Protocol of the Session on December 16, 2019

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Hilbers das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein schlauer Berliner Banker hat vor 100 Jahren mal gesagt: Im Bankenwesen gewinnt man den Respekt als Erstes vor großen Zahlen. - Ich kann Ihnen heute auch nichts anderes generieren, als dass ich große Zahlen vortrage und Ihnen deutlich sage, dass die Landeregierung und das Finanzministerium hier mit großem Respekt vor großen Summen agiert haben und dass wir uns um diese Dinge sehr intensiv gekümmert haben.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Bei wie vielen Nullen wären Sie denn ausge- stiegen?)

Die NORD/LB ist ein Unternehmen, bei dem es um viel Geld geht. Es geht aber auch um eine der größten Beteiligungen unseres Landes Niedersachsen. Deswegen haben wir eine ganz besondere Verantwortung und haben wir zu Beginn fünf Ziele definiert, die von Anfang an in der Art und Weise, wie wir das aufbereitet haben, Eckpfeiler dargestellt haben:

Erstens. Wir brauchen eine marktkonforme, beihilferechtlich unbedenkliche Lösung.

Zweitens. Grundsätzlich, aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf eine Neuaufstellung nicht aus Steuersubventionen bestehen, sondern soll sich im Beteiligungsmanagement eigenständig finanzieren.

Drittens. Wir wollen nicht irgendeine Bank retten, die auf dem Markt ist, sondern wir sichern Werte des Landes und erhalten und steigern damit den Wert unseres eigenen Unternehmens.

Viertens. Wir wollen nachhaltig in die Zukunft der Bank und in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren.

Fünftens. Wir wollen eine eigene Landesbank, auf die wir Einfluss haben, die weiterhin aktiv Partner der Wirtschaftspolitik ist und zum Wohle unseres Landes mithelfen kann, unser Land zu gestalten.

Auch wenn es im ersten Augenblick so aussieht, als sei dies die Quadratur des Kreises, kann ich hier und heute sagen: Das ist uns geglückt! Unser Konzept erfüllt alle Anforderungen. Jetzt stehen wir kurz vor dem Ziel. Wenn heute hier alle Gesetze beschlossen und Beschlüsse gefasst werden und die Gremien der anderen Träger zustimmen, soweit das noch nicht passiert ist, kann die Rekapitalisierung der Bank noch in diesem Jahr vorgenommen werden.

Die wichtigste Nachricht dazu kam am 5. Dezember abends aus Brüssel. Die EU-Kommission hat unser Konzept auf ganzer Linie bestätigt. Ich zitiere aus der Mitteilung der EU-Kommission, die uns zugegangen ist:

„Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die geplanten Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden, der Staat also eine Vergütung erhält, die unter denselben Umständen auch für einen privaten Kapitelgeber akzeptabel gewesen

wäre. Daher stellt die Maßnahme keine Beihilfe im Sinne der EU-Verordnungen dar.

Die Europäische Zentralbank als zuständige Aufsichtsbehörde hat dem Vorhaben am 29. November die Genehmigung erteilt.“

Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Vestager wird in diesem Schreiben wie folgt zitiert:

„Das Vorhaben Deutschlands zielt darauf ab, dass die NORD/LB als stabile und rentable staatliche Bank fortbestehen kann, lässt aber die Möglichkeit einer künftigen Konsolidierung des gesamten deutschen Landesbankensektors offen. Wir haben

festgestellt, dass der Staat zu Bedingungen investiert, die auch ein privater Eigentümer akzeptiert hätte; dies steht mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang. Bei der Prüfung wurde eng mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet, so auch mit der Europäischen Zentralbank.“

Das ist eine Bestätigung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sie lange für ein Vorhaben dieser Art in Brüssel nicht mehr erreicht worden ist und über die ich sehr froh bin.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das alles konnte nur erreicht werden, weil wir von vornherein an einem Plan gearbeitet haben, der ohne Steuersubventionen auskommt und sich selbst trägt. Würde das vorgelegte Konzept keinen entsprechenden Return on Investment beinhalten, wäre es sofort ein Beihilfetatbestand gewesen, der durch die Europäische Kommission festgestellt worden wäre.

Um es klar zu sagen: Eine rentable Lösung aus dem Beteiligungsmanagement heraus ist nicht die fixe Idee des Ministers, sondern ein elementarer und wichtiger Bestandteil dessen, dass es überhaupt grünes Licht aus Brüssel gegeben hat.

Das ist auch kein Schattenhaushalt, lieber Herr Kollege Grascha und Herr Kollege Wenzel, sondern deutlicher und offener kann man es, glaube ich, nicht machen, indem man für diese Maßnahme eine eigene Beteiligungsgesellschaft gründet, bei der Sie demnächst in der Bilanz deutlich nachlesen können - Sie brauchen nur auf die Zahl zu schauen, die unter dem Strich steht -, ob sich diese Investition rentiert, ob wir im Rahmen des Businessplans unterwegs sind oder nicht. Ich finde, deutlicher kann man das nicht vollziehen.

Es ist ein billiger Trick, das den Landesschulden zuzurechnen. Sie haben den Gesetzentwurf im Landtag kennengelernt, in dem es um die Schuldenbremse geht, und mitdiskutiert. Das fällt nicht unter die Schuldenbremse.

Im Übrigen hat die HanBG in den letzten Jahren erhebliche Schulden getilgt, nämlich einen dreistelligen Millionenbetrag.

(Christian Grascha [FDP]: Das kommt wieder dazu!)

Wenn Sie das jetzt dazurechnen wollen, dann würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass man durch die zukünftige Schuldentilgung der HanBG die Schulden im Landeshaushalt ausdehnen dürfte.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister Hilbers, ich versuche jetzt doch dazwischenzukommen. Herr Grascha hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.

Ja, der Kollege Grascha kann gerne eine Frage stellen.

Bitte, Herr Kollege!

Herr Finanzminister, herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Zwischenfrage.

Können Sie uns, was die Haftung angeht, erklären, wo der Unterschied ist zwischen Schulden, die im Landeshaushalt aufgenommen werden, und

Schulden, die bei einer 100-prozentigen Tochter des Landes aufgenommen werden? Haftet nicht in beiden Fällen der niedersächsische Steuerzahler?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Eine sehr gute Frage!)

Vielen Dank, Herr Grascha. - Bitte, Herr Minister!

Im Endeffekt beinhalten die Gesetze eine Bürgschaft für diese Tätigkeiten. Das gilt aber genauso für alle Aktivitäten der HanBG. Auch als Sie zusammen mit uns regiert haben, habe ich nicht er

kennen können, dass Sie jemals diese Themen infrage gestellt haben, sondern das Beteiligungsmanagement hat sich immer aus sich selbst heraus finanziert. Im Übrigen wäre dies auch gar nicht anders darstellbar.

Sie haben auch die Frage angesprochen, ob wir Dividenden erhalten haben. Ich habe mir heraussuchen lassen, wieviel Dividende wir in den vergangenen Jahren erhalten haben. Wir haben aus der NORD/LB in den letzten 20 Jahren tatsächlich mehr herausbekommen, als wir in die NORD/LB eingelegt haben. Ich kann Ihnen die Zahlen ab 2009 nennen.

2009: 7 Millionen Euro für das Land, 25 Millionen Euro für die HanBG. Zinsen auf Hybridkapital: 33 Millionen Euro. Verzinsung stiller Einlagen: 41 Millionen Euro.

2010 haben wir auf Hybridkapital 38 Millionen Euro und auf stille Einlagen 41 Millionen Euro bekommen.

2011: 25 Millionen Euro Dividende an die HanBG, 7 Millionen Euro Dividende an das Land Niedersachsen, 46 Millionen Euro bei Hybridkapital, Zinsen auf stille Einlagen: 41 Millionen Euro

2012: Zinsen 16 Millionen Euro, auf stille Einlagen 41 Millionen Euro.

Ich kann das auch weiter fortsetzen:

2015: 50 Millionen Euro Dividende für die HanBG, 27 Millionen Euro Dividende für das Land Niedersachsen.

Sie sehen: Wir haben in der Vergangenheit eine dividendenfähige Bank gehabt. Im Übrigen hat diese Bank zehn Jahre lang in allen anderen Bereichen verdient und dieses Geld für den Abbau der notleidenden Schiffskredite verwenden können. Am Ende hat dies nicht mehr durchgetragen.

(Zustimmung bei der CDU)

Das zeigt aber, dass wir in den anderen Bereichen eine hoch profitable Bank haben, bis auf den Schiffssektor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir legen Ihnen heute zur abschließenden Behandlung zwei Gesetzentwürfe vor, die im Kern die Neuaufstellung der NORD/LB beschreiben. Das eine ist der Gesetzentwurf zur Stärkung der NORD/LB und beinhaltet die Garantiemaßnahmen. Das andere ist das Begleitgesetz zur Neufassung des Staatsvertrages.

Das Land Niedersachsen hat den Staatsvertrag mit Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ausgehandelt und beschlossen, um den neuen Trägern, etwa aus der Sparkassen-Finanzgruppe, den Beitritt zur NORD/LB als Träger zu ermöglichen.

Mit den beiden Gesetzentwürfen wird einmal mehr deutlich, dass wir den wirtschaftlichsten Weg für das Land gewählt haben. Das möchte ich hier gerne noch einmal deutlich machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.