Protocol of the Session on November 13, 2018

Die regionale Strukturen wurden in den letzten Jahrzehnten zerstört, die man - welch ein Wunder! - jetzt natürlich wieder fördern will. Es hat eine Industrialisierung von landwirtschaftlicher Produktion, Schlachtung und auch von Verarbeitung stattgefunden. Durch die Anonymisierung von Abläufen ist vieles aus dem Fokus der Dinge geraten, auf die man achten muss, die man im Auge behalten sollte. Es haben sich Koalitionen des Wegsehens aus Tierärzten, Aufsichtsbehörden, Mitarbeitern in den Schlachthöfen gebildet. Es wird zu viel ungeeignetes Personal eingestellt, und es gibt viel zu wenige Kontrollen.

Aber ist dieses Problem neu? - Nein, das ist es nicht! Die FAZ schrieb im Juni 2012, verschiedene Studien zeigten, dass etwa 0,1 bis 1 % der Schweine nach Betäubung und Entblutung noch bei Bewusstsein seien. Bei 4 bis 9 % der Rinder versage die Bolzenschussmethode im ersten Versuch. - In den letzten Jahren hat sich nichts verändert.

Ziehen wir die Schlachtzahlen von 2017 heran: 57,9 Millionen Schweine bedeuten, dass 57 900 bis 579 000 Schweine bei vollem Bewusstsein geschlachtet wurden, weil die Betäubungen versagt haben.

Bei 3,5 Millionen geschlachteten Rindern ist bei 140 000 bis 315 000 Tieren irgendetwas schiefgelaufen. Können Sie sich diese Menge, dieses unglaubliche Tierleid vorstellen?

Hat sich etwas verändert? Nein. Die Süddeutsche Zeitung berichtet im Mai 2017 über eklatante Zustände und über die fehlende Ahndung dieser Verstöße. Im Jahr 2018 haben wir jetzt diese Fälle in Niedersachsen.

Wir können uns hier noch so oft mit diesem Thema beschäftigen. Solange die Grundsatzprobleme nicht angegangen werden, wird sich nichts ändern. Fleischprodukte sind zu günstig, und sie müssen es sein, weil andere Dinge zu teuer sind: Sozialabgaben, Steuerlast, Energiekosten usw. Es gibt einen enormen Preisdruck durch billige Importe, die ohne Tierschutzauflagen zurechtkommen. Es gibt einen Preisdruck durch Handelsketten. Alles landet bei den Landwirten.

Wir benötigen als Erstes ein Bewusstsein in der Bevölkerung, dass es sich bei Tieren um Mitgeschöpfe handelt, auch bei denen, die man essen möchte, dass wir für eine tierwohlgerechte Haltung und tierschutzkonforme Schlachtungen sichere Preise benötigen. Wir brauchen eine Unterstützung von regionaler Produktion, von regionalen Schlachtungen und -vermarktungen, und wir brauchen eine Verbrauchersensibilisierung. Man kann den Verbraucher durchaus einmal fragen: Wie lebte und starb Ihr 99-Cent-Schnitzel? Wir brauchen eine laufende Nachschulung von Personal in der Landwirtschaft und in Schlachtbetrieben. Wir brauchen flächendeckende regelmäßige Kontrollen der Betriebe und ein Bonussystem für gute Arbeit.

Aber das Wichtigste ist: Die Verstöße müssen konsequent geahndet werden, und in schweren Fällen muss es eben zu einem dauerhaften Entzug der Betriebserlaubnis kommen.

Meine Damen und Herren, kein Mensch hat ein Problem, wenn ein Kraftfahrer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dass diesem der Führerschein entzogen wird. Wenn dieser Mensch Berufskraftfahrer ist, dann kostet ihn das seine Existenz. Jetzt frage ich Sie: Warum kann man diese Konsequenz nicht ebenfalls bei Schlachthofbetreibern und Landwirten ansetzen? Dort sollte es auch kein Appeasement geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. - Abschließend hat sich zu Tagesordnungspunkt 2 a die Landwirtschaftsministerin, Frau Otte-Kinast, gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir reicht es, und ich benötige jetzt keine weiteren Beweise mehr dafür, dass wir in Sachen Tierschutz

einen Neustart in unseren Schlachthöfen benötigen!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung von Dana Guth [AfD])

Egal ob Kleinbetrieb, Bioschlachthof oder großer gewerblicher Schlachthof, egal ob in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen oder hier bei uns in Niedersachsen: In den Schlachthöfen muss etwas passieren.

Bereits im Jahr 2012 stellte das Bundesministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren“ fest, dass aus Sicht der Bundesregierung bedeutsame Defizite beim Tierschutz in deutschen Schlachthöfen bestehen, die u. a. die Betäubung und die Entblutung betreffen. Wenn man allein in der Rinderschlachtung in Deutschland mit 4 bis über 9 % Fehlbetäubungen rechnen muss, kann von Einzelfällen überhaupt nicht die Rede sein.

Die Fälle, die uns in den vergangenen Monaten bekannt geworden sind, sprechen meines Erachtens eine ganz deutliche Sprache. Die Missstände, die man bereits vor Jahren identifiziert hat, bestehen offensichtlich vielerorts weiterhin.

Mehr als 4 000 Schlachthöfe haben wir bundesweit, allein 333 davon bei uns in Niedersachsen. Wie bekommen wir diesen Neustart gemeinsam hin? Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die Fleischwirtschaft in Niedersachsen durch die jüngsten Vorkommnisse aufgerüttelt wurde und erkennt, dass sie ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Tierschutzes in unseren Schlachthöfen nochmals deutlich erhöhen muss. Sie sind jetzt in der Pflicht.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Meine Forderungen an die Fleischwirtschaft sind Folgende:

Sorgen Sie dafür, dass Sie ausschließlich solche Betäubungsverfahren einsetzen, die sicherstellen, dass jedes Schlachttier bis zum Eintritt des Todes empfindungs- und wahrnehmungslos bleibt!

Sorgen Sie dafür, dass in Ihren Schlachtbetrieben tierschutzrelevante Fehler bei dem Zutrieb, dem Ruhigstellen, der Betäubung und dem Töten der Tiere vermieden werden!

Setzen Sie an tierschutzrelevanten Positionen eine ausreichende Anzahl fachlich besonders qualifizierter Mitarbeiter ein!

Richten Sie Ihre Arbeitsabläufe nach den Tieren aus, die Ihnen anvertraut sind! Akkordarbeit hat bei dem Zutrieb und der Betäubung nichts verloren, und zwar überhaupt nichts!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der AfD)

Investieren Sie in den Tierschutz! Dies ist auch eine Investition in die Akzeptanz in der Öffentlichkeit für die Fleischgewinnung.

Meine Damen und Herren, nun möchte ich einen zweiten wichtigen Aspekt ansprechen, nämlich die amtliche Kontrolle, über die in den vergangenen Wochen sehr intensiv diskutiert wurde.

Zum einen gibt es die Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt, die im Wesentlichen die Lebenduntersuchung und die Fleischuntersuchung, die sogenannte Fleischbeschau, beinhaltet. Seit der Neufassung des Fleischhygienerechts im Jahre 2004 - also seit mehr als 13 Jahren - muss das Veterinäramt zusätzlich die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften durch den Betrieb bei Zutrieb, Betäubung und Entblutung verifizieren. Zusätzliches Personal haben die Veterinärämter in Verbindung mit der Übertragung dieser Aufgabe jedoch nicht erhalten, da die Aufgabe gebührentechnisch nicht geregelt wurde.

Die Folge: Bundesweit finden nur stichprobenhafte Kontrollen bei der Betäubung durch die Amtstierärzte statt. - Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass dies eben nicht ausreicht. Mein Haus wird nun unverzüglich prüfen, wie die amtlichen Tierschutzkontrollen an Schlachthöfen auf eine ganz solide Grundlage gestellt werden können.

Zum anderen wird das Ministerium aufgrund der Vorfälle in Bad Iburg die ordnungsgemäße Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Kommunen im kommenden Jahr verstärkt fachaufsichtlich überprüfen.

Eine zweite, unabhängige Kontrollinstanz für die Schlachthöfe existiert in Niedersachsen bereits. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist für die Zulassung von Schlachthöfen zuständig und kontrolliert auch regelmäßig die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen.

Mängel bei der baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Organisation der Abläufe

in den tierschutzrelevanten Bereichen der Schlachthöfe sind zulassungsrelevant und können zum Entzug der Zulassung führen. Ich habe daher das für die Zulassung der Schlachthöfe in Niedersachsen zuständige LAVES aufgefordert, seine entsprechenden Kontrollen zu intensivieren. So haben z. B. gestern zwei Teams des LAVES in zwei Landkreisen Schlachthöfe kontrolliert.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass unsere Maßnahmen bereits kurzfristig zu einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes in niedersächsischen Schlachthöfen führen werden.

Verehrte Frau Staudte, ich sitze hier überhaupt nichts aus. Ich gehe das offensiv an.

Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung von Dana Guth [AfD])

Danke sehr, Frau Ministerin. - Damit haben wir Punkt 2 a erledigt und kommen damit zu der Besprechung von

b) Vom Anhänger bis zum Haken - Mehr Videoüberwachung in niedersächsischen Schlachthöfen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 18/2072

Zu Wort gemeldet hat sich Kollege Helmut Dammann-Tamke für die CDU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU)

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Ausführungen schließen nahtlos an die Ausführungen meines Fraktionsvorsitzenden an.

Ich stelle angesichts der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 a fest, dass in diesem Hause Konsens besteht, was die inakzeptablen Zustände in niedersächsischen Schlachthöfen betrifft. Ich rate uns allen, liebe, verehrte Kollegin Staudte, aus dieser Situation keinen politischen Honig im Sinne von Schuldzuweisungen zu ziehen; denn ich stelle einfach mal fest - auch wenn sich die Vorkommnisse in Bad Iburg und Oldenburg von den Tierschutzvergehen her durchaus unterscheiden -, dass ein System, wie es sich in Bad Iburg über Jahre entwickelt hat, nämlich ein System des kol

lektiven Wegschauens, in eine Amtszeit gefallen ist, in der der für Tierschutz zuständige Minister in Niedersachsen von Ihrer Partei gestellt wurde.

(Beifall bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Sie instrumentalisieren es!)

Deshalb sollten wir alle auf der Basis des Konsens, dass wir diese Zustände abstellen müssen, zusammenfinden. Es ist richtig, dass der Tierschutz im Grundgesetz steht. Es ist unsere hoheitliche Aufgabe, dem Tierschutz auch in unseren Schlachthöfen in Niedersachsen zur Geltung zu verhelfen. Dafür sind wir als Gesetzgeber zuständig.

Wir sollten vielleicht einmal in eine Analyse dessen einsteigen, was sich in unseren Schlachthöfen eigentlich abseits der Öffentlichkeit vollzieht. In diesen fünf Minuten, die mir hier als Redezeit zugewiesen sind, werden allein in den neun meldepflichtigen Rinderschlachthöfen, die wir in Niedersachsen haben, 26 Rinder geschlachtet. Und wir alle setzen darauf - und die Öffentlichkeit hat ein Recht, darauf zu vertrauen -, dass der Weg dieser Tiere von der Anlieferung bis zur Wirkung der Betäubung und der anschließenden Tötung ein tierschutzgerechter Weg im gesetzlich gesetzten Rahmen ist. Da setzt unsere Verantwortung insbesondere in diesen Schlachthöfen ein.

(Beifall bei der CDU)

Wir alle sollten jetzt nicht in Debatten und Gezänk verfallen, sondern den Blick nach vorne richten und der Frage nachgehen, was jetzt zu veranlassen ist.

Erster Punkt meinerseits: Die reflexartige Forderung nach mehr Personal wird nicht das alleinige Mittel für eine Lösung sein. Warum? - Niemand studiert über Jahre Tiermedizin, um als verbeamteter Tierarzt über Jahrzehnte neben der Schlachtbank zu stehen und dort den Tötungsvorgang zu überwachen. Das ist niemandem zuzumuten. Deshalb ist es richtig, dass wir zu einem Rotationsprinzip kommen müssen, und es ist richtig, dass wir den beamteten Tierärzten, die diese Aufgabe haben, technische Hilfe zur Verfügung stellen. Darauf komme ich gleich zurück. - Das ist die erste Feststellung.