Das ist gut, aber viel zu wenig. Ich habe einmal den Zeitungsbericht von gestern mitgebracht, indem Herr Hilbers sagt, er werde in die Geschichte eingehen. - Ja, das werden Sie, Herr Finanzminister, aber vermutlich anders, als Ihnen lieb ist, nämlich nicht etwa als derjenige, der das erste Mal tilgt, sondern als derjenige, der in Zeiten diverser Überschüsse viel zu wenig getilgt hat.
Schulden belasten zukünftige Haushalte. Schulden kosten Geld, nämlich Zinsen, und wir wissen noch nicht, wie hoch die in Zukunft sind, weil sich nämlich der Zinssatz ändert. Im Moment ist es billig, in Zukunft teuer. Das Problem daran ist, dass wir keine Alternative haben; denn das Geld ist ja geliehen. Der Zinsaufwand sinkt - ja, das stimmt: von 1,6 Milliarden Euro in 2013 auf jetzt 1 Milliarde Euro. Das liegt aber nicht am guten Handeln der Landesregierung, sondern am Leitzins.
Ein ganz besonders großes Problem ist - ich glaube, das wird nicht richtig verstanden, weil die Verschuldung des Landes immer mit einem Privathaushalt verglichen wird -, dass in Niedersachsen
25 Milliarden Euro der über 60 Milliarden Euro Kredite sehr kurzfristig fällig sind, nämlich innerhalb von 24 Monaten. Das bedeutet, dieser Landeshaushalt unterliegt einem viel höheren Zinsänderungsrisiko als Ihr privater Baukredit. Darin liegt also ein Denkfehler. Aber wenn wir den erst einmal überwunden haben, kommen wir auch zu dem Ergebnis, dass die Schuldentilgung beim Landeshaushalt eine ganz andere Bedeutung hat als beim privaten Häuslebauer.
Was sind jetzt die Folgen dieser aus meiner Sicht verfehlten Zinstilgungspolitik? - Mögliche Zinssteigerungen wirken sich erstens schnell - aufgrund der von mir eben angesprochen kurzen Fälligkeit von 48 Monaten - und zweitens stark - aufgrund der hohen Gesamtverschuldung - aus, was dazu führt, dass der Haushalt zukünftig sehr stark verengt werden könnte und junge Generationen belastet. Und das halten wir von der AfD für ausgesprochen ungerecht.
Warum haben wir jetzt die historische Gelegenheit zu tilgen? - Auch das haben wir hier schon 20 Mal besprochen. Die Haushaltslage ist gut, die Zinsen sind niedrig, und es besteht auch die politische Möglichkeit dazu; denn im Moment wird dieses Land von einer Großen Koalition regiert, und der Abstand zu den nächsten Landtagswahlen ist noch weit - es sei denn, Sie wissen mehr als ich, Herr Siebels.
Die politische Landschaft wird sich wieder verändern, und Sie haben nur jetzt die Gelegenheit zu tilgen, weil Sie in Zukunft möglicherweise mit einer Partei regieren müssen, die im Moment zwar noch viel zu wenig Prozente hat, aber in Zukunft vielleicht mehr. Wenn ich auf die Prognosen gucke: Die Grünen werden im Moment ja mit ungefähr 24 % gehandelt. Aber die werden mit Ihnen sicherlich nicht tilgen!
Die zweite große Herausforderung ist die Digitalisierung. Herr Minister, Ihr Vorgänger hat sich auch schon daran versucht. Uns ist klar, dass sich die steuerrechtlichen Verfahren oftmals nicht auf Landesebene ändern lassen. Das ist Bundesrecht, manchmal auch abhängig vom Europarecht. Aber es gibt durchaus Randbereiche, bei denen Sie sehr wohl hätten aktiv werden können. Beispiele sind die Aktenführung in den Finanzämtern, die in erster Linie immer noch analog stattfindet, die Archivierung von Belegen oder - ganz wichtig für
Stattdessen setzt das MF die Schwerpunkte im Bereich der Digitalisierung auf die E-Akte im NLBV und den Umstieg von Linux auf Windows. Nun sind das beides aber Maßnahmen, die sich verwaltungsintern abspielen und sich auf den Bürger überhaupt nicht auswirken. Das heißt, kurz gesagt: Der Bürger kriegt in seiner Kommunikation mit dem Finanzamt von dieser Digitalisierung zunächst einmal nichts mit. Mitreißen, Herr Minister, sieht anders aus, zumal das System Linux bereits digital ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Für die CDU-Fraktion hat sich nun der Kollege Christian Fühner gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für unsere Fraktion ist die Frage, wie wir mit Haushaltsüberschüssen umgehen wollen, wie wir generationengerechte Politik betreiben, eine sehr zentrale. Auch deswegen möchten wir natürlich auf den Entwurf der FDP für ein 2. Nachtragshaushaltsgesetz eingehen, der hier ja mitbehandelt wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie wollen mit Ihrem 2. Nachtragshaushaltsgesetz mitten in den Haushaltsberatungen Ihren politischen Schwerpunkten noch einmal mehr Gewicht verleihen. Das ist in meinen Augen ein klares politisches Manöver.
Oberflächlich betrachtet, hört sich das alles auch erst einmal sehr gut an. Sie wollen mehr Geld für die Hochschulen ausgeben. - Herr Grascha, letztes Mal haben Sie ein wenig despektierlich gesagt, unsere Hochschulen seien Bruchbuden. Bei aller Liebe: Wir brauchen sicherlich mehr Geld für bauliche Maßnahmen. Das haben wir in unserem Haushalt auch vorgesehen, und dort wollen wir auch investieren. Aber „Bruchbuden“?
Des Weiteren wollen Sie - Sie nennen das „generationengerecht“ -, dass wir in unseren Schulen Investitionen vornehmen. Sie sprechen von grauen Wänden, die dort überall sind; Sie wollen überall neue Toiletten bauen.
Aber ehrlich gesagt: Wir sind schon dabei, und das wissen Sie auch. Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm, KIP1 und KIP2, geben wir über 600 Millionen Euro aus, die im Land auch genau an unseren Schulen richtig eingesetzt werden.
Wenn Sie das nicht wissen, dann fragen Sie Ihre Kollegin Frau Eilers! Die hat nämlich in einer Anfrage nach Fördermöglichkeiten für die Stadt Norden gefragt. Ich möchte hier mal die Antwort der Landesregierung zitieren:
„Aus dem Bereich des Kommunalinvestitionsförderpaketes hat sich die Stadt Norden dazu entschieden, ihre KIP1-Mittel in die energetische Dachsanierung der Grundschule Lintel sowie in die energetische Deckensanierung der Kindertagesstätte Hooge Riege zu investieren.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das zeigt: Wir sind fleißig dabei, zu investieren. Könnte es etwas Wichtigeres geben, als die Räume für die Erziehung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen zu modernisieren? - Für uns gibt es dort nichts Wichtigeres!
Verlassen Sie sich darauf, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir werden auch in Zukunft in unsere Schulen und in unsere Hochschulen investieren und diese mit Blick auf die Baupreissteigerung, natürlich auch mit Blick auf die Auftragslage im Handwerk, weiter modernisieren und finanzieren.
Das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf in diesem Zeitraum machen, ist keine solide Haushaltspolitik, sondern allerfeinste Hochglanzrhetorik; das muss man an der Stelle auch einmal deutlich erwähnen.
Ich komme nun noch zu dem Punkt, den wir heute schon des Öfteren gehört haben. Dieser Punkt ist auch zentraler Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Ein Schuldenabbau in Höhe von 1 Milliarde Euro wird hier vorgeschlagen. Wenn ich mir aber einmal anschaue, was die FDP in diesem Themenbereich
ansonsten gefordert hat, und wenn ich mir anschaue, was sie für den nächsten Haushalt plant, dann sehen wir dort nur 250 Millionen Euro. Sie bauen ja mit Ihrem Haushaltsentwurf auf unserem Haushaltsentwurf auf und machen Vorschläge. In unserem Haushaltsentwurf ist nicht geplant, 1 Milliarde Euro Schulden abzubauen. Unser Haushaltsentwurf ist auch nicht darauf ausgelegt, Ihren Gesetzentwurf anzunehmen. Also kann ich nicht nachvollziehen, wieso Sie erst bei 1 Milliarde Euro sind - im Mai haben Sie übrigens noch 600 Millionen Euro Schuldenabbau gefordert - und jetzt nur noch bei 250 Millionen Euro sind. Irgendwann müssen Sie sich entscheiden, was Sie für verantwortbar halten und wie viele Schulden Sie wirklich abbauen wollen.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Ich erkläre das gleich noch einmal!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor hier etwas falsch verstanden wird: Wir sind ja durchaus Sympathisanten der Idee, Schulden abzubauen; das möchte ich hier noch einmal klarstellen. Wir sind dabei, Schulden abzubauen. Unter der Regie des Finanzministers Reinhold Hilbers werden erstmals seit 50 Jahren wieder Schulden abgebaut. Wir sind bald bei 200 Millionen Euro Schuldenabbau. Wir werden diesen Weg weiter fortsetzen. Dann, wenn es möglich ist, dann, wenn wir weiter in die Zukunft investieren können, und dann, wenn wir die Höhe der Haushaltsüberschüsse wissen, werden wir verantwortbar Schulden abbauen, ohne die Investitionen zurückzufahren. Das ist verantwortbare generationengerechte Haushaltspolitik.
Vielen Dank, Herr Kollege Fühner. - Ebenfalls für die CDU-Fraktion hat nun das Wort der Kollege Eike Holsten. Bitte sehr!
(Beifall bei der CDU - Christian Grascha [FDP]: Sagen Sie auch et- was zu unseren Vorschlägen? Das ist nicht genug gewürdigt worden! Das war etwas zu wenig! Eine Rede reicht nicht!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir investieren Milliarden in bessere und beitragsfreie Bildung, in Digitalisierung, in Krankenhäuser, innere Sicherheit, Mobilität und vieles mehr. Wir diskutieren bereits seit Ende Juni über die zukunftsweisenden Projekte und Entscheidungen, die uns dieses Plenum für das kommende Jahr bereithält.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aber bei aller Freude über die seit Jahren steigenden Steuereinnahmen nicht vergessen, dass es sehr viele Mitbürger gibt, die sehr fleißig arbeiten, mit ihrer Arbeit Geld verdienen und einen manchmal erheblichen Teil dieses Geldes abführen, damit es der Allgemeinheit zugutekommt.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es ist das erste Mal, dass das heute jemand sagt!)
Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir sehr verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen, was wir in dieser Haushaltsdebatte, wie ich finde, sehr eindrucksvoll zeigen.
Unsere Niedersachsen haben aber beim Steuernzahlen im Zweifel nicht nur ein gerüttelt Maß an Vertrauen darin, was mit ihrem Geld passiert, sondern vor allem darin, dass Steuern gleichmäßig und ohne Ansehen der Person nach Recht und Gesetz festgesetzt und erhoben werden. Sie haben zu Recht sehr großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzämter. Deren Beschäftigte gehen ihrer Arbeit mit höchstem Verantwortungsbewusstsein nach. Sie bewegen sich dabei in einer Rechtsmaterie, die seit Jahrzehnten zu den komplexesten und dynamischsten überhaupt gehört. Diesen Mitarbeitern muss bei den Debatten zum Haushalt ein besonderer Dank gelten, den ich hiermit im Namen meiner Fraktion sehr gerne und mit Nachdruck aussprechen möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, somit ist der Anspruch nur recht und billig, den u. a. die Deutsche Steuer-Gewerkschaft uns gegenüber immer wieder formuliert, diejenigen nicht aus dem Blick zu verlieren, die in vorbildhafter Weise für die Einnahmeseite in diesem Land zuständig sind: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Finanzverwaltung.
Der Katalog ihrer Forderungen ist vielfältig, ganz ähnlich denen anderer Landesbediensteter, die viel regelmäßiger im Fokus unserer Debatten stehen, angefangen beim Weihnachtsgeld über die Nachwuchsgewinnung, um absehbare Personalabgänge abzufangen, bis hin zu spezielleren Fragen wie der Altersstruktur im Außendienst, Reisekostenregelungen und der Beschaffung von Dienstwagen. Der Einzelplan des Finanzministeriums setzt sich sehr ernsthaft mit diesen Forderungen auseinander. Dabei erreichen wir sicherlich nicht alles, was für die Mitarbeiter der Verwaltung wünschenswert ist, aber es geht einen guten Schritt in die richtige Richtung.
Schon im Haushaltsplanentwurf des Finanzministeriums sind 180 Stellenhebungen für den früheren gehobenen Dienst vorgesehen. Weitere 65 Stellen in diesem Bereich heben wir über die politische Liste der Fraktionen. 15 davon entfallen auf Hebungen von Besoldungsgruppe A 11 nach A 12, 30 auf Hebungen von Stellen von A 10 nach A 11 und 20 auf Hebungen von Stellen der Besoldungsgruppe A 9 nach A 10. Sollten die Finanzierungsmöglichkeiten es darüber hinaus zu lassen, sind für 2020 noch einmal rund 180 Stellenhebungen vorgesehen.
Wir schaffen außerdem zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen Dienst. 150 dieser Aufstiegsplätze werden mit Praxisaufsteigern besetzt werden können. Als treuer Leser des Blickpunkt Niedersachsen weiß ich, dass die Deutsche Steuer-Gewerkschaft diese Aufstiegsmöglichkeiten für den Praxisaufstieg ausdrücklich begrüßt.
Auch bei den Arbeitsbedingungen tut sich etwas. Unsere Finanzbeamten leiden bisher darunter, dass Fehlerkorrekturen für die Besteuerungsoftware KONSENS sie oft erst mit erheblicher Verzögerung erreichen oder Fehler prominent in Niedersachsen auftreten. Der Niedersächsische Finanzminister stellt daher die Finanzamts-IT zügig auf das Betriebssystem Windows um. Er gibt damit den bisherigen Sonderweg auf, der aufwendige Entwicklungen und Anpassungen erforderlich gemacht hat. Niedersächsische Steuerbeamte erhalten künftig schneller aktuelle und stabile Versionen der Programme, die sie für ihre Arbeit zwingend benötigen.