Protocol of the Session on December 18, 2019

Das ändert noch nichts daran, dass es danach trotzdem zu entsprechenden Bohrungen kommen wird. Noch einmal: Wir sind immer noch im Teil des Auftrags, den auch der Koalitionsvertrag vorsieht, nämlich zu prüfen, welche Auswirkungen es gibt, welche Sicherheitsstandards es gibt und wie wir zukünftig mit der Frage der Wasserschutzgebiete umgehen; denn das ist aus meiner Sicht ein sehr sensibler Teil. Deswegen will ich auch hier noch einmal sagen, was der Auftrag für den Stakeholderdialog war. Meine Bitte an die Stakeholder - die am Ende nicht zu dem Erfolg geführt hat, den ich mir gewünscht hatte - war: Sagt mir bitte, was ihr zulassen würdet und was ihr nicht mehr zulasset würdet!

Sich darauf zu verständigen, war bei der Vielfalt dieses Dialogs äußerst schwierig. Das Ergebnis des Prozesses, das uns jetzt vorliegt, zeigt, dass

alle Seiten sich sehr intensiv eingebracht haben. Es liegt uns ein abgestimmter Zwischenbericht vor, den der entsprechend einberufene Facharbeitskreis fertiggestellt hat.

Darin werden vor allen Dingen Maßnahmen vorgeschlagen: die stärkere Berücksichtigung der Umweltvorsorge im bergrechtlichen Zulassungsverfahren, die Bundesratsinitiative zur Einführung einer generellen UVP-Pflicht - völlig unabhängig davon, um welches Gebiet es sich handelt -, die Erhöhung der Sicherheitsanforderungen an Anlagen der Erdgas- und Erdölförderung und vor allen Dingen die Fortsetzung des Dialogs.

Das ganz große Einvernehmen im Sinne des Umgangs haben wir nicht erreicht. Es stehen sich Positionen ganz klar gegenüber. Das ist vorhin zu Recht benannt worden. Die Kommunen und die Wasserversorger sagen: Bohrungen in den Trinkwasserschutzgebieten sollten zukünftig ausgeschlossen sein.

Wir werden die abgestimmten Ergebnisse jetzt auswerten. Die zuständigen Ressorts haben schon Gespräche mit der Staatskanzlei geführt. Wir wollen im Frühjahr 2020 ein Konzept vorstellen, in dem alles das, was in dem Dialog erarbeitet wurde, zusammengeführt werden soll.

Ich sehe die Bundesratsinitiative, die dann sozusagen aus der Entschließung folgen wird, als gute Grundlage der Begleitung.

Am Ende des Prozesses muss - so bin ich angefangen, so will ich auch gerne enden - eine Antwort auf die Frage stehen, in welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen wir die Erdgasförderung weiterhin zulassen.

Die Zielrichtung der Diskussion darf aber nicht sein, wie wir etwas verbieten können. Wir werden sehen, dass es Gebiete gibt, in denen es Akzeptanz für Erdgasförderung gibt. Wir werden aber auch feststellen, dass es in bestimmten Gebietskulissen perspektivisch zu keiner Akzeptanz mehr kommen wird. Dann werden wir überlegen müssen, welche politischen Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können, auch auf der Bundesebene, die am Ende die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir können die Aussprache zu beiden Punkten beenden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass jetzt ein gutes Dutzend Abstimmungen folgt. Ich bitte um erhöhte Aufmerksamkeit.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 43. Ich rufe auf:

§ 1. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

§ 2. - Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

§ 3. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

§ 4. - Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/5384, folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Ich bitte um Handzeichen zur Zustimmung. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

§ 5. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

§ 6. - Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/5384 zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag wurde nicht zugestimmt.

Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

§ 7. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen.

§ 8. - Unverändert.

Anlage 1. - Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/5384 zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist mit großer Mehrheit so beschlossen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 44, dem Antrag von SPD und CDU.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/5198 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit wurde der Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit gefolgt.

Meine Damen und Herren, es ist 13.07 Uhr. Vorhin wurde vorgeschlagen, den Wiederbeginn der Sitzung um eine Stunde, auf 14.20 Uhr zu verschieben. Würde Ihnen das ausreichen?

(Zuruf von der CDU: Unbedingt! - Zu- ruf von der SPD: 14.30 Uhr! - Gegen- ruf von der CDU: 14.15 Uhr geht auch!)

- Einige haben ein bisschen mehr Hunger. Wir sehen uns um 14.30 Uhr wieder.

Ich weise darauf hin, dass die Abstimmungen über die Eingaben relativ schnell laufen können, sodass der nächste Punkt dann auch schnell dran ist.

Danke schön.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.07 Uhr bis 14.33 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir sind passabel besetzt. Ich darf die Nachmittagssitzung eröffnen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 42: 18. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -

Drs. 18/5345 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5423 -

Zunächst behandeln wir die unstrittigen Eingaben.

Ich rufe zuerst die Eingaben aus der 18. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/5345 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Wer der Ausschussempfehlung zu diesen Eingaben seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen sodann zur Behandlung der einzigen strittigen Eingabe, zu der der Änderungsantrag vorliegt. Das ist die Eingabe Nummer 00615/11/18. Sie betrifft den Erhalt des Römerlagers Wilkenburg.

Wir treten in die Beratung ein. Hierzu hat sich Frau Viehoff von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das unter Rot-Grün vor zwei Jahren eingeführte Instrument der Online-Petition hat für Bürgerinnen und Bürger eine neue zeitgemäße Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. In Zeiten großer OnlinePetitionsanbieter war es längst Zeit, dass auch der Landtag in das digitale Zeitalter eintritt. Denn nur eine Petition, die beim Landtag eingereicht wird, löst eine verbindliche parlamentarische Behandlung des Anliegens aus.

Darüber hinaus haben wir mit der Einführung der öffentlichen Petitionen dafür gesorgt, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nur hinter verschlossenen Türen beraten werden. Wenn mehr als 5 000 Unterstützerinnen und Unterstützer aus Niedersachsen innerhalb von vier Wochen gewonnen werden können, findet eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss statt.

Die Petition 0615/11/18 zum Erhalt des Römerlagers Wilkenburg in der Region Hannover war die erste, die das notwendige Quorum für eine öffentliche Anhörung durch den Landtag erreicht hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)