Protocol of the Session on December 11, 2018

Das, Herr Schönecke, hat mit dem Land leider eine ganze Menge zu tun, weil seit einigen Jahren das Bundesamt für Verfassungsschutz ausdrücklich eine Zentralstellenfunktion auch gegenüber den Landesverfassungsschutzbehörden, also auch gegenüber unserem niedersächsischen Verfassungsschutz, hat.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, was eigentlich mit den Daten, die nach dem - in der Tat zu Recht von Herrn Lynack sehr gelobten - Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz gesammelt werden, in der Obhut einer Bundesbehörde passiert, bei der es möglich ist, dass solche Personen an die Spitze gelangen. Das ist ein riesiges Problem, das ist eine Herausforderung für Sie, Herr Innenminister. Sie müssen sicherstellen, dass die Datenschutzstandards, die bürgerrechtlichen Schutzstandards aus Niedersachsen auch dann gelten, wenn diese Daten an andere Behörden weitergegeben werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Auch in Niedersachsen war es ein bewegtes Jahr; die Leistung von Frau Brandenburger ist zu Recht gewürdigt worden. Diese Angelegenheit ist natürlich noch lange nicht erledigt. Wir haben weiterhin einen erheblichen Aufklärungsbedarf. Zum einen muss in der Tat geklärt werden, wie es zu der mutmaßlichen Aufdeckung einer V-Person kommen konnte, zum anderen muss aber weiterhin untersucht werden, warum diese V-Person eigentlich in diesen Bereichen eingesetzt worden ist, in denen sie eingesetzt worden war. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies? Lag hier tatsächlich eine Bedrohung für unsere Landesverfassung vor?

Hochproblematisch ist, dass diese Landesregierung, bevor all diese wichtigen Fragen geklärt sind, einfach mal pauschal neue Stellen dem Verfassungsschutz zuweist. Die Krönung dessen ist -

darauf hat Herr Oetjen hingewiesen -, dass diese Stellen dann bei der Polizei abgezogen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Das ist nun wirklich eine eklatante Fehleinschätzung im Bereich der inneren Sicherheit. Sie sollten erst aufklären und sich dann Gedanken über die Personalausstattung machen und dabei vor allem die Polizei unberührt lassen.

Ich komme zum letzten Punkt, Herr Thiele, weil Sie als neuer Verfassungsschutzexperte ja gerade dazwischengerufen haben, wo denn bei uns die Verfassungsschützer herkommen sollen. Ja, gerade das ist der Unterschied. Wir haben damals zusammen mit der SPD darauf gedrungen, dass sich der Verfassungsschutz breit aufstellt, dass Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Gesellschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler eingestellt werden

(Zustimmung von Julia Willie Ham- burg [GRÜNE])

und er nicht einseitig als Hilfspolizei fungiert. Das ist wirklich nicht die Aufgabe eines Verfassungsschutzes in Niedersachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Zu diesem Haushaltsschwerpunkt spricht jetzt für die Landesregierung der Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsplan 2019 zeigt sehr deutlich: Wir verbessern die Rahmenbedingungen in vielen Bereichen des Innenressorts erheblich. Sowohl der von der Landesregierung eingebrachte Haushaltsplanentwurf als auch der Maßnahmenkatalog der Regierungsfraktionen sorgen auch in Zukunft in besonderer Weise für eine Stärkung unserer Sicherheitsbehörden, und dafür sage ich Danke.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Damit setzen wir den eingeschlagenen Weg der vergangenen Jahre konsequent fort. Auf die einzelnen Maßnahmen werde ich konkreter eingehen.

Einen Schwerpunkt - das ist bereits deutlich geworden - bildet weiterhin die personelle Stärkung der Polizei. Bereits in diesem Jahr sind mit dem Nachtragshaushalt 2018 500 zusätzliche Stellen - ich betone: zusätzliche - für Kommissarsanwärterinnen und -anwärter sowie 250 Beschäftigungsmöglichkeiten für Verwaltungsbeamte bzw. Tarifpersonal geschaffen worden.

Ich erinnere daran: Noch in der vergangenen Wahlperiode haben wir ebenfalls 1 000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Polizei geschaffen. Das macht zusammen 1 750 Stellen. Mit diesem Haushalt kommen noch weitere 200 Stellen für Kommissaranwärterinnen und -anwärter hinzu, die dann nach dreijähriger Ausbildung in Stellen für Kommissare umgewandelt werden.

Das ist ein wichtiger Baustein, um die Zukunftsfähigkeit unserer Polizei sicherzustellen. Wer das negiert, wer das bestreitet, sollte noch einmal sehr gründlich in den Haushaltsplan hineinschauen. Dort wird er sehen, dass wir weit über den Bedarf hinaus ausbilden und einstellen, der sich dadurch ergibt, dass Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei in den Ruhestand gehen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist aber nicht alleine mit mehr Stellen getan. Wir wollen gleichzeitig die Attraktivität des Polizeidienstes erhöhen, indem wir mehr Aufstiegschancen bieten. Mit dem vorliegenden Haushalt 2019 werden daher weitere 500 Stellenhebungen von A 9 nach A 11 geschaffen. Diese Hebungen ermöglichen uns im kommenden Jahr 1 000 zusätzliche - auch hier liegt wieder die Betonung auf „zusätzliche“ - Beförderungen.

Diese strukturellen Verbesserungen kommen dann insbesondere bei denjenigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten an, die im Bereich der polizeilichen Kernaufgaben für Sicherheit sorgen. Sie sind das Aushängeschild der Polizei, sie sind vor Ort präsent, sie sind rund um die Uhr auf der Straße und tragen immens viel Verantwortung. Deshalb ist es auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ihnen gegenüber, weitere Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen und die Beförderungswartezeiten weiter zu verkürzen.

Genauso wichtig, meine Damen und Herren, ist aber die materielle Ausstattung zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst. Den werden wir weiter optimieren. Hierfür sind zusätzlich 2 Millionen Euro für die Beschaffung neuer ballistischer Schutzhelme ver

anschlagt. Ja, das mit dem Vergaberecht gestaltet sich bisweilen schwierig. Aber wir bleiben am Ball und gehen davon aus, dass wir es im nächsten Jahr endlich zum Ziel führen. Diese ballistischen Schutzhelme sind eine gute, eine sinnvolle Erweiterung der bisherigen Ausstattung, mit der wir die Polizistinnen und Polizisten bestmöglich schützen können.

Ein Wort zu den Tasern, lieber Herr Onay. Es ist schon erstaunlich, wie man immer wieder argumentieren kann nach dem Motto: „Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, ich habe schon eine Meinung.“ Ich bin einigermaßen enttäuscht - das gebe ich gerne zu - über diesen Stil der Auseinandersetzungen, weil Sie längst wissen müssten, dass ganz klare Entscheidungen gefallen sind, die besagen, dass es keine Taser flächendeckend für die niedersächsische Polizei gibt. Alles andere entspricht nicht der Realität.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke.

Gleiches gilt für das Punktesystem, über das wir gestern schon gesprochen haben. Herr Onay nimmt nicht zur Kenntnis, dass das erstens kein Vorschlag des niedersächsischen Innenministers war und dass es zweitens keinen Automatismus irgendeiner Rechtsfolge aus einem entsprechenden Punktesystem geben würde, wenn es überhaupt eingeführt würde, was noch völlig offen ist. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Was schert mich die Realität?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für den Verfassungsschutz bringt der Haushaltsplan 2019 erhebliche Verbesserungen. Der Verfassungsschutz wird durch 30 Stellenverlagerungen von der Polizei und 20 neuen Stellen deutlich gestärkt.

Ich füge hinzu, weil hier von verschiedenen Fraktionen das Verfahren, Stellen von der Polizei in den Verfassungsschutz zu verlagern, kritisiert wurde: Das sind doch, mit Verlaub, Krokodilstränen. Diese Praxis haben alle, wirklich alle Regierungen vorher genauso angewandt, das galt für Schwarz-Gelb, das galt für Rot-Grün, und das gilt jetzt für die

Große Koalition. Lassen Sie also doch an dieser Stelle bitte die Kirche im Dorf!

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Jörg Hillmer [CDU])

Entscheidend ist, dass die Sicherheitsbehörden am Ende gestärkt werden.

Für die Bekämpfung des Salafismus werden wir ein eigenes Referat schaffen und die Sprachanalyse und die IT-Kompetenz stärken, die Observation wird personell aufgestockt ebenso wie die Aussteigerprogramme Islamismus. Darüber hinaus werden auch die Referate Rechts- und Linksextremismus sowie die Spionageabwehr verstärkt. Beide Referate haben ein deutlich erhöhtes Spektrum an Aufgaben zu bewältigen.

Meine Damen und Herren, auch der Bereich des Katastrophenschutzes wird im Haushaltsplan 2019 gestärkt. Durch die Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes im Herbst 2017 ist es zu einem grundlegenden Wandel in der Planung und Taktik zum Schutz der Bevölkerung bei kerntechnischen Unfällen gekommen.

Als eine Folge daraus übernimmt das Innenministerium ab dem 1. Januar 2019 die zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung in derartigen Lagen. Kernaufgaben werden dabei sein: die Landesnotfallplanung, die Beschaffung von Spezialfahrzeugen und Geräten, zentrale Landesvorhaltung und die Ausbildung von Helferinnen und Helfern. Hierfür werden wir im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich 7,9 Millionen Euro, davon 5,5 Millionen Euro im investiven Bereich, bereitstellen.

Darüber hinaus werden in meinem Haus für diese neue gesetzliche Aufgabe insgesamt acht Vollzeiteinheiten dauerhaft zur Verfügung stehen. Außerdem werden künftig die den Katastrophenschutzbehörden entstehenden Kosten der Katastrophen- und Notfallplanung erstattet. Durch diese Maßnahmen werden wir den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung in Niedersachsen noch besser gewährleisten können, meine Damen und Herren.

Auch das Thema Brandschutz und die Stärkung der Feuerwehren haben für uns hohe Priorität. Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrfrauen und -männer wollen wir über eine attraktive Aus- und Fortbildung an der NABK noch besser unterstützen. Für notwendige Investitionen in Fahrzeuge und Technik stellen wir als Land wie im Nachtragshaushalt 2018 noch einmal zusätzlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre bildeten die Kosten für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen meist den Schwerpunkt. Auch wenn diese Ausgaben gegenüber dem Haushalt 2018 deutlich reduziert werden, so haben wir auch in diesem Bereich noch Handlungsbedarfe, die wir angehen.

Dazu gehört ein effektiver und konsequenter Rückführungsvollzug. Ich will daran erinnern, dass die Veränderungen bei Abschiebungen im Wesentlichen auf Bundesgesetze zurückzuführen sind. Wir haben sie umzusetzen. Wir tun das im Rahmen unserer Möglichkeiten so verträglich wie möglich, aber auch so konsequent wie nötig, meine Damen und Herren.

Ein effektiver und konsequenter Rückführungsvollzug ist das Ziel. Mit dem Haushalt 2019 wird die Grundlage für 50 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzugs geschaffen. Wir entlasten damit die Ausländerbehörden der Kommunen. Vorgesehen ist, dass die Zuständigkeit auf eine zentrale Landesbehörde übergeht, sobald Ausländerinnen und Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig werden. Die Landesbehörde soll dann künftig die für Rückführung relevanten Aufgaben wie beispielsweise die Entscheidung über die Duldungserteilung zentral wahrnehmen.

Die im Haushalt nun vorgesehenen 50 Stellen sind ein wichtiger Schritt, damit das Land seiner Rolle hier noch besser gerecht werden kann. Und - ich habe es gesagt - die Kommunen werden in diesem Bereich spürbar entlastet. Diese Maßnahme schafft in verschiedenen Bereichen strukturelle Vorteile für die Beteiligten.

Darüber hinaus wird ein Beschäftigungsvolumen für 33 weitere Verwaltungsvollzugskräfte bereitgestellt. Damit wird die Landesaufnahmebehörde in die Lage versetzt, die weiter steigenden Fallzahlen weitestgehend selbst abzuarbeiten. Bisher ist die LAB NI gezwungen, diese Aufgabe an die Polizei abzugeben.

Ich darf daran erinnern: Wir haben auf der letzten IMK verabredet, dass Anfang des Jahres ein Staatsvertrag unterschriftsreif werden soll, der es erlaubt, dass die Verwaltungsvollzugsbeamten dann auch über die Landesgrenzen hinweg Menschen begleiten, die zu Flughäfen gebracht werden müssen, und dass eben nicht mehr an die Polizei übergeben werden muss.

Das ist ein großer Vorteil für die Polizei, weil sie entlastet wird. Wir übernehmen die Aufgabe dann in den Teilen selbst, in denen keine Polizeibegleitung aus anderen Gründen erforderlich ist.

Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, dass mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf auch die Rahmenbedingungen für den Sport in Niedersachsen erheblich verbessert werden. So werden für 2019 die ersten Mittel in Höhe von 13 Millionen Euro für das Sportstättensanierungsprogramm zur Verfügung gestellt. Das Programm beläuft sich auf bis zu 100 Millionen Euro und soll vier Jahre laufen.

Auch die Finanzhilfe an den LSB wird für 2019 um 1 Million Euro auf insgesamt 32,5 Millionen Euro erhöht.

Eine weitere Maßnahme ist die stärkere Unterstützung der Fanprojekte, für die ich mich bereits seit Längerem einsetze. Die Fanprojekte tragen nachweisbar zur Gewaltprävention im Zusammenhang mit Fußballspielen in Niedersachsen bei. Wir haben daher im Haushaltsplan den Landesanteil um mehr als 50 % pro Projekt erhöht. Mit einer Fördersumme von jeweils 50 000 Euro versetzen wir die Fanprojekte in die Lage, ihre gute Arbeit weiterzuführen. Damit setzen wir die gemeinsame Entschließung, die alle Fraktionen hier zusammen im August verabschiedet haben, um.

Ein letzter Punkt, den ich noch nennen möchte, ist die Förderung der Landsmannschaft Schlesien. Mit einem Zuschuss in Höhe von 150 000 Euro im kommenden Jahr setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Damit unterstützen wir die Landsmannschaft insbesondere in ihrem zugesagten Vorhaben, eine feste Anlaufstelle in Niedersachsen einzurichten.