Protocol of the Session on November 13, 2018

(Jörg Hillmer [CDU]: Ist es tatsächlich so, dass die AfD keine Meinung hat?)

Doch was passiert zur Hirntodfeststellung? - Zuerst werden die Schmerzmittel abgesetzt. Dann, Herr Kollege, folgen bioethisch problematische Tests wie z. B., dass dem Noch-Patienten heftige Schmerzen zugefügt werden, u. a. durch Absaugkatheter im Bronchialraum zur Reizung von Reflexen. Das feste Drücken der Augäpfel und das Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Am Ende muss der Arzt einen Apnoe-Test machen, einen Test, bei dem die Beatmung des Patienten eingestellt wird, um zu beobachten, ob der Patient noch selber atmet.

(Jörg Hillmer [CDU]: Was ist denn Ihre Position?)

- Kommt gleich!

Meine Damen und Herren, ist diese Art und Weise der Hirntodfeststellung moralisch vertretbar? - Eine Frage, deren Beantwortung mir schwerfällt.

Zweifel kommen aber auch von professioneller Seite. So untersuchte Professor Dr. Deutschmann in einer internen Studie für die DSO, wie sicher eigentlich Hirntoddiagnostik ist. Das ernüchternde

Ergebnis: Nicht selten wird der Hirntod von Ärzten in kleinen Krankenhäusern, aber auch in Unikliniken fälschlicherweise diagnostiziert. In 21 von 50 Fällen war die Feststellung des Hirntodes medizinisch nicht exakt möglich gewesen.

Warum erzähle ich Ihnen das? - Weil ich heute und hier eine Bresche schlagen möchte für Menschen, die für hirntot erklärt worden sind, und ihre Angehörigen. Gerade bei der Organentnahme bei jungen und mittelalten Menschen wird oftmals auch noch eine Gesichts- und Hauttransplantation vorgenommen. Von einem Menschen und dem leblosen Körper ist am Ende nicht mehr viel übrig, was an ein menschliches Antlitz erinnert.

Denn wenn es zu einer Organentnahme-OP kommt - diesen Punkt, meine Damen und Herren, habe ich noch nicht erwähnt, möchte ihn aber gleichwohl ansprechen -, gleicht der Anblick des OPs oftmals einem Schlachthaus. Das glauben Sie nicht? Es ist leider so. Angehörige sind geschockt, wenn sie die geschundenen Leichname zu Gesicht bekommen. Viele Ärzte und Pflegekräfte, die hiermit zu tun haben, sind oftmals ein Leben lang traumatisiert. Das sind alles Tabuthemen in unserer Gesellschaft, aber sie sind wahr.

(Jörg Hillmer [CDU]: Was ist Ihre Po- sition?)

Sie müssen - damit wären wir bei meinem letzten Punkt - offen und ehrlich angesprochen werden. Wir müssen das Thema „In Würde sterben“ mehr in die Öffentlichkeit bringen. Auch Organentnahme und -transplantation gehören hierzu. Dann, und nur dann können politische und gesellschaftliche Diskussionen ehrlich geführt werden, statt hinter dem Rücken der Menschen eine fragwürdige Widerspruchslösung einzuführen.

Natürlich möchte ich nicht das Leid der Menschen, die auf Spenderorgane angewiesen sind, abtun. Aber weder Politik noch Medien oder Medizin dürfen den eingeschlagenen Weg weitergehen und sich als Herren über Leben und Tod aufspielen. Nicht die Transplantationsbeauftragte und Gesetze sind die Lösung. Nein, Aufklärung, gesellschaftliche Debatten und neue Wege in der Diagnostik und Forschung sind vonnöten.

Meine Damen und Herren, die Politik muss aufhören, den Menschen Sand in die Augen zu streuen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das tun Sie doch gerade!)

Stattdessen geht es gerade bei diesem sensiblen Thema um Klarheit, Wahrheit und Ehrlichkeit sowie um den offenen Dialog, den ich hier gerade führe. Kämpfen wir also lieber um das Wohl der Patienten, der Kranken und der Hilflosen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Herr Kollege. - Es liegt eine Kurzintervention vom Kollegen Försterling vor. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bothe, dann wollen wir einmal über die Wahrheit reden! In Deutschland gibt es viele Menschen, deren Überleben davon abhängig ist, eine Organspende zu erhalten. Allein im Jahr 2017 wurden bei 797 Menschen Organe entnommen. Ehrlicherweise war das eigentlich noch zu wenig. Denn es sind im Jahr 2017 auch mehrere hundert Menschen gestorben, weil es eben zu wenig Organe gegeben hat.

Der Rückgang der Organspenden hat u. a. damit zu tun, dass es in der Diskussion Menschen gibt, die so unsäglich argumentieren, wie Sie es hier gerade getan haben.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Noch einmal zur Wahrheit und Klarheit: In 2017 gab es durch die Organspenden 2 765 Menschen, denen geholfen werden konnte, 2 765 Menschen, die dadurch überlebt haben. Mit Ihrer Argumentation haben Sie deren Schicksal gerade gänzlich infrage gestellt.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Mit Ihrer Argumentation hätte es 2017 2 765 Menschen gegeben, die nicht überlebt hätten.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Der Kollege Bothe möchte antworten. Bitte sehr!

Danke, Herr Präsident. - Herr Försterling, ich verwahre mich gegen diesen Vorwurf. Ich verlange nur eine ethische Neubewertung der Transplantationspolitik. Was Sie machen, ist, den Menschen

Sand in die Augen zu streuen. Sie machen große Plakate, auf denen steht: „Werden Sie Organspender!“ Aber, was das wirklich bedeutet, das wollen Sie den Menschen nicht sagen. Deswegen stört Sie diese Debatte, und damit sind wir wieder bei der Wahrheit, Herr Försterling!

(Beifall bei der AfD - Anja Piel [GRÜ- NE]: Bei welcher Wahrheit?)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Janssen-Kucz gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss jetzt erst einmal ganz tief durchatmen. Das hat mich wirklich sprachlos gemacht. Ich habe hier vor Monaten gestanden und sehr deutlich gesagt, wie wichtig und überfällig ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz ist. Ich habe auch deutlich gemacht, dass wir an die Betroffenen, an die Familien und an die Angehörigen denken müssen, dass es um geschenkte Lebenszeit geht.

Und dann komme ich aus der Ausschussberatung zurück, und es verschlägt mir wirklich fast die Sprache. Herr Bothe hat außer zwei Fragen, die er gestellt hat, gar nichts eingebracht. Das ist Usus bei der AfD im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Hier so vor Inkompetenz zu strotzen, sage ich mal, und am Ende hier vorn noch absolut die Unwahrheit von sich zu geben und weiter Ängste bei Menschen zu schüren - das geht gar nicht!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir reden hier heute über das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz. Seit 2004, fast 15 Jahre lang, warten wir darauf, dass wir diesen Weg gehen. Es ist gut, dass wir es hier auf den Weg gebracht haben. Es ist genauso gut, dass wir im Rahmen dieser Anhörung, dieser breiten Anhörung, mit den unterschiedlichen Akteuren unterschiedliche Sichtweisen kennengelernt haben: Ärztekammer, Transplantationsbeauftragte, Unikliniken, Krankenhausgesellschaft, die Kirchen, die Krankenkassen, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, den Runden Tisch Organspende Niedersachsen und den Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO). All das ist in diese Beratung eingeflossen. Wir haben den

Gesetzentwurf der Landesregierung konkretisiert. Wir haben viele dieser Anregungen aufgenommen.

Herr Bothe, wo waren Sie? Wollen Sie so etwas einfach nicht zur Kenntnis nehmen, sondern nur Ängste schüren?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, herausgekommen ist ein Gesetz, das sich bundesweit wirklich sehen lassen kann und in Teilen sogar über das Bayerische Ausführungsgesetz hinausgeht. Es könnte eine bundesweite Vorbildfunktion entfalten und vor allem in der Debatte um die anstehende Novellierung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene wichtige vertrauensbildende Impulse geben. Das halte ich auch für notwendig, wenn man sieht, dass Gesundheitsminister Spahn plant, die bisherigen Freistellungsbefugnisse der Länder zu streichen.

Wir gehen weit über das hinaus, was Herr Spahn vorgelegt hat, und das ist auch gut so. Wir haben die Freistellungsregelungen umfangreich erweitert und sind damit im Wesentlichen dem bayerischen Ausführungsgesetz gefolgt. Zukünftig wird eine 24stündige Erreichbarkeit der Transplantationsbeauftragten sowie ihrer Vertretungen im Gesetz festgeschrieben. Wir ermöglichen auch eine Kooperation zwischen kleineren Entnahmekrankenhäusern mit bis zu zehn Betten. Auch das ist an ganz konkrete Vorgaben geknüpft.

Dazu kommen Regelungen zur erforderlichen Qualifikation der Transplantationsbeauftragten. Hier haben wir eine nicht zu starke Einschränkung vorgesehen; wir haben aber sehr deutlich gemacht, dass sie viel Erfahrung im Bereich der Intensivmedizin mitbringen müssen. Wir ermöglichen es auch, dass Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen, die eine Weiterbildung in der Intensivpflege haben, als Transplantationsbeauftragte tätig sein können.

Aber, meine Damen und Herren, das Wichtigste ist, dass die Transplantationsbeauftragten nicht nur vor, sondern auch nach der Transplantation für die transplantierten Patienten und die Angehörigen von Organspendern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Zeit für sie haben. Das schafft Vertrauen und Transparenz.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Denn Unsicherheit ist immer ein schlechter Ratgeber, und Unwissenheit - so, wie bei Ihnen, Herr Bothe - ist ein noch schlechterer Ratgeber.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Die Transplantationsbeauftragten bekommen auch zusätzliche Aufgaben, z. B. die organisatorische Sicherstellung einer anonymisierten Dokumentation aller im Entnahmekrankenhaus eingetretenen Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung sowie die Weiterleitung dieser Dokumentation - alles unter Berücksichtigung von Datenschutzgesichtspunkten; das ist wichtig.

Genauso wichtig ist, dass endlich der Begriff „in regelmäßigen Abständen“ im Ausführungsgesetz konkretisiert wird. Zukünftig heißt es, dass alle sechs Monate in den Krankenhäusern Informationsveranstaltungen für Ärzte und Pflegekräfte stattfinden, um über den Prozess der Organspende, aber auch über krankenhausinterne Zuständigkeiten und Handlungsabläufe aufzuklären. Denn das muss in einem großen Krankenhaus in Fleisch und Blut übergehen. Das sorgt auch für Qualität und Vertrauen.

Neu im Gesetz aufgenommen sind die Transplantationsberaterinnen und -berater. Ich bin nicht zu 100 % überzeugt, dass dadurch wirklich die Qualität verbessert wird. Aber ich glaube, das führt zu mehr Sensibilität beim Thema Organspende in den Krankenhäusern.

Ein letzter Satz: Ich glaube, es ist sehr wichtig, vor allem die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Betroffenen zu unterstützen, die Aufklärungs- und Vertrauensarbeit leisten. Sie sind authentisch, und sie wissen, wovon und worüber sie sprechen.

Vielen Dank Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP sowie Zustim- mung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Bothe, AfD-Fraktion, gemeldet. 1:30 Minuten, bitte schön!

Ich möchte es kurz machen. - Frau Kollegin, Sie hatten bei der Beratung ein persönliches Schicksal erwähnt. Mir ging es wirklich nicht darum, Sie persönlich zu treffen. Aber ich habe das Recht, hier