Da haben wir die „One in, one out“-Regelung, aber das funktioniert auch nur sehr eingeschränkt. Ich glaube, Sie wollen hier wieder einen draufsetzen und mit der Überschrift „Bürokratieabbau“ verschleiern, dass Sie bestimmte Aufzeichnungspflichten nicht mehr wollen, die man aber benötigt, um Missbräuche effektiv angehen zu können. Die Beispiele habe ich genannt.
- Sie können sich darüber gerne aufregen. Ich rege mich auch darüber auf, wenn Sie den Mindestlohn einschränken.
Wir müssen das im Ausschuss genau besprechen. Ich bin gespannt, ob Ihr Instrument wirklich das richtige ist. Wir haben hierzu noch andere Vorschläge, die wir dann im Ausschuss gemeinsam diskutieren können. Mal sehen, was wir zusammen auf den Weg bringen.
Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Zu einer Kurzintervention hat sich völlig überraschend der Kollege Bode gemeldet.
Aber man kann, liebe Kollegin Heiligenstadt. Vor allem, wenn solche Beiträge wie die vom Kollegen Henning kommen.
Herr Henning, ich habe in Ihrem Beitrag einiges Gutes erkannt, sodass wir im Ausschuss sicherlich konstruktiv beraten können. Aber Ihren Hinweis auf die „One in, one out”- bzw. auf die „One in, two out”-Regelung kann ich so nicht stehen lassen. Wir haben es einfach so gemacht, wie es der Nationale Normenkontrollrat gesagt hat. Mit „One in, one out“ ist den Unternehmen nicht geholfen; so wurde es im letzten Bericht dargestellt. Man war mit den Ergebnissen sehr unzufrieden. Das alleine reicht nicht, und Quantität allein reicht auch nicht. Man braucht tatsächlich Qualität.
Wir sagen nicht, dass die Bürokratie komplett abgeschafft werden muss. Das habe ich in meiner Einbringung auch dargestellt. Natürlich brauchen wir einen bürokratischen Mindeststandard, um das Leben und die Verwaltung organisieren zu können. Das ist ganz klar.
Was die Clearingstelle angeht, scheint es ein kleines Missverständnis zu geben. Natürlich macht es keinen Sinn, sowohl einen Normenkontrollrat als auch eine Clearingstelle zu haben. Aus unserer Sicht kommen die Gespräche über die Clearingstelle aber nicht voran, jedenfalls merken wir davon nichts. Wir wollen, dass das Parlament darüber diskutiert, und deshalb haben wir einen niedersächsischen Normenkontrollrat vorgeschlagen. Wie das Gremium am Ende heißt, ist uns allerdings egal, solange es ein wirksames Instrument zum Bürokratieabbau wird und vernünftige und machtvolle Instrumente in die Hand bekommt.
Weil wir, wenn wir so etwas fordern, mit gutem Beispiel vorangehen wollen, haben wir an diesen Gesetzentwurf unseren eigenen Maßstab angelegt. Das heißt, wir haben eine Evaluation vorgesehen und die Laufzeit des Gesetzes befristet. Dafür haben wir zwei andere Regelungen herausgenommen. Man kann darüber streiten, ob das Landesvergabegesetz hier das richtige ist. Wenn
es nur daran scheitern sollte, finde ich auch ein anderes Gesetz, das wir abschaffen. Aber das können wir gerne im Ausschuss besprechen.
Herr Präsident! Herr Bode, ich bleibe dabei: In der Allgemeinheit kann dem, was Sie sagen, jeder zustimmen. Natürlich sind wir alle für Bürokratieabbau. Aber es kommt doch entscheidend darauf an, welche Regelungen wir abschaffen. Und da müssen wir im Ausschuss im Detail gucken, was das konkret bedeutet.
Die Clearingstelle ist nach meinem Verständnis dazu da - ich habe es eben schon erwähnt; das wäre auch unsere Zielsetzung -, gerade kleinere und mittlere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Das ist wirtschaftsfreundlich. Bei den größeren Unternehmen, wo auch größerer Missbrauch betrieben werden kann, habe ich so meine Zweifel, ob man wirklich alles sozusagen entschlacken kann.
Lassen Sie uns am Gesetz arbeiten und ganz konkret schauen, welche Regelungen wirklich abgeschafft werden könnten bzw. sollten! In der von Ihnen vorgeschlagenen Allgemeinheit können wir damit relativ wenig anfangen. Lassen Sie uns schauen, was die Ausschussberatungen bringen!
Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Für die AfDFraktion hat sich nun der Kollege Stefan Henze zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen, insbesondere vom Antragsteller FDP! Als Oppositionspartei beklagen Sie wieder einmal - durchaus zu Recht - Zustände, die Sie als Regierungspartei stets mitzuverantworten hatten. Da lasse ich Sie nicht aus der Verantwortung. Das Parlamentsregister enthält für die Zeit Ihrer letzten „Regierungsmitbestimmung“ auch in diesem Bereich keine nen
Trotzdem erkennen wir an, dass in Ihren heute zu behandelnden parlamentarischen Initiativen durchaus viele richtige Feststellungen und angemessene Lösungsvorschläge enthalten sind: „Normenkontrollratsgesetz“ in der Drucksache 18/5067 und „Bürokratieabbau“ - mal wieder - „voranbringen: Folgen besser abschätzen, Kosten deutlicher benennen, Ablaufdatum festlegen, Sachverhalte eindeutig und rechtssicher formulieren und das ‚One in, two out‘-Prinzip einführen“ - mal gucken, ob wir das schaffen; das wäre toll. Daher sehen wir der Beratung im Ausschuss mit Interesse entgegen.
Sie merken vielleicht: Ich glaube nicht mehr an einen Bürokratieabbau in dieser Legislatur - neue Stabsstelle hin oder her. Ich lasse mich aber gerne - auch im Ausschuss - eines Besseren belehren.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zu den Ausschussüberweisungen.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer möchte dem so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Hier soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zuständig sein. Wer folgt diesem Vorschlag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Nachmittagssitzung und rufe zuerst auf den
Tagesordnungspunkt 22: 17. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -
Drs. 18/5070 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5135 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/5151
Da die Fraktionen sich darüber verständigt haben, die unter den Nrn. 1 und 43 der Aufstellung aufgeführten Eingaben zunächst erneut im Petitionsausschuss zu behandeln, erübrigt sich die Abstimmung über diese Eingaben und insofern auch über den entsprechenden Änderungsantrag. Ich denke, das ist Konsens.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 17. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/5070 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.