Federführend soll sich der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Antrag befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Gibt es Enthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Vollständiger Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1083 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/1991
Wir kommen jetzt zur Beratung. Zu Wort hat sich für die AfD-Fraktion Herr Stefan Wirtz gemeldet. Bitte!
Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schwerpunkt unseres Antrags liegt auf dem vollständigen Rückbau und der Entsorgung von Altlasten aus der Windenergienutzung.
Sie alle wissen, dass diese Regelungen überhaupt erst seit 2004 in einem ernsthaften Maß angegangen wurden. Vor 2004 genehmigte Anlagen unterliegen keiner Pflicht zum vollständigen Rückbau; diese kam erst später auf.
Dementsprechend haben wir auch eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Wir erhielten eine Antwort über Altanlagen, die vor 2004 genehmigt wurden, die demnächst oder jetzt gerade 20 Jahre gestanden haben und demnächst abgebaut werden müssen; manche von ihnen werden bereits abgebaut. Wir erhielten Angaben zu 815 Windkraftanlagen. Uns ging es darum, für wie viele dieser Anlagen im Einzelnen finanzielle Mittel für den Abbau bereitgestellt wurden, wie es jetzt Vorschrift ist, und in welchem Maße das bereits vorher geschehen ist.
Nur für eine Handvoll der 815 Anlagen ist der Abbau selbst finanziert worden. Die allermeisten Anlagen stehen. Wer sie zu welchen Kosten abbaut und wer das bezahlt, ist nicht eindeutig und völlig unklar. Das ist, wie wir finden, ein erschreckendes Ergebnis.
Umso verwunderter waren wir im Ausschuss, dass viele von Ihnen meinten, es bestehe gar keine Regelungslücke und alles sei so, wie es jetzt geregelt sei, völlig in Ordnung. Teilweise stimmt das. Denn auch für die älteren Anlagen kann die Baubehörde nach § 79 der Niedersächsischen Bauordnung den vollständigen Abbau anordnen. Sie kann, aber sie muss nicht. Deshalb ist es dann für uns interessant zu wissen, warum das nicht geschieht, warum das nicht regelmäßig geschieht und was mit den Anlagen geschieht, die stehen, deren Betreiber vielleicht schon insolvent sind oder vielleicht kein Interesse am Abbau haben. Was geschieht mit Anlagen, die über 20 Jahre alt sind, die keine Vergütung mehr erhalten? Wer baut sie ab? Wer ordnet das nicht an?
Ich muss zugeben - da haben Sie vielleicht sogar recht -: Für die Zeit nach 2004 besteht keine Regelungslücke, da haben wir sogar zu viele Regeln. Im Bundesbaugesetz gibt es die eindeutige Regelung, dass Altanlagen dieser Art vollständig abzubauen sind. Das betrifft auch die Fundamente. Das sind mehrere Tausend Tonnen Stahlbeton pro Anlage, die im Boden verbaut sind. Diese dürfen - so haben wir es in der Unterrichtung gehört - selbst nach Meinung der Experten der Landesregierung aus Gründen des Bodenschutzes und aus Gründen des Gewässerschutzes nicht im Boden verbleiben, sondern sollten immer vollständig abgebaut werden. - „Sollten“; da hören Sie schon die kleine Lücke. Denn es gibt offensichtlich noch andere nebengelagerte Regelungen, nach denen man diese alten Fundamente nicht vollständig abtragen muss, sondern nur bis zur Tiefe von 2,50 m. Das wird in Teilen unseres Landes regelmäßig so gemacht.
Damit haben wir zwei Regeln - das ist offensichtlich eine zu viel - und somit keine Regelungslücke, sondern eine Regelungsunklarheit, auf die wir mit unserem Antrag abgestellt hatten und die abgestellt werden muss. Es darf also nicht „kann“, „sollte“ oder „will“ heißen, sondern es hat „muss“ zu heißen.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns diesen Antrag natürlich sehr genau überlegt und auf eine verbindliche und einheitliche Regelung für das ganze Land abgestellt. Dem haben Sie im Aus
schuss nicht zugestimmt. Sie und vor allen Dingen die Landesregierung haben in ihren Antworten kein Wort darüber verloren, was mit den oberirdischen Anlagenteilen passieren soll, was mit den Rotorblättern passiert, die zumindest als Sondermüll einzustufen sind, wie diese also entsorgt werden. Dazu haben wir nichts weiter gehört.
Uns interessiert auch, warum der inzwischen flächendeckend vorgeschriebene Abbau oder Rückbau der Altanlagen einschließlich der Fundamente nicht von Amts wegen kontrolliert wird. Auch das hatten wir beantragt. Auch dazu gingen keine allzu erhellenden Einzelheiten aus den Antworten der Landesregierung hervor. Dazu lautet unsere Frage: Warum ist das so?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor mir liegt ein wunderbares Manuskript. Aber ich bin fast versucht zu frohlocken; denn Sie selbst stellen Ihren Antrag insoweit infrage, als Sie sagen, dass wir eigentlich tatsächlich keine Regelungslücke haben.
Allerdings bin ich beim genauen Zuhören ein bisschen enttäuscht worden. Denn ich musste feststellen, dass Sie meinen, niemand mache sich Gedanken über diese 815 Anlagen, die im Gespräch sind, warum sie nicht abgebaut werden usw. Was ich dabei traurig finde, ist, dass Sie sich mit dem Thema gar nicht auseinandergesetzt haben und nicht gefragt haben, ob es für eine Vielzahl dieser Altanlagen, die vor 2004 ohne diese verbriefte Rückbauzusicherung aufgestellt wurden und noch stehen, Folgeprojekte gibt. Ich denke da an Naturschutzprojekte oder Ähnliches, die an vielen Orten bei solchen Altanlagen Bedeutung gewonnen haben. Das heißt, in der Rückschau würde ich mir wünschen, dass man das dezidierter und genauer macht und sich den Sachverhalt umfänglich ansieht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in Niedersachsen ist die Windenergie eine der wichtigsten Säulen für die Sicherstellung des Energiebedarfs. Nur mit einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung sind eine langfristige Nutzung von Windenergie und auch der erforderliche Zubau dieser Art der erneuerbaren Energieproduktion möglich; denn für eine moderne und nachhaltige Gesellschaft sind erneuerbare Energien der wichtigste Baustein.
Wie bereits in meiner ersten Rede zu dem hier vorliegenden Antrag ausgeführt, ist mit dem Europarechtanpassungsgesetz Bau im Jahre 2004 - das haben Sie richtigerweise erkannt - das Baugesetzbuch um eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ergänzt worden, der sogenannten Rückbauzusicherung. Zudem - auch das haben Sie erkannt - hat es eine weitere Konkretisierung durch den sogenannten Windenergieerlass im Jahr 2016 gegeben. Demnach ist absolut klargestellt, dass ober- wie unterirdische Anlagen und Anlagenteile sowie Nebenanlagen zu beseitigen sind.
Meine werten Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr enttäuscht und ich finde es auch ungehörig, wenn hier mit Ängsten und Sorgen der Bevölkerung gespielt wird, ohne einen erkennbaren Handlungswillen oder Handlungsdruck zu sehen. Welches Ziel soll damit erreicht werden? - Das Scheitern der Energiewende durch solche Scheinmanöver werden jedenfalls zumindest wir nicht zulassen.
Die Forderung nach einer einheitlichen und verbindlichen Vorschrift zum vollständigen Rückbau von außer Betrieb genommenen Windenergieanlagen, die die AfD hier formuliert, stellt nach unserer Auffassung den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung infrage. Zumindest wird das Vertrauen in kommunales Handeln in Zweifel gezogen. Am Beispiel Cuxhaven wird besonders deutlich, wie zielführend und wichtig kommunale Einbindung ist. Denn in den Kommunen liegen am ehesten komplexe Kenntnisse über regional unterschiedliche Bodenverhältnisse vor, sodass in begründeten Einzelfällen die Entscheidung vor Ort auch sinnvoll ist. Die Verantwortung ist bei den Kommunen gut aufgehoben - vor allem, wenn die klaren Rückbauregeln vor Ort nicht so einfach umzusetzen sind.
Es gibt also im Einzelfall gute Gründe, auf einen vollständigen Rückbau zu verzichten. Eine starre einheitliche und verbindliche Vorschrift würde der bei dem Thema erneuerbare Energien gebotenen Sorgfalt widersprechen. Ich möchte aber nochmals deutlich machen, dass sich der Verzicht auf den vollständigen Rückbau auf Ausnahmefälle beschränkt. Diese liegen insbesondere dann vor, wenn gewichtige öffentliche Belange entgegenstehen. Im Genehmigungsverfahren finden dabei selbstverständlich immer auch die Belange des Trinkwasserschutzes Berücksichtigung. Es wäre z. B. ganz bestimmt nicht im Sinne der Natur, die Beseitigung von Pfahlfundamenten, die durch Wasserkammern führen, zu veranlassen. Das Herausziehen könnte schlicht und ergreifend fatale Folgen für die Natur mit sich bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in diesem Bereich definitiv keine Regelungslücke. Die Forderung nach weiteren landeseinheitlichen Rückbauregelungen ist schlicht nicht nachvollziehbar. Trotzdem - das möchte ich an dieser Stelle besonders betonen - ist selbstverständlich dafür zu sorgen, dass der Rückbau rechtskonform und nachhaltig geschieht, um die Natur so gut wie möglich in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der AfD-Fraktion ist auch nach umfassender Behandlung und Beratung der Thematik im Umweltausschuss schlicht und ergreifend abzulehnen.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wirtz, ich bin schon etwas erschrocken. Gott sei Dank habe ich mir die Ausschussprotokolle noch ausgedruckt - ganz unnachhaltig - und mitgenommen; denn ich habe mir schon gedacht, dass so etwas Ähnliches kommt.
Und tatsächlich: Sie sagen hier, dass auch im Ausschuss klar wurde, dass ein vollständiger restloser Rückbau für den Umwelt- und Gewässer
schutz notwendig ist, und zwar in jedem Fall. - Aber das stimmt nicht. Ich habe in den Protokollen grün - natürlich grün! - markiert, wo überall vonseiten des Umweltministeriums erklärt wurde, dass ein solcher Rückbau für den Boden- und Gewässerschutz eben nicht immer und in jedem Fall gut ist. Insofern ist mir nicht klar, was Sie am 3. September im Ausschuss gehört haben wollen. Die Unterrichtung im Ausschuss hat auch nicht so lange gedauert; denn die AfD hatte nur zwei Nachfragen, und das war’s!
Generell finde ich es immer noch erschreckend, dass die AfD an diesem Antrag festhält, obwohl die Unterrichtung im Ausschuss gezeigt hat, dass es keine Regelungslücke gibt. Das haben Sie gerade auch bestätigt. Gleichwohl halten Sie an dem Antrag fest und wollen den Kommunen die Verantwortung für den Rückbau der Windenergieanlagen wegnehmen. Das ist meiner Meinung nach ein ganz klares Misstrauensvotum, das unsere Leute vor Ort so nicht verdient haben.
Warum es an einigen Stellen ökologisch sinnvoll sein kann, nicht alles komplett zurückzubauen und z. B. Pfahlfundamente stehen zu lassen, dazu hat mein Kollege Senftleben eben schon alles gesagt.
Ich denke, das Wichtigste an der Stelle ist, dass man sich die Bedingungen vor Ort im Einzelfall anschaut. Das können wir landesseitig aber nicht leisten, und deswegen ist das auch eine kommunale Aufgabe. Und die Leute vor Ort prüfen nicht nur generell, was Sache ist, sondern sie prüfen sogar, bevor eine Baugenehmigung erteilt wird. Das sollte klar sein.
Wenn ich mir Ihr inniges Verhältnis zur Windenergie so anschaue, Herr Wirtz, dann muss ich sagen: Man darf nicht vergessen, dass diese Windenergieanlagen nicht zum Spaß gebaut werden und dort stehen. Sie werden gebaut, weil sie Energie erzeugen sollen.
Und weshalb sollen sie Energie erzeugen? - Weil wir einen hohen Energiebedarf haben. Denn wir haben einen sehr großen Energieverbrauch.
Ich möchte Sie bitten - das habe ich schon bei der Einbringung Ihres Antrags getan -, das ganze Thema Windenergie ins Verhältnis zu setzen und
vor dem Hintergrund des Gesamtkonzepts Energieerzeugung zu betrachten. Was sind denn die Alternativen zu Windenergieanlagen? - Wir können ja darüber reden, wie wir unsere Energie herstellen wollen.