Protocol of the Session on August 22, 2018

hier erklärt hat, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir erstens im Rahmen der Gespräche deutlich gemacht haben, dass wir sämtliche Instrumente, die ein Land hat - von Bürgschaften bis hin zu weiteren, flankierenden Maßnahmen bei der Unterstützung der sogenannten Zulieferbetriebe -, unterstützen werden.

Wir haben zweitens den engen Kontakt mit der Arbeitsagentur gesucht, um auch frühzeitig eventuell Alternativen zu finden. Dabei wollen wir ENERCON natürlich nicht aus der Pflicht entlassen, weiter das Gespräch zu suchen.

Zum Verfahren der Bürgerenergieprojekte, die maßgeblich auch von Ihnen mit angestoßen wurden, ist schon zu sagen, dass der breite Ausbau im Jahr 2017 dazu geführt hat, dass wir aufgrund fehlender Planungsgenehmigungen und -verfahren wahrscheinlich frühestens im Jahr 2020/2021 mit einem erneuten Anziehen der Konjunktur bzw. der Nachfrage rechnen können.

Zu Ihrem Vorwurf, wir hätten nichts getan: Im Rahmen des Verfahrens zur EEG-Novelle 2017 wurde frühzeitig auf die Probleme und Risiken hingewiesen.

Am 8. Juli 2016 wurde der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Beschränkung des Ausbaus der Windenergie abgelehnt.

Dann gibt es den sogenannten Cuxhavener Appell 2.0, bei dem sich die Wirtschaftsminister und -senatoren der norddeutschen Länder generell - auch auf Initiative der IG Metall Küste - entsprechend eingebracht haben.

Es gab am 25. August 2017 einen Branchendialog.

Niedersachsen hat im Januar 2018 - also in unserer Regierungsverantwortung - kurzfristig eine eigene Bundesratsinitiative eingebracht und nötige Korrekturmaßnahmen gefordert. Es ging dabei auch um das Ausschreibungsvolumen des Jahres 2018, das jedoch nur einmalig um 2 000 Megawatt erhöht wurde. Am Ende kam es tatsächlich nur zu einem Ausschreibungsvolumen von 1 400 Megawatt.

Darüber hinaus haben wir die Forderung nach Umsetzung von Sonderausschreibungen in Beschlüssen auf folgenden Ministerkonferenzen an den Bund gerichtet: bei der Besprechung der Regierungschefs der norddeutschen Länder am 24. Mai 2018, bei der Umweltministerkonferenz am 8. Juni 2018 - ich war selbst dabei - und bei der Wirtschaftsministerkonferenz am 27. und 28. Juni 2018 im Saarland.

Am 6. August habe ich persönlich das Gespräch mit der Geschäftsleitung hier in Niedersachsen gesucht und gefunden.

Am 12. August hat es ein Telefonat mit dem Bundesminister für Wirtschaft gegeben.

Am 16. August haben wir mit den betroffenen Betriebsräten unter Einladung der Geschäftsleitung gesprochen.

Meine Damen und Herren, der Vorwurf, wir seien untätig geblieben, entbehrt wahrlich jeglicher Grundlage.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Althusmann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Stunde beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: a) Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1087 - b) Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1196 - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 18/1410

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in geänderter Fassung anzunehmen und den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.

Ich erteile nun Herrn Kollegen Siebels, SPDFraktion, das Wort. Bitte!

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das scheint ein längerer Vortrag zu werden!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP mutmaßt, das scheint ein längerer Vortrag zu werden.

(Vizepräsident Bernd Busemann übernimmt den Vorsitz)

Nein, aber ich habe hier eine Mappe mit all den Vorgängen, die uns in den vergangenen Monaten seit Beginn der Legislaturperiode in Bezug auf Parlamentsreformen - will ich einmal im weitesten Sinne sagen -, in Bezug auf Veränderungen von Ausschussgrößen, in Bezug auf Veränderungen von finanziellen Zuschüssen an die Fraktionen - Oppositionszuschlag und alles das, was dazugehört - beschäftigt haben.

Aus meiner Sicht wäre der vorerst letzte Punkt im Zuge dieser kleinen Parlamentsreform die Ände

rung des Fragerechts. Genau darum geht es bei dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung, den die Fraktionen von SPD und CDU vorgelegt haben.

Ich will kurz sagen, worum es im Kern geht. Es sind im Wesentlichen zwei Punkte: erstens die Abschaffung der bisherigen sogenannten Mündlichen Anfragen. Sie werden ersetzt durch - das hat sich im Sprachgebrauch schon ein bisschen durchgesetzt - die Kleine Anfrage zur schnellen schriftlichen Beantwortung, die nach Art und Umfang genau an der Mündlichen Anfrage ausgerichtet ist. Sie soll aber in Zukunft nicht mehr an Plenarabschnitte und damit an Plenarzeitabläufe gekoppelt sein, sondern immer - sofern das nach Art und Umfang möglich ist - innerhalb von 14 Tagen von der Regierung beantwortet werden, aber, wie gesagt, nach Art und Umfang wie die bisherige Mündliche Anfrage. Ich glaube, das bietet dem Parlament und den Abgeordneten die Möglichkeit, losgelöst von Plenarzeitabschnitten immer innerhalb von 14 Tagen die Antworten der Landesregierung zu bekommen.

Ich will auch nicht verhehlen, dass es möglicherweise auch für die Landesregierung durchaus eine Erleichterung bringen kann, wenn die aus der Mitte des Parlaments an die Landesregierung gerichteten Fragen nicht mehr geballt und immer an den Plenarabschnitt gekoppelt innerhalb weniger Tage beantwortet werden müssen, sondern sich im Zweifel verteilen je nach dem Bedarf der Abgeordneten. - Das ist der erste Punkt, den wir in unserem Geschäftsordnungsantrag behandeln.

Der zweite Punkt ist, glaube ich, insbesondere im Hinblick auf die Außenwirkung noch relevanter, nämlich die Umgestaltung der Fragestunde, die wir in dieser Woche ja von Freitag auf Donnerstag vorgezogen haben. Sie lief mit der 60-MinutenRegelung immer ein bisschen Gefahr - ich will es vorsichtig formulieren -, dass die zweite Anfrage nur dann noch thematisiert wurde, wenn die 60 Minuten nicht schon für die erste Anfrage aufgebraucht worden sind. Das hat ganz offensichtlich wohl auch dazu geführt, dass sich die Fragesteller bemüht haben, die 60 Minuten so mit Fragen zu füllen, dass die 60 Minuten ausgeschöpft werden, damit die zweite Anfrage - je nachdem, welcher Partei-Couleur sie zuzurechnen war - möglicherweise nicht mehr drankam.

Die bisherige Regelung hat zudem möglicherweise ein bisschen den Nachteil gehabt - das dürften vor allem die Oppositionsfraktionen kritisieren -, dass

die Möglichkeiten der Regierung, Redezeit für die Beantwortung in Anspruch zu nehmen, schier unbegrenzt waren, sodass Sie gelegentlich den Eindruck gehabt haben dürften, es erfolge hier im Rahmen einer Fragestunde beinahe eine förmliche Regierungserklärung. Diesem Eindruck muss ich natürlich entschieden widersprechen. Art und Umfang der Antworten jedenfalls dieser Landesregierung waren immer genau angemessen. Aber da Sie diesen Eindruck hatten, ist es, glaube ich, richtig, dass wir das Ganze ein bisschen auflockern und vorsehen, in Zukunft pro Plenarabschnitt immer genau zwei Anfragen - also von zwei Fraktionen - zu behandeln. Die Verwaltung - an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön - hat eine groß angelegte mathematische Berechnung durchgeführt, um diese zwei Fragesteller pro Plenarabschnitt über die kommenden Plenarabschnitte so auszurechnen, dass sich alle dabei gerecht behandelt fühlen. Wir tun das jedenfalls. Ich hoffe, das gilt auch für die anderen Fraktionen.

Des Weiteren ist vorgesehen - das ist ein zentraler Punkt -, dass die Redezeit in Zukunft limitiert ist, also zusätzliche Redezeit bei der Regierung auch zusätzliche Redezeit bei den Fraktionen auslöst, und die Fraktionen auch die Möglichkeit haben, ein Schlussstatement zu den Ausführungen der Landesregierung abzugeben. Damit wird das Fragerecht der Abgeordneten gestärkt, und es wird - ich will es mit meinen Worten sagen - Waffengleichheit zwischen Regierung und Parlament hergestellt. Darüber hinaus werden sich die Diskussionen dadurch vielleicht etwas lockerer und thematisch bereichernder gestalten und von den Zuschauerinnen und Zuschauern etwas besser verfolgt werden können. Außerdem werden, so glaube ich, die politischen Botschaften für die Presse dann etwas knapper und präziser auf den Punkt gebracht ausfallen.

So stellen wir uns das vor. Wir haben unter den Fraktionen, ich sage einmal, locker vereinbart, dass wir nach einem halben Jahr evaluieren - so würde man neudeutsch sagen -, ob sich die Änderung bewährt hat, ob der vorgesehene Zeitumfang angemessen ist oder ob er regelmäßig überschritten wird.

Ich komme zu meinem letzten Punkt. Es gibt auch einen Antrag der Fraktion der AfD auf Änderung der Geschäftsordnung. Ich interpretiere ihn so, dass in Zukunft alle Anfragen innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden sollen. Ich glaube aber, dass das allein schon deshalb nicht notwendig ist, weil der Abgeordnete die Möglichkeit hat, die ver

schiedenen Instrumente der Geschäftsordnung auszuwählen. Deshalb werden wir, so wie es der Ältestenrat empfohlen hat, diesem Antrag nicht zustimmen.

Der Vorschlag von SPD und CDU ist ausgewogen und vernünftig und wird das Fragerecht und die Ausgestaltung der Sitzungen des Parlaments bereichern.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Es hat sich jetzt gemeldet für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Christian Grascha. Herr Grascha, bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sprechen wir hier über eine größere Reform der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. Ich glaube, dass insbesondere die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und der Fraktionen aufatmen werden, wenn diese konzentrierte Form bei den Mündlichen Anfragen jetzt wegfällt. Das hilft im Arbeitsablauf insgesamt.

Ich möchte dazu aber auch noch etwas grundsätzlicher ausführen. Wir reden hier nämlich über das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten im Parlament. Dieses Frage- und Informationsrecht ist ein Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie. Was der Kollege Siebels gerade gesagt hat, ist natürlich richtig: Wir wollen mit dieser Reform dazu beitragen, dass die Debatten lebendiger werden. Das ist aber nur die eine Seite. Die andere Seite ist die Frage, was der Bürger von diesen Änderungen hat. Und da stehen zwei Punkte im Fokus: Zum einen geht es darum, dass wir, die Abgeordneten, für unsere parlamentarische Arbeit Informationen brauchen, um aus diesen Informationen Alternativen zum Regierungshandeln zu entwickeln. Der Vorteil für den Bürger ist, dass er, z. B. bei einer Wahl, aus diesen Alternativen wählen kann. Zum anderen führt das Fragerecht dazu, dass für uns Abgeordnete das Handeln der Regierung transparenter wird. Und wenn wir diese Transparenz haben, hat der Bürger sie auch.

Es geht hier also - das will ich ausdrücklich sagen - nicht nur um die Rechte der Opposition, sondern um die Rechte aller Abgeordneten hier im Haus. Wir alle haben die Pflicht und die Verantwortung,

die Regierung zu kontrollieren. In diesem Parlament sollten keine Abgeordneten sitzen, die lediglich der verlängerte Arm der Regierung sind. Wir sollten ein selbstbewusstes Parlament sein. Der Souverän hat uns mit dieser Macht ausgestattet und uns entsprechend legitimiert.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie die Praxis in diesem Hause ist. Und da muss ich leider feststellen, dass es zu dem, was ich gerade gesagt habe, eine Diskrepanz gibt.

Nehmen wir als Beispiel das Polizeigesetz. SPD und CDU haben den Entwurf für ein Polizeigesetz eingebracht. Im Parlament gab es dazu eine Anhörung. Es gab zahlreiche kritische Stellungnahmen, und der GBD hat von verschiedensten kritischen juristischen Fragen gesprochen. Aber obwohl das Polizeigesetz noch im parlamentarischen Verfahren ist, hat der Ministerpräsident schon gesagt: Das ist mir alles egal, das Polizeigesetz wird so verabschiedet, wie es eingebracht wurde.

Das, meine Damen und Herren, entspricht nicht dem Parlamentsverständnis, das ich habe. Der Ministerpräsident ist in diesem Haus nur ein Hundertsiebenunddreißigstel. Ich erwarte von den Fraktionen, dass sie sich nichts von der Regierung diktieren lassen, sondern selbstbewusst Entscheidungen treffen und Beschlüsse des Parlaments herbeiführen. Dazu dienen solche Anhörungen.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Deswegen ist die nun vorgesehene Änderung der Geschäftsordnung eine Stärkung des Parlamentarismus und eine Stärkung der Abgeordnetenrechte. Ich halte die Entscheidung, die wir jetzt treffen, für sehr wichtig. Sie ist ein sehr wichtiger Schritt zu einem selbstbewussten Parlament, zu mehr Transparenz und damit zu einer Stärkung der parlamentarischen Demokratie.

Ich würde mir wünschen, dass dieser Aspekt in der Praxis stärker zum Ausdruck kommt. Ich würde mir in dieser Frage vonseiten der Regierungsvertreter mehr Respekt wünschen.

Vielen Dank.