Protocol of the Session on October 24, 2018

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist es so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1423 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/1659

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Uwe Schwarz übernommen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 18/1659 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einstimmig und im Einklang mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 20. August 2018 den Ausschüssen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Er wurde am 30. August 2018 von einer Vertreterin des Sozialministeriums in den Fachausschuss eingebracht.

Die kommunalen Spitzenverbände haben auf Anfrage erklärt, dass sie auf eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf verzichten und diesem inhaltlich zustimmen.

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf zwei Erstattungsverfahren, die der Bund in den beiden

§§ 46 a und 136 SGB XII geregelt hat. Das damit zusammenhängende Erstattungsverfahren zwischen Land und Kommunen hat der Landtag im Grunde bereits im September 2017 darauf abgestimmt, als er das Landesausführungsgesetz einmütig geändert hat. Deshalb kann ich an dieser Stelle auf Einzelheiten verzichten und verweise auf meine damalige Berichterstattung.

Mit dem jetzigen Gesetzentwurf werden die schon im letzten Jahr geregelten Mitteilungs- und Zahlungstermine um wenige Wochen nach hinten verschoben, weil auch der Bund die von ihm geregelten Termine jetzt noch einmal angepasst hat. Im Ausschuss bestand über diese Anpassung Einigkeit.

Ich bitte Sie im Auftrage des Sozialausschusses, diesem Gesetzentwurf - wie vorgeschlagen - unverändert zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen somit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Stadt Walsrode und der Gemeinde Bomlitz, Landkreis Heidekreis - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1421 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/1676

Hierzu begrüßen wir die Delegationen aus der Gemeinde Bomlitz und der Stadt Walsrode, voran

die Bürgermeisterin Helma Spöring und den Bürgermeister Michael Lebid und zahlreiche Vertreter aus den beiden Räten. Sie haben auf der Tribüne Platz genommen.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Bernd-Carsten Hiebing übernommen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass die Vertreter beider Gebietskörperschaften - der Stadt Walsrode und der Gemeinde Bomlitz - heute hier sind. Ich glaube, es ist ein wichtiger Tag für beide Gemeinden. Deshalb finde ich es gut, dass man das hier persönlich verfolgt.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1676 einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung hat der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig unterstützt.

Die Gemeinde Bomlitz soll in die Stadt Walsrode eingegliedert werden. Die Räte in den beiden Kommunen haben diesen Zusammenschluss im Januar dieses Jahres jeweils einstimmig beschlossen. Der heute beratene Gesetzentwurf soll diese Gebietsänderung umsetzen.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einer Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Sport erläutert. Lassen Sie mich das in wenigen Sätzen zusammenfassen.

Erstens. Der Zusammenschluss der Kommunen soll die Wirtschafts- und Gestaltungskraft der durch die Eingliederung vergrößerten Stadt Walsrode stärken.

Zweitens. Die haushaltswirtschaftliche Situation vor Ort soll sich verbessern.

Drittens. Mit dem Zusammenschluss soll außerdem der demografischen Entwicklung begegnet werden.

Viertens. Die Stadt Walsrode wird dadurch in ihrem Status als selbstständige Gemeinde gefestigt.

Die Stadt Walsrode und die Gemeinde Bomlitz haben darum gebeten, eine finanzielle Förderung ihres freiwilligen Zusammenschlusses zu erhalten, dies aber nicht zur Bedingung ihres Zusammenschlusses gemacht.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf fand im federführenden Ausschuss und auch in der Mitberatung einhellige Zustimmung und war so gut vorbereitet, dass die Ausschüsse Ihnen nicht einmal rechtstechnische Verbesserungen empfehlen, sondern die unveränderte Annahme.

Ich darf der neuen Gemeinde, der Stadt Walsrode, eine gedeihliche Entwicklung wünschen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre, ich sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 7. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen somit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz so zustimmen will, den bitte ich aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Das war einstimmig.

Damit kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag gegen den Niedersächsischen Landtag wegen Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ vom 28.02.2018 (Nds. GVBl. S. 26) - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/1870

Die unter Tagesordnungspunkt 19 vorgesehene abschließende Beratung betrifft ein Organstreitverfahren vor dem Staatsgerichtshof, das auf einem Antrag der Fraktion der AfD beruht, in dem der Landtag Beteiligter ist und dessen Einzelheiten Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 18/1870 entnehmen können.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, auf den Antrag zu erwidern, dass der Landtag beantragt, den Antrag der Antragstellerin zurückzuweisen, und zur Begründung auf den der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügten Schriftsatz zu verweisen.