Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch ich muss mich leider noch einmal auf dieses Abkommen beziehen. Wir haben ja gerade über viele Dinge gesprochen, wie beispielsweise Umweltschutz. Ich frage jetzt mal nach dem Tierschutz. Wenn dieses Mercosur-Abkommen abgeschlossen wird, bedeutet das natürlich, dass erhebliche Mengen an Rind- und Geflügelfleisch in den europäischen Markt exportiert werden. Der Einsatz von Medikamenten - z. B. auch der vorsorgliche Einsatz von Antibiotika, der in Deutschland schon verboten ist - ist dort gang und gäbe. Was sagen Sie als Verbraucherschutzministerin zu diesem Thema, und wie wird sich dieses Fleisch auf den Markt auswirken?
Danke. - Umweltminister Lies wird Ihnen antworten. Oder wer antwortet für die Landesregierung? - Frau Ministerin Otte-Kinast, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch als Verbraucherschutzministerin stehe ich klar dazu, dass bei uns nur Fleisch eingeführt werden darf, das unseren Standards gerecht wird. Auch das ist Inhalt dieser Verhandlungen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich habe auch noch eine Nachfrage zum MercosurAbkommen. Vor dem Hintergrund, dass CDU und SPD in Deutschland fordern, in Schutzgebieten die Pflanzenschutzmittel weitestgehend zu verbieten, und gleichzeitig in Brasilien Dutzende neuer Pflanzenschutzmittel zugelassen worden sind, die bei uns nie erlaubt waren oder verboten sind, frage ich Sie: Wollen Sie hier ernsthaft sagen, dass Sie gleiche Standards voraussetzen? Die sind nach Handelsrecht vielleicht gegeben, aber in den Produktionsbedingungen von gleichen Voraussetzungen zu sprechen, halte ich für skandalös.
Herr Abgeordneter Grupe, ich hatte Sie eben schon einmal darauf hingewiesen - und da haben Sie es auch zur Kenntnis genommen -, dass Ihre Frage - ich glaube, es war die zweite - starke Wertungen enthielt. Jetzt, in Ihrer vierten Frage, ist es noch einmal so.
Die Frage war auch schwerlich zu erkennen. Ich gehe davon aus, Frau Ministerin hat sie erkannt und wird sie beantworten.
Das nächste Mal, Herr Grupe - Sie haben ja noch eine Frage frei, ich habe Ihren Zettel hier schon liegen -, werde ich Ihnen das Mikrofon abstellen und Sie ermahnen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Hermann Grupe, ich sagte eingangs, dass in meiner Brust zwei Herzen schlagen, und ich gebe Ihnen durchaus recht, dass es in vielen Teilen - der Pflanzenschutzmitteleinsatz ist einer davon - zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, die wir im Übrigen auch in Europa bei unterschiedlichen Standards haben. Wir haben keinen Gleichschritt, aber wir haben gleichen Wettbewerb in Europa.
Ich habe genauso Bauchschmerzen bei diesem Abkommen, dass dort Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die bei uns längst nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Von daher sehe ich das Ganze sehr kritisch. Und noch mal: Waren müssen wirklich zu Standards ins Land kommen, die auch in unserem Land gelten. Ich denke, da wird jetzt im Ratifizierungsverfahren noch einmal nachgehakt werden. Es wird noch große Diskussionen geben, auch mit anderen Nationen, die das genauso sehen wie wir beide.
Vielen Dank. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage: Abgeordneter Hermann Grupe, diesmal knapp und sachlich ohne Wertung. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Erlauben Sie mir trotzdem, mich kurz zu entschuldigen, dass mir diese Wertung unterlaufen ist. Aber es ist das rausgekommen, was ich erwartet habe, dass wir nämlich in der Sache gar nicht auseinander sind. Deswegen hat es vielleicht sogar genützt. Aber ich gelobe Besserung.
Kollege Hermann Grupe, auf Plattdeutsch würde ich jetzt sagen: He kann dat nich laten. - Aber jetzt wirklich, letzte Chance: kurz, knapp und sachlich, ohne Wertung!
Ich frage die Landesregierung, ob sie zusätzliche Programme für den Insektenschutz plant - beispielsweise Blühstreifenprogramme und Ähnliches - oder ob sie in der Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln die einzige Lösung sieht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, als begleitende Maßnahme zu dem Insektenschutzpaket der Bundesregierung sind ja zusätzliche 50 Millionen Euro - wobei ich mit Blick auf den Bund noch einmal sehr genau darauf achten möchte, ob sie auch wirklich zusätzlich sind - für Maßnahmen vorgesehen, um diese eben auch gezielt in den Schutzgebieten zu ergreifen.
Ich habe am Dienstag im Zusammenhang mit der Trecker-Demo schon mal gesagt: Ich finde, wenn Landwirtschaft öffentliche Dienstleistungen erbringt - die Leistungen z. B. für den Umwelt- und Naturschutz sind öffentliche Dienstleistungen -, dann muss das auch bezahlt werden. Unser Ziel muss sein - darauf lege ich sehr viel Wert -, dass eine zukunftsfähige Landwirtschaft zukunftsfähige Produkte bzw. Lebensmittel produziert, wie sie es im Übrigen auch heute schon in höchstwertiger Qualität tut, und dass sie dafür am Markt auch einen anständigen Preis erzielt. Das ist das eine.
Das Zweite ist, dass wir mit der Landwirtschaft den wichtigsten Partner für den Umwelt- und Natur- und Artenschutz haben. Denn wenn wir mit der Landwirtschaft kluge Programme machen, können wir mit der Landwirtschaft dafür sorgen, dass wir das gerade auch in den Naturschutzgebieten - das sind eben unsere Reservoirs für Arten- und Biotopvielfalt - wirklich fördern und voranbringen.
Das heißt dann aber auch - das habe ich bereits gesagt und auch in Berlin deutlich gemacht -, da bin ich fast sicher, dass diese 50 Millionen Euro nicht reichen werden. Wenn man mehr möchte, wenn die Landwirtschaft mehr für Umwelt- und Naturschutz erbringen soll, dann muss man die Landwirtschaft auch dafür bezahlen. Öffentliche Dienstleistung heißt auch öffentliches Geld.
Vielen Dank, Herr Minister. - Dritte Zusatzfrage, CDU-Fraktion: der Abgeordnete Jörg Hillmer, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn in einer Region nach Fachrecht, nach Geologie, nach aller wissenschaftlichen Erkenntnis die Landwirtschaft als Verursacher für Nitrateinträge in einen Wasserkörper ausgeschlossen werden kann, dort aber trotzdem ein auffälliger Brunnen mit über dem Grenzwert liegenden Werten gefunden wird: Welcher Logik folgt es dann, trotzdem einseitig die Landwirtschaft zu sanktionieren?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hillmer, am Ende ist es das Recht bzw. die Düngeverordnung, die uns vorgibt, wie wir eine Differenzierung vorzunehmen haben.
Ich habe vorhin versucht, das zu beschreiben. Wir haben uns ja nicht Teilräume angesehen und geschaut, nach welcher Logik es in diesen Teilräumen Messungen gibt, sondern es gibt Messergebnisse, die Grundlage für die Einstufung der Grundwasserkörper waren. Deswegen war der Grundwasserkörper rot. Dann haben wir das in Teilwasserkörper unterteilt, und da sind Messstellen enthalten, die sozusagen Überschreitungen aufweisen. Nach Definition der Düngeverordnung ist dann auch der jeweilige Teilwasserkörper rot. Man kann da nicht abwägen.
- Es ist ein rechtliches Vorgehen. Ich bin als Ingenieur der Letzte, der sagt, das Rechtliche wäre kein Grund. Es gibt ein Recht, das ist damals vereinbart worden - ich gehe mal davon aus, niemals erahnend, dass daraus einmal die Folge erwächst, dass minus 20 % Düngung erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. Das hat man dabei nicht bedacht. Aber die Düngeverordnung, die uns überhaupt die Möglichkeit eröffnet, eine Binnendifferenzierung vorzunehmen, sieht wiederum vor, dass ein Teilkörper, wenn es darin eine Überschreitung gibt, rot ist. Und das ist das Problem, vor dem wir stehen.
Wir haben uns darauf verständigt - und sind auch gerade in der Verbandsbeteiligung -, zu schauen, wie und wo jeweils gemessen wird. Dagegen spricht ja gar nichts. Es mag einzelne Bereiche geben, wo wir noch einmal sehr genau hingucken müssen. Ich bin der Letzte, der da etwas anderes sagen würde. Aber die Düngeverordnung, die es uns ermöglicht, diese Binnendifferenzierung vorzunehmen, eröffnet uns aus meiner Sicht leider nicht den Ermessensspielraum, den wir brauchen. Sie sieht vor, dass wir einen Teilkörper, wenn bei einem Messpunkt die Grenzwerte überschritten werden, als „rotes Gebiet“ ausweisen müssen. Das ist sozusagen das rechtliche Vorgehen. Das bindet uns im Handeln.
Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Abgeordnete Stefan Wenzel eine Zusatzfrage. Das ist die vierte für die Fraktion der Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage lautet: Liegt das Mercosur-Abkommen in Gänze, und zwar mit allen Anlagen und Protokollerklärungen, bei Ihnen im Ministerium vor?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das MercosurAbkommen verfolgt ja den Zweck, dass in erhöhtem Maße ein Warenaustausch stattfindet. Das heißt, dass wir mehr nach Südamerika exportieren und auch mehr Waren in die EU gelangen. In Zeiten von Dieselfahrverboten ist für mich die Frage: Wie wollen Sie diesen erhöhten Warentransport klimaneutral gestalten, oder wie bekommen Sie die Waren von A nach B? Das sind immerhin 10 000 km.