Protocol of the Session on March 28, 2019

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Ach!)

Wenn eine derart groteske Veranstaltung stattfindet, zu der auf der einen Seite das ML, das LAVES, das zuständige Veterinäramt und das FLI, das Friedrich-Loeffler-Institut, aufschlagen, man es auf der anderen Seite aber nicht nötig hat, zu reden, dann frage ich die Landesregierung: Wo ist das Konzept? Damit ist der Auftrag erledigt, oder was? - Das ist jetzt fast ein Jahr her!

Wir wollen von der Landesregierung konkret wissen: Was sind die nächsten Schritte? Wie wollen Sie das Anliegen dieses Hohen Hauses weiter voranbringen? Es handelt sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern das ist ein sehr wichtiges Anliegen. Morgen werden wir das noch eingehender besprechen. Die Landesregierung möge bitte ganz klar aufzeigen, wie der Wille dieses Landtags umgesetzt werden soll, dass von den Religionsgemeinschaften die moderneren Ansichten verwirklicht werden, so wie wir es hier zum Ausdruck gebracht haben.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Karin Logemann das Wort. Bitte sehr!

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf dieses Kasperletheater im Internet gehe ich jetzt nicht weiter ein. Ich schließe mich da den Worten meiner Vorredner an.

Letztes Jahr im März sprach ich an dieser Stelle von einem Déjà-vu. Das muss ich heute wieder tun. Das Thema Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen hatten wir erst kürzlich in den Gremien. Sie haben sich nicht einmal

die Mühe gemacht, Ihren Antrag dahin gehend zu ändern, dass er wirklich irgendetwas Neues bringt.

Wir haben schon einmal darauf hingewiesen, dass die Fraktion der AfD hier den Tierschutz vorschiebt, um - davon sind wir zutiefst überzeugt - die Religionsfreiheit einzuschränken. Auch heute ist das wieder der Fall. - Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.

Ich muss es an dieser Stelle deutlich sagen: Unsere Vermutung erfährt Bestätigung. Das wird meinen weiteren Ausführungen deutlich zu entnehmen sein.

Der Titel des Antrags ist derselbe geblieben, und der Inhalt mindestens genauso. Schon beim letzten Mal, als wir über dieses Thema sprachen, habe ich mich daran erinnert, dass AfD-Verbände in ganz Deutschland wegen Einschränkung der Individualrechte auf die Barrikaden gegangen sind, als die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen einen Veggie Day in den Kantinen vorschlugen.

Sie sind aber immer noch der Meinung, bei Andersgläubigen könne man vielleicht mit zweierlei Maß messen. Die Tatsache, dass der muslimische Glaube keine vegetarische Ernährung verbietet, sehen Sie gleichzeitig als Alternative. Wie sieht es denn da mit der Einschränkung der Individualrechte aus?

Zu Ihren inhaltlich gleichen Forderungen haben Sie jetzt eine etwas ausführlichere Begründung geschrieben, damit Sie diesen Antrag überhaupt erneut einbringen können.

Ihr Vorschlag - und damit die angekündigte Bestätigung meiner Vermutung -, wenn es ausschließlich um den Aspekt der religiösen Verpflichtung gehe, zum Opferfest ein Tier zu opfern und an Bedürftige zu verteilen - das ist Ihr O-Ton -, könnten die Muslime in Deutschland ja an im Ausland ansässige Organisationen spenden, die das Ganze dann für sie übernähmen - Sie haben es vorhin noch einmal ausgeführt -, ist einfach unglaublich! Das ist entlarvend! Um was geht es Ihnen? Um Tierschutz?

(Dana Guth [AFD]: Ja!)

Oder nicht? Geht es Ihnen um Tierschutz ausschließlich in Niedersachsen oder um Tierschutz überall? - Schon im letzten Jahr habe ich gefragt, ob es um Tierschutz oder um maßlose Intoleranz geht.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Um Letz- teres!)

Ich füge eine weitere Frage hinzu: Geht es um unser Grundgesetz? - Auch heute scheinen Sie wieder zu vergessen, dass Sie mit Ihrem Antrag nicht nur der Religionsausübung muslimischer Gemeinden schaden, sondern auch der von jüdischen Gemeinden. Wieder vergessen Sie, dass es ein Bundesgesetz gibt. Wieder vergessen Sie die EU-Verordnung zu diesem Thema. Vielleicht ignorieren Sie beides auch einfach.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass das betäubungslose Schlachten in Niedersachsen verboten ist. Es gibt in Niedersachsen einmal im Jahr eine Ausnahmegenehmigung, die unter strengen Kontrollen - Kollege Grupe hat es ausgeführt - im Beisein von Veterinären und anderen Behörden möglich ist. Das Ministerium hat von diesem Parlament den klaren Auftrag erhalten, Gespräche zu führen, um zusätzlich zu den Beratungen bei der Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung weiter über die Möglichkeit des Schlachtens mit Kurzzeitbetäubung zu informieren.

In Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht Folgendes geschrieben:

„Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit...“

Sie wissen das alles. Ich brauche das nicht weiter auszuführen.

Wir haben es hier, wie schon im letzten Jahr und auch jetzt wieder gesagt, mit einem Konflikt zweier Grundrechte zu tun: Religionsfreiheit und Tierschutz. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben geurteilt, dass Ausnahmegenehmigungen gestattet werden müssen.

Die Aufzählung von Ländern in Ihrem Antrag - auch das haben Sie eben noch einmal wiederholt - möchte ich richtigstellen. Ja, die Niederlande haben das Schächten verboten, lassen aber weiterhin ebenfalls Ausnahmen zu. Polen hat die Ausnahmeregelungen komplett abgeschafft, aber die Regelungen so gestaltet, dass sie unmöglich einzuhalten sind. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Ausnahme jedoch weiter. Und: Der Bundestag hat rechtliche Vorgaben für das Schlachten von Tieren ohne Betäubung in ausgewählten europäischen Ländern untersucht. In Frankreich, Estland und Großbritannien sind Ausnahmen weiterhin erlaubt.

Wir haben Ihren Antrag in der letzten Ausschusssitzung besprochen und parteiübergreifend abgelehnt. Ihnen geht es um die Einschränkung der Religionsfreiheit und nicht um Tierschutz. Das ist mit uns nicht zu machen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Guth gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. Es geht auch relativ schnell.

Ja, es ist inhaltlich der gleiche Antrag, weil sich ja nichts geändert hat. Nach wie vor werden hier mit Ihrer Genehmigung Tiere betäubungslos geschlachtet.

(Beifall bei der AfD)

Woher Sie sich das Recht nehmen, meine Motivationslage zu beurteilen, ist mir völlig schleierhaft.

(Wiard Siebels [SPD]: Das ist schon relativ einfach!)

Dadurch, dass Sie ständig unterstellen, es ginge nicht um Tierschutz, wird es nicht wahr. Sehen Sie es mir nach: Ich glaube, dass ich zum Thema Tierschutz einiges mehr beitragen könnte als Sie.

(Beifall bei der AfD)

Eingeflochten in Ihre Argumentation: Jüdische Gemeinden beantragen keine Ausnahmegenehmigungen in Niedersachsen. Das müssten Sie wissen.

Daher: Ihre ständigen Versuche, uns hier in eine feindliche Ecke zu drängen, nur weil wir nicht möchten, dass Lämmer betäubungslos geschlachtet werden, das bringt einfach nichts, egal wie oft Sie es wiederholen.

(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Es stimmt trotzdem!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Guth. - Nun bekommt das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Miriam Staudte. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Guth, auch ich möchte noch meine Einschätzung zu Ihrer Motivation, diesen Antrag zu stellen, beitragen. Wer den Begriff „#MähToo“ googelt - das ist die Kampagne, bei der vom Landesrechnungshof überprüft wird, ob Sie Ihre Fraktionsmittel zweckentfremdet eingesetzt haben -,

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Ja!)

der wird Ihr Konterfei mit folgendem Zitat in Gänsefüßchen sehen:

„Wer Halal-geschlachtetes Fleisch für seine Religion braucht, sollte zurück in sein Land gehen, wo kein Tierschutz besteht. In Niedersachsen halten wir nichts von Tierquälerei.“

(Anja Piel [GRÜNE]: Aha!)

Wenn das nicht die Zusammenfassung Ihrer Motivation für den Antrag ist, nämlich „Ausländer raus!“, dann wundere ich mich.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dana Guth [AfD] lacht)

Das betäubungslose Schlachten ist in Niedersachsen, ist in Deutschland verboten. Das ist richtig so. Ich glaube, Sie finden hier niemanden, der etwas anderes behaupten und unterstützen wird. Dass es im Moment Ausnahmen gibt, liegt an der Rechtsprechung. Wenn sich die mal ändern sollte, glaube ich auch, dass das hier keinen Sturm der Entrüstung auslösen würde.

Sehr interessant ist aber die Verhältnismäßigkeit, mit der Sie sich dem Thema betäubungsloses Schlachten nähern.

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)