Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Vielen Dank. Ich darf Ihnen im Namen des Landtages zu dieser besonderen Aufgabe gratulieren und wünsche Ihnen alles, alles Gute.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/40
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen mit diesem Gesetzentwurf einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 ein
und wollen mit den darin enthaltenen Schwerpunkten unser 100-Tage-Programm, das wir uns als FDP-Fraktion für die ersten 100 Tage der neuen Regierungszeit in der Opposition auferlegt haben, auch haushaltsmäßig unterfüttern.
- Ja, aber das war eine ganz bewusste Entscheidung, weil wir für eine andere Politik stehen, Frau Modder, und eben nicht für die Fortsetzung der Politik, die Sie machen wollen. Sie sehen genau an diesem Haushaltsplanentwurf, dass wir für eine andere Politik stehen, für einen Politikwechsel in Niedersachsen, und eben nicht für das „Weiter so!“, für das Sie in dieser Regierung stehen.
Meine Damen und Herren, Grundlage für die haushaltsmäßige Abbildung sind zum einen die Steuermehreinahmen, die wir aus den Steuerschätzungen kennen. Dabei kommen wir auf 568 Millionen Euro, die dem Land mehr zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Zinsminderausgaben in einer Größenordnung von 280 Millionen Euro, sodass wir am Ende über einen Gesamtbetrag von 848 Millionen Euro sprechen.
Wir wollen mit diesen finanziellen Mitteln die Inhalte, mit denen wir im Landtagswahlkampf vor die Wählerinnen und Wähler getreten sind, konsequent unterfüttern. Das betrifft den Bildungsbereich, die digitale Infrastruktur und die Digitalisierung etwa der Verwaltung sowie die Stärkung des Rechtsstaats bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz.
So finden Sie in diesem Gesetzentwurf, dass wir mit dem Nachtragshaushalt für eine Digitalisierungsoffensive in der Verwaltung 20 Millionen Euro und im Bereich der Landwirtschaft 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen wollen. Im Bereich der Bildung, der ohne Zweifel den Schwerpunkt darstellt, sehen wir vor, die kostenfreie Schülerbeförderung ab kommendem Schuljahr für die Sekundarstufe II zu finanzieren - 34 Millionen Euro. Die beitragsfreien Kindergärten, also die Abschaffung der Elternbeiträge für das erste und zweite KitaJahr, sind mit 150 Millionen Euro etatisiert. Die Anhebung der Lehrerbesoldung - vorgesehen auf mindestens A 13 - findet sich auch in diesem Antrag wieder.
Zum Bildungsbereich gehört aber auch das duale Ausbildungssystem. So findet sich auch die Aufstiegsqualifizierung im Bereich der dualen Ausbildung in diesem Nachtragshaushalt wieder.
Zur Stärkung des Rechtsstaats gehören natürlich die Stärkung der Polizei und die Stärkung der Justiz. So finden sich im Nachtragshaushalt sowohl Maßnahmen zur Erhöhung der Polizeianwärterzahlen als auch eine Stärkung der Justiz mit mehr Richterstellen - 250 zusätzliche Richter- und Staatsanwaltsstellen - mit den entsprechenden finanziellen Mitteln, um dann auch die unterstützenden Dienste entsprechend zu finanzieren.
Es finden sich natürlich auch weitere Maßnahmen - etwa zum Einstieg in eine echte Digitalisierungsstrategie, wobei der Ansatz für das Jahr 2018 mit rund 50 Millionen Euro noch vergleichsweise niedrig ist. Aber es geht ja auch zunächst einmal um die Planung, darum, die Digitalisierungsstrategie voranzubringen, Planungskosten einzustellen, um dann später investive Mittel in sicherlich größerer Größenordnung zur Verfügung zu stellen.
Wir sehen auch ein Förderprogramm für den LTEFunk-Ausbau mit 30 Millionen Euro vor, um konkret sicherzustellen, dass wir flächendeckend eine mobile Datenübertragung ermöglichen können.
Schließlich, meine Damen und Herren, findet sich in dem Gesetzentwurf auch die Idee wieder, die wir sowohl im Wahlkampf als auch an anderen Stellen immer wieder unterstützt haben, nämlich dass wir mehr Gründergeist insbesondere an die Hochschulen bringen müssen. Wir sehen für ein Konzept des Gründercampus Niedersachsen, das wir im Verlauf der 100 Tage auch mit weiteren Entschließungsanträgen im Plenum unterfüttern werden, finanzielle Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro vor.
Meine Damen und Herren, Politik bedeutet, die eigenen Schwerpunkte entsprechend zu finanzieren. Das haben wir damit getan; das wollen wir inhaltlich bewegen.
Aber wir wollen auch in einem weiteren Punkt einen Akzent setzen, nämlich bei der Schuldentilgung. Die Schuldentilgung, meine Damen und Herren, scheint bei dieser Landesregierung angesichts der Ankündigungen, die wir bisher von Herrn Minister Hilbers gehört haben, nicht die höchste Priorität zu haben. Wir hören, dass das bei den Vorhaben, die Sie für den Nachtragshaushalt 2018 angekündigt haben, nicht vorgesehen ist. Gegebenenfalls bzw. eventuell wollen Sie nach den Haus
haltsabrechnungen im Fall von Überschüssen aus 2017, wenn Ihnen nicht noch andere Dinge einfallen, in die Schuldentilgung einsteigen. Das ist aber aus unserer Sicht gerade in Zeiten, in denen wir sprudelnde Steuereinnahmen haben, genau die falsche Entwicklung. In diesen Zeiten müssen wir für die schlechten Zeiten vorsorgen und engagiert in die Schuldentilgung eintreten.
Wir haben das bereits in unserem Antrag für den Nachtrag für das Jahr 2017 dargelegt, so wie das CDU und FDP übrigens auch 2012/2013 gemacht haben, als wir am Ende des Jahres die vorhandenen Mehreinahmen in die Schuldentilgung gesteckt haben. Das ist der richtige Weg. Den wollen wir mit unserem Antrag für das Jahr 2018 fortsetzen und eine entsprechende Schuldentilgung vorsehen.
Herr Hilbers, schließlich eine Anmerkung zu dem, was wir heute im Rundblick über Ihre Absichten lesen konnten, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 vorzulegen. Es wird oft gesagt, die Große Koalition sei eine Gefahr für den Umgang mit dem Parlament. - Ja, das ist theoretisch erst einmal so. Es hängt aber entscheidend davon ab, wie die handelnden Akteure damit umgehen, wie man das Parlament tatsächlich würdigt.
Wenn Sie ankündigen, dass Sie möglichst schnell einen Nachtragshaushalt durch das Parlament bringen wollen, ist das schon bemerkenswert. Damit bestätigen Sie genau das, was Ihr Ministerpräsident selbst immer als Sorge formuliert hat. Sie erfüllen es selber, dass Sie eine Missachtung des Parlamentes und ein Stück weit auch eine Arroganz der Macht mit Ihrer parlamentarischen Mehrheit zum Ausdruck bringen, indem Sie sagen: Wir wollen da jetzt ganz schnell durch!
Besonders bemerkenswert, Herr Hilbers, ist die Begründung, die wir dann lesen dürfen, nämlich die Angst vor den eigenen Leuten.
Sie haben Angst davor, dass Ihre Leute und die Kolleginnen und Kollegen von der SPD Begehrlichkeiten entwickeln könnten, und sind gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten und Herrn Althusmann zu schwach, um die politischen Entscheidungen, die Sie in Ihren eigenen Reihen definieren, durchzusetzen. Deshalb dürfen wir als Parlament nicht mitregieren.
(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Vor Ihnen haben wir jedenfalls keine Angst!)
Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie Ihre eigene Schwäche, Ihre eigene mangelnde politische Durchsetzungsfähigkeit zum Anlass nehmen, die parlamentarischen Rechte mit Füßen zu treten. Deshalb plädieren wir ausdrücklich dafür, in ein intensives Beratungsverfahren, so wie es der Sache angemessen ist, einzusteigen und dies nicht aus Angst oder aus eigener Schwäche zu vermeiden.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Henning das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDPLandtagsfraktion bringt heute den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2018 in den Landtag ein. Ich hatte ja schon in der vergangenen Wahlperiode häufiger das Vergnügen, Herr Dr. Birkner, zu Gesetzentwürfen der Liberalen in diesem Haus Stellung nehmen zu dürfen, wenn es um die haushalts- und finanzpolitischen oder steuerpolitischen Vorstellungen der FDP ging.
Ich stelle heute erneut fest, dass die haushalts- und finanzpolitischen Vorstellungen, die Sie vorgetragen haben, gar nicht zu dem passen, was sich die SPD-Fraktion, ja sogar die Große Koalition in diesem Hause für die laufende Wahlperiode vorgenommen haben.
Das mag daran liegen, dass sich die FDP in der Totalopposition wohlfühlt - oder sagen wir lieber: in der Totalverweigerung, meine Damen und Herren.
Statt programmatische Sachpolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande zu machen, gefällt sich die FDP heute dabei, ihr eigenes Wahlprogramm, wie Sie dargestellt haben, aufzuschreiben, populistische Anträge etwa zur Lehrerbesoldung zu stellen und Totalopposition zu machen.
Ganz anders dagegen die Große Koalition aus SPD und CDU in diesem Hause - glauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte es auch nicht zu träumen gewagt, dass ich das einmal sagen würde -: Im Unterschied zur Klientelpartei FDP sind die beiden Volksparteien SPD und CDU völlig vereint in dem gemeinsamen Ziel, für ein modernes Niedersachsen zu arbeiten,