Protocol of the Session on May 14, 2019

§ 17 a. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Hierüber müssen wir abstimmen. Ich bitte um Zustimmung durch Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht.

Somit kommen wir gleich zur Schlussabstimmung.

Wer dem Antrag in der geänderten Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich auch hier nicht. Dann haben wir diese Änderung auf den Weg gebracht. Ich danke Ihnen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Beteiligung von politischen Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/3666

Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Christopher Emden aus der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Emden!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Freie und unabhängige Medien sind ein

Grundpfeiler einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie haben einen maßgeblichen Auftrag, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande das, was hier in der Politik passiert, nahezubringen. Hierbei müssen sie aber durchaus die Vielfalt der politischen Meinungen abbilden und dürfen eben nicht maßgeblich in eine bestimmte Richtung berichten bzw. Einfluss auf die Meinungsbildung der Adressaten ihrer Arbeit nehmen. Warum dürfen sie das nicht? - Weil sie zwei ganz entscheidende Rollen im politischen System in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben.

Zum einen geht es um die Rolle der politischen Willensbildung, zum anderen aber auch um die Kontrolle staatlichen Handelns. Das heißt, die Medien sind auch eine Kontrollinstanz. Als solche müssen wir sie verstehen. Nicht zu Unrecht wird deshalb im Zusammenhang mit den Medien häufig von der sogenannten vierten Gewalt gesprochen.

Um dieses wichtige Aufgabenfeld ausfüllen zu können, braucht es Unabhängigkeit der Medien. Nur unabhängige Medien, die frei von staatlichem, von politischem Einfluss sind, können diese hehren Aufgaben umsetzen. So sind die Staatsfreiheit und Überparteilichkeit ausdrücklich das Prinzip des deutschen Rundfunkrechts. Die strikte Trennung von Parteien und Medien ist auch verfassungsrechtlich erforderlich und geboten. Dies ergibt sich auch aus Artikel 21 des Grundgesetzes.

Wenn wir uns die Praxis anschauen, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir allerdings feststellen, dass das so bedauerlicherweise nicht umgesetzt wird. Im Gegenteil, es gibt zunehmenden Einfluss seitens der Politik auf die mediale Berichterstattung. Wie kommt das? - Nicht zuletzt durch wirtschaftliche Beteiligungen. Denn wenn Parteien oder parteinahe Organisationen an einem Medienunternehmen beteiligt sind, ist es relativ folgerichtig, fast schon zwangsläufig, dass dann Einfluss ausgeübt wird. Welchen anderen Grund sollte denn eine solche Beteiligung aufweisen?

Das haben übrigens bereits die CDU 2001 und die FDP 2004 so gesehen, die damals, in der Rolle der Opposition im Bundestag, in den jeweiligen Legislaturperioden jeweils eine Gesetzesinitiative angestrengt haben, um die wirtschaftliche Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen zu unterbinden. Wie gesagt, beide Parteien waren damals in der Opposition. Die Mehrheitsverhältnisse waren ihnen nicht gewogen, und insofern sind beide Gesetzentwürfe nicht durchgegangen.

Bereits damals - 2004 - hat die FDP darauf abgestellt, dass die SPD an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen beteiligt ist und damit über die Medien einen durchaus maßgeblichen Einfluss auf die politische Willensbildung ausüben kann.

Hier in Niedersachsen haben wir die Situation, sehr geehrte Damen und Herren, dass die SPD die größte Kommanditistin der Verlagsgruppe Madsack ist. Madsack gibt u. a. die HAZ, also die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die Neue Presse, das Göttinger Tageblatt und, so glaube ich, auch die maßgebliche Zeitung in Peine heraus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade bei Regionalzeitungen besteht die Gefahr einer Monopolbildung. Während wir auf Bundesebene trotz der zunehmenden Verengung in der Medienlandschaft und des Verschwindens des einen oder anderen Printmediums immerhin noch eine gewisse Breite haben - im Bereich der Tageszeitungen von der FAZ auf der einen Seite bis zur taz auf der anderen Seite -, in der sich noch eine gewisse Meinungsfreiheit widerspiegelt, ist dies auf regionaler Ebene häufig gerade nicht der Fall. Dort gibt es kein breites Meinungsspektrum mehr, sondern eventuell nur einen Platzhirsch, der häufig genug nahezu alle Haushalte, die noch ein Printmedium beziehen, bedient. Insofern sind dort die Gefahr von Monopolbildungen und damit auch die Gefahr einer maßgeblichen Beeinflussung der Meinung umso größer.

Wir wollen das ändern und haben deshalb unseren Gesetzentwurf eingebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte kurz noch die Aufmerksamkeit auf die maßgeblichen Punkte lenken. Es gibt zwar schon im aktuellen Niedersächsischen Mediengesetz und auch im Niedersächsischen Pressegesetz gewisse Einschränkungen. Diese gehen uns aber nicht weit genug. Wir meinen, es muss jegliche Einflussnahme ausgeschlossen sein. Das erreicht man nur, wenn Parteien und Wählergruppen weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen, die im Bereich der Medien, z. B. bei Rundfunkanstalten, aktiv sind, und auch nicht an Presseerzeugnissen bzw. Presseunternehmen beteiligt sein können. Das muss man auf Hilfs- und Nebenorganisationen erweitern, um Umgehungstatbestände zu vermeiden.

Nur so, meine sehr verehrten Damen und Herren, lässt sich sicherstellen, dass es nicht zu einer Beeinflussung der Bürgerinnen und Bürger durch bestimmte Parteiinteressen in der Medienland

schaft kommt. Anderenfalls erodiert logischerweise das Vertrauen in die Medien und auch das Vertrauen darauf, dass die Medien in der Lage sind, die zu Beginn erwähnten hehren Aufgaben, die ihnen gestellt sind, zu erfüllen. Deshalb ist es umso wichtiger, hier klare Regelungen zu treffen.

Uns ist klar, dass das nicht zuletzt aufgrund der durchaus massiven Beteiligung der SPD an Medienunternehmen - zumindest mittelbar über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, die ddvg - nicht von heute auf morgen möglich sein wird. Deshalb haben wir eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Das ist ein wichtiger Punkt. Bis dahin, so meinen wir, gebietet es der Grundsatz der Transparenz, zu verlangen, dass sowohl bei Rundfunkanstalten als auch bei Printmedien darauf hingewiesen wird, wie die Beteiligungsverhältnisse sind, also erstens darauf hinzuweisen, dass politische Parteien - zumindest mittelbar - an dem Unternehmen beteiligt sind, und zweitens auch darauf hinzuweisen, welche politische Partei dies ist, damit sich der Empfänger der Sendung oder der Nutzer des Printmediums ein Bild machen kann, warum eventuell die eine oder andere Berichterstattung in der Weise erfolgt ist, in der dies geschehen ist, und damit er selber eine kritische Distanz und das kritische Hinterfragen der Politik, was wir wollen, wahrnehmen kann und sich dann wirklich unabhängig und unbeeinflusst seine eigene Meinung bilden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat sich die Abgeordnete Claudia Schüßler zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über ein Verbot der Beteiligung von politischen Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen vor. Dazu sollen gleich zwei Gesetze geändert werden: zum einen das Niedersächsischen Mediengesetz und zum anderen das Niedersächsische Pressegesetz.

Was soll sich ändern? - Nach dem Mediengesetz - das betrifft den Rundfunk - soll eine Zulassung zum Rundfunk nicht erteilt werden, wenn eine Partei oder - dies ist das Neue - eine Hilfs- oder Ne

benorganisation an der beantragenden Vereinigung beteiligt ist.

Im Presserecht geht es um die Zulassungsfreiheit. Wenn man Ihren Gesetzentwurf liest, wird die Dimension der Änderungen, die Sie hier vorschlagen, zunächst einmal nicht vollständig klar. Im Gesetzentwurf steht relativ lapidar: Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1. - Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was steht denn in § 2? - Diese Bestimmung lautet wie folgt:

„Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs der Presse darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.“

Diese unbeschränkte Zulassung wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einschränken. - So weit zu der Dimension Ihres Gesetzentwurfs.

Ohne den Beratungen im Ausschuss zu weit vorgreifen zu wollen, will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass eine solche Einschränkung des Presserechts mit meiner Fraktion nicht machbar sein wird.

(Beifall bei der SPD)

Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Warum ist das so? - Weil die Pressefreiheit ein Garant dafür ist, dass es eine kritische Stimme gegen den Staat und gegen Regierungen gibt. Sie ist Kernstück der Demokratie. Sie darf nur durch ein allgemeines Gesetz im Sinne der Verfassung eingeschränkt werden. Ich stelle bereits hier infrage, dass eine Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes, wie Sie sie vorschlagen, ein solches zulässiges allgemeines Gesetz ist.

Änderungen des Mediengesetzes, wie Sie sie unter Nr. 1 Ihres Gesetzentwurfs vorschlagen, sind in den vergangenen Jahren bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. Auch in den damaligen Entscheidungen ging es um die Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat bereits 2005 entschieden, dass eine Reduktion der von einer Partei gehaltenen Anteile von 25 % auf 10 % als verfassungswidrig einzustufen ist und eine solche Beschränkung gegen die Rundfunkfreiheit, die ebenfalls in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist, verstößt.

Es gibt ein weiteres Urteil, nämlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit über eine abstrakte Normenkontrollklage entschieden. Gegenstand war ein Gesetz des Bundeslandes Hessen. Mit diesem Gesetz sollte ebenfalls die Beteiligung von Parteien an Rundfunkunternehmen eingeschränkt werden. Ich mache es einmal kurz: Die Normenkontrollklage war erfolgreich. Die Einschränkungen durch das Gesetz waren mit Artikel 21 nicht vereinbar. Auch da war eine Einschränkung nicht möglich.

Insoweit habe ich bereits jetzt erhebliche Bedenken, was die Rechtmäßigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen angeht.

Sie werden jetzt sicherlich einwenden: Es war ja nicht anders zu erwarten, dass Sie sich als Mitglied der SPD-Fraktion so aufstellen werden. - In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf führen Sie ja die SPD namentlich mit einer Vielzahl von Medienunternehmen an. Ich wollte eigentlich darstellen - die Zeit ist dafür aber zu kurz -, dass wir diesbezüglich eine lange Historie haben. Sie reicht in das 19. Jahrhundert zurück und ist von der Entwicklung der SPD als Partei nicht zu trennen. Denn nicht zu allen Zeiten konnte die SPD ihre Berichte veröffentlichen.

Im Nationalsozialismus wurden die der Sozialdemokratie zuzurechnenden Presse- und Druckunternehmen enteignet. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es dann nicht die Rückgabe der Verlage, sondern es wurden nur Lizenzen an Personen erteilt. Das ist dann in die Minderheitsbeteiligungen umgeswitcht worden. Ich sage: in die Minderheitsbeteiligungen; denn Mehrheitsbeteiligungen haben wir an den genannten Unternehmen nicht.

Die ddvg kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen - die Tageszeitungen sind gemeint - auf eine Gesamtauflage von 435 000 Exemplaren. Das ist ein Marktanteil in Höhe von 1,9 %. Da wird man doch hier nicht ernsthaft von einer Einflussnahme reden können!

Sie können ja mal anwesende Journalistinnen und Journalisten fragen, wie weit wohl die Einflussnahme der SPD auf die Verlage geht! Sie können, wenn Sie die Presse aufmerksam verfolgen, auch feststellen, dass eine solche Einflussnahme schlicht nicht stattfindet, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der AfD)

Die Begründung Ihres Antrags verfährt frei nach dem Motto: Eine stramme Behauptung ersetzt eine schlappe Wahrheit. - Nichts von dem ist belegt. Sie müssen im Ausschuss darlegen, was Sie hier behauptet haben.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Wir werden darüber sehr intensiv beraten müssen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schüßler. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Christan Meyer. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hat Kollegin Schüßler dargestellt, dass der Einfluss der Parteizeitungen nun wirklich deutlich abgenommen hat. Aber es ist auch legitim, dass Parteien mit offenem Visier ihre Ansichten verbreiten, wenn sie - wie es auch die Geschichte der SPD zeigt - verfolgt werden und in anderen Medien kein Gehör finden. Deshalb ist das wichtig.

Aber wenn man sich anschaut, was die AfD macht, dann sieht man, dass sie das nicht mit offenem Visier macht. Es gibt gerade die Meldung - das passt Ihnen ja nicht - vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, von „Frontal 21“, dass gegen die AfD in Nordrhein-Westfalen ermittelt wird, weil 4,1 Millionen Extrablätter zur Bundestagswahl von jemandem angeblich als „Zeitung“ im Wert von 600 000 Euro verteilt worden sind. Diese Extrablätter waren nicht gekennzeichnet, dass sie von der AfD stammen, also eine Spende waren. Jetzt sind E-Mails von AfD-Bundestagsabgeordneten und -geschäftsführern aufgetaucht, die belegen, dass darin stand: Da dieses Extrablatt ja jetzt verteilt wird, brauchen wir keine Anzeigen in regulären Zeitungen zu schalten etc.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ach!)

Deshalb wird jetzt von der Bundestagsverwaltung wegen illegaler Parteienfinanzierung ermittelt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Die AfD sollte einmal schauen, was Sie da betreiben!

In der Begründung Ihres Antrags schreiben Sie, es gebe einen zunehmenden Einfluss politischer Parteien auf die mediale Berichterstattung. Ich habe