Herr Pistorius, Sie haben die Kritik, die von außen kommt, als „Paranoia“ oder als „Schizophrenie“ bezeichnet. Bitte bedenken Sie, dass Sie dabei über unabhängige Richter und über den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst reden, der gesagt hat, dass Rechtsicherheit noch nicht zu sehen ist.
Sie sprechen darüber, dass es 2007 das erste iPhone gab. Aber das Grundgesetz gibt es schon viel länger, und dem muss sich auch der Innenminister von Niedersachsen verpflichtet fühlen.
Sie versuchen, hier einen Graben zwischen sich und uns zu ziehen. Sie als regierungstragende Fraktionen gerieren sich als die obersten Schützer der Polizei, als die Verhinderer von Straftaten und, wie von Herrn Schünemann angesprochen, von sexueller Gewalt gegen Kinder und tun so, als ob wir, weil wir Bedenken verfassungsrechtlicher Art haben, in dieser Hinsicht nicht die gleichen Interessen verträten. Das weise ich für die Grünen weit zurück!
Es ist geradezu unerhört, dass Sie jetzt so tun, als ob dieses mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz, bei dem so viele Bedenken geäußert wurden, die Lösung für alle Straftaten ist.
Gehen Sie nach Nordrhein-Westfalen, und sprechen Sie mit dem dortigen Innenminister! Der hätte sich, glaube ich, ein bisschen mehr anstrengen können, wenn er die Ermittlungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder ernst genommen hätte.
Und erinnern Sie sich an die Ermittlungen nach Anis Amri! Wir wissen heute ganz genau - und auch Sie wissen das -, dass die Gesetzesgrundlage völlig ausgereicht hätte, um diese schreckliche Straftat zu verhindern. - Nehmen Sie uns nicht dafür in Haftung, und sagen Sie nicht, dass wir kein Interesse daran hätten, solche Straftaten zu verhindern! Dieses Interesse haben wir sehr wohl.
(Beifall bei den GRÜNEN - Wiard Sie- bels [SPD]: Das ist schon wieder un- sachlich! - Uwe Schünemann [CDU]: Das ist doch ganz billig! Wenn dieser Innenminister sagt, dass die SPD in den 150 Jahren ihres Bestehens immer dafür ge- standen hat, dass Freiheit neben Sicherheit steht, dann muss ich heute feststellen - nehmen Sie es mir nicht übel -, dass sich dieser Raum mit dem neuen Koalitionspartner sehr verändert hat. Die Grenze dazwischen haben Sie tüchtig verschoben, Herr Pistorius, und wenn Sie ehrlich gewesen wä- ren, hätten Sie das in Ihrer Rede auch zugegeben. (Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)
Ich richte mich jetzt nicht an die CDU; denn deren Freude über diesen Gesetzentwurf haben wir ja deutlich erlebt. Nein, ich richte mich an die SPD, die eigentlich ein Interesse daran haben müsste, einen Gesetzentwurf zu liefern, der auch vor den Gerichten Bestand hat und der Rechtsicherheit und Bürgerrechte weiterhin gewährleistet.
Ich möchte in Sachen Normenkontrollklage noch einmal persönlich die Bitte an Sie richten: Ich habe wahrgenommen, dass es Rechte gibt, die Sie uns als Opposition einräumen, und andere Rechte, die Sie uns nicht einräumen. Es geht hier nicht um meine Rechte. Es geht um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger da draußen und um die Frage, ob hier Rechtslücken geschlossen werden müssen oder nicht. Gehen Sie mit uns gemeinsam mit diesem Gesetz zum Staatsgerichtshof nach Bückeburg! Lassen Sie uns die Lücken suchen und dann tatsächlich für die Sicherheit sorgen, die Sie sich hier alle so sehr wünschen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP - Wiard Siebels [SPD]: Nein, wir klagen nicht gegen unser eigenes Gesetz!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Pistorius, ich habe es nicht für möglich gehalten, aber im Lichte Ihrer Rede scheint mir die Rede des ehemaligen Ministers Schünemann doch tatsächlich sachlich gewesen zu sein.
Das, was Sie hier abgeliefert haben, war wirklich bemerkenswert. Ich will das besonders an Ihrer Dialektik deutlich machen. Sie sagen einerseits, wer gegen das Polizeigesetz spricht, gefährdet die innere Sicherheit. Damit diskreditieren Sie jegliche Kritik am Polizeigesetz und sprechen dem, der dagegen ist, das Recht ab, in Sicherheit zu leben.
Gleichzeitig, wenige Sätze später, beklagen Sie, dass man im Zeitalter der politischen Diffamierungen lebe, dass man sich mit ungerechtfertigten Vorwürfen auseinandersetzen müsse und dass Sie jetzt die Verantwortung dafür tragen würden, das alles zusammenzuführen.
Sie bedienen sich immer der Instrumente, die Ihnen gerade passen, und versuchen, andere moralisch in eine bestimmte Ecke zu stellen. Aber das steht Ihnen nicht zu!
Machen Sie doch einmal eine klare Furche! Sagen Sie, was Sie meinen, und bleiben Sie dann dabei! Erheben Sie sich nicht zum Richter über die politische Meinung anderer! - Das vorweg.
Ich sage auch ganz klar - und insofern wiederhole ich mich, Herr Pistorius -, dass Sie bei der Section Control nachhaltig die Verfassung missachtet haben. Da haben Sie sozusagen vorsätzlich die Verfassung gebrochen. Sie sind sogar zum Oberverwaltungsgericht gegangen und haben sich das auch noch bestätigen lassen. Da kann man nur sagen: Danke, dass in der zweiten Instanz bestätigt wurde, dass Section Control verfassungswidrig ist.
Aber Ihnen war das völlig egal. Es sind massenhaft Daten gespeichert worden. Es wurde ohne eine Rechtsgrundlage in die Grundrechte eingegriffen, und Sie haben das einfach immer weiter betrieben. Sie sind auch Verfassungsminister, aber das scheint Ihnen egal zu sein. Deshalb ist der Vor
Ich bleibe bei dem Vorwurf, dass Sie mit diesem Gesetz die Verfassung brechen, mindestens in den Punkten, bei denen es offensichtlich ist, etwa beim Pre-Recording bei der Bodycam. Das ist offensichtlich und auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hinreichend dokumentiert, Herr Kollege Lechner. Wir kommen dazu, dass Sie die Verfassung ignorieren und dass hier ein Verfassungsbruch erfolgt. Und diesen wollen wir geklärt haben. - So viel zum Staatsgerichtshof.
Und dann bitte ich Sie, den Kollegen Oetjen richtig zu zitieren. Sie haben gesagt, der Kollege Oetjen habe hier gesagt, das sei verfassungswidrig. - Das habe ich gesagt, dabei bleibe ich, und das wiederhole ich auch. Der Kollege Oetjen hat Sie darauf hingewiesen, dass das, was Sie machen, nicht nur verfassungswidrig, sondern auch noch europarechtswidrig ist, und auch dabei bleiben wir.
Sie wissen, dass die JI-Richtlinie umzusetzen ist, aber das ist Ihnen egal. Und gleichzeitig führen Sie einen Europawahlkampf und sagen, wie großartig Europa ist und wie wichtig es ist, dass wir die europäische Idee verfolgen. Aber wenn Sie hier in der Verantwortung sind, ignorieren Sie das, weil Sie sich von der CDU treiben lassen, dass dieses Gesetz jetzt unbedingt umgesetzt werden muss.
Das ist genau das widersprüchliche Handeln, das Sie an den Tag legen. Ich finde, es ist nicht hinnehmbar - und im Vorfeld einer Europawahl schon gar nicht -, das Europarecht so mit Füßen zu treten.
Schließlich: Ich habe Ihnen wirklich aufmerksam zugehört. Sie haben nicht einen Grund genannt, warum die 35 Tage richtig sind. Sie haben uns erklärt, warum 10 Tage in dem einen Fall nach Ihrer Auffassung nicht ausgereicht hätten. Aber wie Sie auf 35 Tage kommen, bleibt weiter völlig im Dunkeln. Sie haben sich nur dafür gelobt, dass Sie es noch geschafft hätten, das zu drücken gegenüber den aus Ihrer Sicht offensichtlich überzogenen Forderungen, die die Union erhoben hat. Aber warum sind es jetzt 35 Tage? Und was machen Sie übrigens, wenn 35 Tage auch nicht ausreichen? Sie haben sich ja hier beklagt und gefragt,
was Sie machen sollen, wenn 10 Tage nicht ausreichen. Aber was machen Sie nach 35 Tagen, wenn die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragt, weil sie keinen hinreichenden Tatverdacht sieht? - Auf diese Frage haben Sie doch auch keine Antwort. Insofern sind Sie doch auch in dieser Situation blank. Die 35 Tage bleiben willkürlich gewählt.
14 Tage - das ist heute, wenn auch falsch in der Interpretation, aber im Grunde richtig, gesagt worden - sind der Maßstab, bei dem wir sicher sagen können, dass er noch verfassungsgemäß und in Ordnung ist. Darüber könnte man sich unterhalten. Aber die 35 Tage sind willkürlich festgelegt und deshalb aus unserer Sicht mindestens verfassungsrechtlich problematisch.
Auch Ihnen herzlichen Dank, Herr Dr. Birkner. - Jetzt hat sich für die AfD-Fraktion Herr Jens Ahrends zu Wort gemeldet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich brauche keine neun Minuten. Ich will nur - da der Minister ja immer darum bittet - den Fake News entgegenarbeiten.
Ein stark übergewichtiger Diabetiker, der psychisch krank war, hat sich geweigert, seine Medikamente einzunehmen. Die Polizei wurde gerufen. Der Mann wurde aggressiv.
Die Polizei hat - Gott sei Dank! - nicht die Schusswaffe eingesetzt, sondern nur den Taser. Daraufhin konnte der Mann praktisch unter Kontrolle gebracht werden, und er bekam medizinische Versorgung, die er sowieso brauchte. Der Mann ist nach vier Tagen an - so steht es im Moment auf Spiegel-Online - einer Lungenentzündung und einer Blutvergiftung gestorben. Derzeit wird noch untersucht, ob der Taser in irgendeinem Zusammenhang mit diesem Todesfall stand.