Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Schmädeke, daran zeigt sich, dass die grüne Politik in Deutschland nicht konsistent ist. Aber das muss ja auch nicht so sein.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Nach meiner Kenntnis regiert in Branden- burg die SPD! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Die Botschaft dahinter ist also: Die grüne Politik in Brandenburg sieht das anders als die grüne Politik das hier sieht. Da bin ich erst mal sehr froh, dass wir hier Ihre grüne Politik und Haltung haben.
Der Fehler in Brandenburg und in Bayern ist, zu glauben, dass man durch die Festlegung eines festen Abstands die Akzeptanz steigern kann. Ich bin diesbezüglich sehr skeptisch. Denn dadurch suggeriert man, dass bei einem geringeren Abstand ein Problem auftritt. Es gibt aber kein Problem, sondern die Grenze muss sich darauf beziehen, dass die Menschen nachts ruhig schlafen können müssen. Dafür gibt es die TA Lärm. Es ist heute schon ein Mindestabstand festgelegt, der etwas mit der Höhe zu tun hat, aber weit von 1 000 m entfernt ist.
Das ist der entscheidende Punkt, und darüber werden wir gemeinsam diskutieren müssen. Es darf nicht das falsche Signal gesendet und vermittelt werden, dass es bei einer Unterschreitung von 1 000 m ein Problem gäbe. Diese gibt es nämlich heute schon an ganz vielen Stellen. An den Stellen gibt es aber kein Problem.
- Nein, es gibt da kein gesundheitliches Problem, kein technisches Problem und auch kein Lärmbelastungsproblem. Das ist alles geprüft, und die entsprechenden Vorgaben werden eingehalten. Deswegen halte ich das für ein politisch falsches Signal. Wir können nur dankbar sein, dass Sie sich auf Bundesebene nicht mit 1 500 m oder 2 000 m durchgesetzt haben.
Ich spiele den Ball hier noch einmal zurück: Man sieht daran, dass das eine Debatte in den Ländern ist. Man glaubt, Menschen überzeugen zu können, indem man konkrete Abstände definiert. Aber wenn Sie heute 1 000 m als Mindestabstand definieren, dann werden die Menschen morgen 1 500 m fordern, und wenn Sie 1 500 m definieren, werden die Menschen 2 000 m fordern.
Wir sollten das an realen Kriterien festmachen, z. B. der Lärmemission. Das halte ich für den richtigen Weg; denn so werden die Menschen vor Belastungen geschützt. Das muss die Botschaft sein.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Dr. Birkner stellt die zweite und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Birkner!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Lies auf meine vorherige Frage ausgeführt hat, dass eine Lenkungswirkung bei der bisherigen Form der CO2-Bepreisung auf Bundesebene zumindest zunächst einmal nicht zu erwarten ist, frage ich die Landesregierung, wie sie die Verfassungsmäßigkeit dieser CO2-Bepreisung, die von der Qualität her ja nichts anderes als eine Steuer ist, bewertet. Dazu würde mich, wenn ich einen Wunsch äußern darf, natürlich insbesondere die Meinung des Herrn Finanzministers interessieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, natürlich ist bei der Festlegung eines CO2-Preises von 10 Euro eine Lenkungswirkung vorhanden.
- Nein. Ich habe gesagt: Ob sie ausreichend ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine ganz andere Frage.
- Halt! Die Frage war zunächst, ob es überhaupt eine Lenkungswirkung gibt und wie vor diesem Hintergrund die Verfassungsmäßigkeit bewertet wird. Die Antwort ist: Natürlich gibt es eine Len
kungswirkung. Und jetzt wird geprüft, ob die Instrumente ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Es ist ein Korridor vorgegeben, in dem sich die CO2-Preise durch eine Reduzierung der CO2-Zertifikate erhöhen können. Die klare Botschaft dahinter ist, dass wir kontrollieren müssen, ob das ausreicht. Der Weg ist richtig: Ich begrüße es sehr, dass die von CDU und SPD geführte Bundesregierung diesen Weg einer Festlegung einer CO2Bepreisung gegangen ist. Es ist richtig, dass das in eine Begrenzung der CO2-Zertifikate mündet. Die lenkende Wirkung ist da. Wir werden aber immer prüfen müssen, ob die lenkende Wirkung ausreichend ist oder ob wir nachsteuern müssen.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und die Verfassungsmäßigkeit ist gegeben? - Gegenruf von Minister Olaf Lies: Ja!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass sogar der Bundesrechnungshof dieses Paket für sozial unausgewogen hält und bereits jetzt eine Anhebung der EEG-Umlage um 0,3 Cent geplant ist, aber in diesem Paket nur eine Entlastung um 0,25 Cent vorgesehen ist:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wirtz, den Ausgleich habe ich vorhin mit Blick auf die Instrumente beschrieben; ich will mich deshalb auf die EEGUmlage konzentrieren.
Wenn die EEG-Umlage in einem bestimmten Zeitraum um 0,35 Cent steigt, ist eine Absenkung um nur 0,25 Cent bei der CO2-Bepreisung schwer ver
mittelbar. Das heißt, wir müssen dieses Instrument nachschärfen. Die EEG-Umlage muss insgesamt sinken; das haben wir immer gefordert. Die Stromsteuer muss auch sinken. Wenn es uns gelingt, den Strompreis abzusenken und damit den Einsatz von Strom auf der Grundlage der erneuerbaren Energien wirtschaftlich zu machen, dann entlasten wir den einzelnen Bürger und schaffen Innovationsanreize, die erneuerbaren Energien, gerade den erneuerbaren Strom, effizienter einzusetzen. Deswegen werden wir als Landesregierung gerade an der Stelle nicht nachlassen: Absenkung der Stromsteuer und Reduzierung der EEG-Umlage müssen unsere gemeinsamen Ziele bleiben.
Vielen Dank. - Die zweite und letzte Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Herr Kollege Bosse. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte unternimmt das Land Niedersachsen, um die Mobilitätswende für einen wirklich wirksamen Klimaschutz voranzutreiben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse! Ich glaube, man muss da die einzelnen Bereiche unterscheiden. Es fängt damit an, dass das Land eine Vorreiterrolle einnehmen muss und auch einnehmen wird, indem es auf eine Fahrzeugflotte zurückgreift, die immer stärker emissionsreduziert ist.
Jetzt kommt immer wieder die Frage: Was ist mit „emissionsarm“ und was ist mit „emissionsfrei“ gemeint? Zur Wahrheit gehört: Selbst ein Elektroauto müsste mit 100 % grünem Strom betrieben werden, damit es absolut emissionsfrei ist.
Aber das Ziel ist, dass die Landesregierung bzw. die Landesverwaltung beim Thema CO2-freier bzw. -armer Mobilität eine Vorreiterrolle einnimmt. Ich glaube, dass die öffentliche Hand zeigen muss, dass es geht, damit auch Menschen in der Gesellschaft diesem Weg überzeugt folgen.
Das Zweite ist, dass für den öffentlichen Personennahverkehr - wo der Kollege Bernd Althusmann gerade mit erheblichen Förderprogrammen dafür sorgt, dass die öffentliche Mobilität, also Busse, auf emissionsärmere Fahrzeuge umsteigt, seien es Gasfahrzeuge, seien es Wasserstofffahrzeuge, seien es batteriebetriebene Fahrzeuge oder moderne, neue Dieselfahrzeuge - gilt, die vorhandene Fahrzeuge mit höheren Emissionen zu ersetzen.
Das Gleiche gilt für die Schiene, wo eine Riesenchance besteht. Ich habe es vorhin gesagt: Gerade im Schienenfahrzeugbereich, in dem wir heute noch mit Dieseltraktion fahren, weil es eben keine Stromversorgung über Oberleitungen gibt, haben wir als Niedersachsen weltweite Aufmerksamkeit durch den Brennstoffzellenzug, der in Salzgitter gefertigt wird. Das heißt, es gibt eine Riesenchance, die Mobilität auf der Schiene selbst dort, wo es keine Oberleitungen gibt, mit einer vernünftigen Wasserstofftechnologie CO2-frei zu machen.