Nun tauchen diejenigen auf, die als Verkehrswendefanatiker agieren, den Autoverkehr verbieten und dort, wo das nicht möglich ist, stark erschweren möchten. Allen voran mein Kollege Herr Schulz-Hendel von den Grünen, der - wie in der HAZ zu lesen war - schnell eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung haben wollte.
Herr Schulz-Hendel, wenn die Straßenbehörde hier Tempo 30 km/h gestattet anstatt Tempo 50 km/h, wie für Hauptverkehrsstraßen vorgesehen, obwohl sich hier kein Kindergarten, kein Krankenhaus oder kein Altenheim befindet, dann ist das schon eine große Ausnahme.
Dann wird von der grünen Verbotspartei in Garbsen das Argument gebracht, Tempo 30 würde die Studenten massiven Gefahren aussetzen.
(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Sie sollten sich einmal mit der Straßen- verkehrsordnung beschäftigen!)
Ich denke, Studenten können sich bei Tempo 30 ebenso sicher über die Straße bewegen wie Kindergartenkinder oder ältere Menschen. Wenn das nicht so ist, würde ich von Ihnen gern die Gründe erfahren.
Hier geht es nur darum, den Autofahrer möglichst stark im Sinne Ihrer Weltanschauungen und Ihrer Vorstellungen von einer Verkehrswende zu gängeln.
liefern übrigens wieder Ihre grünen Kollegen in Garbsen. Nach Informationen unserer dortigen Ratsfraktion haben sie nun den Antrag eingebracht, zukünftig auf dieser Straße Tempo 10 einzuführen.
Was kommt denn als Nächstes? Forderungen an die Autofahrer, auszusteigen und zu schieben? - Das hätten Sie wohl gern. Aber nicht mit uns!
(Beifall bei der AfD - Anja Piel [GRÜ- NE]: Das würde Ihnen vielleicht ganz guttun, schaden jedenfalls nicht!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Allgemeinen und seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht hier im Niedersächsischen Landtag große Einigkeit, wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr geht. Dieses Antrages zur Aktuellen Stunde hätte es aus diesem Grund eigentlich nicht bedurft. Aber erwartet hatten wir schon, dass jetzt im Dezember, kurz vor Weihnachten, auch dazu von den Grünen noch etwas kommt.
Zur Sache! Wesentliches Instrument der integrierten Verkehrspolitik des Bundes ist der Nationale Radverkehrsplan 2020. Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund hat mit dem NRVP eine aktive Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber für eine bundesweite Radverkehrsförderung übernommen.
Außerdem finanzieren das Land Niedersachsen - wir hörten eben davon - und der Bund den Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen und von Bundesstraßen. Außerdem hat sich das Land Niedersachsen vor etwas über einem Jahr auf den
Weg gemacht, bei der kommunalen Infrastruktur - dazu gehören die Gemeindestraßen, aber natürlich auch die Radwege - den Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, um in Zukunft Radwege fördern zu können. Wir unterstützen das mit 60 %.
Dass Niedersachsen ein aufstrebendes Fahrradland ist, ist absolut positiv. Das haben wir mit entsprechenden Förderungen unterstützt, und zwar nicht nur in der Vergangenheit, sondern wir tun das auch mit unseren aktuellen Vorschlägen im Einzelplan 08 des Haushalts 2020.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es notwendig ist, die Radwege weiterhin auszubauen und die bestehenden Lücken zu schließen. Dies gilt insbesondere für unsere ländlichen Räume in Niedersachsen. Schulwegsicherheit, Lücken
Damit wird Radfahren attraktiver gestaltet und gerade auf kurzen Strecken als Alternative zum Auto wahrgenommen. Drei Viertel der Haushalte haben ein Rad. Damit ist das Potenzial für das Radfahren sehr hoch.
Wenn Statistiken jedoch zeigen, dass vor allen Dingen das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrer mangelhaft ist, dann ist es erfreulich, wenn Bundesverkehrsminister Scheuer einen Sicherheitsabstand bis zu 2 m in das Gesetz schreibt. Somit ist die alte Formulierung eines „ausreichenden Abstandes“ messbar geworden.
Das subjektive Empfinden ist jedoch durchaus differenziert zu betrachten. Autofahrer empfinden einen Abstand unter Umständen als ausreichend, während Radfahrer die gleiche Situation als nicht ausreichend und möglicherweise sogar als belästigend empfinden. Von daher sollten wir uns auch hier darin einig sein, dass es ein wichtiger und richtiger Schritt ist, einen Abstand in die Straßenverkehrsordnung zu schreiben, um brenzlige Situationen beim Überholvorgang zu vermeiden.
In der heutigen Aktuellen Stunde fordert die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen. Vielleicht wollen Sie die Kommunen dahin gehend stärken, dass sie zukünftig Lkw ohne Abbiegeassistent die Einfahrt
in die Städte und Gemeinden verbieten dürfen. Der radpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag soll sich dahin gehend geäußert haben.
Allerdings scheint diese Forderung angesichts der europäischen Rechtsprechung, die ja bereits im März dieses Jahres geurteilt hat, dass der Abbiegeassistent verpflichtend kommen muss, überflüssig zu sein.
Die Kombination aus Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen mit dem Abbiegeassistenten ist ein richtiger Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit.
Europäisches Recht und Bundesrecht bestimmen, was auf den Straßen passiert. Ein Blick in die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zeigt dies ja sehr deutlich: Es konkurrieren die Gesetze, und somit ist Landesrecht über dem Straßenverkehr nicht zulässig. Inwieweit die Kommunen jetzt wiederum Instrumente und Befugnisse an die Hand bekommen sollen, erklärt sich mir nicht.
Auf Bundesebene hat die angestrebte Novelle Zustimmung gefunden. Die Änderungen wurden insbesondere auch vom ADFC begrüßt und als wichtige Schritte bewertet.
(Beifall bei der CDU - Detlev Schulz- Hendel [GRÜNE]: Dann haben Sie beim ADFC aber nicht richtig zuge- hört!)
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann das Wort. Bitte, Herr Minister!
Vielen Dank. - Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Anmerkungen zum Abgeordneten Bode zum Thema Campus in Garbsen. Das wurde ja von einigen Rednern aufgegriffen.
Ich will vorab nur sagen: Eine Hauptverkehrsstraße mit Blick auf die Beantragung von Fördermitteln des Landes mitten durch einen Campus zu planen, ist zumindest ein Vorhaben, bei dem man noch einmal genauer hinschauen muss, wenn es am Ende um die Frage geht, welche Verkehrsgeschwindigkeit dort bei einer Hauptverkehrsstraße gestattet ist. Ich bin mir aber sehr sicher, dass wir
- es war klar, dass dieses „Aber“ kommen würde - was mich an den Einlassungen der Grünen und der Kritik der Fraktion der Grünen an der Straßenverkehrsordnung des Bundes schon ein bisschen stört, ist diese, wie ich finde, inzwischen maßlose und überzogene Kritik an einer richtigen und wichtigen Richtungsentscheidung für mehr Sicherheit für Radverkehr in Deutschland. Ich finde es nicht angemessen, wie Sie reagieren.
Sie haben vorhin die Freigabe von Bussonderstreifen für mit mehreren Personen besetzte Pkw als einen maßgeblichen Kritikpunkt an der Novelle der Straßenverkehrsordnung bezeichnet. Gleichzeitig kämpfen Sie doch hier im Landesparlament für eine Reduzierung des Individualverkehrs. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Wenn sich Fahrgemeinschaften bilden und dann die Kommune - z. B. die Stadt Hannover, der Landkreis oder die Stadt Lüneburg oder welche Kommune in Niedersachsen auch immer - am Ende mit einer eigenen Straßenverkehrsmaßnahme darüber entscheiden kann, ob man ein Schild nutzt, das der Bund nur optional zur Verfügung stellt, um den Individualverkehr unter dem großen Thema „Mobilität und Klimaschutz“ zu verbessern, sagen Sie: Nicht genügend Freiraum für die Kommunen!
Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, bei allem Verständnis für manche Detailkritik: Der Weg von heilig zu scheinheilig ist manchmal sehr kurz.
ein Stück weit die Mobilität der Zukunft neu gestalten: klimafreundlicher in Ihrem und unser aller Sinne, und am Ende auch sicherer.
Im Kern geht es um mehr Verkehrssicherheit, gerade für Radfahrer. Das Parken und das Halten auf Radverkehrswegen bzw. auf Schutzstreifen werden deutlich eingeschränkt und bestraft. Für das Überholen werden entsprechende Abstände geregelt.
Am Ende steht im Übrigen auch noch das wichtige Thema Rettungsgasse in diesem Gesetzentwurf. Wer eine Rettungsgasse bewusst nicht bildet und damit Menschenleben gefährdet, kann dann auf der Grundlage eines entsprechenden Bußgeldkatalogs zur Verantwortung gezogen werden.