Wir tun hier manchmal so, als seien es soziale Verwerfungen und unbilliges Verhalten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, wenn z. B. Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, kein angemessener Lohn gezahlt wird und Ähnliches oder auch, wenn ein Betriebsrat zerschlagen oder behindert wird.
Behinderung eines Betriebsrats: § 119 Betriebsverfassungsgesetz - bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt in Bezug auf die Sozialversicherung: § 266 a Strafgesetzbuch - bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch da gilt: Die Staatsanwaltschaften müssen in diesem Land, wenn es solche Berichte gibt, auch angemessen aktiv werden. Wir sollten nicht immer nur auf spektakuläre Straftatbestände schauen und sagen: Da
muss mehr verfolgt werden! - Wir müssen auch in diesen Bereichen zu einer angemessenen Strafverfolgung kommen, damit das geltende Recht auch effektiv durchgesetzt wird.
Schönen guten Morgen! Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Adventszeit sollte für uns alle eigentlich eine ruhige Zeit sein, in der wir mit Freunden und der Familie zusammenkommen, Weihnachten vorbereiten und uns vom anstrengenden Jahr erholen. Für viele Menschen ist es aber aus unterschiedlichen Gründen gerade nicht so. Viele haben gerade in dieser Zeit sehr anstrengende Jobs, und es muss zum Jahresende noch vieles Eilige erledigt werden.
Dabei denke ich an Paketboten und Verkäuferinnen. Bei ihnen fällt auch zu dieser Zeit besonders viel Arbeit an. Für diese Menschen stellt die Vorweihnachtszeit dann eher eine Belastung dar, als dass sie eine schöne besinnliche Zeit ist. Wir alle können dankbar dafür sein, dass sie arbeiten, damit wir vor den Feiertagen alles erledigt bekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass diese Menschen für ihren Einsatz gut und gerecht bezahlt werden, dass Überstunden ausgeglichen werden und die Arbeitsbedingungen fair sind. Leider stellen wir aber immer wieder fest, dass bei diesen Tätigkeiten Verstöße stattfinden: Überstunden werden nicht aufgeschrieben und ausgezahlt. So wird der Mindestlohn umgangen.
Deshalb bin ich der Bundesregierung und insbesondere dem Arbeitsminister sehr dankbar dafür, dass unsere Bundesratsinitiative aufgegriffen und das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen wurde.
Mit dem Gesetz ist die Nachunternehmerhaftung, die wir bereits in der Fleischwirtschaft und im Bau seit Jahren kennen und die dort seit Jahren wirkt, auf die Paketbranche ausgeweitet worden. Diese Neuregelung soll die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.
Die Nachunternehmerhaftung oder Generalunternehmerhaftung stellt grundsätzlich sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt: Wer einen Auftrag abgibt, gibt nicht länger die Verantwortung ab. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und sind diese dann bei Kontrollen auch nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein. Das ist ein sehr konkreter Erfolg und eine wirkliche Verbesserung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, nicht nur die Paketboten sind von Mehrarbeit in der Weihnachtszeit betroffen, sondern auch der Einzelhandel. Viele von uns besorgen in der Vorweihnachtszeit, an Heiligabend und an Silvester noch schnell etwas auf letzten Drücker.
Damit die Arbeitszeiten nicht ausufern, haben wir in diesem Jahr das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten erneuert und rechtssicher gemacht. Es gibt künftig weiterhin nicht mehr als vier Sonntagsöffnungen pro Verkaufsstelle. Damit hat trotz anderslautender Äußerungen keine Aushöhlung des Sonntagsschutzes stattgefunden. Im Gegenteil: In Zukunft dürfen an Ostersonntag, Pfingstsonntag, Totensonntag,
Volkstrauertag und allen Adventssonntagen sowie an den staatlich anerkannten Feiertagen und am 27. Dezember Öffnungen nicht stattfinden. Damit schützen wir den Advent und die Weihnachtsfeiertage in ganz besonderer Weise.
Außerdem haben wir in diesem Jahr mit der Gesetzesänderung die Arbeitszeiten an Silvester an die Öffnungen an Heiligabend angepasst und damit für die Beschäftigten auf 14 Uhr begrenzt.
Mir ist wichtig, dass Familien Weihnachten und Silvester zusammen feiern können. Alle wollen an diesen Tagen im Freundeskreis und im Familienkreis zusammenkommen. Das haben wir deutlich erleichtert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Worte zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege - ohne hier alle anderen auszuschließen, die an den Feiertagen auch für uns da sind. Aber die Arbeit im Krankenhaus und in der Pflege lässt sich nicht planen und muss natürlich auch an den Feiertagen weiterlaufen. Sie ist immer körperlich anstrengend, und sie findet auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende statt. Wir alle sind im Notfall auf die Arbeit dieser Menschen angewiesen. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir sie gerecht und fair bezahlen und ihnen betriebliche Angebote machen, damit sie gesund bleiben.
Dafür haben wir in diesem Jahr mit der Konzertierten Aktion Pflege den Anfang gemacht. Ich wünsche mir, dass wir die konkreten Verabredungen im nächsten Jahr gemeinsam mit allen Beteiligten so umsetzen, dass möglichst viele Beschäftigte davon profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist wichtig, dass wir nicht nur zu bestimmten Terminen und Anlässen an gerechte Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken. Ich werde mich auch im nächsten Jahr das ganze Jahr für deren Anliegen einsetzen und weiß, dass wir bei vielen Fragen hier im Landtag gut zusammenarbeiten. Dafür meinen ganz herzlichen Dank - und natürlich auch geruhsame Feiertage!
Weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion liegen nicht vor. Damit ist der heutige Teil der Aktuellen Stunde beendet.
Es liegen drei Dringliche Anfragen vor. Vereinbarungsgemäß behandeln wir heute an dieser Stelle die Dringlichen Anfragen der Fraktion der AfD und der Fraktion der FDP.
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 4. Dezember 2019 warten in Niedersachsen derzeit 103 verurteilte Straftäter auf einen Platz im Maßregelvollzug. 79 davon befinden sich in Freiheit.
1. Wie viele der Straftäter, die von einem Gericht nach § 63 StGB oder § 64 StGB verurteilt wurden, mussten in den letzten fünf Jahren in Freiheit auf ihren Therapieantritt in Niedersachsen warten (bit- te nach Jahr sowie nach Anordnung der Unterbrin- gung einzeln aufschlüsseln)?
2. Wie viele und welche Straftaten wurden von den in Frage 1 benannten Personenkreisen während des Wartens auf den Therapiebeginn im Maßregelvollzug in den letzten fünf Jahren begangen (bitte nach Anordnung der Unterbringung sowie nach Deliktart einzeln aufschlüsseln) ?
3. Welche Maßnahmen und gegebenenfalls an welchen Standorten plant die Landesregierung für eine Erhöhung der Anzahl der Unterbringungsplätze für den Maßregelvollzug?