Protocol of the Session on October 24, 2019

Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Bis 14.45 Uhr.

(Jens Nacke [CDU]: Nein, nicht vor- ziehen! - Wiard Siebels [SPD]: 15 Uhr!)

- Bis 15 Uhr! - Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.15 Uhr bis 15.01 Uhr)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zur Nachmittagssitzung willkommen heißen. So Sie der Debatte folgen wollen, wäre es hilfreich, wenn Sie auch alle Platz nähmen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 22: 16. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -

Drs. 18/4810 neu - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4903 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/4918

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 16. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/4810 neu auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Da Sie das offenbar auch so sehen, kann ich in die Abstimmung eintreten.

Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer gewissen Unübersichtlichkeit im Plenum war das offenbar einstimmig so. Ich halte das auch so fest.

Ich darf noch einmal bitten, die Gespräche allerorten einzustellen.

(Dirk Toepffer [CDU]: Gespräch mit der Exekutive!)

- Ja, wenn die Exekutive der Legislative die Ehre erweist, dann sind wir auch mal großzügig.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu der Behandlung der strittigen Eingaben. Ich rufe jetzt also die Eingaben aus der 16. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/4810 neu auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Wir treten in die Beratung ein. Es beginnt Kollege Dragos Pancescu für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er will zu der laufenden Nr. 8 der Eingabenübersicht sprechen. Bitte sehr!

Herr Präsident Busemann! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Petition „Vorschläge zur Unterstützung Geflüchteter“ haben wir eine ganz eindeutige Meinung. Es sind

sehr, sehr viele Vorschläge, die der Petent aufgeschrieben und an uns gerichtet hat. Wir teilen nicht alle, aber die Mehrheit dieser Vorschläge ist sehr, sehr gut. Wir wollen natürlich eine optimale Integration der Menschen, die geflüchtet sind, in unsere Gesellschaft. Wir stehen für eine offene, tolerante und transparente Gesellschaft. Und deswegen bitte ich Sie, diese Petition mit „Berücksichtigung“ zu bescheiden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Rednerin ist die Kollegin Eva Viehoff, Bündnis 90/Die Grünen zur laufenden Nr. 17 der Eingabenübersicht. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier geht es um die Petition zum Gedenken an in Namibia in den Jahren 1904 bis 1908 getötete Herero und Nama.

Der Petent bittet zum einen darum, sich im Bund dafür starkzumachen, dass Deutschland endlich zu seiner Verantwortung für diesen Völkermord an den Herero und Nama steht. Gleichzeitig plädiert er sowohl für eine stärkere Einbindung in den Schulunterricht als auch dafür, dass es Niedersachsen gut anstünde, diesem Völkermord zu gedenken, und schlägt ein Denkmal vor.

Wir plädieren hierzu - weil wir finden, dass in Bezug auf die Fragen von Provenienz und der Verantwortung Deutschlands gegenüber der eigenen Kolonialgeschichte, die weiß Gott keine schöne war, tatsächlich gehandelt werden sollte - für „Material“.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zur gleichen Eingabe möchte für die CDU-Fraktion der Kollege Lasse Weritz reden. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Viehoff, wir sitzen ja zusammen in kommunalen Parlamenten. Das ist bekannt. Bekannt sein sollte aber eigentlich auch, dass die Errichtung eines Mahnmals - auch für ein so wichtiges Thema - eine Aufgabe der kommuna

len Selbstverwaltung ist. Am Ende entscheiden die Kommunen darüber, welche Denkmäler für welche Anlässe sie in ihren Ortschaften errichten wollen. Das kann in diesem Fall die Landeshauptstadt Hannover machen. Dementsprechend sehen wir hier keinen Handlungszwang.

Der zweite Teil, den der Petent mit anspricht, betrifft die Frage der Implementierung dieser Thematik im Schulunterricht. - Im Kerncurriculum für den Unterricht in Geschichte an niedersächsischen Schulen ist das bereits ein zentraler Bestandteil für die unterschiedlichen Jahrgänge. Dementsprechend wird das auch unterrichtet.

Von daher sehen wir es eher so, dass dem Petenten auch schon in der jetzigen Situation voll und ganz Recht gegeben wird. Dementsprechend bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Schönen Dank, Herr Kollege. - Es spricht jetzt Dr. Marco Genthe für die FDP-Fraktion. Ich nehme an, dass Sie zu der Nr. 22 der Eingabenübersicht sprechen. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche schon wieder zu dem Polizeigesetz, das nach wie vor in der Diskussion ist.

Meine Damen und Herren, über 26 000 Leute haben diese Petition unterstützt. Dazu kommen die vielen Demonstranten, auch hier vor dem Niedersächsischen Landtag. Die Fraktion der Grünen und selbstverständlich auch die Fraktion der FDP haben Ihnen aufgezeigt, an welchen Stellen dieses Polizeigesetz verfassungswidrig ist.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Inzwischen haben Sie das ja auch ein Stück weit selber erkannt. Zumindest haben Sie von der Großen Koalition einen Änderungsgesetzentwurf eingebracht, mit dem Sie versuchen, zumindest zwei große Baustellen dieses Gesetzes auszuräumen. Inwieweit das gelingt, werden die weiteren Beratungen zeigen.

Ich kann an dieser Stelle nur an Sie appellieren: Machen Sie den Weg zum Staatsgerichtshof frei, damit wir auch den Rest dieses in großen Teilen

verfassungswidrigen Gesetzes vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen können und am Ende zu einem verfassungskonformen Gesetz hier in Niedersachsen kommen!

Was die Petition betrifft, plädieren wir deshalb für „Berücksichtigung“.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Genthe. - In der Reihe der Wortmeldungen hat jetzt Herr Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast alles, was der Kollege Dr. Genthe zur Verfassungswidrigkeit des Polizeigesetzes gesagt hat, kann ich unterstützen.

Ich möchte Ihnen von der GroKo eine Chance geben. Wir müssen keine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht erheben, wenn Sie der „Berücksichtigung“ folgen,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

weil die Petition ja in diese Richtung geht. Deshalb hat die GroKo jetzt die Chance, ihr verfassungswidriges Polizeigesetz zu kritisieren, und zwar die Ingewahrsamnahme über bis zu 35 Tage, die Onlinedurchsuchung, die vielen Ausweitungen und einzelnen Verschärfungen, die der GBD als verfassungswidrig bezeichnet hat.

(Wiard Siebels [SPD]: Das ist aber nicht verfassungswidrig!)

Wenn Sie das korrigieren, brauchen wir nicht zum Staatsgerichtshof zu gehen. Es bleibt dabei: Sie haben ein verfassungswidriges Gesetz.

Sie trauen sich nicht, der Opposition die Rechte zu geben. Wir haben ja einen Vorschlag gemacht, dass zwei Fraktionen hier Normenkontrollklagen einreichen können.

Wir haben das gestern bei dem Gesetz zur digitalen Überwachung der Verwaltung und der gesamten Onlinekommunikation, das ja auch Bezüge zum Polizeigesetz hat, gesehen. Dort weigert sich die Große Koalition ebenfalls, ein grundlegendes