Protocol of the Session on September 11, 2019

Daran sollte man festhalten, und das ist dann auch nachhaltig. Ansonsten werden Sie am Ende beides haben: Vermögensverzehr und Schulden. Das hat sich in all den Jahren gezeigt. Deswegen halte ich auch wenig von Fonds und Ähnlichem.

Für Investitionen in den Klimaschutz muss man auch privates Kapital mobilisieren. Ebensowenig darf man bei solchen Investitionen die finanzielle Tragfähigkeit außer Acht lassen. Die Dinge müssen sich am Ende wirtschaftlich und damit auch volkswirtschaftlich tragen. Nur dann sind sie sauber durchfinanziert.

Das Zweite ist das Stichwort Stillstand. - Das fand ich schon ziemlich abenteuerlich, Herr Wenzel. Wir haben die Investitionsquote von 4,1 % auf 5,3 % gesteigert. Die Investitionen liegen bei 1,8 Milliarden Euro. Das sind fast 40 % mehr als zu der Mipla-Zeit, in der Sie der Regierung angehörten.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Und bei alledem reden Sie von Stillstand? Das passt doch überhaupt nicht zu den Zahlen! Schau

en Sie sich die Zahlen doch erst einmal an, und argumentieren Sie dann dazu.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Im Übrigen: Wenn Sie von Stillstand reden, würde ich Ihnen empfehlen, mit etwas mehr Demut an die Dinge heranzugehen. Ich bin viel in Niedersachsen unterwegs, auch abends. Wissen Sie, was ich fast täglich erlebe? Dass die Menschen froh darüber sind, dass diese Landesregierung bei den Investitionen und den Vorhaben den Fuß von der Bremse genommen hat, auf der Sie in den fünf Jahren Ihrer Regierungszeit gestanden haben.

(Beifall bei der CDU)

Das Dritte ist das Stichwort NORD/LB. - Sie können sagen, was Sie wollen, aber wir bemühen uns augenblicklich, in Brüssel Unterstützung zu bekommen. Wir wollen ein No-Aid-Fall sein. Das heißt, für alles, was wir dort machen, muss der Nachweis geführt werden, dass es sich wirtschaftlich trägt. Diesen Weg gehen wir ganz bewusst: nicht nur aus beihilferechtlichen Gründen, sondern auch weil wir ihn gehen wollen. Dafür investieren wir 1,5 Milliarden Euro - in der Tat, Herr Grascha -, die wir glauben - das ist auch fest belegt -, aus Rendite finanzieren zu können und nicht aus dem Landeshaushalt finanzieren zu müssen.

Jetzt sagen Sie, Herr Wenzel, das Geschäftsmodell trage nicht durch. So etwas zu sagen, halte ich für ziemlich unverantwortlich. Ich bin mit unserem gesamten Expertenstab mehrfach bei Ihnen im Haushaltsausschuss gewesen und habe nicht erlebt, dass Sie das Geschäftsmodell an bestimmten Stellen sehr genau hinterfragt bzw. gesagt hätten, wo Sie es für nicht tragfähig halten. Der DSGV schaut auf dieses Geschäftsmodell, die EZB schaut darauf, die EU-Kommission schaut darauf, die Bank selbst schaut darauf, und unser Berater EY schaut auch darauf. Alle sind der Auffassung, dass das ein Modell ist, das trägt. Nur Herr Wenzel glaubt, es sei ein Modell, das sich nicht trägt!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Dann mal Butter bei die Fische!

Ich bitte also um einen etwas verantwortungsvolleren Umgang mit diesen Themen. Wer das Problem der NORD/LB nicht auf marktwirtschaftliche Art und Weise lösen will, sollte hier dann auch sagen, wie er es lösen möchte. Auf jeden Fall wird man es

nicht lösen können, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen hat.

Wir glauben, dass wir den sichereren und besseren Weg gehen - im Sinne des Landes Niedersachsen, aber auch im Sinne der Menschen und im Sinne unserer Wirtschaft, die weiter einen Finanzierungspartner in unserem Land braucht.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Uns liegen erst einmal keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 15.

Federführend soll hier der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend die ständigen Ausschüsse. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 16.

Federführend soll dort der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Kultusausschuss, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 19, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Niedersächsisches Par- lamentsinformationsgesetz - NPIG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/4498

Tagesordnungspunkt 18: Erste und abschließende Beratung: Kontrollrechte des Parlaments achten - Land

tag missbilligt Informationspolitik der Landesregierung in Bezug auf Kontrollrechte durch den Landtag - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4482

Tagesordnungspunkt 19: Erste und abschließende Beratung: Missbilligung des Innenministers - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/4489

Die Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP erfolgt durch den Abgeordneten Dr. Stefan Birkner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlass für den Gesetzentwurf, aber auch für den Missbilligungsantrag sind Erfahrungen, die wir mit dem Herrn Innenminister gemacht haben, insbesondere mit seinem Umgang mit dem Parlament in Bezug auf verloren gegangene, verschwundene geheime Akten und die verschwundene Maschinenpistole.

Der Innenminister hat am 12. Juli 2019 im Innenausschuss darüber unterrichtet, dass geheimhaltungsbedürftige Akten den Behörden abhandengekommen sind. Diese Unterrichtung erfolgte allerdings erst aufgrund von Presseberichterstattung, nachdem Journalisten nachgefragt hatten und er diese Information nicht mehr für sich behalten konnte, weil sie öffentlich zu werden drohte.

In der Debatte im Ausschuss zu der Frage, warum er denn, obwohl der Sachverhalt schon länger bekannt war, nicht früher unterrichtet hatte, hieß es, man habe sicherstellen wollen,

„dass es nicht … durch eine Unterrichtung und dann entsprechende Weitergabe von Informationen zu einer … Gefährdung kommt“

- zu einer Gefährdung von Ermittlungen, von schutzwürdigen Interessen.

Man muss sich noch einmal vor Augen führen, was er konkret gesagt hat: „eine Unterrichtung und dann entsprechende Weitergabe von Informationen“. Damit wird unterstellt, dass eine Weitergabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen durch Abgeordnete hier zu einer Gefährdung dieser Interessen geführt hätte.

Dies, meine Damen und Herren, stellt das Parlament in die Nähe eines Sicherheitsrisikos. Wenn ein Minister der Auffassung ist, dass eine Unter

richtung von Abgeordneten per se das Risiko in sich trägt, dass geheimhaltungs- oder schutzbedürftige Informationen weitergegeben werden, dann ist das einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Parlament nicht zuträglich.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Klaus Wichmann [AfD])

Das wiederum, meine Damen und Herren, legt die Axt an die parlamentarische Kontrolle, in deren Rahmen die Weitergabe von Informationen geboten ist - zumal es ein milderes Mittel gibt: die Unterrichtung in vertraulicher Sitzung. Übrigens besteht die Pflicht, eine ins Einzelne gehende Begründung zu liefern, wenn Informationen nicht weitergegeben werden können.

Wir haben versucht, diesen Sachverhalt, der grundlegende parlamentarische Fragen betrifft, mit dem Herrn Ministerpräsidenten zu erörtern. Wir haben ihm einen Brief geschrieben, in dem wir ihn um Klärung gebeten haben, wie das künftig gehandhabt werden solle. Der Ministerpräsident hat durch den Chef der Staatskanzlei antworten lassen, dass alles total in Ordnung sei, und im Übrigen auf die bestehende Rechtslage - Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung - verwiesen. Mit anderen Worten: Unser Versuch, zu einer Klärung zu kommen - dass in diesem Fall eine individuelle falsche Einschätzung vorlag und dass die Landesregierung sich künftig um das notwendige Miteinander kümmert -, ist vergeblich geblieben. Auch deshalb bedarf es eines solchen Gesetzentwurfes.

Der zweite Anlass dafür, dass wir heute sowohl einen Gesetzentwurf als auch einen Entschließungsantrag zu diskutieren haben, war die Unterrichtung des Innenausschusses durch Herrn Innenminister Pistorius über die in der PI Celle abhandengekommene Maschinenpistole am 8. August 2019.

Der Kollege Genthe als Mitglied des Innenausschusses hatte den Minister am 12. Juli ausdrücklich gefragt:

„Gab es seit Beginn dieser Legislaturperiode weitere, ähnliche sicherheitsrelevante Vorkommnisse innerhalb der niedersächsischen Sicherheitsbehörden, die den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses ebenfalls nicht mitgeteilt wurden?“

In seiner Antwort sagte der Minister:

„Mir sind keine weiteren Vorkommnisse bekannt, die von den Sicherheitsbehörden dem Innenministerium hätten gemeldet werden müssen oder können oder worden sind.“

In diesem Fall - das muss ich klarstellen - war die abhandengekommene Maschinenpistole noch nicht Gegenstand der Innenausschusssitzung. Vielmehr ging es noch um die Akten.

Das heißt, der Minister wurde ausdrücklich gefragt:

„Gab es … weitere … sicherheitsrelevante Vorkommnisse …?“,

und der Minister hat geantwortet:

„Mir sind keine weiteren Vorkommnisse bekannt“.

Er hat das später - das ergibt sich alles aus den Protokollen - noch verstärkt, indem er gesagt hat,