Protocol of the Session on December 14, 2017

(Zustimmung bei der Grascha FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birkner, im Moment stehen Trassenbereiche noch zur Verfügung, um durchzuleiten.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es kommt ja mehr!)

Man wird sich beim weiteren Ausbau der Offshorewindenergie sicherlich ansehen und prüfen müssen, welche Durchleitung der europäischen Projekte wo erfolgt, also ob es in der deutschen Außenwirtschaftszone ausschließlich zur Durchleitung europäischer Projekte kommt, und ob es vernetzte Projekte gibt, die auch mit den Nachbarländern stattfinden können. Tatsache ist, dass es durchaus eine große Herausforderung ist, auf der einen Seite das Weltnaturerbe Wattenmeer zu schützen und auf der anderen Seite die notwendige Offshorewindenergie-Anbindung sicherzustellen. Es darf am Ende nicht daran scheitern, dass wir die nötige Netzanbindung nicht sicherstellen können.

Ich will dazu einen Punkt nennen, der, glaube ich, für uns wichtig ist, auch wenn er nicht den großen Rahmen schafft, was ich zugebe. Wir wären im Moment mit den vorhandenen Netzanbindungen durchaus in der Lage, mehr Energie zu transportieren, als es heute der Fall ist. Das hat etwas mit der Frage der Erwärmung und mit der punktuellen Erwärmung der Kabel zu tun. Wir müssen intelligenter werden. Das hat auch etwas mit den Leitungen zu tun, die über Land verlaufen. Wir müssen auch in der Nutzung der Infrastruktur und da vor allen Dingen in der Stromtransport- und Leistungsinfrastruktur intelligenter werden. Wenn wir dort Temperaturbewegungen differenzierter be

trachten können, Umgebungstemperaturen einfließen lassen können und gerade bei der Durchleitung in der Nordsee erreichen können, dass wir die Beeinflussung gering halten, aber das Optimum ausnutzen, haben wir zwar keine riesigen neuen Ressourcen, aber die Chance, die Leistungsfähigkeit der Kabel zumindest in Teilen zu erhöhen und damit ein Stück weit mehr Energie offshore zu erzeugen.

Vielen Dank. - Die nächste Fragestellerin ist Frau Claudia Schüßler, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme auf den Mix von Energie zurück und würde gerne wissen, wo Niedersachsen im Verhältnis zu anderen EU-Ländern einzuordnen ist.

Vielen Dank.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch das ist eine ganz wichtige Frage, weil sich dort natürlich zeigt, ob wir beim Ausbau der Erneuerbaren wirklich führend sind, gerade bei der Frage der Windenergie. Zurzeit ist es so: Wenn wir Niedersachsen mit den 28 EU-Mitgliedsstaaten vergleichen, fällt auf, dass Niedersachsen mit gut 20 % der Bruttostromerzeugung aus Windenergie in etwa auf dem Niveau des Spitzenreiters Irland liegt und der Anteil der Stromerzeugung aus konventionellen thermischen Kraftwerken mit rund einem Drittel deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 47,8 % rangiert. Das heißt, beim Erzeugen von Windenergie sind wir am Spitzenreiter Irland dicht dran und haben damit wirklich die Chance, dass Niedersachsen - so wie ich es auch immer wieder betont habe - nicht nur zum Windenergieland Nummer eins mit Blick auf Deutschland wird, sondern auch zum Windenergieland Nummer eins im Vergleich zu den europäischen Mitgliedsstaaten.

Vielen Dank. - Herr Tobias Heilmann, SPD-Fraktion!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage lautet: Wie bewertet die Landesregierung die Umstellung auf ein neues Ausschreibungsmodell und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Energiegenossenschaften?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lies.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für uns die Herausforderung, an der wir gerade arbeiten, sicherzustellen, dass wir nicht nur die Ausschreibungsmodelle, die nicht funktioniert haben - das sehen wir gerade, weil 90 % spekulativ vergeben worden ist -, ändern, sondern auch klären, wie es uns gelingt - das ist eine der weiteren Forderungen -, dafür zu sorgen, dass zusätzliche Ausschreibungen kommen, weil heute schon zu erkennen ist, dass das Ausschreibungsvolumen nicht verbaut wird. Diese Delle auszugleichen, ist eine ganz große Aufgabe.

Ich will das einmal betonen - auch als Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur habe ich das intensiv in der Bundesnetzagentur diskutiert -: Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ein Höchstpreis, der sich aus den vergangenen Ausschreibungen ergeben hat, bleibt oder nicht bleibt.

Wenn der Höchstpreis dort geblieben wäre, wo er war, dann wären wir nicht in der Lage gewesen, bei 5 Cent überhaupt noch sinnvolle Ausschreibungen zu machen, weil jedes Ausschreibungsergebnis bei diesen 5 Cent sozusagen gedeckelt gewesen wäre. Es hätte überhaupt keine Chance mehr gegeben, solche Projekte zu realisieren, weil sich dann eher die Frage gestellt hätte, ob man Billiganlagen aufstellt, mit denen man dieses Ziel erreichen kann. Aber wir haben mit qualitativ hochwertigen Anlagen gute Erfahrungen gemacht, die in wesentlichen Teilen eben in Deutschland produziert werden.

Deswegen ist die Entscheidung, die die Bundesnetzagentur getroffen hat, den Höchstpreis heraufzusetzen, so wichtig. Dieser Schritt bedeutet ja nicht, dass jeder ab sofort 6,3 Cent erhält. Vielmehr bedeutet das, dass Ausschreibungsergebnisse eine Chance haben, den Zuschlag zu erhalten,

auch wenn sie oberhalb des jetzigen Höchstpreises liegen. Wo der Höchstpreis dann liegen wird, wird wiederum die Ausschreibung ergeben. Ob überhaupt jemand an den „Deckel“ von 6,3 Cent stößt, wissen wir nicht; im Zweifelsfall würde dann übrigens gekappt. Aber damit wird die Chance eröffnet, dass neue Ausschreibungen eine Perspektive haben. Ansonsten hätte diese Rahmenbedingung zumindest für die deutschen Hersteller - möglicherweise aber auch für die Projekte insgesamt - zum Aus für die nächsten Jahre geführt, und zwar nicht nur für ein paar wenige Jahre.

Aus industriepolitischer Sicht sollte man sich anschauen, wozu ein solcher Schritt am Ende geführt hätte. Man muss überlegen, was da passiert ist: Einer hat sehr viele Ausschreibungen gewonnen, wenige haben fast alle gewonnen. Wenn diese Ausschreibungsgewinner mit anderen Partnern zusammenarbeiten, dann wird plötzlich eine günstige Windenergieanlage aus asiatischer Produktion marktfähig; denn auf einmal steht ein riesiges Ausschreibungsvolumen zur Verfügung, sie können eine ganze Menge von Anlagen bauen, was bisher nicht funktionierte, weil es sich immer um Einzelprojekte handelte.

Das würde dafür sorgen, dass wir mit einem solchen Modell ein Riesenproblem hätten, gerade aufseiten der europäischen und insbesondere der deutschen Windenergieanlagenhersteller. Ich glaube, dass wir gerade noch einmal Glück gehabt haben. Da sind wir in ein wirklich riesiges Problem geraten, das in der Öffentlichkeit noch kaum wahrgenommen wurde, aber gerade Gewerkschaften, Verbände und Unternehmen haben das bereits als Riesenthema ausgemacht.

Ich bin deswegen froh über die Entscheidung zur Anhebung der Höchstpreisgrenze und hoffe, dass wir zur Entscheidung kommen, zusätzliche Projekte auszuschreiben, damit die Delle, die jetzt schon vor uns liegt, nach Möglichkeit ein ganzes Stück weit ausgeglichen werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Unruhe)

- Bevor der nächste Fragesteller, Herr Jörg Bode, kommt, möchte ich darum bitten, die Stehgespräche am Rande des großen Plenarsaals einzustellen; denn wir haben hier doch einen gewissen Geräuschpegel. Für die Fragenden ist es sicherlich

ebenso wie für die Minister, die antworten, angenehmer, wenn wir etwas mehr Ruhe im Plenarsaal haben.

Herr Bode, und nach ihm als letzten Fragesteller Oliver Lottke, SPD-Fraktion!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Lies, welcher Anteil der derzeit installierten Windenergieleistung wird wirklich ins Netz eingespeist und tatsächlich auch genutzt?

Herr Minister Lies!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, da möchte ich für eine Präzisierung nachfragen: Also nicht abgeregelt? Denn wenn die erzeugte Windenergie ins Netz eingespeist wird - - -

(Jörg Bode [FDP]: Der Verlust an Leistung!)

- Also das, was eingespeist wird, aber nicht in Deutschland, sondern an andere - - -

(Jörg Bode [FDP]: Was nicht einge- speist wird, weil die Anlagen abgere- gelt werden!)

- Okay.

Das liefere ich gerne nach. Ich möchte diese Frage aber sozusagen verwenden, um auf ein besonderes Modell hinzuweisen; denn sie zeigt, wo die Schwierigkeit liegt.

In der Spitze wird mehr Energie erzeugt, als dann überhaupt verbraucht werden kann. Das ist logisch, weil die Summe der Erzeugung in der Leistungsspitze unter optimalen Bedingungen nicht dem gegebenen Standard entspricht. Deswegen gibt es das Modell der 3-%- bzw. der 5-%-Abregelung, die gerade auch im enera-Projekt getestet wird; denn die Stromerzeugung aus dieser obersten Windenergiespitze wird nicht benötigt. Kein Mensch braucht die obere Leistungsspitze der Windenergie! Vielmehr geht es um die Frage - so verstehe ich das -, wie viel Energie in der Summe benötigt und verwendet wird.

Deswegen muss man zwei Dinge unterscheiden.

Erstens gibt es das Modellprojekt, mit dem die abgeregelte Energiemenge trotzdem bezahlt wird, sodass der Windenergieanlagenhersteller ein Interesse daran hat, dass die Anlage optimal läuft, weil die Energie, die nicht ins Netz eingespeist wird, trotzdem vergütet wird.

Zweitens ist zu betrachten, welchen Umfang die Zwangsabregelungen haben, sodass der Strom nicht ins Netz eingespeist wird.

So habe ich Ihre Frage verstanden,

(Jörg Bode [FDP]: Richtig!)

und dementsprechend werde ich Ihnen die Zahlen in der entsprechenden Präzision gerne nachliefern.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wäre schön, wenn sich auch der Drei-Herren-Club hinsetzen würde. - Vielen Dank. - Ich glaube, es war genau beschrieben, und die Herren fühlten sich angesprochen.

Der letzte Fragesteller ist Herr Oliver Lottke von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage zielt darauf ab: Wie bewertet die Landesregierung die Ausnahmen im Ausschreibungsmodell, und zwar für Biomasse, für Wasserkraft und für Geothermie, also für Erdwärme?

Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich danke Ihnen. - Herr Minister Lies antwortet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in größerer Präzision auf die Ausnahmen eingehen.

Vor allem bei den Biomasseanlagen - ich habe das schon vorhin angedeutet - haben wir eine besondere Situation. Für Neuanlagen mit einer Größe von mindestens 150 kW besteht grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht. Wir haben die Chance, dass für Anlagen, deren Restförderanspruch sich auf höchstens acht Jahre beläuft, eine neue Förderung über weitere zehn Jahre beantragt werden

kann. Das, finde ich, ist ein kluger Weg, weil es keinen Sinn macht, Anreize für neue Biogasanlagen zu schaffen, solange für Bestandsanlagen mit vernünftiger Größe nachvollziehbar ist, dass sie weiterhin genutzt und entwickelt werden können.