Protocol of the Session on May 16, 2019

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen wird durch dieses Modell auch das Problem der stark gestiegenen Mieten, das wir an verschiedenen Stellen diskutieren, weiter verstärkt. Hohe Mieten führen zu einer hohen Grundsteuer, und eine hohe Grundsteuer führt wiederum zu weiter steigenden Mieten - das Problem wird also verstärkt. Mein Eindruck, mein Verdacht, meine Vermutung ist, dass die SPD am Ende versucht, die Möglichkeit abzuschaffen, die Grundsteuer auf die Mieten umzulegen. Damit würde Eigentum dann weiter entwertet, und damit wären sind Sie sehr nah an den Enteignungsfantasien eines Kevin Kühnert.

(Beifall bei der FDP)

Das Modell von Olaf Scholz wird aber nicht nur zu finanziellen Belastungen führen, sondern auch zu enormen Belastungen durch mehr Bürokratie. Es gibt ja Prognosen darüber, wie sich dieses Modell auf die Verwaltung auswirken könnte. Die Rede ist von 3 000 zusätzlichen Stellen und zusätzlichen Bürokratiekosten in Höhe von 0,5 Milliarden Euro - und das bei einem Aufkommen von nur 11 Milliarden Euro. Alleine 5 % dieses Aufkommens würden also für den Mehraufwand des Bürokratiemodells von Olaf Scholz verwendet werden müssen. Hinzu kommt, dass eine Datenbank eingerichtet

werden muss, in der alle diese Daten zusammengeführt werden. Alleine das - das konnten wir vor ein paar Tagen in der WirtschaftsWoche lesen - würde 13 Jahre dauern.

Diese zusätzliche Belastung durch Bürokratie würde auf der Seite der Verwaltung entstehen. Dazu kommt dann aber auch noch die Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Aus unserer Sicht muss dieser Bürokratismus gestoppt werden.

(Beifall bei der FDP)

Deutschland braucht stattdessen eine einfache, eine faire Lösung - ohne finanzielle Mehrbelastung und ohne Mehrbelastung aufgrund von mehr Bürokratie.

Wenn das aber nicht erreichbar ist - und es scheint ja nicht erreichbar zu sein; das ist ja auch der Hintergrund unseres Antrags -, dann müssen wir eben auf der Länderebene eigenständige, einfachere Lösungen suchen. Deswegen wollen wir unter dem Strich eine Öffnungsklausel zur Nachsteuerung der Länder, um in unserem föderalistischen System unterschiedliche Wege gehen zu können.

(Glocke des Präsidenten)

Ich möchte zum Schluss noch einen Satz zum Ersatzfinanzminister Bernd Althusmann sagen. Er hat ja in dieser Woche gemeint, das alles sei „Bürokratiewahn pur“. Aber da stellt sich jetzt die Frage, Herr Dr. Althusmann: Haben Sie vergessen, dass die CDU sowohl im Land als auch im Bund mitregiert? Oder sind Sie im Bund völlig einflusslos? - Beides würde mich sehr beunruhigen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Wir erhoffen uns durch unseren Antrag, dass sich die Landesregierung nach den Ankündigungen des Fraktionsvorsitzenden Toepffer, der sich - genau wie der Wirtschaftsminister - auch für die Länderöffnungsklausel - eingesetzt hat, in dieser Frage endlich einmal positioniert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Grascha. - Jetzt ist die CDU dran: der Abgeordnete Ulf Thiele. Bitte sehr!

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Der wesentliche Grund ist: Die Bemessungsgrundlagen sind veraltet und unzutreffend.

Die Frist für eine Neuregelung - das ist im Kern die Restriktion, unter der wir hier, im Deutschen Bundestag und im Bundesrat diskutieren - läuft bis zum 31. Dezember 2019. Die Frist für die Umsetzung durch die Länder läuft bis zum 31. Dezember 2024. Die Zeit ist also überschaubar knapp.

Das jährliche Steueraufkommen der Kommunen - auch das ist gesagt worden - hat eine Größenordnung von 14 Milliarden Euro bundesweit. In Niedersachsen sind es jährlich annähernd 1,5 Milliarden Euro. Das macht deutlich: Die Grundsteuer ist in ihrer bisherigen Form eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen. Sie ist im Übrigen - das wird in der Debatte häufig ausgeblendet - durch Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes abgesichert.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: So ist es!)

Historisch ist die Grundsteuer zusammen mit der Lohnsummensteuer und der Gewerbekapitalsteuer den rohen Sollertragsteuern zuzurechnen. Diese Steuern wurden früher erhoben, weil man in historischer Zeit die Realeinkommen und -erträge nicht erfassen konnte. Mit der Einführung der modernen Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer wurden die Lohnsummensteuer und auch die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Nur die Grundsteuer ist als Kommunalsteuer erhalten geblieben.

Dabei ist die Grundsteuer - das muss man der Ehrlichkeit halber hinzufügen - insbesondere in der Wissenschaft hoch umstritten. Denn sie wird ohne Rücksicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erhoben, und sie belastet ausgerechnet den Faktor Wohnen - also ein Grundbedürfnis der Menschen.

Ich habe insofern nicht nur sehr viel Verständnis, sondern durchaus auch Sympathie für den Hinweis des CDU-Landesvorsitzenden und stellvertreten

den Ministerpräsidenten Bernd Althusmann, dass es sinnvoll gewesen wäre - das hätte allerdings auf der Zeitschiene deutlich vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil parteiübergreifend stattfinden müssen -, eine grundsätzliche Diskussion über eine Abschaffung und einen Ersatz der Grundsteuer zu führen -

(Jörg Bode [FDP]: Zu lange geschlafen!)

und zwar, lieber Hermann Grupe, dann auch konsequent der Grundsteuer A und B; ansonsten würde ein solches System keinen Sinn machen. Stattdessen könnte man beispielsweise ein Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommensteuer und sinnlogisch natürlich auch auf die Körperschaftsteuer einführen. Jetzt allerdings sind Bund, Länder und Kommunen in einem Dilemma. Die Zeit für eine bundesgesetzliche Neuregelung von jetzt noch sieben Monaten bis zum 31. Dezember dieses Jahres verstellt den Weg für eine grundsätzliche Neuordnung.

Herr Lilienthal, das ist jetzt kein Wunschkonzert mehr! Wenn wir Ihrem Weg folgen würden - um das deutlich zu sagen -, wüssten wir, dass zum 1. Januar 2020 die Kommunen in Niedersachsen ein Loch von 1,5 Milliarden Euro in ihren Kassen hätten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die die Regierung tragenden Fraktionen in diesem Landtag - ich vermute, auch FDP und Grüne nicht - das ernsthaft riskieren wollten.

Herr Thiele, Herr Kollege Grascha möchte eine Zwischenfrage stellen.

Sehr gerne!

Herr Thiele, wenn ich das so despektierlich sagen darf: Sie haben um den Vorschlag des CDU-Landesvorsitzenden und Wirtschaftsministers einen kleinen Eiertanz veranstaltet. Deswegen möchte ich Sie ganz konkret fragen: Welche Bedeutung haben die Vorschläge von Herrn Althusmann?

Wenn Sie den Vorschlag des CDU-Landesvorsitzenden richtig gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass er gesagt hat, dass es grundsätzlich sinnvoll gewesen wäre, einen Ersatz zu diskutieren, dass er sich in der jetzigen Lage aber sehr

klar und deutlich - ähnlich wie das Land Bayern - für eine Länderöffnungsklausel ausspricht.

(Beifall bei der CDU)

Beides parallel macht im Übrigen auch gar keinen Sinn, und den Vorschlag einer Länderöffnungsklausel - dazu komme ich noch im Detail - unterstütze ich ausdrücklich.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ihr seid so unentschlossen! Nicht zu fassen!)

Denn der aktuell vorliegende Vorschlag ist aus unserer Sicht nicht praktikabel. Niedersachsen kann nicht alle sechs bis sieben Jahre 1 000 Steuerbeamte dafür abstellen, die Flächenerfassung, die Kategorisierung, die Wertermittlung, die Steuerermittlung und das Widerspruchsverfahren für insgesamt 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen durchzuführen. Das ist ausgeschlossen, das ist nicht praktikabel. Das kann am Ende des Tages auch nicht Gesetz im Bund und in den Ländern werden, sondern wir müssen einen Weg finden, diese Art der Erhebung der Grundsteuer auszuschließen, ohne zu riskieren, dass es zu einem Ausfall bei den Kommunen kommt.

Der Ausweg ist im Ergebnis eine Länderöffnungsklausel, damit die Länder in Einzelfragen nachsteuern oder aber auch ein vollständig neues Bewertungsmodell - nach unserer Auffassung beispielsweise das Flächenmodell - in ein Ländergesetz hineinschreiben können.

Notwendig ist neben einer - darauf will ich ausdrücklich hinweisen - solchen Länderöffnungsklausel allerdings auch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, um Verschiebungen zwischen den Ländern durch unterschiedliche Erhebungen zu verhindern und möglicherweise eine gleichzeitige grundgesetzliche Klarstellung zur Regelungskompetenz in Artikel 106 des Grundgesetzes. Das ist ambitioniert, aber machbar in der zur Verfügung stehenden Zeit.

Vor diesem Hintergrund sind jetzt, Herr Grascha, Pragmatismus und Kompromissbereitschaft gefragt.

(Christian Grascha [FDP]: Sehr gut! Deshalb haben wir diesen Antrag ge- stellt!)

Wir müssen bis zum 31. Dezember eine tragfähige bundesgesetzliche Regelung inklusive Länderöffnungsklausel im Bundestag und im Bundesrat beschließen. Im Anschluss werden wir dann in Niedersachsen unsere landesspezifischen Rege

lungen treffen und die administrativen Voraussetzungen für die Erhebung der neuen Grundsteuer schaffen können. Dabei ist sicherzustellen, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral erhoben wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen ist allerdings angesichts der unterschiedlichen Positionen von SPD, CDU, FDP, Grünen, der neuen und der alten Länder, der Flächenländer, der Stadtstaaten eine Grundsatzdebatte, wie sie hier von der FDP - in Teilen zumindest - noch geführt wird. Wir müssen mit Pragmatismus und Kompromissbereitschaft miteinander und mit dem Bund eine Lösung finden, damit die Kommunen ab dem Jahr 2024 auf einer neuen Basis die neue Grundsteuer in einer Größenordnung von 1,5 Milliarden Euro aufkommensneutral erheben können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Thiele. - Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt dem Abgeordneten Alptekin Kirci das Wort. Herr Kirci, bitte sehr!

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Städte brauchen die Grundsteuer, um ihre Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren - wie Schulen, Kitas und Schwimmbäder. Herr Thiele hat es gesagt: Die Steuerschätzung für das Jahr 2020 hat ergeben, dass bundesweit Einnahmen in Höhe 14,5 Milliarden Euro für die Grundsteuer zu erwarten sind; für das Land Niedersachsen sind es 1,4 Milliarden Euro.

Das Geld - das haben hier auch alle gesagt - darf den Kommunen nicht verloren gehen. Das Problem ist: Wir brauchen eine vernünftige und verfassungsfeste Neugestaltung der Grundsteuer, und das ist eine komplizierte Aufgabe; das ist aus den Redebeiträgen bereits klar geworden. Es geht dabei um mehr Gerechtigkeit bei den Einheitswerten. Auch wir wollen eine aufkommensneutrale Gestaltung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und natürlich auch eine Verlässlichkeit für die Kommunen. Das alles gilt es zu erreichen.