Protocol of the Session on December 16, 2019

(Jörn Schepelmann [CDU] begibt sich in die erste Reihe seiner Fraktion)

- Herr Kollege, Sie wandern hier so ein bisschen umher. Sie irritieren mich, ehrlich gesagt, bei der Abstimmung.

(Heiterkeit bei der CDU)

- Ja, man muss immer wissen, wo man steht und sitzt.

Artikel 3. - Hierzu gibt es wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Änderungsempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Artikel 3/1. - Dazu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer diese so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Wenn ich es richtig gesehen habe, war das Erste sogar einstimmig. Die Änderungsempfehlung ist damit angenommen worden.

Artikel 4. - Dazu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Artikel 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich ihr anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den darf ich bitten, aufzustehen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen - danach frage ich nur formaliter - gibt es nicht. Das Erste war die große Mehrheit. Damit ist entsprechend beschlossen worden.

Ich komme zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 1296 und 1427 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? -

Das Erste war die große Mehrheit. Damit ist der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden, und die Eingaben sind für erledigt erklärt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 erledigt, und ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommunalen Unternehmen, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4472 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/5308 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5396

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratungen ein. Beginnen möchte Kollege Dr. Genthe von der FDP-Fraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Vereinbarungen mit anderen Bundesländern getroffen werden, damit grenznahe Kommunen mit ihren Nachbarn vernünftig zusammenarbeiten

können, findet selbstverständlich unsere Zustimmung.

Meine Damen und Herren, wie bei Staatsverträgen üblich, kann auch dieser durch den Niedersächsischen Landtag inhaltlich nicht geändert werden. Bei diesem Vertrag ergibt sich aber ein inhaltliches Problem.

Wenn nach diesem Vertrag einer Kommune in Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben einer niedersächsischen Kommune übertragen werden, ist der davon betroffene niedersächsische Bürger mit dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern konfrontiert. Auch die Aufsicht erfolgt dann durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

An dieser Stelle ergibt sich schnell im Hinblick auf das Demokratieprinzip ein verfassungsrechtliches Problem. Denn der erwähnte Bürger hat selbstver

ständlich das Recht, nur einer öffentlichen Gewalt ausgesetzt zu sein, die er auch demokratisch legitimiert hat. Das ist bei dem niedersächsischen Bürger hinsichtlich des Rechts von MecklenburgVorpommern eben nicht der Fall.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Dieser Punkt wurde bei den Vertragsverhandlungen offensichtlich übersehen. Nunmehr sollen solche Vereinbarungen zwischen den Kommunen von einer Ermächtigung des Innenministeriums abhängig gemacht werden. Damit soll der Fehler des Vertrages quasi repariert werden.

Dieses Vorhaben sehen wir als FDP-Fraktion eher skeptisch. Wir hätten uns gewünscht, dass dieses Manko aus dem Vertragstext entfernt wird. Daher werden wir uns an dieser Stelle enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Genthe. - Für die CDU-Fraktion: der Abgeordnete Bernd-Carsten Hiebing. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können sicherlich feststellen, dass eine Landesgrenze aus Sicht eines Landes durchaus von großer Bedeutung ist - weil sie uns irgendwie ausmacht und weil sie unserem Land Gestalt verleiht. Die Menschen an den Landesgrenzen sehen das aber möglicherweise anders; denn viele Chancen enden an diesen gedanklichen Linien auch schon wieder bzw. viele Herausforderungen beginnen dort erst. Diesem Umstand tragen wir mit dem Gesetzentwurf zu einem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit Rechnung.

Grundsätzlich finden wir kommunale Zusammenarbeit immer gut. Dafür gibt es auch viele gute Beispiele. Diese kommunale Zusammenarbeit kann es, wenn von beiden Seiten gewollt, natürlich auch über Landesgrenzen hinaus geben. Ein solches Vorgehen ist nicht unüblich. Wir haben bereits entsprechende Staatsverträge mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgeschlossen.

Der vorliegende Staatsvertrag soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aus Niedersachsen und denen aus unserem Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen. Ich finde, dass eine solche Vereinbarung in vielen Bereichen tatsächlich dazu beitragen, Dinge vor Ort zweckmäßiger und besser zu regeln: besser für die beteiligten Bundesländer, besser für die Kommunen und besser - das ist das Wichtigste - für die vor Ort lebenden Menschen. In erster Linie deshalb machen wir das.

Natürlich lassen sich Aufgaben wie die Ver- und Entsorgung, der Rettungsdienst, der ÖPNV und anderes mehr gut regeln; denn solche Aufgaben enden ja nicht an einer Landesgrenze. Deshalb ist es richtig, das über Landesgrenzen hinaus zu organisieren. Das ist auch von vielen, die gefragt worden sind, begrüßt worden.

Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt. Aber ein Punkt ist dabei wichtig, nämlich der, den der Kollege von der FDP eben angesprochen hat. Das Innenministerium hat deutlich gemacht, dass eine niedersächsische Kommune eine Aufgabe an eine Kommune aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne „Genehmigung“ des Innenministeriums übertragen kann. Das ist das, was die FDP moniert hat, und deshalb will sie sich der Stimme enthalten. Wir glauben allerdings, dass man das auf diese Art und Weise heilen kann. Ich denke, grundsätzlich wollen wir doch alle das Gleiche.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir können insgesamt feststellen, dass es viele Beispiele für eine gute kommunale Zusammenarbeit gibt, und das auch über Landesgrenzen hinweg. Wir wollen diesen guten Beispiel ein weiteres folgen lassen.

In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Christian Meyer. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 30 Jahre nach der Deutschen Einheit und der Rückkehr des Amtes Neuhaus nach Niedersachsen liegt nun dieser Staatsvertrag vor. Wie der Kollege Genthe angesprochen hat, stehen da

viele gute Sachen drin: kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, kommunalen Unternehmen, Planungsverbänden usw.

Aber ein Punkt ist eben fehlerhaft und stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Sie erlauben, dass eine Aufgabe einer Kommune aus Niedersachsen - etwa im Bereich der Abfallwirtschaft oder der Bauaufsicht - auf eine Kommune in Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden

kann. Dazu allerdings sagt der GBD unter Hinweis auf jüngste Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Recht, dass die Bürgerinnen und Bürger den Anspruch haben, nur einer öffentlichen Gewalt ausgesetzt zu sein, die sie auch demokratisch legitimiert haben bzw. die sie beeinflussen können.

Eine Bürgerin oder ein Bürger aus Niedersachsen kann aber weder die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern noch die dortige Kommune - die dann die Rechts- und Fachaufsicht über diese Aufgabe hätten - demokratisch beeinflussen. Im Gegenteil: Wenn eine niedersächsische Kommune Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft an eine Kommune in Mecklenburg-Vorpommern übergeben und dann in Niedersachsen nach der Gebührensatzung jener Kommune bzw. dem Umwelt- und Abfallrecht Mecklenburg-Vorpommerns regiert würde, würde dies zu erheblichen juristischen Problemen führen. Von daher ist das ein großer Fehler.

Grüne und FDP haben vorgeschlagen, dass in solchen Fällen der Landtag zustimmen muss - so wie bei jeder Gemeindefusion. Aber hier soll es nur ein Einvernehmen mit dem Innenministerium geben, wobei im Übrigen noch völlig unklar ist: Ist das befristet? Wie kann man das rückholen? Auf welcher Grundlage wird das überhaupt passieren? Wie soll ein Bürger durch die Wahl des Landtages Einfluss auf Genehmigungen des Innenministeriums bekommen?

Das erschließt sich uns nicht. Deshalb müssen wir den Gesetzentwurf leider ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die SPDFraktion: der Abgeordnete Bernd Lynack. Bitte schön, Herr Lynack!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was beim ersten Hingucken sperrig und zum Teil

auch ziemlich dröge klingt, ist beim zweiten Hinsehen in der Praxis ein durchaus sehr vielversprechendes Projekt. Der vorliegende Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ist nämlich ein hervorragendes Beispiel für gutes nachbarschaftliches Miteinander.

Zusammenarbeit ist immer sinnvoll. Und wenn dann auch noch Personal, Sachmittel und letztlich finanzielle Ressourcen eingespart werden können, kommt das direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Als Landesgesetzgeber sehe ich uns deshalb in der Verantwortung, unseren Kommunen eine gute gesetzliche Grundlage für ihre eigenständige und selbstbestimmte Politik an die Hand zu geben.