Protocol of the Session on June 19, 2019

Nichtsdestotrotz: Wir sind uns in der Sache einig, und deshalb werden wir von der FDP-Fraktion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Dr. Genthe. - Abschließend hat sich nun für die Landesregierung der Finanzminister, Herr Reinhold Hilbers, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zu diesem Antrag gerne noch reden, damit ich mich nicht der Kritik aussetze, hier nicht reden zu wollen, wie das eben bei einem anderen Tagesordnungspunkt der Fall war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf Druckexemplare ist eine wichtige Angelegenheit im digitalen Zeitalter. Es ist ein erfreuliches Ereignis, dass sich heute sozusagen eine gute Tat wiederholt. Denn, Herr Meyer, im Jahr 2015 hat die damaligen CDU-Fraktion aus der Opposition heraus mit dem Entschließungsantrag in der Drucksache 17/3320 genau diese Initiative gestartet und für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Onlineangebote von Zeitungen und anderen Medien geworben.

Viele Bereiche des täglichen Lebens unterliegen dem Wandel der Zeit. Die digitale Welt gewinnt immer mehr an Bedeutung und zieht immer mehr in die mediale Welt ein. Immer mehr Nutzer geben dem Abruf von Presseinhalten aus dem Internet den Vorzug gegenüber dem Kauf von gedruckten Zeitungen. Darauf muss man eben reagieren. Bislang ist der Umsatzsteuersatz für die beiden Bereiche unterschiedlich geregelt. Jetzt auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn man online auf die Beiträge zurückgreift, ist sehr sinnvoll.

Im Bereich des Steuerrechts wird es nun absehbar zu einer Anpassung der Steuersätze für elektronische Medien kommen. Eine entsprechende wirtschaftliche Entwicklung wird eintreten. Mit der Änderungs-Richtlinie (EU) 2018/1713 des Rates der Europäischen Union vom 6. November 2018 wird Artikel 98 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie dergestalt geändert, dass den EU-Staaten die Mög

lichkeit gegeben wird, auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen in Form der Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf elektronischem Weg einen ermäßigten Steuersatz vorzusehen.

Einige Vorredner lagen da nicht richtig: Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2019 für ein Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist dies schon aufgegriffen worden. Der Referentenentwurf sieht neben anderen Änderungen eben auch die Einführung einer neuen Mehrwertsteuerermäßigung für elektronische Veröffentlichungen in der neuen Nr. 14 in § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes vor. Das können Sie nachlesen. Diese Gesetzesänderung soll mit diesem Gesetz also in die Tat umgesetzt werden.

Es werden jetzt noch einige technische Dinge besprochen. Insbesondere ist es wichtig - das ist eben schon einmal erwähnt worden -, bei der Gleichstellung mit den Printmedien die Abgrenzung von elektronischen Dienstleistungen und journalistischen Onlinebeiträgen genau vorzunehmen. Wir wollen ja nur Tageszeitungen, Zeitschriften, Druckexemplare und Bücher, E-Books und journalistische Onlineangebote unter den ermäßigten Steuersatz stellen, aber nicht alles, was online zur Verfügung gestellt wird.

Insofern werden noch einige Details geklärt werden müssen. Aber die Sache ist auf den Weg gebracht.

Ich danke den Fraktionen herzlich für diese Unterstützung. Sie war durchaus interessant und auch wichtig für die Beratungen in Berlin. Somit haben wir einen Schritt getan, um die niedersächsische Medienwirtschaft und die Zeitungs- und Verlegerlandschaft in Niedersachsen zu stärken. Deswegen ist das ein guter Tag für die Zeitungslandschaft in Niedersachsen.

Vielen Dank.

Herr Minister Hilbers, Herr Kollege Limburg, wollte gern noch eine Zwischenfrage stellen.

Dann bleibe ich gern noch hier.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Ich wollte nur sichergehen, ob das gerade nur ein Versprecher oder eine bewusste Abgrenzung war. Die Frage, ob auch E-Books von der Erleichterung umfasst sein sollen, ist in der Tat eine zentrale. Der Antrag ist so zu verstehen, dass er sich ausdrücklich an die Presse richtet, wovon E-Books ja nicht umfasst werden. Ihre Aufzählung beinhaltete aber gerade auch Ermäßigungen für E-Books. Insofern bitte ich Sie, klarzustellen, was auf Bundesebene geplant ist und was die Position der Landesregierung in dieser konkreten, sehr wichtigen Frage ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Nutzer journalistischer Onlineangebote und die Leser von E-Books werden erwarten können, dass sie zukünftig Steuervorteile haben und dass diese Steuervorteile von den Herausgebern dann auch entsprechend an die Kunden weitergegeben werden.

Vielen Dank.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das ist ein Schlag für die Innenstädte!)

Vielen Dank.

Wir können jetzt zur Abstimmung kommen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gegenstimmen von der AfD. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Das Präsidium wünscht Ihnen einen wunderschönen Abend. Wir sehen uns morgen früh wieder.

Schluss der Sitzung: 18.51 Uhr.