Protocol of the Session on November 13, 2018

Erster Punkt meinerseits: Die reflexartige Forderung nach mehr Personal wird nicht das alleinige Mittel für eine Lösung sein. Warum? - Niemand studiert über Jahre Tiermedizin, um als verbeamteter Tierarzt über Jahrzehnte neben der Schlachtbank zu stehen und dort den Tötungsvorgang zu überwachen. Das ist niemandem zuzumuten. Deshalb ist es richtig, dass wir zu einem Rotationsprinzip kommen müssen, und es ist richtig, dass wir den beamteten Tierärzten, die diese Aufgabe haben, technische Hilfe zur Verfügung stellen. Darauf komme ich gleich zurück. - Das ist die erste Feststellung.

Zweitens: 14 fest angestellte Mitarbeiter in einem Schlachthof, der pro Jahr 80 000 bis 90 000 Rinder schlachtet, ist für mich ein nicht nachvollziehbares Verhältnis. Jeder von uns kennt den Satz: Ich kaufe mein Fleisch beim Fleischer um die Ecke; da habe ich Vertrauen; der kennt die Tiere noch! -

Wenn in einem Schlachthof ein Verhältnis von 14 fest angestellten Mitarbeitern zu 80 000 bis 90 000 geschlachteten Rindern herrscht, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar.

(Glocke der Präsidentin)

Das spricht für Leiharbeit und für Akkordarbeit. Das sollten wir insbesondere in diesem Bereich sehr kritisch angehen.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung von Dana Guth [AfD])

Dritter Punkt: Auch der Lebensmitteleinzelhandel trägt in dieser Debatte eine Verantwortung. Wer den Verbraucher über Jahrzehnte erzieht, indem er über Lockangebote Kunden mit dem Lebensmittel Fleisch in seine Supermärkte lockt, sollte sich am Ende des Tages auch einmal selbstkritisch fragen, wo seine Verantwortung für die Verhältnisse, die wir in den Schlachthöfen leider sehen müssen, liegt.

Vierter und letzter Punkt: Da kommen wir zu dem eigentlichen Kern unseres Antrages zur Aktuellen Stunde und zu dem Vorschlag der Ministerin Barbara Otte-Kinast. Ohne Zweifel ist es ein wichtiges und hilfreiches Instrument, Videoüberwachung vom Wagen bis zum Haken sicherzustellen. Warum? - Eine lückenlose Videodokumentation gibt den verbeamteten Tierärzten, die zur Kontrolle eingesetzt sind, die Möglichkeit, stichprobenhaft in die vergangenen Schlachtabläufe hineinzusehen.

(Glocke der Präsidentin)

Der Tierarzt kann sagen: Bitte zeigen Sie mir einmal den Schlachtprozess vom 3. November in der Zeitspanne von 10 bis 12 Uhr! Das möchte ich jetzt sehen.

Herr Dammann-Tamke, Sie müssen zum Schluss kommen!

Das wir da, was den Datenschutz angeht, noch einige Grenzen und Hindernisse zu überwinden haben, ist uns allen klar. Es ist den Weg wert. Wir müssen uns unserer Verantwortung stellen. Dieses Thema ist bei dieser Ministerin in guten Händen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion hat sich Frau Dana Guth zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einmal mehr schließt das Thema im Bereich Tierschutz an das eben schon Gehörte an. Videoüberwachung in niedersächsischen Schlachthöfen soll die Lösung darstellen, die wir jetzt zumindest in Angriff nehmen, um erst mal die schlimmsten Probleme in den Griff zu bekommen. Die Vorkommnisse in Bad Iburg und Oldenburg haben aufgerüttelt, die unsägliche Tierquälerei, aufgedeckt durch Aufnahmen von Tierschutzorganisationen mit versteckter Kamera, die viel geschmäht werden, aber deren Dienste trotzdem gern in Anspruch genommen werden. Man nimmt auch das illegal erworbene Material, um damit Ermittlungen und Verfahren zu führen. Das soll jetzt durch eine völlig legale Videoüberwachung ein Ende haben. Das hört sich gut an, ist allerdings eine Frage der Realisierung.

Das erste Problem, das dieser Videoüberwachung im Weg steht, ist das Bundesdatenschutzgesetz. Mitarbeiter dürfen nur gefilmt werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Eine generelle Videoüberwachung käme damit einer Vorverurteilung der Mitarbeiter gleich. Das ist momentan nicht zulässig. Mitarbeiter haben weiterhin einen Anspruch darauf, dass ihre Leistung nicht ständig von der Kamera kontrolliert wird, weil es auch Möglichkeiten des Missbrauchs gibt. Im Zweifel werden nicht nur Tierschutzverstöße aufgedeckt, sondern der Arbeitgeber könnte das Material auch zu anderen Zwecken nutzen. Um eine flächendeckende Kameraüberwachung in allen Schlachthöfen genehmigen zu können, müsste das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden. Wie langsam unser Politik-Dinosaurier diesbezüglich reagiert, wurde zuletzt im Fall der Ferkelkastration deutlich.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Über Jahre ist es nicht gelungen bzw. nicht für nötig befunden worden, die Gesetze so anzupassen, dass die Sauenhalter z. B. über den sogenannten vierten Weg ihre männlichen Ferkel EUrechtskonform schmerzfrei und praktikabel kastrieren können. Die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene sind schlichtweg nicht erfolgt. Ergebnis: Die Praxis des betäubungslosen Kastrierens wurde verlängert. Die Ferkel leiden weiter, und die Landwirte, die in dieser Situation

irgendwie überleben wollen, sehen sich einmal mehr einem Shitstorm ausgesetzt. Nun hoffen wir, dass zum Schutz von Schlachttieren das Bundesdatenschutzgesetz geändert wird. Sehen Sie mir nach, dass mir da schlicht der Glaube fehlt.

Das zweite Problem ist die Datenmenge. Betroffen sind in Niedersachsen mehr als 300 Betriebe. Nehmen wir an, dass in jedem dieser Betriebe nur zehn Kameras installiert werden und jede dieser Kameras nur zehn Stunden am Tag aufzeichnet. Dann entsteht pro Tag Videomaterial im Umfang von 30 000 Stunden. Das ist eine unglaubliche Zahl. Wer soll dieses Material auswerten? Der Betrieb selbst? - Wohl kaum. Wenn alle Betriebe verantwortungsvoll mit den betroffenen Tieren umgehen würden, wären Bilder wie aus Bad Iburg oder Oldenburg niemals möglich gewesen. Das wird sich auch mit einer Kameraüberwachung nicht ändern.

Die Veterinärämter? Wie viel Personal wollen Sie einstellen, um diese Datenmenge tatsächlich effektiv sichten zu können? Oder wollen Sie einfach nur die Daten sichern, um im Zweifel nachsehen zu können, ob in der Vergangenheit irgendetwas vorgekommen ist? - Selbstverständlich werden Betriebe, die solche Zustände zulassen, das Material, mit dem sie selbst überführt werden, ordnungsgemäß sichern und aufheben. Ich bin ganz sicher, dass sie das tun werden.

Die Idee ist sicherlich gut gemeint, aber ich fürchte, sie wird an der Umsetzung scheitern. Was wir dringend brauchen, ist mehr Personal in den aufsichtsführenden Behörden, mehr unangemeldete Kontrollen, eine Zertifizierung des beschäftigten Personals, sofortige und harte Konsequenzen bei Tierschutzverstößen und dauerhafte Betriebsschließungen im Wiederholungsfall. Aber auch ein positives Gütesiegel für Betriebe ohne Verstöße wäre doch denkbar, z. B. eine einsehbare Positivliste aufseiten des ML. Das wäre doch ein Ansporn für Betriebe, es vernünftig zu machen.

Dafür benötigen wir mehr Geld. Der Umgang mit lebenden Wesen darf nicht aus finanziellen Gründen schlecht überwacht werden. Solange wir es uns aber leisten, unser ML mit satten 1,3 % des gesamten Haushalts auszustatten, brauchen wir uns nicht in jedem Plenum mit den Problemen des Tierschutzes auseinanderzusetzen. Solange wir alle nicht bereit sind, gemeinsam mehr Geld dafür in die Hand zu nehmen, wird sich nichts ändern.

(Jörg Hillmer [CDU]: Wir erwarten Ihre Vorschläge!)

Die Haushaltsberatungen stehen vor der Tür. Noch können wir etwas tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu Wort gemeldet Kollegin Miriam Staudte.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Ministerin, Sie haben ja hier gerade einiges ausgeführt. Ich muss aber feststellen, dass das alles nur appellativen Charakter hatte - bis auf den Prüfauftrag für diese Videoüberwachung. Sie haben sich hier hingestellt und gesagt: Liebe Fleischindustrie, Sie sind jetzt in der Pflicht und sollen jetzt das und das alles machen! - Es ist doch umgekehrt: Sie sind doch jetzt in der Pflicht!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie sind die Fachaufsicht. Sie sind die Ministerin. Sie müssen vorschreiben, was getan werden muss, statt hier zu stehen und zu sagen: Du, du, du! Das finde ich ganz schlimm, das wollen wir jetzt anders haben!

(Jörg Hillmer [CDU]: Das hat sie gar nicht gesagt!)

- Doch, ganz genau. Das war jetzt etwas zusammengefasst, aber genau das hat sie übersetzt gesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jörg Hill- mer [CDU]: Sie haben Ihre Rede zu früh geschrieben! - Das steht hier gar nicht. Das habe ich jetzt ganz spontan dazugedichtet. (Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist auch nicht immer gut!)

Zu dem, was hier vorgeschlagen wird: Sowohl Herr Dammann-Tamke als auch Herr Toepffer sind nicht auf unseren Kritikpunkt eingegangen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Sie schlagen weiterhin vor, eine Videoüberwachung einzuführen, und zwar durch die Schlachthöfe selbst.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Wo ist Herr Toepffer eigentlich bei seiner Ak- tuellen Stunde?)

Sie haben nicht entkräften können, dass eine solche Videoüberwachung natürlich ganz andere Intentionen haben könnte. Frau Ministerin war vor Kurzem bei Vion. Dort wurde mit einem Druck auf den roten Knopf symbolisch eine Videoüberwachung des Betreibers in Gang gesetzt.

Aber was sind denn die Intentionen bei einem solchen Betrieb, gerade bei einem wie in Bad Iburg, der nicht ordentlich arbeitet? - Die Intention könnte sein, sich die Tierschützerinnen und Tierschützer vom Betriebsgelände zu halten. Die Intention könnte sein, dass man dann, wenn etwas aufgenommen worden ist, was Tierschutzverstöße dokumentiert, versucht, diese Aufnahmen zu löschen. Es könnte auch sein, dass man einfach den Eindruck vermitteln möchte, dass man jetzt eine bessere Kontrolle hat, und letztendlich zu einer Scheinsicherheit beiträgt.

Da fragt man sich - das wurde ja hier auch schon ausgeführt -: Was nützen uns Stunden von Videomaterial, wenn sich kein Mensch diese Filmaufnahmen anguckt? Die Mitarbeiter sitzen ja jetzt immer noch an der Auswertung dieser 600 Stunden des LAVES. Es nützt also nichts, überall an jeder Stelle in einem Schlachthof Kameras zu installieren. Man braucht die richtigen Stellen, wo man filmt und wo die Tiere noch leben,

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Al- so doch Kameras!)

und man braucht den alleinigen Zugriff durch die Veterinäre.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Was hätte man stattdessen tun können?

Dürfen wir um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit bitten? Es ist doch etwas sehr laut.

Was hätte man stattdessen tun können und tun müssen? - Wir wissen, bei uns sind die Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. Schon Anfang Oktober, als diese Videoaufnahmen bekannt geworden sind, hätte man z. B. die kommunalen Spitzenverbände zu einem Krisentreffen einladen können. Man hätte sie fragen können, wie sie als zuständige Behörden damit umgehen wollen, oder ob sie davon ausgehen, dass das LAVES als zuständige Fachaufsicht nun jeden Schritt kontrolliert.

Das hätte man im Übrigen schon im Sommer machen können, als die Antwort auf unsere Anfrage gegeben wurde, die dokumentiert hat, dass in etlichen Landkreisen tierhaltende Betriebe nur alle 50 Jahre, im Schnitt alle 20 Jahre kontrolliert werden. Auch das ist immer noch zu wenig. Wenn man aber von der Zeitspanne von 50 Jahren hört, muss man doch sofort handeln - aber nichts ist passiert!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Man muss auch ganz klar feststellen und sich fragen, ob die kommunale Ebene die richtige für diese Kontrollen ist. Sie alle wissen: Diese Schlachthöfe vor Ort sind nicht nur Arbeitsplatzanbieter, sie sind auch Gewerbesteuerzahlende. Wir haben jedoch in den letzten Jahren von den Veterinären oft gehört, dass sie von den Landräten mehr oder weniger zurückgepfiffen wurden