Auch bei den Arbeitsbedingungen tut sich etwas. Unsere Finanzbeamten leiden bisher darunter, dass Fehlerkorrekturen für die Besteuerungsoftware KONSENS sie oft erst mit erheblicher Verzögerung erreichen oder Fehler prominent in Niedersachsen auftreten. Der Niedersächsische Finanzminister stellt daher die Finanzamts-IT zügig auf das Betriebssystem Windows um. Er gibt damit den bisherigen Sonderweg auf, der aufwendige Entwicklungen und Anpassungen erforderlich gemacht hat. Niedersächsische Steuerbeamte erhalten künftig schneller aktuelle und stabile Versionen der Programme, die sie für ihre Arbeit zwingend benötigen.
Meine Damen und Herren, aus einer ganzen Reihe von Gesprächen mit Betroffenen in den Finanzämtern und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft weiß ich wohl, dass dies nur der Anfang sein kann.
Wenn wir weiterhin motiviertes Personal auf höchstem Niveau in unseren Ämtern arbeiten haben wollen, die dafür Sorge tragen, dass der niedersächsische Steuerzahler auch weiterhin mit großem Vertrauen seine Steuern in diesem Land zahlt, sollten wir hier auch in den Beratungen zum Haushalt 2020 einen neuerlichen Schwerpunkt unserer Politik setzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Holsten. - Für die FDPFraktion hat sich nun der Kollege Grascha gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute den Einzelplan 04, insbesondere mit dem wichtigen Feld der Steuer- und Finanzverwaltung, und den Einzelplan 20. Ich glaube, es geht bei der Steuerverwaltung und bei der Finanzverwaltung insbesondere darum, den öffentlichen Dienst attraktiv zu machen, weil wir natürlich auch hier im Wettbewerb um Fachkräfte stehen. Genauso, wie wir es jeden Tag in der freien Wirtschaft und auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes diskutieren, ist das natürlich auch in der Steuer- und Finanzverwaltung ein absolut wichtiges Thema. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, im Namen meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuer- und Finanzverwaltung und auch das Dankeschön für die Arbeit der Steuer-Gewerkschaft zu formulieren, mit der wir in einem regelmäßigen Austausch sind.
Umso wichtiger sind hier tatsächlich konkrete Maßnahmen. Deswegen begrüßen wir es durchaus, dass wir - so wie es hier schon gesagt wurde - im Bereich der Beförderungsmöglichkeiten, d. h. im Bereich der Stellenhebungen, tatsächlich Bewegung hineinbekommen. Wir würden uns wünschen, dass wir - wie es der Kollege Wenzel schon formuliert hat - versuchen, fraktionsübergreifend einen Kompromiss und ein Ergebnis zu erzielen, weil wir in den Verwaltungen des Landes unterschiedliche Beförderungsstaus haben. Ich halte es für sehr wichtig, diese sozusagen gleichmäßig abzuarbeiten. Die Finanzverwaltung ist in der Hinsicht sicherlich ein sehr wichtiger Bereich.
Für uns war es besonders wichtig - das spielt in dem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle -, dass nicht nur Beförderungsmöglichkeiten, also Stellenhebungen geschaffen werden, sondern dass wir auch im Bereich der Besoldung etwas tun. Wir haben heute Morgen schon darüber gesprochen, dass uns eine verfassungswidrige Besoldung ins Haus steht und dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Untätigkeit von CDU und SPD kritisiert, weil absehbar ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir sehen diesen Handlungsbedarf aber nicht nur, weil das möglicherweise verfassungswidrig ist, sondern wir sehen diesen Handlungsbedarf auch, weil wir im Bereich der Fachkräftegewinnung als Arbeitgeber attraktiver sein müssen. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir die Besoldungserhöhungen so, wie wir sie vorgeschlagen haben, in drei Stufen durchführen: dreimal 20 Euro. Es hilft insbesondere den Besoldungsgruppen, die heute nicht so viel verdienen, wenn diese Besoldungsempfänger im Monat 20 Euro bzw. am Ende 60 Euro mehr haben. Deswegen ist das für uns ein wichtiger Punkt.
Um aber die Attraktivität der Finanzverwaltung noch weiter zu erhöhen, ist es aus unserer Sicht auch wichtig, dass wir weitere Fortschritte im Bereich der Steuervereinfachung und im Bereich der Digitalisierung erzielen. Herr Finanzminister, hierzu stellen sich mir schon Fragen. Sie haben irgendwann einmal vollmundig angekündigt, dass Sie Vorschläge zur Steuervereinfachung machen und diese in den Bundesrat einbringen.
Mir sind diesbezüglich noch keine konkreten Vorschläge bekannt. Ich glaube, dass dies ebenfalls ein Punkt ist, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung zu verbessern und die Arbeit tatsächlich zu erleichtern, sodass man sich auf das wirklich Wichtige und Notwendige in der Steuerverwaltung konzentrieren kann. Die Steuervereinfachung ist also ein ganz wichtiger Punkt, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern.
Die Digitalisierung geht damit einher. Der Bierdeckel ist ja eigentlich ein Relikt der 90er-Jahre. Heute müssen wir darüber sprechen, dass die Steuererklärung tatsächlich digital abgegeben werden kann und alle Abläufe, die damit im Zusammenhang stehen, digital bearbeitet werden können.
Einsatz von künstlicher Intelligenz in Modellprojekten fördern und uns das konkret mit den Anwendern, sprich: mit den Steuerzahlern, gemeinsam anschauen und gemeinsame Projekte entwickeln. Ich glaube, dass das in dem Zusammenhang auch ein wichtiger Punkt ist.
Das Finanzministerium ist aber meines Wissens das einzige Ministerium, das für den Masterplan Digitalisierung keine Bedarfe angemeldet hat - das ist wieder einmal höchst bedauerlich -, obwohl natürlich auch in diesem Feld Digitalisierungsbedarf und die Notwendigkeit besteht, hier weitere Schritte zu gehen. Sicherlich sind wir hier schon weiter als in anderen Bereichen. Um aber weitere Schritte zu gehen, wäre es notwendig gewesen, diese Bedarfe auch aus dem Sondervermögen anzumelden.
Ich bin gespannt, wie es mit diesem Thema weitergeht, wie es auch im Zusammenhang mit den anderen Bundesländern forciert werden kann.
Ein wichtiger Baustein in diesem Zusammenhang wird ja die angekündigte Aufgabenkritik sein. Auch da wird die Steuerverwaltung, die Finanzverwaltung, möglicherweise eine Rolle spielen. Aber auch z. B. die Bauverwaltung wird hierbei eine Rolle spielen.
Wir werden das Thema der Verwaltungsmodernisierung weiter forcieren. Wir werden Sie da weiter unter Druck setzen und die Umsetzung der Versprechungen, die Sie gemacht haben, einfordern. Auch da sind wir gespannt, was passiert. Die Regierungskommission muss jetzt eingerichtet werden. Wir hoffen zeitnah auf Ergebnisse; denn die Bautätigkeit ist ja im Einzelplan 04 entsprechend angesiedelt - allerdings nicht nur dort, sondern in sechs weiteren Ministerien. Insgesamt sieben Ministerien beschäftigen sich mit der Bautätigkeit. Wir haben in der Vergangenheit schon den einen oder anderen Vorschlag gemacht, wie man die Arbeit besser organisieren und Synergieeffekte heben kann.
Jetzt möchte ich zu den Fragen kommen, die meine Vorredner an unsere Fraktion gestellt haben, nämlich wie es sich eigentlich mit dem Schuldenabbau verhält.
Zunächst einmal muss man sagen: Wir reden ja über ein riesiges Finanzvolumen, das wir im Vergleich zur Vergangenheit zusätzlich zur Verfügung haben. Seit 2012 sind die Steuereinnahmen um 8 Milliarden Euro gestiegen. Seit 2012 sind die Zinsausgaben um über 800 Millionen Euro zurück
gegangen. Deswegen ist es gar nicht notwendig, immer diesen Gegensatz aufzumachen: Schuldenabbau nein, weil wir investieren. - Dieser Gegensatz ist gar nicht notwendig. Wir fordern ja nicht, eine einzige Investition zu kürzen oder zurückzunehmen, die Sie in den Haushalt eingestellt haben. Im Gegenteil, wir stellen ja noch zusätzliche Investitionen ein. Diesen Gegensatz gibt es also nicht.
Wir fordern nur, dass wir planmäßig in den Schuldenabbau einsteigen müssen. Das, was Sie machen, ist Schuldenabbau nach Kassenlage, nach dem Zufallsprinzip. Das ist verantwortungslos gegenüber der nächsten Generation.
Noch einmal zum Mitschreiben, wie unsere Vorschläge zu verstehen sind: Die 1 Milliarde Euro Schuldenabbau, die wir im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt diskutieren, Frau Kollegin Heiligenstadt, bezieht sich auf das Jahr 2018. Das hat nichts mit dem Jahr 2019 zu tun. Das, was wir für das Jahr 2019 jetzt vorschlagen, sind 250 Millionen Euro Schuldenabbau. Diese beiden Haushalte - das müssten Sie eigentlich wissen - sind ja rechtlich voneinander getrennt; deswegen auch unterschiedliche Vorschläge.
Insgesamt kann man nur festhalten, dass wir bereit sind, 1,25 Milliarden Euro zu tilgen und damit wirklich in den Schuldenabbau einzusteigen, der diesen Namen auch verdient. Sie machen, wie gesagt, Schuldenabbau nach Kassenlage.
Weil das eben auch vom Kollegen Fühner noch einmal angesprochen wurde: Unser Gesetzentwurf zur Förderung der Generationengerechtigkeit umfasst ja nicht nur den Bereich des Schuldenabbaus, sondern auch Investitionen in Schule und Hochschule. Ich habe ja im November-Plenum im Zusammenhang mit unseren Hochschulen von „Bruchbuden“ gesprochen. Sprechen Sie einmal mit den Präsidenten in Niedersachsen! Sie werden Ihnen sicherlich gute Beispiele dafür nennen können, wie manche Immobilien im Land tatsächlich aussehen.
Bezüglich der Schulen - das finde ich schon sehr spannend und amüsant; ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, Herr Kollege Thiele, als wir das im Ausschuss diskutiert haben - haben Sie sogar abgestritten, dass es notwendig ist, in Toiletten zu investieren, weil Sie der Meinung sind, die würden
in drei, vier Jahren ohnehin wieder so aussehen. Wenn wir natürlich mit diesem Anspruch an Sanierungen in unseren Schulen herangehen, dann gute Nacht! Dann können wir uns hier jede Diskussion sparen.
Deswegen sagen wir: Wir müssen sowohl den Schuldenabbau angehen als auch wichtige Investitionen in Schulen und Hochschulen tätigen. Das ist mit unserem Nachtragshaushalt möglich, und das ist auch mit den Vorschlägen, die wir für den Haushalt 2019 gemacht haben, möglich. Deswegen haben wir diese Vorschläge eingebracht.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die CDUFraktion hat sich der Kollege Ulf Thiele gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da meine Kollegen gerade nachgefragt haben, ob ich das mit den Toiletten so gesagt habe: Ganz so war es nicht, Herr Grascha! Ich habe, glaube ich, nicht ganz zu Unrecht gesagt, dass über das Kommunalinvestitionsprogramm 1 und 2, wie Christian Fühner es gerade dargestellt hat, den Kommunen erhebliche Mittel zur Verfügung stehen, um u. a. diese Aufgabe zu erledigen, dass wir dann aber immer wieder das Problem haben - das kann man ja nicht abstreiten -, dass bemerkenswerterweise die Toiletten in einer Schule immer wieder sanierungsbedürftig werden, solange niemand davorsteht und darauf aufpasst, dass die Toiletten, die saniert worden sind, nicht wieder zerstört werden. Daraus sollte man aber bitte nicht schließen, dass ich der Auffassung bin, dass man sie nicht in Ordnung bringen soll.
Mir ist es ein Anliegen - dafür will ich die Zeit, zumindest einige Minuten, gern verwenden -, noch einmal auf einige Punkte zurückzukommen, die hier heute angesprochen worden sind.
Herr Lilienthal, ich habe ja vorhin den AfD-Antrag ausgespart. Ich wollte erst einmal Ihren Teil der Haushaltsrede abwarten. Ich bin ein bisschen verwundert darüber, dass Sie sich am Kiosk in Rinteln abarbeiten, aber mit keinem Wort darauf eingehen, wie Sie Ihren Haushaltsantrag finanzieren wollen.
Dass man Haushaltsanträge vorlegt, die unsolide sind, ist das eine. Aber was Sie machen, ist ein Kahlschlag in der Finanzierung aller Maßnahmen zur Flüchtlingspolitik und zur Integration. Das heißt, Sie schieben diese gesamte riesengroße Aufgabe den Kommunen vor die Füße und sagen: Erledigt ihr das! Wir, das Land Niedersachsen, machen uns einen schlanken Fuß!
Sie haben, glaube ich, nicht gemerkt, dass Sie in wesentlichen Teilen Ihres Haushalts auch noch Bundesmittel verfrühstücken, die zweckgebunden an das Land Niedersachsen überwiesen werden. Das heißt, Sie können gar nicht so vorgehen, wie Sie wollen, auch wenn Sie offensichtlich wollen, dass sich das Land Niedersachsen in der Flüchtlings- und Integrationspolitik nicht mehr engagiert. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Den eigenen Antrag zum Haushalt mit Maßnahmen zu finanzieren, die eine Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen zum Gelingen der Inklusion in Niedersachsen beabsichtigen bzw. eingestellt haben, finde ich schon bemerkenswert. Wir haben Tausende von Kindern mit Behinderungen in unseren Schulen, die inklusiv unterrichtet werden. Wir wissen, dass wir dafür Unterstützungssysteme brauchen, und zwar in erheblichem Umfang, tendenziell eher mehr als weniger. Und Sie sagen: Das Thema gefällt uns nicht, also streichen wir im Haushalt quasi alle Unterstützungsmaßnahmen, die für die Inklusion vorgesehen sind, und finanzieren damit andere Maßnahmen. - Wissen Sie was? Das ist nicht nur unseriös, das ist unanständig, meine Damen und Herren!
Damit will ich es bei der AfD bewenden lassen. Aber gehen Sie davon aus, wir werden Ihren Wählern rauf und runter erklären, wie Sie Ihre Haushaltspläne finanzieren, insbesondere dass Sie das zulasten der Schwächsten in unserem Land vorhaben.
Herr Wenzel, Sie haben vorhin ein Thema angesprochen, das wir, glaube ich, an anderer Stelle noch einmal tiefer beleuchten müssen. Das ist die im Moment im Bundesrat diskutierte Verfassungsänderung, die das Kooperationsverbot aufheben soll. Sie spielt in unserem Haushalt noch nicht direkt eine Rolle. Das hat aber den Grund, dass niemand davon ausgehen konnte, dass die Ver
fassungsänderung vom Bundestag so beschlossen wird, wie sie jetzt im Bundesrat behandelt wird und in den Vermittlungsausschuss geht.
Mir ist es wichtig, dass wir als Niedersächsischer Landtag an dieser Stelle möglichst dicht beieinanderbleiben. Wir müssen verhindern, dass wir mit dieser deutlich intensiveren Maßnahme - mit der Kofinanzierung 50 : 50 - faktisch ein Umdrehen des föderalen Systems bei einer der Kernaufgaben erleben, die wir Länder zu erledigen haben, nämlich in der Bildungspolitik. Denn dann würde es in Zukunft so laufen, dass der Bund mit viel Geld ausgestattete Förderprogramme auflegt und die Länder nur noch Ja oder Nein sagen, aber keine eigenen Vorschläge mehr machen können.