Protocol of the Session on November 14, 2018

Ich glaube, es wäre richtig und gut, noch am heutigen Tage eine Sitzung des Verfassungsschutzausschusses vorzusehen - das kriegen wir hin -, zu der die Präsidentin des Verfassungsschutzes kommen kann. Dort sind zunächst die Fakten zu verorten. Die Präsidentin trägt zunächst einmal die Verantwortung und kann im Ausschuss entsprechend vortragen, welche Sachverhalte tatsächlich vorliegen.

Sie wissen, ich kann das nachvollziehen. Sie kennen mich ja. Ich habe hier schon oft genug gestanden und über Verfassungsschutzfragen mit Ihnen und mit Herrn Minister Pistorius diskutiert.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Gestritten!)

Aber an dieser Stelle jetzt zu verlangen, dass hier eine Bewertung seitens des Ministers vorgenommen wird

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Zu informie- ren, nicht zu bewerten!)

- Herr Kollege Limburg hat ausdrücklich eine Bewertung beantragt -, bevor wir den Sachverhalt kennen,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ein guter Minister könnte das!)

halte ich nicht für richtig. Mein Vorschlag und der Vorschlag der CDU ist - und so haben wir es auch schon beantragt -, heute eine entsprechende umfassende Unterrichtung im Ausschuss vorzunehmen. Dann können Sie immer noch Ihre parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um hier gegebenenfalls eine entsprechende Aussprache zu erwirken.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Nacke. - Auch zu Ihnen gibt es eine Kurzintervention. Bitte, Herr Dr. Birkner, FDPFraktion!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Nacke, die Unterrichtung im Ausschuss für Angelegenheiten des

Verfassungsschutzes ist aus meiner Sicht unumgänglich und selbstverständlich.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der AfD)

Deswegen halte ich es auch für richtig und notwendig, dass wir heute durch den Minister und durch die Präsidentin des Verfassungsschutzes hier unmittelbar über die Umstände unterrichtet werden, die dazu geführt haben, dass es mindestens diese Medienberichterstattung gegeben hat - ohne dem vorzugreifen, was tatsächlich passiert ist. Das kann aber nicht dazu führen, dass man sich - da wiederhole ich mich - im Hinblick auf die eigene politische Verantwortung, die man nun einmal hat, hinter dem Geheimnisschutz verstecken kann.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Der Verfassungsschutzausschuss tagt eben nicht öffentlich. Wir können das ja heute mal versuchen und sagen: Wir wollen diesen Teil gerne in einen öffentlichen und einen vertraulichen Teil aufteilen.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der AfD)

Denn grundsätzlich erfolgt parlamentarische Kontrolle öffentlich.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Das gilt insbesondere auch für solche heiklen Angelegenheiten, finde ich. Da muss sich eine Regierung bemühen, ganz genau herauszuarbeiten, warum bestimmte Teile möglicherweise nur nicht öffentlich verhandelt werden können.

Das gilt insbesondere dann, wenn solche heiklen Informationen öffentlich werden. Hier ist es ja nicht einmal so, dass etwas von irgendwelchen Akteuren durchgestochen worden wäre, sondern hier ist es so, dass der Verfassungsschutz - ich unterstelle, die Berichterstattung stimmt; ich weiß es nicht; das will ich gerne wissen - offensichtlich oder womöglich selbst diese Information offenbart hat.

Die Verwaltung tut es, und dem Parlament gegenüber wird es dann verweigert. Diese Diskrepanz können Sie hier nicht einfach auflösen, indem Sie auf die vertraulichen Sitzungen des Verfassungsschutzausschusses verweisen.

(Beifall bei der FDP, bei den GRÜ- NEN und bei der AfD)

Vielen Dank. - Auf die Kurzintervention antwortet Ihnen Herr Kollege Nacke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Birkner, ich werbe dafür, an dieser Stelle auch die schwierige Situation des Ministers nachzuvollziehen. Ja, dieses Parlament und die Ausschüsse dieses Parlamentes haben das Recht, über die Vorgänge vollständig informiert zu sein, um beraten zu können. Aber Sie wissen aus vielen, vielen gemeinsamen Sitzungen beispielsweise im Verfassungsschutzausschuss oder auch in dem in der letzten Wahlperiode eingesetzten Untersuchungsausschuss auch, dass eines noch über der Information über nachrichtendienstliche Mittel stehen muss: Das ist der Schutz von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, seien sie hauptamtliche Mitarbeiter oder seien sie Vertrauenspersonen. Dies muss oberste Priorität haben.

Daher muss man auch an einer solchen Stelle nachvollziehen können, dass ein Minister, wenn er jetzt eine Berichterstattung dementieren oder bestätigen würde, dadurch eine Information herausgeben würde, die möglicherweise einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zusätzlich zu dem, was jetzt schon passiert ist, gefährden würde. Wenn der Minister diese Einschätzung hat und haben muss, kann er nicht anders, als zunächst einmal in einer öffentlichen Unterrichtung an dieser Stelle zu sagen: Ich kann dazu im Moment nichts sagen. - Ich kann das nachvollziehen.

Deswegen ist der richtige Weg, jetzt zu sagen: Lasst uns die Unterrichtung zügig machen, heute! Lasst uns die Präsidentin des Verfassungsschutzes dazuholen, damit wir eine vernünftige Unterrichtung auch unmittelbar aus dem Verfassungsschutz bekommen werden! Diese Unterrichtung kann - das will ich gerne einräumen -, soweit das irgendwie möglich ist, auch öffentlich stattfinden. Diese Möglichkeit haben wir dem Ausschuss ausdrücklich eingeräumt. Wir sind gerne dazu bereit, zu sagen: Wir beginnen mit einem öffentlichen Teil.

(Christian Grascha [FDP]: Dann kön- nen wir es auch hier machen!)

Dann kann der Verfassungsschutz zunächst einmal vorstellen, wie sich der Sachverhalt aus seiner Sicht darstellt, soweit es öffentlich darzustellen ist.

Den Rest sollten wir dann aber auch in vertraulicher Sitzung behandeln - zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Nacke. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Unterrichtung schließen kann.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17: Aktuelle Stunde

Wie gestern bereits angekündigt, setzen wir die Aktuelle Stunde heute mit den Anträgen der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD und der Fraktion der SPD fort.

Ich eröffne die Besprechung zu

a) Keine Mogelpackung bei den Straßenausbaubeiträgen - Nur die Abschaffung ist sozial - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2070

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Oetjen das Wort. Bitte, Herr Oetjen!

Vielen Dank. - Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Am 16. Januar dieses Jahres haben wir als Freie Demokraten einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, und zwar sowohl der wiederkehrenden Beiträge als auch der einmaligen Beiträge, in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.

Am 5. Juni dieses Jahres fand dann eine umfangreiche Anhörung im Innenausschuss dieses Hauses statt, bei der viele Verbände diesen Gesetzentwurf der FDP unterstützt haben.

Gleichzeitig fand eine Demo von einigen Hundert Betroffenen statt, in deren Folge sich ein Dachverband von Bürgerinitiativen gegründet hat, dem mittlerweile über 40 Bürgerinitiativen in Niedersachsen angehören.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 40 Bürgerinitiativen in Niedersachsen, die sich gegen

ungerechte Straßenausbaubeiträge in ihren Kommunen wehren! Wir Freien Demokraten stehen an der Seite dieser Bürgerinitiativen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der AfD)

Parallel hat es eine Debatte in Bayern gegeben. In Bayern gab es ebenfalls sehr, sehr viele Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge. Der Bayerische Landtag hat in der Zwischenzeit einstimmig - verehrte Kolleginnen und Kollegen: einstimmig! - beschlossen, die Straßenausbaubeiträge in Bayern abzuschaffen und die Kommunen für die Einnahmeausfälle zu entschädigen. Dafür sind 100 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.

Gleichzeitig erhöht sich der Druck in Niedersachsen. Die CDU kündigt an, dass ein Kongress zum Thema „Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen“ durchgeführt werden soll. Dieser Kongress hieß nachher „Zur Zukunft der Straßenausbaubeiträge“. Die Referenten, die eingeladen wurden, ließen allerdings erahnen, dass es dabei nicht primär um die Frage der Abschaffung ging, sondern eher um die Frage der Beibehaltung, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

In Hannover, wo die CDU ja gegen Straßenausbaubeiträge ist, zeichnet sich ab, dass die Straßenausbaubeiträge im Rat durch die Ampelkoalition abgeschafft werden. Die FDP hält hier in Hannover Wort und setzt in der Ampelkoalition durch, dass die Straßenausbaubeiträge zum 31. Dezember dieses Jahres abgeschafft werden. Verehrte Damen und Herren, das ist eine gute Nachricht für die Menschen in Hannover!

(Beifall bei der FDP)

Der Kongress zum Thema Straßenausbaubeiträge findet statt. Gleichzeitig gibt es einen Vorstoß der SPD in Niedersachsen. In der Braunschweiger Zeitung ist zu lesen, man habe verstanden, es gebe beim Thema Straßenausbaubeiträge unsoziale Aspekte, und man wolle die Stundung vereinfachen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist etwas, was in der kommunalen Praxis längst geschieht. Immer dann, wenn Straßenausbaubeiträge gestundet werden, werden flexible Ratenzahlungen und Ähnliches heute schon vereinbart.

Außerdem heißt es dort, man wolle die Zinsen verändern. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dazu gibt es ja ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das den Zinssatz von 6 % pro Jahr, also 0,5 % pro