Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im August-Plenum hatten wir ja bereits einen Austausch zu dem Phänomen der Clan-Kriminalität in Niedersachsen. Bereits dort hat der Innenminister überzeugend deutlich gemacht, dass sich die Polizeien des Bundes und der Länder schon seit geraumer Zeit mit dem Phänomen der Clans befassen und dass die Bekämpfung von Clan-Kriminalität bereits seit Jahren einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung der niedersächsischen Polizei bildet. Insofern, Herr Dr. Genthe, kann von liegen lassen oder aussitzen überhaupt keine Rede sein. Das Gegenteil ist richtig.
Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung hat die niedersächsische Polizei eine einheitliche strategische Linie für das Land entwickelt, also für die Polizeibehörden in Niedersachsen, die in der schon erwähnten Landesrahmenkonzeption ClanKriminalität vom 1. März dieses Jahres festgelegt worden ist. Dort werden einheitliche Standards verbindlich vorgegeben, insbesondere im Hinblick auf eine Nulltoleranzstrategie der Sicherheitsbehörden und eine dementsprechend niedrige Einschreitschwelle.
Der polizeiliche Fokus wird darin bereits auf deliktsübergreifende und täterorientierte Ermittlungen gelegt, die selbstverständlich auch die Beteiligung aller mit diesem Phänomen befassten Behörden und Institutionen umfasst. Das ist aber nichts Neues, Herr Dr. Genthe. Es ist Standard in der polizeilichen Arbeit, dass man alle beteiligten Institutionen zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in die Ermittlungstätigkeit und in die Aufhellung von Dunkelfeldern einbindet oder deren Kompetenzen beizieht.
Es entspricht also keineswegs der Realität, dass Clans die Dinge unter sich regeln könnten und sich die Polizei hier herausdrängeln ließe oder irgendwie unbeteiligt zuguckte. Und selbstverständlich werden in Niedersachsen keine rechtsfreien Räume oder gar Selbstjustiz geduldet.
Der Vorwurf, dass die Polizei den Handlungsbedarf nur scheinbar erkannt habe, und die Maßnahmen nicht Erfolg versprechend seien, ist daher unbegründet.
Und auch Ihre Forderung nach behördenzentrierten Ermittlungsgruppen ist längst Realität. Die Zentralen Kriminalinspektionen nehmen diese Aufgabe bei den Polizeidirektionen bereits heute wahr.
Meine Damen und Herren, die Vielzahl an Exekutivmaßnahmen - 248 in diesem Bereich im Jahr 2017 -, teils unter massivem Einsatz von Spezialeinheiten - das ist genannt worden -, zuletzt am 15. August in Celle und in Nienburg, belegen im Übrigen, dass die Bekämpfung dieses Phänomens in Niedersachsen mit hoher Intensität erfolgt.
Darüber hinaus gilt für eine erfolgreiche Bekämpfung der Clan-Kriminalität auch, dass in einem Flächenland wie Niedersachsen Kriminalität zunächst einmal vor Ort bekämpft werden muss. Deswegen müssen die regionalspezifischen Bedingungen auch in passgenaue Bekämpfungskonzepte münden, die auf die örtlichen Strukturen, auf die örtlichen Formen dieser Kriminalitätsausprägungen gerichtet sind. Die Täterstrukturen sind nämlich auch in Niedersachsen keineswegs einheitlich. Im Gegenteil: Sie differenzieren sehr stark. Darauf will ich an dieser Stelle aber gar nicht näher eingehen.
Was es mir so schwer macht, trotz der Bedeutung des Themas Ihren Antrag richtig ernst zu nehmen, ist, dass Sie mit ganz großem Kino ein Szenario beschreiben, in dem sich die Clan-Kriminalität angeblich ungebremst im Lande ausbreitet, weil
die Polizei die Hände in den Schoß legt und auf aktuelle Entwicklungen nicht reagiert. Dann springen Sie mit Ihren Vorschlägen aber ins kurze Gras. Erst kommen Sie mit einer Lagebeschreibung im Star-Wars-Format, und dann reichen Sie ein Maßnahmenkonzept nach Mickymaus-Standard hinterher.
Keine Rede von personellen Verstärkungen, keine Forderung nach veränderten Schwerpunktsetzungen im Personalmanagement, um Kultur- und Sprachkompetenzen in der Organisation abzubilden. Kein Wort über die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit von Polizeibehörden, mindestens im europäischen Kontext. Keine Vorschläge zur Schwerpunktsetzung bei der Zuweisung oder wenigstens bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. Keine Vorstellung über eine Anpassung von Eingriffsermächtigungen, z. B. bei der Gewinnabschöpfung. - Völlige Fehlanzeige!
Stattdessen springen Sie mit Ihren Vorschlägen in das kleinstmögliche Karo und kommen mit ein paar Organisationshinweisen um die Ecke, die man vielleicht auf Sachbearbeitungsebene in einer obersten Landesbehörde für ein paar Stunden ganz spannend diskutieren kann, die aber wohl kaum in ein Landesparlament gehören, das Wert darauf legt, aufgrund der Qualität seiner Initiativen ernst genommen zu werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den hier vorliegenden Antrag der FDPFraktion eingehe, sei es mir erlaubt, ein paar allgemeine Anmerkungen zu machen.
Der Herr Lindner von der FDP hat im Bundestagswahlkampf 2017 davon gesprochen, Flüchtlinge zurück in ihr Heimatland zu schicken. Die EU müsse die Routen über das Mittelmeer schließen, Nordafrika müsse man helfen, dass dort sichere Aufnahmelager entstehen, und dergleichen mehr. -
Hier im Landtag habe ich am 12. Januar 2018 in der Drucksache 18/147 den Antrag auf eine obligatorische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern gestellt. - Am 12. Juni 2018 stellte die FDP-Fraktion in der Drucksache 18/1064 einen Antrag zur Altersfeststellung bei jugendlichen Flüchtlingen.
Meine Kollegin Frau Dana Guth hat am 4. April 2018 in der Drucksache 18/326 den Antrag gestellt, das betäubungslose Schächten zu verbieten. - Am 17. April stellte die FDP in der Drucksache 18/705 einen Änderungsantrag zu einem Antrag der Grünen zu demselben Thema, nämlich das betäubungslose Schlachten praktisch zu verbieten.
Am 23. August habe ich hier im Landtag ein härteres Vorgehen gegen kriminelle Familienclans gefordert. - Und heute legt die FDP in der Drucksache 18/1521 einen Antrag vor, in dem sie ein konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Familienclans fordert.
Ganz ehrlich: Es freut uns immer, dass Sie sich so für die Punkte der AfD begeistern können. Aber es sei mir gestattet, zu bemerken: Sie werden damit genauso wenig punkten wie Ihre Bundespartei; denn die Wähler wählen lieber das Original.
Außerdem laufen Sie Gefahr, dass das Kürzel „FDP“ als „furchtbar dreiste Plagiatoren“ missverstanden werden könnte, und das wollen Sie ganz sicher auch nicht.
(Beifall bei der AfD - Jörg Bode [FDP]: So haben Sie uns ja noch nie be- zeichnet! - Christian Grascha [FDP]: Das ist ja total kreativ!)
Nun zu Ihrem Antrag. Wir stimmen, wie wir es bereits gefordert haben, einem konsequenten Vorgehen gegen kriminelle Familienclans natürlich zu. Auch die AfD sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Gerade in den letzten Jahren haben die Clans großen Zulauf erhalten und sind stark gewachsen.
Wir begrüßen den Vorschlag, in jeder Polizeidirektion eine gemeinsame behördenübergreifende Ermittlungsgruppe einzurichten. Bei der Einrichtung dieser Gruppen bzw. der Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft sehen wir es jedoch als unabdingbar an, vorher ein Konzept für den wirksamen Schutz der dort eingesetzten Rich
ter, Staatsanwälte und Polizeibeamten sowie ihrer Familien zu erstellen. Diesbezüglich haben wir auch einen ersten Antrag zur Erteilung einer Auskunftssperre von Amts wegen eingereicht - den Sie, liebe Kollegen von der FDP, dann ja irgendwann wieder als Ihren eigenen Antrag verkaufen können.
Eine gemeinsame Ermittlungsgruppe und die enge Zusammenarbeit verschiedener Behörden sehen auch wir als einen wichtigen Schritt an, diese Kriminalität zu bekämpfen. Dies muss länderübergreifend erfolgen, da die Clans flächendeckend, auch im ländlichen Bereich, tätig sind. Manche dieser Familien haben ihre Geschäftsbereiche von Berlin bis nach Nordrhein-Westfalen, andere von Bremen bis nach Berlin ausgedehnt. In Bayern sind sie allerdings nicht aktiv, und das spricht ja auch Bände.
Wir sind im Sinne des Antrages überzeugt, dass eine wirksame Bekämpfung der Clans nur gemeinsam erreicht werden kann. Geldströme müssen unterbrochen und Konten eingefroren werden, illegal erworbener Besitz muss beschlagnahmt werden. Die Justiz muss den Rahmen der Gesetze ohne Angst vor Repressalien voll ausschöpfen. Nur so kann eine weitere Expansion dieser Familienclans verhindert werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Ahrends, ich möchte Sie auf eines hinweisen: Wenn Anträge zu ähnlichen Themen gestellt werden, heißt das noch lange nicht, dass es sich dabei um Plagiate handelt.
Beim Thema Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen haben Sie vorgeschlagen, eine Methode anzuwenden, die, wie in einer umfangreichen Anhörung dargelegt wurde, von wissenschaftlichen Experten für untauglich gehalten wird. Damit wollten Sie jeden minderjährigen Flüchtling überziehen.
Unser Entschließungsantrag zu diesem Thema legt hingegen dar, dass es ein ordentliches wissenschaftliches Verfahren gibt, das in Zweifelsfällen angewendet werden kann.
Also: Nur weil ein Antrag das gleiche Thema hat wie ein anderer, ist er noch lange kein Plagiat. Beschäftigen Sie sich bitte mit den Inhalten, sehr geehrter Herr Kollege Ahrends!
Ich möchte Ihnen auch sagen: Nur weil Sie irgendwann irgendwo zu irgendeinem Thema irgendetwas gesagt haben, ist das noch lange kein Konzept.
Ein Konzept ist das, was wir hier vorlegen. Insofern machen wir hier Oppositionsarbeit - und Sie verbreiten heiße Luft!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Oetjen, nur eine ganz kurz Antwort: Wir haben zu dem Thema Altersfeststellung ja eine Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung wurden alle Methoden für untauglich erklärt. Sie saßen mit dabei; wir können uns das gerne noch einmal im Protokoll angucken. Sie haben eine andere Methode ausgewählt als wir und dann den gleichen Antrag gestellt. Lassen Sie den Wähler entscheiden, ob das ein Plagiat ist oder nicht! Wir sehen das so.