Wenn man die Debatte um die Schuldenbremse mitverfolgt, dann muss man schon feststellen, dass die SPD-Fraktion an der Stelle offenbar eine Schuldenabbauallergie hat. Aber da hat sich die CDU jetzt immerhin durchgesetzt.
Wir glauben aber, dass hier noch viel mehr drin ist. Wir hatten ja damals gesagt und die Forderung aufgestellt, dass die VW-Milliarde komplett in den Schuldenabbau investiert werden soll. Jetzt stellen wir ja fest, dass in der allgemeinen Rücklage, in der wir ja auch eine Umbuchung durchführen, immer noch 700 Millionen Euro enthalten sind, die
nicht zweckgebunden sind. Von daher sind diese 700 Millionen Euro aus unserer Sicht natürlich noch einmal zusätzlich für den Schuldenabbau vorzusehen.
Außerdem - das haben wir in den Haushaltsberatungen auch immer deutlich gemacht - ist es uns ein Anliegen, in den geplanten Schuldenabbau einzusteigen, Schuldenabbau nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern eben geplant. Das sehen wir im Haushalt 2019 nicht. Wir hoffen, dass das im Haushalt 2020 passiert.
Wir haben dann beispielsweise auch noch andere Positionen, bei denen wir sagen, das geht in die richtige Richtung. Ich nenne beispielhaft die Krankenhausinvestitionen. Die unterstützen wir.
Bei der Frage der kommunalen Investitionen ist es ja so, dass dazu im Haushaltsausschuss ein Schwall an kommunaler Kritik zu hören gewesen ist. Ich erinnere nur daran, dass der Kollege Henning, nachdem die kommunalen Spitzenverbände das kommunale Investitionsprogramm in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro deutlich angemahnt haben, den kommunalen Spitzenverbänden erklären wollte, dass quasi der gesamte Landeshaushalt, die 32 Milliarden Euro, irgendwo in die Kommunen investiert werde. Das hat die Kommunen aber nicht dazu gebracht, ihre Kritik zurückzunehmen. Das war auch ein Wahlversprechen, das offenbar nicht eingehalten wird.
Außerdem ist das Förderprogramm für die Kommunen mit multiplen Strukturproblemen angesprochen worden. Die Kritik daran teile ich. Auch hier ist angemahnt worden, dass wir tatsächlich einen Kriterienkatalog brauchen, damit ggf. auch andere Kommunen in Zukunft von einem solchen Programm profitieren können. Das kann nicht ausschließlich auf die Stadt Salzgitter bezogen sein, sondern da muss man schon etwas aufbauen, was sich auch an anderen Problemen im Land orientiert.
Also kurz und gut: Das Gesetz hat Licht und Schatten, die Schatten überwiegen aber. Deswegen werden wir dem Gesetz letztlich nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Niedersachsen, weil wir in die Zukunft investieren, weil wir Altschulden abbauen und weil wir zeigen, dass wir verantwortungsbewusste Finanzpolitik machen können. Aus dem Jahresabschluss 2018 ergeben sich Spielräume, die wir konsequent nutzen wollen, um eine solide, nachhaltige Finanzpolitik in Niedersachsen zu formulieren und gleichzeitig Zukunftsthemen anzupacken.
Herr Wenzel, dafür brauchen wir keinen Nachtragshaushaltsplan, weil wir das exakt genauso machen, wie das auch zu Ihrer Zeit schon gemacht worden ist und wie wir es nach den Vorstellungen des GBD machen.
Im Übrigen werden wir alle Sondervermögen noch einmal mit einem Maßnahmenfinanzierungsplan belegen, bzw. die Krankenhausfinanzierung wird Ihnen auch in Form eines Investitionsplans vorgelegt werden. Sie wird sogar dem Landtag, dem Parlament, vorgelegt.
Die Landesregierung hat bereits im Juli des letzten Jahres in Aussicht genommen, die im Landeshaushalt verbleibenden Mittel, also die Mehreinnahmen aus der VW-Milliarde, entsprechend zu verwenden und in Zukunftsinvestitionen und in Altschuldentilgung zu stecken. Diesen Beschluss setzen wir jetzt ganz konsequent um.
Darüber hinaus ergeben sich erfreuliche Entwicklungen. Ungefähr 1,5 Milliarden Euro, die wir an Steuermehreinnahmen erzielen und durch Einsparungen konsequent nutzen, erweitern unsere finanziellen Spielräume gegenüber der ursprünglichen Planung.
Auch diese Spielräume wollen wir nutzen, um in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu investieren und Altschulden abzubauen. Ich habe bereits mehrfach betont, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, das Abtragen des Schuldenbergs wirklich zu beginnen, meine Damen und Herren. Wenn wir dafür finanzielle Handlungsspielräume haben, dann werden wir sie konsequent nutzen. Wir haben auch gezeigt, dass wir dazu willens sind, dass wir dazu in der Lage sind und dass wir die politi
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Jahresabschluss 2017 bereits 100 Millionen Euro getilgt. Das haben wir mit dem Jahresabschluss 2018 ebenfalls bewiesen. Mit dem Jahresabschluss 2017 sind nämlich nach über 50 Jahren erstmals wieder Altschulden in Höhe von 100 Millionen Euro abgebaut worden.
Mit dem aktuellen Jahresabschluss 2018, den wir jetzt in 2019 hier bearbeiten, können wir 686 Millionen Euro Altschulden zurückführen, meine Damen und Herren. Das ist eine großartige Leistung.
Daneben gehen noch einmal 100 Millionen Euro aus der VW-Milliarde in die Tilgung von Schulden bei der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft.
Wenn Sie das alles addieren, kommen Sie auf 890 Millionen Euro, die wir nun bereits an Altschulden zurückgeführt haben. Wir sind also in dieser angefangenen Wahlperiode nicht weit davon entfernt, 1 Milliarde Euro Altschulden zurückgeführt zu haben. Das bleibt auch weiterhin unser Ziel, das im Blick zu halten. Denn das ist Politik für die nächsten Generationen, das ist Politik mit Vorsorge, das ist Politik mit Verantwortung und das ist Politik, die unserem Land guttut.
Die Entscheidung, mit der Tilgung von Altschulden zu beginnen, markiert den grundsätzlichen Wandel in der Finanzpolitik, den wir auch in Zukunft konsequent weiter gestalten müssen. Wenn wir dafür unsere Möglichkeiten einsetzen, ist das eine Art von Zukunftsvorsorge, die gut ist.
Mit dem vorgelegten Jahresabschluss wird eine verbindliche Verwendung der Mittel aus 2018 geregelt. Es gilt ein Dreiklang von Zukunftsinvestitionen, Vorsorge und Altschuldentilgung.
Durch die Steuerung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 1,45 Milliarden Euro in Investitionen für Digitalisierung, für Hochschulkliniken in Hannover und in Göttingen, für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung in unserem Land, für Klimaschutz, für Wohnraumförderung sowie für die Absicherung zukünftiger Versorgungsverpflichtungen wird ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes geleistet.
Die Sondervermögen geben durch die gesicherte mehrjährige Bereitstellung von investiven Mitteln - der Vorteil dieser Sondervermögen ist eben, dass wir das damit tun können - die Gewähr dafür, dass wir diese Mittel bis zum letzten Cent mit der entsprechenden Zweckbindung zur Verfügung stellen können.
Wir haben Wort gehalten. Das Sondervermögen Digitalisierung ist - wie zugesagt - mit 1 Milliarde Euro bereits jetzt vollständig ausfinanziert und kann eingesetzt werden, um die digitale Struktur unseres Landes voranzubringen und Niedersachsen gigabitfähig auszugestalten.
Für Investitionen in die Hochschulkliniken steht einschließlich der zusätzlichen Zuführung von 300 Millionen Euro 2018 inzwischen ebenfalls über 1 Milliarde Euro zur Verfügung, sodass wir diesem Sondervermögen in dieser Wahlperiode keine weiteren regelmäßigen Zahlungen mehr zuführen müssen.
Mit der Zuführung von 200 Millionen Euro in ein neues Sondervermögen zur Krankenhausfinanzierung wird zusammen mit den Bundes- und den kommunalen Mitteln ein Investitionsvolumen von rund 0,5 Milliarden Euro ausgelöst.
100 Millionen Euro fließen in den Klimaschutz und 400 Millionen Euro in den Wohnungsbau; dazu ist hier schon einiges gesagt worden.
Zur Krankenhausfinanzierung will ich sehr deutlich hervorheben, dass wir mit den regelmäßigen Investitionsmitteln von 120 Millionen Euro jährlich in dieser Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro zur Stärkung unserer Krankenhauslandschaft kommen. Meine Damen und Herren, so viel Geld, wie diese Große Koalition in die Gesundheitsversorgung unseres Landes investiert - insbesondere in der Fläche -, hat es für die Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen noch nie gegeben!
Neben diesen mit diesem Gesetzentwurf geregelten Verwendungen wird die Allgemeine Rücklage mit Beträgen aus dem Jahresabschluss 2018 in Höhe von 388 Millionen Euro weiter aufgefüllt. Diese Mittel werden für die Schuldentilgung bei der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft und Maßnahmen zur Vorsorge für 2020 ff. eingesetzt:
helfen wir sicherlich den Kommunen, aber in erster Linie dient es dazu, den Rechtsanspruch der Eltern zu erfüllen und ihnen zu helfen, einen Kindergartenplatz für ihre Kinder zu bekommen. Wir wollen nämlich Wahlfreiheit in den Familien, und die darf nicht dadurch begrenzt werden, dass es keine Angebote gibt. Mit diesen Mitteln werden Angebote in den Kommunen geschaffen.
Danke schön. - Herr Finanzminister, ich habe eine Frage zu der Schuldentilgung, die Sie bei der HanBG durchführen wollen. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Kapitalisierung der NORD/LB sprechen Sie immer über „rentierliche Schulden“, die von einer Beteiligungsgesellschaft aufgenommen werden und sich sozusagen selbst decken. Das steht für mich im Widerspruch dazu, dass bei der HanBG jetzt eine Schuldentilgung durchgeführt wird. Können Sie dem Haus den Unterschied zwischen der HanBG und der neu zu bildende Beteiligungsgesellschaft in Sachen NORD/LB-Finanzierung erklären?
Die HanBG hatte in den vergangenen Jahren finanzielle Lasten zu schultern, weil auf die vorhandene Beteiligung an der NORD/LB Abschreibungen erfolgt sind. Das hat sich im Eigenkapital widergespiegelt. Das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital hat sich dadurch verändert, und es ist sinnvoll, dass wir dort Tilgungen vornehmen. Im Übrigen ist das alles wirtschaftlich sinnvoll; denn nicht alle Beteiligungen der HanBG sind rentierlich. Die Konstruktion der HanBG ist eine andere als die der Beteiligungsgesellschaft, die wir zur Finanzie
rung der NORD/LB wählen. Beide Gesellschaften sind unterschiedlich aufgestellt - aber ich glaube, das wissen Sie auch.
Ich fahre in meiner Rede fort. Meine Damen und Herren, wir zahlen auch Geld in die Versorgungsrücklage ein, um für zukünftige Versorgungslasten Vorsorge zu treffen. Und wir zahlen Geld in den Landesliegenschaftsfonds ein, um in der Lage zu sein, Gebäude zu sanieren und unsere Landesinfrastruktur zu modernisieren.