Protocol of the Session on June 21, 2018

haben wir definitiv gehabt. Da haben wir zwölf Jahre lang geprobt

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

mit etwas mehr als 20 Einsätzen. Und die Einsätze sind in den ganz überwiegenden Fällen bei Suizidenten. Das ist auch in anderen Ländern und auch in Berlin so. In 16 Jahren haben die in Berlin gerade einmal 29 Einsätze gehabt; davon waren 23 Einsätze bei Suizidenten und 6 in Bedrohungslagen, für die Sie es auch beschreiben.

Dann noch eines - ich sage das einfach noch einmal -: Sie sagen, da kann man eine Schutzweste tragen. - Wir hatten einen Fall in Berlin, da ist der Taser noch nicht einmal durch eine Lederjacke durchgegangen, und der Suizident hat sich hinterher erschießen können. Also diese kleinen Pfeile, 2,5 cm lang, mit Widerhaken, mit einer Stickstoffgasmischung auf 10 m losgeschossen, haben nicht diese hohe Durchschlagswirkung. Aber das ist ein anderes Thema.

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und von Jan- Christoph Oetjen [FDP])

Herzlichen Dank, Herr Kollege Hujahn, und auch Glückwunsch zu Ihrer ersten Kurzintervention.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Kollege Oetjen, FDPFraktion. Bitte schön!

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Hujahn und auch der Kollege Fredermann haben eindrucksvoll deutlich gemacht, dass die Frage, ob der Taser eingeführt wird oder nicht, keine Frage der AfD ist, verehrter Herr Kollege Ahrends, sondern dass sich dieses Parlament und auch die Fraktionen hier schon seit Jahren mit dieser Frage beschäftigen,

(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

die bundesweit ein Thema ist.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten - wie es der Kollege Hujahn hier gerade schon deutlich

gemacht hat -, einfach einmal unser NILAS zu benutzen, dann hätten Sie eine sehr umfangreiche Anfrage von mir aus dem Jahr 2014 gefunden, in der schon sehr, sehr viele Fragen angesprochen und anschließend diskutiert wurden.

Wir hatten ja eine Erprobungsphase, auch im Einsatz von Streifendiensten, in Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat unter der Ampelkoalition, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Jahr lang in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt den Taser, das DEIG, in insgesamt 30 Einsatzlagen eingesetzt. In 21 Fällen war es bereits ausreichend, sozusagen mit dem Taser zu drohen. Das zeigt, dass der Taser eine Wirkung hat.

Aber ich gebe dem Kollegen Hujahn an dieser Stelle recht: Es ist eindeutig auch eine Frage, wie die Einstufung am Ende erfolgt, ob es als Waffe eingestuft wird, ob es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft wird. Das sind Fragen, die wir durchaus auch in die Beratungen über das Polizeigesetz einbeziehen müssen. Herr Kollege Fredermann, ich bedanke mich für Ihren Vorschlag - ich finde, das ist eine gute Idee -, im Rahmen der Beratung des Polizeigesetzes diese Frage in der Anhörung mit zu diskutieren, ob der Taser eine sinnvolle Ergänzung der Ausstattung bei der Polizei ist, und, wenn ja, wie man ihn dann einstufen muss.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle ergänzen, dass dies auch eine Frage der Kosten ist. 19 Millionen Euro sind gerade schon angesprochen worden. Das ist die Summe, die die alte Landesregierung auf meine damalige Anfrage aus 2014 genannt hat.

Wenn der Taser eingeführt werden soll, muss das meiner Meinung nach gesondert als Ausgabe in den Landeshaushalt eingestellt werden, und dann darf der Betrag nicht so, wie jetzt beim neuen Teleskopschlagstock, der landesweit eingeführt wird, aus den Budgets der Polizeiinspektionen abgezogen werden.

Ferner müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir dann das Training für die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei organisieren können. Denn es ist ja nicht so, dass man einen Taser anschafft und dass dann damit auch alle sofort umgehen können und er sofort von allen genutzt werden kann. Es geht auch darum, dann, wenn man den Taser einführen will, Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist eine sehr, sehr wichtige Geschichte - abgesehen von den rechtlichen Fragen, die der Kollege Hujahn schon angesprochen hat.

Wir stehen als Freie Demokraten einer grundsätzlichen Nutzung bei der Polizei nicht ablehnend gegenüber. Wir meinen, dass gerade auch durch das Modellpilotprojekt in Rheinland-Pfalz deutlich geworden ist, dass es damit positive Erfahrungen gibt. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Innenausschuss die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz anhören könnten, vielleicht ergänzend zu der Anhörung, die wir zum Polizeigesetz haben werden, um dann zu entscheiden, wie wir mit dem Thema Taser in Niedersachsen umgehen.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Oetjen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Onay. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gerd Hujahn, ganz herzlichen Dank für die Ausführungen, die ich wirklich sehr gut fand. Ich fand es auch gut, dass du auch hinsichtlich des Risikos noch ein paar Sätze gesagt hast.

Der Antrag sieht vor, mit dem Taser ein Bindeglied zwischen Reizmittel und Schusswaffe zu schaffen. Meines Erachtens muss die Bewertung dieses Einsatzmittel aber viel mehr Richtung Waffe tendieren; denn die Risiken, die Herr Hujahn schon aufgezählt hat, sind tatsächlich nicht zu unterschätzen. Ich kann dazu nur auf die Einschätzungen des Innenministeriums verweisen, wobei über einige Gefahren berichtet worden ist. Gefahren bestehen z. B., wenn die Zielperson mit brennbaren Flüssigkeiten übergossen ist oder unmittelbar nach dem Eintreffen der Nadel durch körperliche Bewegungsunfähigkeit ein Sturz erfolgt. Gefahr besteht aber auch bei Schwangeren. Nicht jeder schwangeren Person ist anzusehen, dass sie schwanger ist. Nicht jeder Person mit Herzkrankheiten ist anzusehen, dass sie herzkrank ist. Das ist schon ein Risiko.

Es ist auch schon auf die Gefahren und die Situation für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hingewiesen worden. Die Nadeln, die bei einem solchen Schuss abgegeben werden, müssen nicht nur den Körper als solchen treffen, sondern kön

nen auch im wahrsten Sinne des Wortes beispielsweise ins Auge gehen usw. usf.

Ich glaube, dass es einige Schwierigkeiten gibt, die wir in der Diskussion noch einmal beleuchten sollten. Deshalb hatte das Ministerium auch immer darauf hingewiesen, den Einsatz von Tasern nur auf SEK-Einsätze zu beschränken, weil damit ein ziemlich hoher Trainingsaufwand und eine gute Vorbereitung verbunden sein muss - zusätzlich zu der Situation, die Herr Hujahn beschrieben hat, in der der Polizeibeamte beide Waffen, also die Schusswaffe und den Taser, am Körper trägt und dann in Eile - blitzschnell - entscheiden muss.

Ich bin Herrn Fredermann für den Hinweis sehr dankbar, dass wir darüber im August im Innenausschuss diskutieren sollten. Ich habe vorgeschlagen, zur Anhörung auch Medizinerinnen und Mediziner aus der Uniklinik Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover einzuladen. Wir sind gerade im Gespräch mit der Ausschussassistenz, um jemanden zu finden bzw. Vorlagen zu erhalten, um eine medizinische Einschätzung zu bekommen. Insofern ist das meines Erachtens eine Bereicherung für die weitere Diskussion.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass nach der Pilotierungsphase von knapp zwölf Jahren der Taser bei den Sondereinsatzkommandos eingeführt worden ist. Wir haben insofern schon einige Eindrücke und einige Informationen, die man in die Beratungen mit einpflegen sollte. Auch die bereits in Rheinland-Pfalz laufende Testphase sollte unbedingt zurate gezogen werden. Insofern sind wir meines Erachtens gut beraten, im August in die Beratung des Gesetzentwurfs auch diesen Aspekt einzubeziehen, und sollten dann unsere Entscheidung treffen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Dafür empfohlen wird der Ausschuss für Inneres und Sport. Wer möchte dem so folgen? - Gegen

probe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Der Kollege Hujahn hat ja Urlaub, wie er mitgeteilt hat. Wir haben jetzt zumindest Feierabend. Ich wünsche einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.

Schluss der Sitzung: 19.14 Uhr.