Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Onay, es ist schon bemerkenswert. In der Tat haben wir einen Gesetzentwurf, der in weiten Teilen dem rotgrünen Entwurf entspricht. Da beißt die Maus den Faden nicht ab. Präventivhaft war nicht drin. Stimmt. Bestimmte Auflagen waren nicht drin. Stimmt auch. Aber es bleibt dabei, es ist in großen Teilen der gleiche Gesetzentwurf.
Ich will es wiederholen: Es wird immer wieder auf die Präventivhaft, die TKÜ und die Onlineüberwachung abgehoben. Wir hatten uns in der Tat darauf
verständigt, das nicht ins Gesetz zu schreiben. Aber wir waren uns intern darüber einig, dass wir das Gesetz nachbessern, sobald die technischen Voraussetzungen bestehen. Das wissen Sie ganz genau.
Ich bin nicht bereit, hier Legendenbildung Vorschub zu leisten, die uns das Gegenteil weismachen will. Deswegen sage ich sehr deutlich: Wir haben noch nicht die technischen Möglichkeiten. - Das wissen alle. Über den Staatstrojaner - oder wie immer das Ding am Ende genannt wird und wie er technisch zustande kommt; auch das ist ja noch offen - werden wir zu streiten und zu diskutieren haben. Aber wer infrage stellt, dass wir die technischen Möglichkeiten haben müssen, um Onlinetelefonie unter den gleichen Bedingungen abhören zu können, wie es heute bei Festnetztelefonie möglich ist, der will am Ende nicht wirklich daran teilhaben, dass das Internet kein straffreier Raum sein darf; denn dann, wenn wir diese Möglichkeiten nicht haben, müssen wir uns dort blind und taub geben. Das kann niemand wollen.
Das Gleiche gilt für die Onlinedurchsuchung, die auch unter klaren Kautelen passieren muss, sowohl technisch als auch rechtlich, als auch - ganz wichtig - unter gleichzeitig maximalem Schutz des Kernbereichs des persönlichen Lebens.
Also: Tun Sie bitte nicht so, als sei dieses Gesetz des Teufels! Es ist ein ausgemacht verhältnismäßiges Gesetz, für das wir als demokratische Parteien stehen. Es tut dem demokratischen Streit gut, wenn wir uns gegenseitig nicht unterstellen, polizeistaatliche Methoden anwenden zu wollen, und es tut uns gut, wenn wir den Streit um ein solches Gesetz bitteschön versachlichen. Das wäre dem demokratischen Streit nach meiner festen Überzeugung sehr viel dienlicher.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt noch einmal den Bedarf an zusätzlicher Redezeit. Herr Kollege Limburg, eine Minute!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, ja, in der Tat, Redlichkeit der Debatte muss der Anspruch sein. Aber das gilt auch für Sie, Herr Pistorius. Wir haben mitnichten eine politische Zusage gegeben, diese Form der Quellen-TKÜ oder Onlinedurchsuchung in irgendeiner Form mitzutragen, sondern wir haben gesagt: Wenn wir technisch in der Lage sind, einen Eingriff bei Skype und anderer Telefonie zu schaffen, der nicht tiefer als die klassische Telefonüberwachung eingreift, dann würden wir das mittragen. Aber das machen Sie mit diesem Gesetzentwurf ja nicht, sondern Sie ermöglichen das Ausnutzen und Erweitern von Sicherheitslücken.
Das ist die Wahrheit dieses Gesetzentwurfes, und das ist der fundamentale Unterschied zwischen dem, was wir vereinbart hatten, und dem, was Sie, von der CDU getrieben, jetzt auf den Weg bringen wollen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Es wird noch mal munter. Auch die FDP hat zusätzliche Redezeit beantragt, und zwar insgesamt auf die Beiträge des Ministers. Deswegen kriegen Sie - zwei plus eins - drei Minuten. Bitte schön!
Ich möchte Sie, sehr geehrter Herr Minister, nur noch einmal auffordern und bitten, sich die Stellungnahmen, die uns im Innenausschuss u. a. von netzpolitik.org und vom Chaos Computer Club dargelegt wurden, zu Gemüte zu führen und zu überlegen, ob es wirklich nötig ist, dieses Sicherheitsrisiko der Datenlücke zu nutzen, oder ob es, wie es von diesen Organisationen dargestellt wurde, nicht sinnvoller ist, andere Wege für das Aufspielen eines solchen Programmes zu gehen, statt eine Sicherheitslücke zu nutzen. - Das ist das Erste, sehr geehrter Herr Minister.
Zweitens. Die Software gibt es ja heute schon. Man kann sie bei amerikanischen Unternehmen erwerben. Nur die Software, die vom BKA programmiert wurde, gibt es noch nicht. Insofern sage
Wenn wir uns darauf verständigen könnten, dass wir, wenn wir eine sichere Software haben, die gewährleistet, alle datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, diese ins Recht einfügen, dann wären wir sogar beieinander. Aber jetzt eine Rechtsgrundlage zu schaffen, ohne dass wir wissen, wie das Instrument tatsächlich aussieht, mit dem diese Rechtsgrundlage genutzt wird, ist aus meiner Sicht der zweite Schritt vor dem ersten.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen stelle ich fest, dass wir Tagesordnungspunkt 15 c abgeschlossen haben.
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus und weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Vogeljagd im Wattenmeer: Hat die Landwirtschaftsministerin ohne Abstimmung mit dem Umweltministerium gegen den Naturschutz im Nationalpark Wattenmeer gehandelt? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1576
Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Meyer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Überschrift: „Vogeljagd im Wattenmeer: Hat die Landwirtschaftsministerin ohne Abstimmung mit dem Umweltministerium gegen den Naturschutz im Nationalpark Wattenmeer gehandelt?“
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat die Jagdpachtverträge im Nationalpark Wattenmeer um neun Jahre verlängert. Umweltminister Olaf Lies kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die neuen Pachtverträge seinem Haus nicht bekannt seien.
„‚Dieses eigenmächtige Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums ist mir vollkommen unverständlich und ganz schlechter Stil! Die neuen Pachtverträge sind in meinem Hause nämlich unbekannt. Wieso die Domänenverwaltung jetzt Verträge abschließt, die offenbar von dem auf Arbeitsebene erzielten Kompromiss und dem gemeinsam zwischen meinem Haus und dem Landwirtschaftsministerium erarbeiteten und in Kraft gesetzten Erlass erheblich abweichen, ist mir unbegreiflich‘, sagte Umweltminister Olaf Lies. ‚Dieser Alleingang bedeutet einen hohen Vertrauensverlust.‘
Im Vorfeld hatten die Domänenverwaltung und die Nationalparkverwaltung eine intensive Abstimmung durchgeführt. Ziel war es, für die landeseigenen Flächen die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes wahrzunehmen und durch angemessene jagdliche Regelungen der herausragenden Bedeutung des Nationalparks und Weltnaturerbes Wattenmeer für den internationalen Vogelschutz gerecht zu werden.“
„Wir wollen eine nachhaltige und moderne Naturschutzpolitik, und eine rückwärtsgewandte Jagd kann nicht in unserem Sinne sein. Mit dem jetzigen Alleingang konterkariert das Landwirtschaftsministerium den Naturschutz und stellt die bislang gute Zusammenarbeit mit meinem Haus auf eine harte Probe.“
Agrarministerin Otte-Kinast konterte am Abend. „‚Den Vorwurf des ‚schlechten Stils' an unser Haus habe ich mit Überraschung zur Kenntnis genommen“, sagte sie. Und weiter:
„Eine offenbare Verärgerung über einen Vorgang nicht zunächst im Gespräch mit unserem Haus, sondern direkt öffentlich zu kommunizieren, ist nicht nur ausgesprochen bemerkenswert, sondern zwischen Koalitionspartnern auch nicht nachvollziehbar und mehr als ärgerlich.“
Das Wattenmeer ist als Nationalpark und Weltnaturerbe geschützt. Das Wattenmeer ist ein wichtiger Rast- und Ruheplatz für Zugvögel. Trotzdem wurde nun die Jagd auf Zugvögel im Nationalpark verlängert. Umweltverbände und das Umweltministerium fordern seit Langem ein Jagdverbot im Wattenmeer.
Gleichzeitig plant das Landwirtschaftsministerium laut Weser-Kurier vom 7. Dezember 2017 und 30. August 2018 auch eine Ausweitung der Jagd auf bislang geschützte Wildgänsearten.
1. Wurde Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast von ihrem Hause vorab über die Verlängerung der Pachtverträge im Nationalpark Wattenmeer informiert?
2. Was war der laut Pressemeldung des MU auf Arbeitsebene erzielte Kompromiss zwischen MU und ML zur Jagd im Wattenmeer?
3. Plant die Landwirtschaftsministerin eine Ausweitung der Jagd auf Blässgänse, Saatgänse und Nonnengänse?