Protocol of the Session on December 14, 2017

(Christian Meyer [GRÜNE]: Durch Messen!)

Es gibt bundesweit Tausende Grundwasserstellen. Aus diesen werden 800 mit erhöhten Werten ausgewählt und an den Bund gemeldet. Dieser wiederum wählt 186 mit belasteten Ergebnissen aus und meldet diese an die EU. Die EU zieht daraus einen Durchschnitt. Und fertig ist die flächenmäßig breite Grundwasserbelastung. So funktioniert das. Man misst einfach an den passenden Stellen, und schon hat man eine Grundwasserbelastung geschaffen, die man braucht.

(Beifall bei der AfD)

Das sogenannte Belastungsnetz ist ein deutscher Sonderfall. Das extrem ausgedünnte und damit verfälschende Messnetz wurde in den letzten Jahren weiter reduziert und betrug zum Schluss nur noch 162 Messstellen. Des Weiteren wurden die speziellen Probebrunnen in so geringer Tiefe angelegt, dass nur noch die Oberkante des Grund

wasserkörpers erreicht wird, also dementsprechend auch kein vernünftiges Messergebnis dargestellt werden kann.

Wenn man nun feststellt, dass 99,9 % der Trinkwasserbrunnen unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen und dass die Wasserwerke absolute Topqualität melden, ist die Frage nach einer Belastung des Grundwassers wohl eher als populistisch einzustufen. Die Nitratwerte sinken seit Jahren kontinuierlich.

Wir fordern ganz einfach, dass hier mit Augenmaß im Sinne der Landwirte gehandelt wird und dass auf einen wichtigen Wirtschaftszweig in diesem Bundesland Rücksicht genommen wird, der wesentlich dazu beiträgt, die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen, und dass wir die deutschen Landwirte nicht weiter mit Verordnungen etc. drangsalieren und quälen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es hat sich zu einer Kurzintervention Frau Staudte gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Also, das war jetzt wirklich faktenfrei und sehr fantasievoll zusammenkombiniert.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Sie sagen, bei den Trinkwasserbrunnen seien 99 % unbelastet. - Ja, Gott sei Dank! Eigentlich müssten es 100 % sein; denn wenn ein Trinkwasserbrunnen zu stark belastet wäre, müsste er ja geschlossen werden, dann dürfte man dort gar nichts fördern. Es geht hier aber um die Messstellen für die Nitratrichtlinie, und da ist es natürlich sinnvoll, dass auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu machen und nicht irgendwo im Wald. Sie vermischen da etwas, das nicht zusammenpasst. Aber wir haben ja noch Beratungszeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Möchten Sie antworten, Frau Guth? - Auch anderthalb Minuten!

Grundsätzlich muss man ja davon ausgehen, wo die Wasserproben genommen werden. Sie stellen zwar immer auf die Tierhaltung in Niedersachsen ab. Aber Sie werden nicht bestreiten können, dass die Grundwasserqualität gerade in den Tierhaltungsgebieten besser ist als anderswo. Das lässt sich nachweisen.

(Widerspruch bei den GRÜNEN - Christian Meyer [GRÜNE]: Am besten ist es im Harz!)

Grundsätzlich muss man auch sagen, dass ein wesentlicher Punkt die Bodenbeschaffenheit ist, wenn nachgeprüft wird, wie das Grundwasser aussieht. Durchlässigkeit von Bodenschichten und Ähnliches spielen eine große Rolle dabei, was in welcher Menge im Grundwasser ankommt.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Guth. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der SPD. Frau Karin Logemann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem neuen Düngegesetz und der neuen Düngeverordnung aus diesem Jahr sind wir dabei, die Qualität des Grundwassers in Niedersachsen zu verbessern. Natürlich ist uns allen bewusst, dass es noch ein gutes Stück Weg ist, bis wir diese Verbesserung wirklich erreicht haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben uns gemeinsam mit der CDU im Koalitionsvertrag deutlich diesem Weg verschrieben, nicht nur bei der Düngeverordnung. Bisher ist die Umsetzung der Vorgaben durch das Düngegesetz mit Erfolg angelaufen. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass das Gülleverbringungssystem Entlastungen schaffen kann. Hier wollen wir aber weiter daran arbeiten, dass das System noch effizienter und kostengünstiger wird.

Zertifizierte Lohnunternehmer sollen für den Transport zuständig sein. So können Nährstoffströme im Land koordiniert werden. Außerdem wollen wir Forschungsvorhaben z. B. für moderne und emissionsarme Verteiltechniken für Wirtschaftsdünger fördern, damit dieser in Zukunft noch bedarfsgerechter und bodenschonender eingebracht werden kann. Diese Vorhaben sollen unter der Führung und Kontrolle des Grünland

zentrums in der Wesermarsch praxisnah begleitet werden.

Ein gutes Steuerungselement ist auch die Meldepflicht von Wirtschaftsdünger, die durch den niedersächsischen Einsatz bei der Novellierung des Düngegesetzes dafür gesorgt hat, dass sich die bürokratischen Auflagen für die Landwirte nicht vervielfacht haben. Wir wollen die Landwirte nicht mit Bürokratie überfrachten. Kontrollierte Nährstoffströme können einfach besser gelenkt werden.

In Niedersachsen haben wir eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen. Damit kann unsere Düngebehörde, die Landwirtschaftskammer, auch auf Daten zugreifen, die für andere Zwecke erhoben worden sind. Das ist für die betroffenen Landwirte wichtig, weil damit ein mehrfaches Melden von gleichen Daten nicht erforderlich ist und so ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermieden werden kann. Das ist auch ein Schutz für die vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die über die Jahre ordnungsgemäß wirtschaften, weil die bessere Datengrundlage eine bessere Konzentration der Prüfung auf die Betriebe ermöglicht, die das geltende Recht nicht einhalten. Es war also gut und richtig, dass Niedersachsen schon zum Jahresende die Landwirtschaftskammer als einheitliche Düngebehörde deutlich gestärkt hat. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen düngerechtlichen Regelungen.

Das Düngegesetz greift seit Mai dieses Jahres und ist damit für alle bindend. Das betrifft auch die im vorliegenden Antrag stehenden Forderungen der Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion. Die Düngeverordnung ist das zentrale Steuerungselement für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Kern des neuen Düngerechts ist - auch aufgrund von Forderungen Niedersachsens - eine transparente Stoffstrombilanz, die präzise erfasst, welche Mengen an Gülle, an Gärresten und an Wirtschaftsdünger von den Betrieben selbst genutzt und verwendet oder eben abgegeben werden. Dabei konnten auch auf Initiative Niedersachsens besondere, weniger belastende Regelungen für kleinere Betriebe mit Festmist und Weidehaltung erreicht werden.

Wir setzen darauf, dass das neue Düngerecht die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser verringern wird. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist Gesetzeslage und wird von der Regierung umgesetzt werden.

Ich danke Ihnen für die Einbringung Ihres Antrages und freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der CDU. Es spricht für die CDU-Fraktion Dr. Frank Schmädeke. Ich hoffe, ich habe Ihren Namen richtig ausgesprochen.

Verehrte Frau Präsidentin, Sie haben meinen Namen richtig ausgesprochen.

Meine verehrten Damen und Herren! Ich will eine klare Ansage vorwegschieben: Mit Ihrem Entschließungsantrag, Frau Staudte, leisten die Grünen leider keinen konstruktiven Beitrag zur Debatte um den weiteren Umgang mit Nährstoffüberschüssen in Niedersachsen. Ihr Antrag enthält nichts Neues, sondern schürt wie gewohnt Ängste bei der Bevölkerung und verunsichert unsere Landwirte, die sich auf einem guten Weg befinden.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: So ist es!)

Auf der einen Seite bewirtschaften Landwirtschaft und Wasserwirtschaft ein und denselben Bodenkörper, den es vor nachhaltigen negativen Einwirkungen zu schützen gilt. Auf der anderen Seite fordert der Verbraucher gesunde Lebensmittel - das ist uns allen klar - und einwandfreies Trinkwasser, beides natürlich zu erschwinglichen Preisen.

Meine Damen und Herren, die eben aufgezeigten Wechselwirkungen machen deutlich, dass Probleme nur gemeinsam angegangen werden können, um zielführend gelöst zu werden.

(Beifall bei der CDU)

Als unverzichtbare Grundlage hierfür wollen wir für mehr Vertrauen werben und alle Akteure mit auf den Weg nehmen. Das Schüren von Angst, Frau Staudte, ist hier der absolut falsche Weg. Dieser Weg sollte der Vergangenheit angehören.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und bei der AfD)

Die Grünen fordern lediglich das, was schon lange gesetzlich festgeschrieben ist und zu dem sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag bekannt

haben: effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Bodenqualität.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Genau!)

Mit einem umfangreichen Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Trink-, Grund- und Oberflächengewässer haben wir einen Prozess in Gang geschoben, dessen Wirksamkeit wir besonders im Blick behalten werden, ohne die Praxistauglichkeit der Regelungen aus den Augen zu verlieren.

(Beifall bei der CDU)

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind dabei nicht in Stein gemeißelt, sondern unterliegen einer ständigen Optimierung, welche von den Beteiligten gemeinsam entwickelt und getragen wird.

Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, dass Wirtschaftsdünger bedarfsgerecht und bodenschonend mit moderner emissionsarmer Verteiltechnik dort ausgebracht wird, wo er gebraucht wird. Denn es ist ein Dünger. Hierzu wollen wir den Ausgleich der Nährstoffströme auch in die Ackerbauregionen unterstützen, wobei effiziente Kontrollen dieser Nährstoffströme sichergestellt werden.

Innovative technische Möglichkeiten der Gülleaufbereitung in Tierhaltungsregionen sind für eine ordnungsgemäße Wirtschaftsdüngerverwertung ebenso unverzichtbar wie Wirtschaftsdüngerlagerstätten in Ackerbauregionen. CDU und SPD haben sich daher darauf verständigt, die Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu intensivieren und die Umsetzung der Düngeverordnung mithilfe von Feldversuchen praxisnah zu begleiten. Im Versuchswesen und in der Projektarbeit sind zahlreiche Institutionen und Organisationen aktiv. Das Grünlandzentrum kann hier im Auftrag des Landes eine koordinierende Funktion übernehmen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen begleitet die Umsetzung der neuen Düngeverordnung als Düngebehörde und steht - darauf lege ich Wert - parallel dazu gemeinsam mit anderen Beratungsträgern den Landwirten einzelbetrieblich zur Seite. Eines ist klar: Verstöße gegen geltendes Recht sollen und müssen konsequent geahndet werden.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zu der von den Grünen kritisierten Stoffstromverordnung, wie sie als wichtiger Teil der Düngeverordnung vom Bundesrat am 24. November 2017 beschlossen wurde.