Protocol of the Session on December 13, 2017

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Was das Thema Digitalisierung angeht, Herr Finanzminister, haben wir in der Vergangenheit doch

ganz klar gesehen, dass die Regulierung so, wie sie von der Großen Koalition in Berlin auf gesetzliche Füße gestellt wurde, dazu führt, dass die neuesten Investitionen immer nur in den Ballungszentren getätigt werden und am Ende auf den Dörfern, im ländlichen Raum keine Breitbandversorgung verfügbar ist. Dann wird in den Landkreisen, in den Gemeinden, in den Städten mühsam überlegt: Welche Fördermittel stehen zur Verfügung? Was fördert das Land? Was fördert der Bund? Wie sieht das beihilferechtlich aus? Lassen sich die Mittel kombinieren? Ist das haushaltsrechtlich möglich, oder ist es nicht möglich? Wie hoch ist der Eigenanteil?

Es ist doch ganz offensichtlich, dass hier bei der Regulierung nachgesteuert werden muss, dass wir hier eine neue Grundlage brauchen. Im Bund wird jetzt darüber diskutiert, ob man künftig 10 oder 20 Milliarden Euro bereitstellen will. Bislang hat man 4 Milliarden Euro bereitgestellt. Da erwarte ich von Ihnen schon mehr Planung, als hier nur eine Summe und ein Sondervermögen anzukündigen. Das ist eindeutig zu wenig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Zusätzliche Redezeit hat nun auch die CDU-Fraktion beantragt. Bitte, Herr Kollege Thiele! Auch Sie bekommen zweieinhalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich gerade ein bisschen. Herr Wenzel, hätten Sie die Maßstäbe, die Sie jetzt an die Landesregierung anlegen - Sie wollen schon in den ersten 100 Tagen vor dem Kabinettsbeschluss den Terminplan, der Tage später dann im Kabinettsbeschluss abgebildet wird, kennen -, in den letzten Jahren an sich selber angelegt, hätte uns die eine oder andere Diskussion auch vor dem Staatsgerichtshof erspart bleiben können.

(Beifall bei der CDU - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich wundere mich gerade sehr über die Verve, mit der Sie hier auftreten.

Liebe Freunde von der FDP, wir haben doch gerade vom Finanzminister gehört: Das Kabinett hat gestern die Eckpunkte beschlossen; das Kabinett hat gestern einen Fahrplan festgelegt. - Natürlich

kann das Kabinett erst nach einem solchen Beschluss, nachdem man sich dort verständigt hat, dann auch den zuständigen Haushaltsausschuss über diesen Fahrplan informieren.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das wusste er doch auch schon vorher! Er hat sein Wissen aber nicht offenbart!)

Ehrlich gesagt, finde ich, dass hier gerade ein wirklicher Popanz aufgebaut wird an einer Frage, die jenseits dessen ist, was sich im Nachtragshaushalt - und übrigens auch im Nachtragshaushaltsplanentwurf der FDP, den wir eigentlich gerade diskutieren - darstellt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Haben Sie die Verfassung gerade als Popanz bezeichnet?)

Wir sollten die Maßstäbe jetzt wieder ein bisschen zurechtrücken. Diese Landesregierung legt in den ersten 100 Tagen ihrer Arbeit einen Nachtragshaushaltsplan vor, der für die neue Regierung wesentliche Eckpunkte festlegt. Dass dieser seriös und durchfinanziert sein wird, ist selbstverständlich.

Herr Bode, Sie haben mir noch nicht klarmachen können, wie ein Haushaltsplanentwurf, der - das habe ich vorhin deutlich gemacht - nicht durchfinanziert ist, der wesentliche Eckpunkte einer seriösen Finanzplanung vermissen lässt und der insbesondere zwingende Ausgaben in einer Größenordnung von ungefähr 400 Millionen Euro einfach unterschlägt, nur weil er jetzt hier im Raum steht, dafür sorgen soll, dass in Niedersachsen auch nur ein einziges Glasfaserkabel schneller gelegt werden kann als durch einen seriösen Haushaltsplan und durch ein seriöses Gesetz zur Bildung eines Sondervermögens.

(Beifall bei der CDU - Anja Piel [GRÜNE]: Da hat er recht!)

Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen und zur Ausschussüberweisung kommen kann.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich danke Ihnen. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/19 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/45 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/64

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Fredermann. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir die Beratungen zum Niedersächsischen Glücksspielgesetz in der letzten Wahlperiode aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen leider nicht zu Ende bringen konnten, müssen wir uns jetzt im letzten Sitzungsabschnitt des Jahres noch mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag auseinandersetzen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja, warum eigentlich?)

Hatten wir als CDU-Fraktion zum damaligen Entwurf des Glücksspielgesetzes doch einige Vorbehalte, insbesondere zur Verlosung der Konzessionen für die Spielhallen, geht es heute aber um das Grundsätzliche.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion sieht sich bei dem vorliegenden Entwurf bundestreu und wird ihm zustimmen, sodass Niedersachsen seine Vereinbarungen auch einhält.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber inhaltlich?)

Wir als CDU-Fraktion verhalten uns gegenüber den anderen Partnern rücksichtsvoll, insbesondere im Bund, Herr Watermann, und stehen weiterhin zur Zusammenarbeit bereit. An dieser Stelle sei betont: Für uns steht der Gesamtstaat im Vordergrund.

Natürlich wissen wir, dass es aufgrund der ablehnenden Entscheidungen einiger anderer Landesparlamente nicht überall zur Ratifizierung kommt. Trotzdem sind wir überzeugt, dass unsere Position richtig ist. Niedersachsen ratifiziert aber

auch deshalb, weil es einer Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags unbedingt bedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Spielsucht ist ein Problem, das wir nicht gering schätzen dürfen. Diese Problematik ist mir insbesondere aus meiner Zeit in der Sparkasse sehr wohl bewusst. Daher muss der Staat verantwortungsvoll handeln und alle Wege nutzen, die Spielsucht einzudämmen; denn sie kann im schlimmsten Fall Existenzen und Familien zerstören.

Wir brauchen im Anschluss ein besseres Glücksspielgesetz, welches sich an den Zielen der Präambel dieses Glücksspielstaatsvertrags orientiert, insbesondere das Problem der wuchernden illegalen Onlinemärkte in den Blick nimmt, sich aber auch mit der Konzessionsvorgabe sehr intensiv auseinandersetzt.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Glücksspielstaatsvertrag zu und freut sich auf die Beratung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, bei der wir uns sehr intensiv einbringen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Fredermann. - Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Kollege Ahrends das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Durch die vorgezogene Landtagswahl und die dafür benötigte Zeit ist diese Gesetzesänderung sicherlich mit Hochdruck durch die Ausschüsse gegangen, damit Fristen eingehalten werden können. Vielleicht haben wir somit nicht die Goldrandlösung erreicht. Aber dieser Gesetzesänderung wurde in allen Ausschüssen zugestimmt. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Oktober 2015 hat eine Lösung in dieser Sache unabdingbar gemacht.

Durch § 4 c Abs. 3 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags wird eine Sicherheit von 2,5 Millionen Euro gefordert, um eine vorläufige Erlaubnis zu

erlangen. Wir sehen diese Sicherheit als ausreichend an.

Durch die Abkehr vom Konzessionsmodell während der Dauer der Experimentierphase für die Veranstaltung von Sportwetten und den Verzicht auf zahlenmäßige Begrenzungen sehen wir eine Förderung des freien Wettbewerbs.

Als wesentliches Ergebnis der Gesetzesfolgenabschätzung teilen wir die Auffassung, dass die Aufhebung der Kontingentierung der Sportwettenkonzession die juristische Blockadesituation im Konzessionsverfahren beendet. Die Regulierung im Bereich Sportwetten ist damit abgeschlossen. Es besteht Klarheit für Anbieter und Beteiligte gleichermaßen.

Da diese Gesetzesänderung keine negativen Auswirkungen für die Umwelt, Männer, Frauen und Familien oder Menschen mit Behinderungen hat, überwiegen für die Vertreter der AfD die Vorteile dieses Entwurfs zur Gesetzesänderung. Wir empfehlen daher, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort Herr Kollege Lynack. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Glücksspielstaatsvertrag - was für ein Wort! - ist aufgrund der Zuständigkeiten aller 16 Bundesländer schon ein ziemlich komplexes Werk. Komplex und umfangreich sind dementsprechend auch die Änderungen dieses Staatsvertrags bzw. das Verfahren dazu.

Glücksspiel im Allgemeinen ist nicht ohne Bedeutung. Einerseits werden aus den Einnahmen soziale Zwecke und Leistungen des Sports finanziert. Andererseits birgt Glücksspiel ein erhebliches Risiko von Spielsucht mit enormer Sprengkraft für die Betroffenen. Aus gutem Grund ist Glücksspiel streng reglementiert und für Jugendliche nicht zugänglich.

(Christian Grascha [FDP]: Der größte Teil ist gar nicht reguliert!)

Dass wir heute über einen Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag sprechen, ist vor allem juristisch begründet, Herr Grascha. Der EuGH hat entschieden, dass der geltende Staatsvertrag im Be