln?
In der Nähe meines Heimatortes Kirchlinteln waren am 20. November die Epizentren von gleich zwei Erdbeben, die durch die Erdgasförderung hervorgerufen wurden. Viele Menschen in der Region sind besorgt. Dass Kirchlintelns Ortsvorsteher Henning Leeske heute hier ist, zeigt die große Betroffenheit dieser Region.