Wir kommen jetzt erst einmal zur Abstimmung. Im Anschluss an die Abstimmung kommt dann eine persönliche Bemerkung.
Aber bitte, sehr geehrte Frau Modder! Nach § 76 der Geschäftsordnung haben Sie das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Guth, Sie haben mir vorhin unterstellt, ich würde in meiner Fraktion frauenfeindliche Äußerungen dulden. Das weise ich in aller Entschiedenheit zurück.
Ich nehme an, Sie spielen auf einen Vorgang an, den ich leider im Moment in meinem Bezirk WeserEms zu bearbeiten habe. Ich weise Sie darauf hin, dass ich ein geordnetes Verfahren in Gang gesetzt habe. Es gibt eine Untersuchungskommission, die den Sachverhalt aufklärt, und daraufhin wird es Empfehlungen geben, wie man weiter damit umgeht.
Vor diesem Hintergrund weise ich Ihren Vorwurf zurück. Ich würde mir wünschen, dass Sie an dieser Stelle in Ihrer eigenen Partei so klar aufgestellt wären wie wir.
Vorgesehen ist der Ältestenrat. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Damit ist der Antrag einstimmig an den Ältestenrat überwiesen.
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Schuldenbremse in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3258
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solide Finanzen sind Grundlage für staatliche Stabilität, für Wachstum, für Beschäftigung und Prosperität eines Landes. Wir haben allenthalben sehen können, wohin unsolide und zerrüttete Staatsfinanzen führen. Insbesondere in
Südeuropa haben wir das in den letzten Jahren kennengelernt. Deswegen sind Konsolidierungsmaßnahmen dringend notwendig. Gerade von solchen Maßnahmen profitieren die Bürgerinnen und Bürger in hohem Umfang, weil die Schulden von heute die Ausgaben von morgen bedingen.
Eine solide Finanzpolitik führt daher dazu, dass das Geld für Bildung, für soziale Einrichtungen, für Infrastruktur und für wichtige Vorhaben des Landes ausgegeben werden kann und eben nicht für Zinsen aufgewandt werden muss. Deswegen haben Bund und Länder bereits 2009 mit der Änderung des Grundgesetzes einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Eigenfinanzierte Investitionen sind nicht mehr Maßstab für die Neuverschuldung, sondern Bund und Länder haben ihre Haushalte grundsätzlich so aufzustellen, dass sie sie ohne neue Kredite ausgleichen können.
Das war und ist zwingend notwendig. Die Schulden des Landes Niedersachsen sind seit 1970 stark gewachsen, von rund 3 Milliarden auf 61,352 Milliarden Euro. Die Entwicklungen zeigen: Die geltenden Regelungen der Finanzverfassung - auch Artikel 71 der Verfassung - sind keine geeigneten Mittel, um die Verschuldung zu begrenzen und eine Null-Schulden-Politik sicherzustellen.
Ein weiterer Schuldenaufwuchs ist nach unserer Auffassung nicht zu verantworten. Er ist eine unzumutbare Belastung für die zukünftigen Generationen. Jede Generation sollte mit dem Geld auskommen, das ihr für politische Maßnahmen zur Verfügung steht, oder aber mit der Bevölkerung eine Diskussion darüber führen, wie viel für staatliche Aufgaben abgeführt werden soll.
Wir sind bestens aufgestellt, um die Schuldenbremse in Niedersachsen 2020 wirkungsvoll einhalten zu können. 2016 gelang es bereits, einen Haushalt ohne neue Kreditaufnahmen zu realisieren. Im Haushaltsplan 2017/2018 konnten die Konten ausgeglichen werden, ohne dass dafür entsprechende Nettokreditaufnahmen notwendig waren. Im Haushaltsplan 2019 ist es dieser Landesregierung zum ersten Mal in der Geschichte Niedersachsens gelungen, einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahmen und ohne strukturelles Defizit aufzustellen. Der Haushalt verzichtet auf Einmaleffekte. Diese wurden aus der mittelfristigen Finanzplanung herausgenommen, weil man die Steigerung der Einnahmen nicht vollständig für neue Politik verwendet hat und so insgesamt den Ausgleich herbeigeführt hat.
In dieser Legislaturperiode ist es mit dem Jahresabschluss 2017 bereits gelungen, 100 Millionen Euro in die Altschuldentilgung zu geben. Dieser Kurs wird fortgesetzt. Ich kann hiermit ankündigen, dass wir beabsichtigen, auch aus dem Jahresabschluss 2018 Geld in die Altschuldentilgung zu geben.
Die Umsetzung der Schuldenbremse ist ein weiterer wichtiger Schritt zu dem Bekenntnis zu einer Politik, die sich an einem Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme orientiert, also an der schwarzen Null. Es ist ein klares Bekenntnis dazu, dass auch die schwarze Null in wirtschaftlich enger werdenden Zeiten auf keinen Fall über Bord geworfen werden darf.
Meine Damen und Herren, mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung ermöglichen wir es, landesverfassungsrechtliche Überprüfungen sicherzustellen und die Einhaltung der Schuldenregel durch die Niedersächsische Verfassung sicherzustellen - neben der Tatsache der Verankerung im Grundgesetz. Wir erreichen dadurch als Verfassungsziel ein deutliches Bekenntnis, dass wir nachhaltige Finanzpolitik in Niedersachsen großschreiben und uns dazu ausdrücklich bekennen. Der vorliegende Gesetzentwurf verankert die Grundregeln eines eigenständigen Neuverschuldungsverbots in unserer Verfassung und nutzt die bundesrechtlich eröffneten Möglichkeiten im Interesse der Handlungsfähigkeit des Landes, in besonderen Ausnahmesituationen entsprechend reagieren zu können.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine harte Schuldenbremse, die Wirkung zeigt, die dauerhaft keine Neuverschuldung zulässt und die die Ausnahmeregelungen eng begrenzt. Die vorstehenden Regelungen sichern gleichwohl die erforderliche Handlungsfähigkeit des Landes in bestimmten Ausnahmesituationen, die Sie im Gesetzentwurf entsprechend nachlesen können. Dabei wäre eine Regelung ohne Änderung der Niedersächsischen Verfassung rechtlich mit erheblichen Risiken verbunden gewesen, weil der aktuelle Artikel 71 unserer Verfassung der Bundesregelung widerspricht, da die Schuldenbremse nur im Grundgesetz verankert ist. Der Artikel 71 trifft dann eben nur zum Teil zu.
Insbesondere gilt hier nicht: Bundesrecht bricht Landesrecht. Nur ein Gesetzespaket, das wie vorgesehen die Verfassungsnorm des Grundgesetzes in unserem Sinne neu regelt und die möglichen
Ausnahmen in einem Ausführungsgesetz konkretisiert, ist rechtssicher und schafft damit verlässliche und notwendige finanzielle Handlungsmöglichkeiten.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist sachlich falsch, Herr Minister! Ich weiß nicht, wer Ihnen das aufge- schrieben hat! - Gegenrufe von Ulf Thiele [CDU])
Die Ausführungsgesetzgebung zur Einhaltung der Reaktionsfähigkeit auf Naturkatastrophen, außergewöhnliche Belastungen und insbesondere konjunkturelle Schwankungen finden sich künftig in der Landeshaushaltsordnung wieder. Mit den technischen Einzelheiten können Sie sich im Gesetzentwurf vertraut machen.
Herr Limburg und Herr Thiele, die Beratung folgt noch. Können Sie diese Fragen, die Sie sich jetzt über die Bänke zurufen, später klären, auch mit dem Herrn Minister? - Herr Minister, bitte!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Leitziel der Konjunkturbereinigung ist die durchgängige Orientierung der Ausgaben an den langfristig verfügbaren Einnahmen. Wir verstetigen also die Finanzpolitik insgesamt. Wir orientieren uns also immer an der Normallage, die in den positiven strukturellen Wirtschaftsentwicklungen und dem damit verbundenen Wachstum der Einnahmen abgebildet ist.
Bei Abweichungen von der Normallage werden wir symmetrisch reagieren. Das heißt, konjunkturbedingte Defizite können durch Kredite ausgeglichen werden, konjunkturbedingte Überschüsse werden in einer Konjunkturbereinigungsrücklage geparkt. Sie stehen also für wirtschaftlich schwierigere Zeiten zur Verfügung und können dann aktiviert werden. Sollten sie nicht ausreichen, kann man - wie gesagt - kurzfristige Kredite aufnehmen, die dann durch Auffüllen der Konjunkturbereinigungsrücklage wieder ausgeglichen werden.
Insgesamt gilt: Konjunkturbereinigte Defizite und Überschüsse müssen sich langfristig ausgleichen. Das ist keine Einladung zu langfristiger Verschuldung. In jedem Fall müssen wir die Symmetrie im
Der Gesetzentwurf stellt zudem klar, dass wir auch bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen Kredite aufnehmen können, dass es dafür aber konkrete Tilgungspläne gibt, wie diese zurückgeführt werden können. Auch hier heißt es: keine langfristige Verschuldung.
Zusätzlich stellt der Gesetzentwurf klar, dass die Schuldenbremse nicht zur Verschiebung von Lasten auf die kommunale Seite führen darf. Hierauf haben die regierungstragenden Fraktionen in ihrer Koalitionsvereinbarung besonders hingewiesen und sich dahin gehend verständigt.
Keine Frage, dass sich die Schuldenbremse des Grundgesetzes allein an Bund und Länder richtet! Keine Frage aber auch, dass das Land seine Kommunen entsprechend ihren Aufgaben im Sinne einer aufgabenparitätischen Verteilungssymmetrie gleichgewichtig an den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln beteiligen soll! Ich sage aber auch ganz deutlich: Wir haben den Haushalt 2019 so aufgestellt, dass wir alle Kriterien der Schuldenbremse erfüllen, dass wir aber damit nicht die Kommunen belastet haben, sondern dass wir dieses Ziel erreicht haben, ohne die kommunale Seite zu belasten.
Ich bin davon überzeugt, dass wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen, der ausgewogen und durchdacht ist und der auch die Feinheiten regelt, wie die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente und die Regelung zu Ausnahmesituationen zeigen. Diese Punkte werden in den Ausschüssen diskutiert werden.
Es ist ein guter Tag für Niedersachsen, weil wir mit dieser Verfassungsinitiative den Weg dafür öffnen, dass wir in Niedersachsen ein klares Bekenntnis zur soliden Finanzpolitik abgeben, dass wir ein klares Bekenntnis dazu abgeben - das wird in diesen Tagen in den Medien diskutiert -, dass die schwarze Null und die Schuldenbremse der richtige Weg sind. Ja, ich sage: Das ist der richtige Weg. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, das in unsere Verfassung zu schreiben. Wir wollen nicht immer weiter Schuldenberge anhäufen, sondern wir wollen, dass die Schuldenberge kleiner werden. Wir wollen zukünftig die Prioritäten so ausrichten, dass wir in unseren Haushalten keine neuen Schulden benötigen.
Es wird auch keine Diskussionen über Investitionen geben, weil wir mit diesem Haushalt 2019 auch bewiesen haben, dass man Investitionen nicht nur aus Schulden bestreiten kann, sondern das ist eine Frage der Prioritätensetzung. Dieser Haushalt 2019 und auch die mittelfristige Finanzplanung machen Ihnen deutlich, dass man sehr wohl mehr investieren kann, dass man sehr viele Investitionsmittel für wichtige Vorhaben wie die Digitalisierung, die Krankenhauslandschaft und die Verkehrsinfrastruktur - nur um einige Beispiele zu nennen - freisetzen und gleichzeitig Altschuldentilgung betreiben kann und keine neuen Schulden machen muss, indem man bei den wichtigen Aufgaben, die man sich vorgenommen hat, Prioritäten setzt.
Das wird zukünftig verfassungsrechtlich abgesichert. Deswegen ist das ein guter Tag für Niedersachsen. Ich freue mich auf die Gesetzesberatungen. Wir haben Ihnen einen guten Vorschlag gemacht, wie man das in Niedersachsen in der Verfassung verankern kann. Es wäre uns wichtig, dass dieser Weg bestritten wird. Wir alle werden Gelegenheit dazu haben, die einzelnen Punkte im Ausschuss zu diskutieren. Ich freue mich auf die Beratungen.
Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Die erste Wortmeldung hierzu liegt aus der FDP-Fraktion vor. Herr Abgeordneter Christian Grascha, bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat hier gerade versucht, den Eindruck zu erwecken, als sei es ein Konsolidierungserfolg - sein Konsolidierungserfolg -, dass das Land schon heute die Ziele der Schuldenbremse erreicht.
Dieser Mär möchte ich entgegentreten; denn es ist eben nicht Ihre angebliche Konsolidierungsarbeit, für die Sie sich auf die Schulter klopfen könnten, sondern es ist die harte Arbeit der Bürgerinnen und Bürger und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die uns Rekordbeträge überweisen, und es ist die Zinspolitik von Mario Draghi, die dafür sorgen, dass die Ziele der Schuldenbremse schon heute erreicht werden.
Das ist nicht Ihr Beitrag. Ihr Beitrag zum jetzigen Erreichen der Ziele der Schuldenbremse, Herr Hilbers, ist Nullkommanull - um das ganz deutlich zu sagen.
Die Schuldenbremse wird sich nicht in der aktuellen Situation, in der wir quasi traumhafte Rahmenbedingungen haben, beweisen, sondern sie wird sich dann beweisen, wenn nicht mehr Ausgabenprogramme auf der Tagesordnung stehen und es mal wieder um Sparsamkeit geht - dann wird sich die heutige Schuldenbremse beweisen.
Wir haben 17 Monate auf den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Schuldenbremse gewartet. Ursprünglich war angekündigt, dass er bis Ende letzten Jahres vorgelegt wird. Wir waren dann ganz gespannt und haben gesagt: Na gut, vielleicht brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und der Finanzminister noch länger für innovative Lösungen. - Und was ist dabei rausgekommen? - Eine Abschrift des Grundgesetzes - mehr leider nicht. Und dann ist es auch noch eine schlechte Abschrift des Grundgesetzes.