Protocol of the Session on October 25, 2018

Wenn die Regelung der Bundesregierung greift - dann gibt es eine Förderung bei über 50 µg/m³ -, dann würde es bei uns keinen treffen. In Niedersachsen würde aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dazu führen, dass trotzdem keine Fahrverbote kommen würden. Das wäre das, finde ich, gute Ergebnis.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste und dritte Zusatzfrage für die Fraktion der FDP stellt der Kollege Bode. Bitte schön!

(Jens Nacke [CDU]: Demnächst heißt das nicht mehr „Dringliche Anfrage“, sondern „Dringliche Prüfung“!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, ich möchte mit meiner Nachfrage auf die Messstation in Oldenburg zurückkommen. Vor dem Hintergrund, dass nach den Werten, die Sie für Oldenburg genannt haben, hier ein Spitzenwert vorliegt, dass die Deutsche Umwelthilfe in Oldenburg eine Klage eingereicht hat, um ein Fahrverbot zu erreichen, und deshalb die Messergebnisse dieser Station mit Blick auf die Gerichtsentscheidung elementar wichtig sind, frage ich Sie: Wann haben Sie - die Fehlmessungen dort sind ja schon länger bekannt - die technische Überprüfung der Anlage veranlasst, und werden die Er

gebnisse rechtzeitig vorliegen, damit das Gericht sie berücksichtigen kann?

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, nach dem Bericht habe ich darum gebeten, das zu prüfen. Ich wäre aber mit dem Begriff der Fehlmessung vorsichtig. Ich habe vorhin gesagt, dass wir einen Jahresmittelwert und einen Stundenmittelwert angeben, der nur an einer begrenzten Zahl von Tagen überschritten werden darf. Diese Stundenmittelwerte liegen irgendwo bei 100 μg/m³ oder höher. Das heißt, in den Messungen ergeben sich Werte, die deutlich höher liegen. Es ist völlig normal, dass im Tagesbetrieb auch Werte von 70, 80 oder 90 μg/m³ erreicht werden. Insofern ist es schwierig, zu sagen, dass es sich um eine Fehlmessung handelt, weil wir dort 37 μg/m³ haben. Das ist Ihre Interpretation, die ich Ihnen zugestehe. Aber sie ist verkürzt.

Vor diesem Hintergrund habe ich darum gebeten, zu prüfen, ob das eigentlich sein kann, ob es in Ordnung ist, dass es dort einen solchen Wert gibt. Die Vielfalt der Werte zeigt, dass nicht ein konstanter Wert plötzlich abfällt, sondern ein tägliches, momentanes Schwanken lässt durchaus den Schluss zu, dass das ein normaler Messwert ist, der übrigens - ich glaube, das ist wichtig - nicht in den Jahresmittelwert einfließt. Er hat also keine Bedeutung für den Jahresmittelwert, weil er nur in einem begrenzten Zeitraum gemessen wurde.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Bode, Sie sind dran. Die vierte Zusatzfrage, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Lies, ich möchte auf Ihre Antwort eingehen. Vor dem Hintergrund, dass Sie scheinbar erst durch die Berichterstattung des NDR - oder war es nach dem Sonntag die Berichterstattung in der NBZ über den Marathon? - darauf aufmerksam geworden sind, und vor dem Hintergrund, dass man in Mainz festgestellt hat, dass die Fahrverbote aufgrund von

Messungen, bei denen Ausreißer infolge parkender Bussen bei Fußball-Heimspielen des FSVMainz - insbesondere als der HSV noch in der ersten Liga gespielt hat - zu verzeichnen waren, erteilt worden sind, frage ich Sie: Können Sie ausschließen, dass auch an anderen Messstationen solche verfälschenden externen Faktoren zugrunde liegen? Beabsichtigen Sie insgesamt eine Überprüfung der Validierung der Messstationen?

Vielen Dank, Herr Bode. Auch das waren definitiv zwei Fragen. Damit ist Ihr Kontingent ausgeschöpft. - Herr Minister, Sie dürfen jetzt beide Fragen beantworten. Bitte schön!

Ich bemühe mich, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, man muss festhalten: Wenn dort Busse standen und dort gemessen wurde, war es keine Fehlmessung, so wie Sie es hier beschreiben. Das war völlig normal. Man hat es dort gemessen, weil genau dort diese Emissionen vorlagen.

(Jörg Bode [FDP]: Ich habe gesagt: Ein Sonderfall!)

- Ja, genau. Jetzt bitte ich Sie darum, mal zu überlegen. Bei 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag, die den Jahresmittelwert bilden: Wie viele Tausend Stunden müssen diese Busse da gestanden haben, damit sie eine Beeinflussung des Jahresmittelwertes verursachen konnten? Es geht ja nicht um ein Aufsummieren. Es wird über das Jahr gemittelt. Fußballspiele finden pro Saison, bei 26 Mannschaften, 26 Mal im Jahr statt. Das sind 26 Tage.

(Zurufe von der FDP: 25 Tage!)

- Oder 25 Tage, Entschuldigung! Der Bus hat an 25 Tagen jeweils 4 Stunden dort gestanden. Damit reden wir über 100 Stunden im Verhältnis zu 8 600 Stunden. Das wäre sozusagen die Einflussgröße.

Man muss mit der Interpretation von Einzelwerten vorsichtig sein, wenn wir auf der anderen Seite über Jahresmittelwerte reden, die sich daraus ergeben. Deswegen ist das ein richtig gemessener Wert. Man muss sich nur fragen, ob die Messstation dort richtig platziert ist? Aber selbst wenn sie woanders wäre und die Busse dort nicht gestanden hätten, hätte sich der Jahresmittelwert nach meiner Auffassung nicht geändert.

Trotzdem - das ist genau unser Ansatz - prüfen wir mit Blick darauf noch einmal die Standorte. Das macht absolut Sinn, weil sich seit der Festlegung der Standorte ja auch etwas verändert haben kann. Es wäre ja z. B. denkbar, dass eine andere Situation vorliegt.

Wir wissen natürlich auch: In Osnabrück und in Oldenburg - deswegen ergreifen wir als Landesregierung diese Maßnahme - tragen die Busse z. B. erheblich dazu bei, nicht nur die stehenden Busse, sondern auch die fahrenden Busse. Stichwort: Heiligengeistwall.

Die Oldenburger haben sehr früh auf Erdgasbusse umgestellt. Das sind mittlerweile ältere Fahrzeuge, die haben noch relativ hohe Stickstoffdioxidemissionen. Jetzt soll auf neue Busse umgestellt werden. Diese Erneuerung der Busflotte trägt in den Städten Oldenburg und Osnabrück zu einer deutlichen Verbesserung bei.

Insofern versuchen wir sowohl den Standort der Messstationen als auch die Ursache für solche Auswirkungen sehr genau zu betrachten und dort, wo möglich, Abhilfe zu schaffen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Zusatzfragen zu Tagesordnungspunkt 22 a liegen nicht vor.

Ich rufe auf

b) Unregelmäßigkeiten bei Zuwendungsvergabe über 445 000 Euro? - Verschwendet das Sozialministerium Steuergelder? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/1901

Die Frage wird vom Kollegen Bothe vorgetragen. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen! Laut eines Berichtes im Rundblick vom 1. Oktober 2018 soll das Ethnomedizinische Zentrum e. V. (EMZ) aus Hannover vom niedersächsischen Sozialministerium im Sommer 2017 einen Betrag von 445 000 Euro als Zuwendung erhalten haben, ohne dass das Institut einen offiziellen Zuwendungsantrag gestellt und somit am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen hat.

(Unruhe)

Herr Kollege, Entschuldigung! - Meine Damen und Herren, es ist sehr unruhig. Bitte beenden Sie Ihre Gespräche! Herr Kollege, Sie können fortfahren.

Vielen Dank, Herr Präsident.

13 weitere private Vereine und Institute, die sich ebenfalls um Zuwendungen beworben hatten, sollen demnach in dem Verfahren nicht berücksichtigt worden sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Zuwendungsbescheid in Höhe von 445 000 Euro an das EMZ ergangen?

2. Wie viel von den 445 000 Euro sind bereits an das EMZ geflossen?

3. Wie wurde der Geldbetrag vom EMZ verwendet?

Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die Frau Sozialministerin hat sich gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin Reimann!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Da ein überwiegender Teil der nach Deutschland kommenden und gekommenen Menschen - zumindest in der Anfangszeit - über keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, ist die sprachliche Vermittlung durch Dritte erforderlich. Aus der Praxis wird von einem Bedarf an Sprachmittlung berichtet, der sich zum Teil erst während eines Beratungs- und Servicetermins offenbart.

Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung das hier angesprochene Angebot. Die Auswahl des Projektträgers erfolgte in einem Interessenbekundungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens gab es 13 Interessenbekundungen, die von unterschiedlicher Reichweite und Bearbeitungstiefe geprägt waren. Das Konzept des Zuwendungsempfängers war im Vergleich zu den Projektbeschreibungen der anderen Interessenten am überzeugendsten, um die Ziele des Programms kompetent umzusetzen.

Daraufhin ist Mitte Dezember 2017 ein Zuwendungsbescheid mit Laufzeit bis zum 30. November 2018 erteilt worden. Dieses Vorgehen ist im Mai und Juni 2018 mit meiner Unterstützung und auf ausdrückliches Betreiben meines Staatssekretärs einer Prüfung unterzogen worden. Diese hatte zum Ergebnis, dass eine Bescheiderteilung erst nach einem erneuten Aufruf zu einer Antragseinreichung hätte erfolgen dürfen.

Die Sach- und Rechtslage macht es erforderlich, dass ein erneutes Antragsverfahren durchgeführt werden muss, wenn das Programm über den 30. November 2018 hinaus fortgeführt werden soll. Das weitere Verfahren hängt von dem Ergebnis einer zurzeit im Rahmen des Programms durchgeführten Evaluierung ab.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Zuwendungsbescheid an das Ethnomedizinische Zentrum e.V. erfolgte auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung. Im Weiteren verweise ich auf die Vorbemerkung.

Zu 2: Bislang sind an das Ethnomedizinische Zentrum e. V. drei Einzelzahlungen erfolgt. Insgesamt hat das Ethnomedizinische Zentrum e. V. 210 728,77 Euro erhalten.

Zu 3: Aus diesen Mitteln sind ein Schulungskurrikulum erstellt sowie Qualifizierungsschulungen konzipiert und durchgeführt worden. Zudem ist an acht Standorten zum Auf- und Ausbau von Dolmetscherpools beigetragen worden. Um bestehende Strukturen zu bewahren und zu stärken, sind als operative Kooperationspartnerinnen und -partner u. a. andere Antragsteller und bestehende Angebote in das Projekt eingebunden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Gerade noch rechtzeitig ist die Wortmeldung des Kollegen Bothe eingegangen. Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich musste mir zunächst einmal die Antwort der Ministerin anhören. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade eingeräumt haben, dass die Zuwendungen nicht rechtmäßig geflossen sind, ist meine Frage: Warum wurde von Ihrem Ministerium kein Rückforderungsbescheid erlassen?

Danke schön. - Frau Ministerin!

Im Ergebnis ist der Zuwendungsbescheid durch die interne Prüfung als rechtswidrig, aber bestandskräftig bewertet worden. Das entspricht der Maßgabe des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wonach ein rechtswidriger, aber begünstigender Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden kann, sofern der Empfänger auf seine Bestandskraft vertraut hat. Der Zuwendungsempfänger hatte bereits mit der Umsetzung des Projektes begonnen.