Protocol of the Session on December 16, 2019

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Försterling. - Jetzt ist die Fraktion der SPD dran. Abgeordneter Uwe Schwarz, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, dieses Gesundheitsfachberufegesetz hat sehr unterschiedliche Facetten. Die Änderung sollte auch nicht mit dem Haushaltsbegleitgesetz untergeschoben werden, wie Frau Janssen-Kucz gesagt hat, sondern das bezog sich lediglich auf die Schulgeldfreiheit.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Der Schwerpunkt des Gesetzes!)

- Sie haben etwas anderes gesagt.

Erstens: Es geht darum, im Rahmen der Generalistik eine Ombudsstelle einzuführen. Allein die Tatsache, dass es ab 1. Januar 2020 endlich auch die gemeinsame Pflegeausbildung gibt, ist schon ein wirklich wichtiger Schritt.

Zweitens: Es wird die Meldepflicht für praktizierende Heilpraktiker eingeführt. Nach meiner Auffassung ist das ein wirklich guter Beitrag zur Patientensicherheit und natürlich auch die Schaffung von Erkenntnissen hinsichtlich der Versorgungsstruktur.

Drittens: Auf Antrag von CDU und SPD wird wieder eine Meldepflicht eingeführt. Überall beklagen wir gefühlte Versorgungsengpässe bei der Geburtshilfe, aber wir wissen gar nicht, wie groß sie wirklich sind. Wir wissen es nicht, wenn Hebammen teilzeitbeschäftigt sind, vollzeitbeschäftigt sind, wenn es Familienhebammen sind. Wir haben keinerlei valide Daten für eine entsprechende Grundlage, und insofern ist es wichtig - das begrüßen auch die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich -, dass die Meldepflicht für Hebammen in Niedersachsen wieder kommt.

Viertens: Es gibt die Änderungen im Maßregelvollzugsgesetz. Auch das hat einen ganz wesentlichen Hintergrund. Wir haben zwischenzeitlich diverse höchstrichterliche Entscheidungen, die Fixierungen und Fesselungen verbieten bzw. nur in sehr eingeschränktem Rahmen zulassen. Das führt zu großen Schwierigkeiten, beispielsweise beim Besuch von Insassen bei einem niedergelassenen Arzt. Das führt auch dazu, dass nicht anständig therapiert werden kann, wenn Dritt- oder Selbstgefährdungen vorliegen.

Da wir ja nächstes Jahr das Maßregelvollzugsgesetz novellieren werden, ziehen wir jetzt einen ganz kleinen Punkt vor, der sicherlich für alle die notwendige Sicherheit gibt. Wenn es um den Besuch eines Arztes oder eines Krankenhauses geht, dürfen in diesen Fällen notwendige kurzfristige Fixierungen und Fesselungen durchgeführt werden. Selbst der Fachausschuss für Angelegenheiten der Psychiatrie bescheinigt uns an dieser Stelle, dass diese vorgesehene Gesetzesänderung einen fachlich notwendigen Personaleinsatz auf ein notwendiges Maß beschränken kann und darüber hinaus deutlich höhere Sicherheitsaspekte hat. Insofern ist das, glaube ich, alles ganz sinnvoll und wichtig.

Was die Frage der Schulgeldfreiheit betrifft: Ich sage Ihnen, insbesondere auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP und der Grünen: Ich bin heute noch stolz auf den Kraftakt, den die Große Koalition mit dem Haushalt 2019 gewuppt hat.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben es sozusagen innerhalb weniger Wochen hinbekommen, die Schulgeldfreiheit für den Bereich der Physiotherapeuten, der Ergotherapeuten, der Podologen, der Logopäden, der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer nach der SchlaffhorstAndersen-Methode durchsetzen zu können. Das hat uns 2019 1,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gekostet. Es wird bis zum Jahr 2023 auf immerhin fast 21 Millionen Euro an Landesmitteln ansteigen.

Natürlich hat Herr Försterling recht: Hier ist auf den berechtigten Druck der Fachszene reagiert worden, auf den erneuten Hinweis: Wir finden keinen Nachwuchs mehr. - Schulgeld ist natürlich einer der größten Bremser, wenn es darum geht, junge Leute für entsprechende Berufe zu finden.

Übrigens hat die Landesregierung zeitgleich mit dem Haushalt 2019 - und das Parlament hat das dann vollzogen - auch die Schulgeldfreiheit für

Erzieherinnen und Erzieher und sozialpädagogische Assistenten eingeführt, innerhalb eines Jahres. Ich sage das nochmal. Herr Försterling - nehmen Sie es mir nicht übel -: Unter Ihrer Regierungsbeteiligung ist kein einziges Mal eine Schulgeldfreiheit eingeführt worden. Ich finde es immer schwierig, wenn man in der Opposition Krokodilstränen weint, aber dann, wenn man dran ist, es nicht macht. Das wirkt nicht sonderlich glaubwürdig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Frau Janssen-Kucz, ich möchte Ihnen ausdrücklich sagen: Hier ist schon einmal Schulgeldfreiheit eingeführt worden: im Bereich der Altenpflege. Das war unter Rot-Grün. Sie können sich vielleicht ganz schwach daran erinnern.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ich kann mich sehr gut erinnern!)

- Dann ist es ja gut, dann hätten Sie es ja ehrlicherweise auch sagen können.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das habe ich gesagt!)

Auch das ist mit einer Stichtagsregelung vollzogen worden. Es ist auch aufsteigend vollzogen worden. Es ist genau das gleiche Verfahren gemacht worden wie dieses Mal.

Dafür gibt es auch Gründe: Weil nämlich erstens die Umstellung deutlich praktikabler ist, und es gibt auch - ehrlicherweise - den Grund, dass es dann besser finanzierbar ist. Genau aus diesem Grund ist es dieses Mal auch gemacht worden, und Stichtagsregelungen, meine Damen und Herren, führen immer dazu, dass es Personengruppen gibt, die vor diesem Stichtag liegen, und für die ist das natürlich schwer erträglich und schwer verständlich.

Aber die Wahrheit ist auch, dass in beiden Fällen der Niedersächsische Landtag in Vorleistung für den Bund gegangen ist. Das gilt auch für den Bereich, den wir jetzt hier gesetzlich absichern. Da finde ich es auch nicht redlich, wenn man sagt: Jetzt müsst ihr auch noch an die Heilerziehungspfleger denken. - Ich bin der festen Überzeugung, dass auch für sie die Schulgeldfreiheit eingeführt werden muss. Die GroKo in Berlin und die GroKo in Niedersachsen haben sich das für ihre jeweilige Legislaturperiode vorgenommen. Diese Legislaturperioden sind noch nicht zu Ende.

Aber wenn das jetzt noch gegangen wäre - und es geht ausschließlich aus finanziellen Gründen noch nicht mit diesem Haushalt -, wären doch die nächs

ten berechtigten Fragen gekommen: Was ist mit den medizinischen Bademeistern? Was ist mit den Diätassistenten? Was ist mit den Masseurinnen und Masseuren? Was ist mit den anerkannten Pflegeassistenzen? - Es gibt noch eine Vielzahl von medizinischen Berufen, die keine Schulgeldfreiheit haben. Und ich sage Ihnen: Wir müssen dafür sorgen, dass das in allen Fällen geregelt wird, weil wir in allen Fällen dramatischen Nachwuchsmangel haben.

Die GroKo hat bisher Wort gehalten. Sie wird das auch zukünftig tun, und am Ende der Legislaturperiode werden wir das haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Man muss sich etwas aufbewahren für die nächste Wahl!)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Jetzt hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Frau Dr. Reimann, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Artikelgesetz beinhaltet ein ganzes Bündel von Regelungen. Wir verbessern damit Versorgung und Sicherheit bei Gesundheit und bei Pflege.

Mit dem Pflegeberufegesetz hat der Bund 2017 den Grundstein für eine moderne Ausbildung in der Pflege gelegt. Die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden in einer generalistische Ausbildung zusammengeführt.

Jetzt erhält das Land durch Verordnungsermächtigung die Möglichkeit für eine flexible Umsetzung dieser Generalistik.

Das betrifft ganz konkret die Bereiche Finanzierung, Statistik und Ombudsstelle. Bei dieser Ombudsstelle geht es erfreulicherweise ausnahmsweise einmal nicht um die Auseinandersetzung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, sondern um Streitigkeiten, die gegebenenfalls zwischen dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung geschlichtet werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einführung einer allgemeinen Anmeldepflicht für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten die unteren Gesundheitsbehörden zukünftig eine Information, wer in der Kommune arbeitet und praktiziert. Die neue gesetzliche Pflicht ist ein ausdrücklicher Wunsch der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens gewesen. Ich freue mich, dass wir diesem Anliegen nun entsprechen können.

Außerdem erweitern wir die Meldepflicht für Hebammen bei den Kommunen um weitere Merkmale. Diese geben die Angaben in Zukunft verpflichtend an das Landesgesundheitsamt weiter. So schaffen wir eine umfassende Bewertungsgrundlage, um die Versorgungssituation besser einschätzen zu können. Damit wollen wir einen Beitrag zu einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Hebammenversorgung in Niedersachsen leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einfügung einer Regelung zur Fesselung in einem neuen § 23 a des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes wird im Vorgriff auf die bevorstehende Novelle Rechtsklarheit geschaffen. Das bedeutet, dass die Fesselung einer untergebrachten Person während einer Ausführung, einer Vorführung oder eines Transports aus Sicherheitsgründen weiterhin zulässig ist. Damit wird einem Anliegen der Vollzugsleitungen entsprochen und die Sicherheit der Allgemeinheit erhöht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht zuletzt schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie für die Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und -lehrer. Das ist ein großer Beitrag des Landes zur Fachkräftegewinnung im Gesundheitsbereich. Wir beschreiten damit 2020 den in diesem Jahr mit einer Förderrichtlinie eingeschlagenen Weg konsequent weiter.

Das war, das ist ein echter Kraftakt. Das will ich bei aller Kritik an der Stichtagsregelung und an der Begrenzung der Berufsgruppen sagen. Wir geben ab 2022 fast 19 Millionen Euro jährlich für die Schulgeldfreiheit aus. Das ist eine konkrete Verbesserung für die Schülerinnen und Schüler der Logopädie, der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Podologie in Niedersachsen und für deren Eltern und Familien.

(Zustimmung bei der SPD und von Jörg Hillmer [CDU])

Diese Berufsgruppen werden für eine umfassende gesundheitliche Versorgung gebraucht, und mit der Schulgeldfreiheit leisten wir hier einen substanziellen Beitrag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser komplizierte und umfangreiche Gesetzentwurf zeigt die sachliche und gute Zusammenarbeit im Sozialausschuss und die fachliche Expertise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Reimann.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir hierzu nicht vor, sodass wir in die Einzelberatung und in die Beschlussfassung eintreten können.

Wir kommen jetzt also zur Abstimmung, und zwar zur Einzelberatung von Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/5320. Wer sich diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.

Ich komme somit zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich der Änderungsempfehlung des Ausschusses anschließen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so angenommen worden.

Artikel 2. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer so befinden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die große Mehrheit. Die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist angenommen worden.

(Jörn Schepelmann [CDU] begibt sich in die erste Reihe seiner Fraktion)