Ich möchte es kurz machen. - Frau Kollegin, Sie hatten bei der Beratung ein persönliches Schicksal erwähnt. Mir ging es wirklich nicht darum, Sie persönlich zu treffen. Aber ich habe das Recht, hier
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Sie haben gesagt, ich hätte im Ausschuss nichts gemacht. - Erstens. Ich war von Anfang an gegen dieses Gesetz, deshalb muss ich auch keine Änderungsanträge dazu stellen. Zweitens. Sie haben gesagt, die Krankenpfleger müssten nun eine Intensivpflegeausbildung haben. - Das wurde auf meinen Änderungsantrag hin aufgenommen.
Herr Kollege Bothe, Sie haben ein Recht auf Meinung. Das ist selbstverständlich in einer Demokratie. Aber Sie haben kein Anrecht auf Widerspruchslosigkeit.
Ich melde hier sehr deutlich meinen Widerspruch an, und ich glaube, da spreche ich für alle demokratischen Fraktionen und Parteien hier im Landtag - nur nicht für Sie.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Zu Wort gemeldet hat sich nun der Kollege Schwarz für die SPDFraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten diskutieren wir in Deutschland leidenschaftlich und parteiübergreifend darüber, wie die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden kann. „Zustimmungslösung“, „Widerspruchslösung“ und „Informationslösung“ sind dabei Schlagworte, die aktuell wieder kontrovers diskutiert werden.
Das ist übrigens eine Entscheidung, die jeder mit sich persönlich abmachen muss. Das müssen wir respektieren. Aber darum geht es bei dem Gesetz, über das wir heute beraten, ausdrücklich nicht, meine Damen und Herren.
1997 wurde in Deutschland das erste Transplantationsgesetz verabschiedet; 2012 wurde es umfassend novelliert. Dabei wurden u. a. die Lebendspende für die nächsten Angehörigen ermöglicht und außerdem die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig über die Möglichkeit einer Organspende aufzuklären.
Genutzt hat das bis heute leider relativ wenig. Vor allem nach kriminellen Machenschaften einzelner Akteure vor nicht allzu langer Zeit, wo Patienten auf der Warteliste vorgezogen wurden, ist die Spendenbereitschaft bei uns in Deutschland auf einen neuen Tiefpunkt gesunken. Es ist bereits gesagt worden: 2007 waren es einmal 1 300 Organspenden; 2017 waren es noch 797 Organspenden.
Um die konkreten Zahlen deutlich zu benennen: 12 000 Menschen warten nach wie vor auf ein Spenderorgan, und jährlich sterben mindestens 1 000 Menschen, weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht.
Fast jedes Thema, welches zwingt, sich mit den Folgen des eigenen Todes auseinanderzusetzen, ist für viele Menschen ein Tabuthema. Da gehen Aufklärungskampagnen sehr schnell ins Leere. Allerdings: 2016 hatten 32 % aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen Organspendeausweis; jetzt sind es bereits 36 %. Die Frage ist: Wenn 29 Millionen Menschen einen Organspendeausweis haben, wieso kommt es dann nur zu 800 Organspenden?
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) weist seit Jahren darauf hin, dass nur 45 % der deutschen Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen. Dafür gibt es sehr unterschiedliche Gründe: fehlende Anreize, Arbeitsverdichtungen in den Krankenhäusern sowie die Unwissenheit und Scheu vor den schwierigen Gesprächen mit den Angehörigen des gerade verstorbenen Patienten.
Für diese schwierige Aufgabe sieht das Bundesgesetz die sogenannten Transplantationsbeauftragten vor. Sie sind für die Koordination und Identifizierung potenzieller Organspender zuständig, und sie suchen auch das Gespräch mit den Angehörigen. Allerdings ist es Aufgabe der Länder, die
Qualifizierungs- und Freistellungsregelungen sowie die erforderliche Qualität der Organübertragung in Landesgesetzen zu regeln. Bereits dreimal forderte der Niedersächsische Landtag seit 2004 frühere Landesregierungen - übrigens einstimmig - auf, ein Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz vorzulegen. Frau Dr. Reimann ist die fünfte Sozialministerin seitdem - sie hat es allerdings geschafft, diesem Wunsch des Parlaments endlich zu folgen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich auch die Bundesregierung aktuell wieder mit dem Gesetz beschäftigt und in eine Novellierung des Bundesgesetzes einsteigen will.
Ich will aber auch deutlich darauf hinweisen, Herr Kollege Bothe: Auch wenn es ein neues Bundesrahmengesetz gibt, bestehen die Landesausführungsgesetze weiter. Das Landesausführungsgesetz ist damit nicht nichtig. Es müsste im Zweifel angepasst werden. Aber eine solche Anpassung wäre allemal besser, als nach einer 15-jährigen Wartezeit nun erneut auf den Bund zu warten. Das ist, glaube ich, nicht zu verantworten.
Auch ich will auf diese Auseinandersetzung mit Ihnen eingehen: Wir haben eine sehr intensive wissenschaftliche Anhörung im Ausschuss durchgeführt. Dort ist die von Ihnen vertretene Position zum Hirntod eine einzige absolute Ausnahmeposition gewesen.
Wenn sich nun die AfD genau diese Position zu eigen macht, dann ist das ihre Sache. Es ist aber schon ein bisschen merkwürdig, dass Sie offenkundig - und Sie haben das eben bestätigt - mit einer absolut vorgefassten Meinung in eine solche Anhörung gehen und auch nicht in der Lage sind, die wissenschaftlichen Ausführungen mindestens gedanklich umzusetzen und Ihre Position zu überdenken. Denn Sie haben hier eben deutlich gesagt, Sie hatten schon vorher eine feste Meinung. Das finde ich schon hoch bedauerlich. Herr Försterling hat völlig recht: Den Tausenden von wartenden Menschen werden Sie damit alles andere als gerecht. Hoffentlich kriegen Sie nie die Chance, Ihre Position umzusetzen, meine Damen und Herren.
Es ist gesagt worden: In Niedersachsen wird zukünftig jedes Krankenhaus, das über eine Intensivstation verfügt, einen Transplantationsbeauftragten bestimmen. Unser Gesetz regelt die Kompetenzen, die Qualifikationen, die Freistellung und die Weiterbildung. Darüber hinaus wird jedes Krankenhaus ohne Intensivstation - das sind immerhin 68 Krankenhäuser in Niedersachsen - sogenannte Transplantationsberater vorsehen können. Wir haben darüber hinaus die Kommunikation zur Deutschen Gesellschaft für Organspende in diesem Gesetz - wie erst wenige andere Länder vor uns - eindeutig geregelt.
Ich will es nicht verhehlen: Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Frau Brüggeshemke vom GBD für ihre wieder einmal hervorragende juristische Unterstützung.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen schafft mit der heutigen Entscheidung das bisher weitreichendste und modernste Organtransplantationsrecht der Länder. Eine Organtransplantation ist für viele Menschen die letzte lebensrettende Chance. Hoffen wir, dass unser heutiger Beschluss dazu beiträgt, dass zukünftig deutlich mehr Menschen diese lebensrettende Chance bekommen und - ich sage es noch einmal - dass sich die Position der AfD auf keinen Fall durchsetzt.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion hat sich nun die Kollegin Sylvia Bruns gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Inhalten des Gesetzentwurfes haben meine Vorredner schon sehr viel gesagt. Kernpunkte sind die freigestellten Transplantationsbeauftragten und kundige unabhängige Ärzte, die sich um die Angehörigen kümmern. Ich freue mich sehr - ich hatte das auch von Uwe Schwarz gehört: 15 Jahre hat es gebraucht -, dass wir dieses Gesetz - und damit eines der modernsten entsprechenden Gesetze - jetzt im Land haben.
Irritiert hat mich, Herr Bothe, dass Sie auf der einen Seite ständig kritisieren, dass wir angeblich gar nichts machen, während es auf der anderen Seite, wenn wir dann etwas machen, auch nicht
richtig ist. Dann sollen wir auf den Bund warten. Da müsste man noch ein bisschen an der Stringenz der Argumentation arbeiten, sodass man zumindest logisch erklären kann, warum man das eine will und das andere nicht möchte.
Sie sagten auch: Offen und ehrlich sein und die Wahrheit an die Öffentlichkeit bringen. - Das haben Sie aber erst hier getan. Der Presse konnte ich entnehmen, dass Sie das Transplantationsgesetz nicht wünschen, weil Sie auf ein Bundesgesetz warten. Sie brauchen ja keine Änderungsvorschläge im Ausschuss zu machen, aber Sie könnten inhaltlich mitdiskutieren und auch Rückfragen stellen. Das haben Sie aber nicht getan. Sie haben im Ausschuss sprachliche Änderungen angebracht, die ja auch durchaus diskutiert worden sind; Änderungsvorschläge inhaltlicher Art gab es aber nicht. Davon habe ich nichts gehört. Von Ihren Äußerungen, dass Sie sich auf diese Ebene begeben, wussten wir im Ausschuss nichts. Das gehört auch ein bisschen zu Offenheit und Ehrlichkeit: Man kann auch im Ausschuss sagen, was man denkt. Das fehlt bei Ihnen leider total.
Natürlich teile ich die Sorgen und Ängste der Angehörigen, auch aus jahrelanger persönlicher Betroffenheit. Wir müssen das Thema mehr in die Öffentlichkeit bringen. Eines verstehe ich aber nicht. Wenn man mehr Sicherheit und mehr Aufklärung zu dem Thema möchte, warum will man dann auf ein solches Gesetz verzichten und sagt: Wir möchten keine freigestellten kompetenten Ärzte, und wir wollen auch keine Transplantationsbeauftragten. - Die sorgen ja tatsächlich für mehr Aufklärung und bringen das Thema mehr in die Öffentlichkeit. Es ist mir nicht ganz klar, warum man das nicht möchte.
Ich glaube, das einzig Bestimmende bei diesem Thema sind Zeit und Fachkompetenz, die wir den Angehörigen vor und nach der Organentnahme und der Transplantation entgegenbringen. Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf. Ich hoffe, genauso wie Uwe Schwarz, dass sich Ihre Position nicht durchsetzt.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Dr. Reimann das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, vielleicht vorweg ein paar Dinge zur Klarstellung: Die Feststellung des Todes ist die Voraussetzung zur Organentnahme. Diese muss nach Regeln erfolgen, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Die Bundesärztekammer erstellt die Richtlinien zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns, und des Hirnstamms. Mit dieser Diagnose wird naturwissenschaftlich der medizinische Tod eines Menschen festgestellt.
Die Diskussion um den Hirntod führt zu Ängsten. Diese müssen ernst genommen werden. Sie dürfen aber nicht benutzt werden, um Misstrauen zu schüren.
Der Deutsche Ethikrat hat sich dieser Thematik angenommen und hat in seiner Stellungnahme 2015 einstimmig die Auffassung vertreten, dass an diesem Hirntod-Konzept festzuhalten ist. Die Mehrheit des Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders so festgestellt wird.
Jetzt zu dem, was hier vorliegt: Ich begrüße sehr, dass das neue Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe hier heute beschlossen werden soll. Es regelt nämlich die Qualifikation und vor allen Dingen den Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den niedersächsischen Entnahmekrankenhäusern. Außerdem werden die Regelungen zur Lebendspende, die bisher im Kammergesetz für die Heilberufe enthalten sind, in das neue Gesetz überführt, wo sie thematisch auch hingehören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit setzen wir ein weiteres Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode um. Ich bin überzeugt, dass das neue Gesetz zu einer Verbesserung der Beratung und der Abläufe bei Organspenden in Niedersachsen führt.