Protocol of the Session on September 12, 2019

Warum wir in Niedersachsen nicht generell ein Erdgas- und Erdölförderverbot aussprechen, habe ich mit einigen Punkten schon angedeutet. Es ist mit Sicherheit nicht die Gier nach Geld aus der Förderzinsabgabe, die uns daran hindern würde. Ich habe die Zahlen gerade genannt: etwa 160 Millionen Euro im letzten Jahr, 30 Millionen Euro davon bleiben im Landeshaushalt. Da haben wir ganz andere Einnahmequellen. Die Förderabgabe ist also mit Sicherheit kein Grund, intensiv darüber nachzudenken, ob man das nun verbieten sollte oder nicht und ob uns dadurch entsprechende Einnahmen entgehen würden. Nein.

Wichtig ist das, was Frau Abgeordnete Liebetruth vorhin gesagt hat, und auch das wohl von allen Abgeordneten dieses Parlaments unterschriebene Gebot, dass wir uns an ein Höchstmaß von Wasserschutz gebunden sehen. Wir haben in Niedersachsen auch innerhalb der Landesregierung sehr klargestellt, dass unkonventionelles Fracking in Niedersachsen nicht vorkommt. Wir haben dem Trinkwasserschutz hier eindeutig Vorrang gegeben.

Wir wissen aber gleichzeitig, dass wir in Niedersachsen 15 Erdgaslagerstätten haben, die unter bzw. teilweise unter Wasserschutzgebieten liegen. Auf diese 15 Erdgaslagerstätten in Niedersachsen entfällt derzeit rund ein Drittel der niedersächsischen Erdgasförderung, nämlich rund 2 Milliarden m³ in 2018.

Vielleicht darf ich noch ergänzen: Aus den 23 Erdgasbohrungen und den 111 Erdölbohrungen, die wir haben und die in Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten aktiv sind, wurden 2018 rund 750 Millionen m³ Erdgas sowie 65 000 t Erdöl produziert. Der direkte Reserveverlust durch ein Verbot von Bohrungen in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten liegt bei rund 10 Milliarden m³ Erdgas und 1,4 Millionen t Erdöl, die unmittelbar unter Wasserschutzgebieten lie

gen. Die verlorengehenden Erdgasreserven entsprechen ungefähr dem Erdgasvolumen, wie ich es vorhin erwähnt habe, das alle niedersächsischen Haushalte in drei Jahren an Erdgas verbrauchen.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Erdöl- und Erdgasindustrie ist uns bewusst: derzeit 8 300 Arbeitsplätze. Einschließlich der Dienstleister und Zulieferbetriebe der Erdgas- und Erdölindustrie reden wir hier sehr schnell über 16 000 Arbeitsplätze.

Insofern ist das hier wirklich ein Abwägungsprozess. Wir sind uns mit dem MU völlig einig. Umweltminister Olaf Lies und ich verfolgen beide ein Ziel: Höchstmaß an Trinkwasserschutz auf der einen Seite, dazu der Stakeholderprozess bzw. der Dialogprozess zu der Frage, was machbar ist, mit den Erdölunternehmen, die selber gefordert sind. Es wird ja auch viel über „Moratorium“ gesprochen. Wir haben auch freiwillige Moratorien in Niedersachsen gehabt, ich glaube, in 2012. Letztendlich ist das ein Appell an die Erdgasunternehmen. Wie viele Jahre wird noch exploriert und werden Erdgaslagerstätten in Wasserschutzgebieten noch genutzt? Wie gehen wir in den nächsten Jahren mit neuen Anträgen in Trinkwasserschutzgebieten in der Schutzzone III um, dort, wo es noch möglich ist, zu bohren? Welche Bedeutung hat das für die gesamte Frage der Erdgasversorgung? Wir prüfen gerade den Rechtsrahmen. Wir prüfen eine Veränderung des niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg.

Der Erdöl- und Erdgasindustrie muss aber auch klar sein, dass die Akzeptanz der Erdöl- und Erdgasindustrie in unserem Bundesland als dem Land mit der höchsten Förderung von Erdgas maßgeblich davon abhängt, dass höchstmögliche Sicherheitsstandards nicht nur gefordert, sondern auch eingehalten werden. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir in Niedersachsen auch in den nächsten Jahren - auch jenseits von Wasserschutzgebieten - eine funktionierende Erdöl- und Erdgasförderung haben. Deshalb müssen sich hier alle aufeinander zubewegen. Ich bin es manchmal auch leid, deshalb, weil es rechtlich nicht anders möglich ist, immer nur die Bitte äußern zu dürfen, eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es gibt Unternehmen, die das dann machen.

Olaf Lies und ich sind uns dem Grunde nach im Ziel einig. Dem Grunde nach wäre es gerade mit

Blick auf Wasserschutzgebiete sinnvoll, eine verpflichtende Umweltschutzprüfung vorzusehen. Man sollte sie als Signal der Erdöl- und Erdgasindustrie vorsehen, dass diese selbst ein Interesse daran hat, dass höchstmögliche Schutzmaßnahmen und Standards gewährleistet werden. Das geht nur über ein geregeltes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Daran sollte ein Unternehmen auch selbst ein Interesse haben und sich entsprechend einlassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön. - Jetzt hat Kollege Jörg Bode noch eine weitere Frage für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, ich möchte gerne wieder zur Nordsee umschwenken. Welche Risiken, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen sind für den Windpark Riffgat bei Borkum zu befürchten? Wie nehmen Sie darauf Einfluss, dass sie nicht eintreten?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Minister Dr. Althusmann antwortet.

Herr Abgeordneter Bode, die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, weil wir direkte Auswirkungen jetzt noch nicht erkennen können. Wir wissen im Moment vom Auftraggeber bzw. von ONE-Dyas, dass die Plattform eine Höhe von rund 50 m haben wird. Wir wissen, dass diese von Borkum aus etwa in der Größenordnung von mittleren Schiffen, die dort am Horizont in rund 20 km Entfernung vorbeifahren werden, auf jeden Fall erkennbar ist. Ob es dann zu entsprechenden Beeinträchtigungen kommt, wissen wir nicht.

Wir haben schon geprüft, was bei Abfackeln und mit entsprechenden Leuchtsystemen passiert, und haben Kollisionsfragen geprüft. Es werden in diese Plattform automatische Alarmsysteme eingebaut werden, sodass es nicht zu Schiffskollisionen kommen wird. Aber über weitergehende Auswir

kungen auf Windparks haben wir im Moment keinerlei Erkenntnisse.

Danke schön. - Herr Bode hat weiteren Fragebedarf für die FDP.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass Sie anfangs erwähnt haben, dass die Bohrung selbst auf niederländischem Gebiet 500 m entfernt von der Grenze zu Deutschland durchgeführt werden soll, und sich in der Tat die Frage von Herrn Wenzel nach der Dimension von Förderzinsen, die abgeführt werden müssen, und die Frage, ob sie den Menschen in den Niederlanden oder in Niedersachsen zugutekommen, stellen, frage ich Sie: Inwieweit ist eigentlich sicher, dass die Grenze so verläuft, dass die Bohrung wirklich auf niederländischem und nicht auf niedersächsischem Gebiet stattfindet? Denn nach meiner Kenntnis gibt es keinen Grenzverlauf, der wirklich rechtssicher ist.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Herr Dr. Althusmann wird Ihnen antworten.

In der Tat gibt es eine Unsicherheit über den tatsächlichen Verlauf der Grenze. Aber im Moment gehen wir davon aus, dass sich die Bohrung auf niederländischem Hoheitsgebiet und 500 m entfernt von deutschem Hoheitsgebiet befindet.

Um das noch einmal zu verdeutlichen: Sollte allerdings der Antragsteller durch eine Querbohrung entsprechende Explorationen vornehmen, die auf deutschem Hoheitsgebiet vorgenommen werden, steht Niedersachsen - das werden wir auch einfordern - über unsere entsprechende Förderabgabe gegenüber dem Unternehmen ein entsprechender Anspruch zu. Den Anspruch werden wir dann auch formulieren, sollte es dort überhaupt zu einer Förderung kommen. Ich habe schon mehrfach deutlich gemacht, dass wir uns noch weit entfernt von einer Bohrung befinden. Aber sollte es dazu kommen, sollte exploriert werden, wird natürlich der deutsche Anteil seitens Niedersachsen mit einer entsprechenden Förderabgabe belegt werden.

Vielen Dank. - Herr Wenzel, Zwischenfragen usw. sind nicht gestattet. - Ach so, Sie melden sich zur Geschäftsordnung.

Ich möchte nur darum bitten, dass meine Frage schriftlich beantwortet wird, weil auch die Frage nach Muttergesellschaften und nach unterschiedlichen Fördergebieten auf deutschem Gebiet nicht beantwortet wurde.

Das war jetzt alles, aber nicht zur Geschäftsordnung.

Ich hatte es vorhin gesagt: Die Frage konnten wir in dem Moment in der Form nicht beantworten. Wir werden das gerne schriftlich nachreichen.

Danke sehr, Herr Minister, für die Klarstellung.

Wir kommen jetzt zu

b) Wie geht es weiter mit dem Wolf? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/4538

Sie wird eingebracht von dem Kollegen Hermann Grupe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie geht es weiter mit dem Wolf?

Der Wolf in Niedersachsen ist weiterhin Grundlage vieler Debatten. Seit Ende Januar 2019 besteht die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m. Seitdem wird diese Ausnahmegenehmigung jeden Monat verlängert. Mittlerweile wird die Summe, die für die erfolglose Jagd auf den Wolf aufgebracht wurde, auf 83 000 Euro beziffert. Am 1. März hat Umweltminister Lies im Plenum im Rahmen der Debatte über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2888 zum Thema „Wolfsverordnung“ gesagt: „Natürlich haben wir immer gesagt: Wir machen eine Verordnung.“

Bei derzeit ca. 200 Wölfen in Niedersachsen und einer jährlichen Vermehrungsrate von einem Drittel nimmt die Wolfspopulation um 60 Tiere pro Jahr zu. Wie das Stader Tageblatt am 21. März 2019 berichtete, spricht sich Umweltminister Lies dafür aus, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Der Wolf müsse ins Jagdrecht aufgenommen werden, um schnell reagieren zu können und die benötigte rechtliche Grundlage für Abschüsse zu erhalten. Entlang der Deiche sehe der Minister die „Unterstützung für die Deichschäfer eher in der Regulierung der Wolfsbestände als bei Herdenschutzmaßnahmen“. Außerdem sagte der Minister: „Das heißt nicht, er soll bejagt werden.“ Wichtig sei, dass schnell reagiert werde und nicht die Schäfer die Leidtragenden seien.

In Schweden ist es erlaubt, Wölfe zu töten, die ein Risiko für Menschen und Nutztiere darstellen. So ist ganz Lappland, das einen großen Bereich des Landes darstellt, als wolfsfreie Zone festgelegt. Dort betreiben Teile der samischen Bevölkerung die traditionelle Rentierzucht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was wurde im letzten halben Jahr nach der Aussage von Minister Lies im Landtag unternommen, um eine Wolfsverordnung auf den Weg zu bringen, und wie ist der aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand einer solchen Verordnung?

2. Wie und wann fordert die Landesregierung die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie einzusetzen, damit der Wolf in die Verordnung über die Jagdzeiten entsprechend aufgenommen werden kann?

3. Sieht die Landesregierung die Gefahr eines Sterbens der Schäfereien, insbesondere der Deichschäfereien, und wie will sie dies gegebenenfalls aufhalten?

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Jörn Schepelmann [CDU])

Danke sehr, Herr Kollege Grupe. - Herr Umweltminister Lies wird reagieren.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Hoffentlich wird er auch antworten!)

Ich bemühe mich.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wolf beschäftigt uns intensiv, auch wenn wir uns gerade nicht einmal im Parlament damit befassen oder wenn wir vielleicht auch nicht ganz so viel darüber lesen. Ich erinnere daran, dass wir im Herbst des vergangenen Jahres - hier vorgestellt und dann im Bundesrat eingebracht - eine Bundesratsinitiative ergriffen haben und dass sich das Bundeskabinett in der nächsten Woche, glaube ich, hoffentlich endgültig mit der Frage beschäftigen wird, wie weit das Bundesnaturschutzgesetz verändert wird, um eine sogenannte Lex Wolf einzubringen.

Bevor ich zur Antwort auf die Fragen komme, will ich aber sagen, dass einige der Forderungen, die im Rahmen dieser Bundesratsinitiative aufgestellt wurden, nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch aus Sicht der betroffenen Länder immer noch dringend geklärt und auch beantwortet werden müssen.

Ich sage das deshalb, weil wir eine weiter stetig wachsende Wolfspopulation haben. Wir gehen davon aus, dass wir hier in Niedersachsen jetzt 24 Rudel haben. In Brandenburg haben wir, wenn sich die Zahl bestätigt, ein Anwachsen der Population von 34 Rudeln im vergangenen Jahr auf 50 Rudel. Das zeigt, wie stark der Anstieg ist.

Wir sehen inzwischen, dass das, was einmal definiert wurde, wie groß eigentlich Gebietskulissen sind, in denen sich der Wolf aufhält, und welche Gesamtzahl sich daraus ergibt, möglicherweise nicht mehr passt. Wenn das Nahrungshabitat vorhanden ist, dann reichen eben auch kleinere Gebiete. Das setzt sich vielfältig zusammen.

Das macht noch einmal deutlich, weshalb es unbedingt notwendig ist, dass wir in Berlin zu einer Klärung der Frage kommen, wie eigentlich die Zahl aussieht, die wir irgendwann einmal erreichen. Der immer wieder genannte „günstige Erhaltungszustand“ muss ja nicht auf europäischer Ebene festgelegt werden, sondern kann national festgelegt werden. Er muss so festgelegt werden, dass man nicht sagen kann: Dazu müssen wir überall in Deutschland gleiche Verhältnisse haben. Denn wir können in den Gebieten, die besonders betroffen sind, kaum so lange warten, bis wir in den Gebieten, in denen es im Moment überhaupt keine