Gerd Hujahn
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf erst einmal den Grünen ganz herzlich für die Einbringung dieses Entschließungsantrags danken. Vom Ziel her sind wir uns ja auch einig: das Pariser Klimaabkommen, der Green Deal, das Bundesklimagesetz und der Entwurf des Niedersächsischen Klimagesetzes, in dessen § 4 Abs. 2 es heißt, dass wir die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen wollen. Insofern haben wir da also keinen Dissens.
Wenn das Ziel das Gleiche ist, geht es darum, den Weg zu diskutieren.
Ach so, darf ich die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen? - Danke.
Es ist ja auch was fürs Auge.
Wie ist die Lage? - Frau Byl hat es gesagt. Wir sind natürlich das Erdgasförderland Nummer eins. Ungefähr 96 % des deutschen Erdgases liegen bei uns. Die Erdgasfördermengen sind in den letzten Jahren tendenziell zurückgegangen. Inzwischen liegen wir bei 6,6 Milliarden m3 Rohgas, wenn meine Zahlen korrekt sind. Und wenn wir bei der statischen Reichweite gucken, dann haben wir noch für sieben Jahre Gas.
Bei Erdöl sieht es ähnlich aus. Da ist SchleswigHolstein die Nummer eins. Wir in Niedersachsen haben rund 35 % des deutschen Erdöls. Da würde man, wenn man das Ganze berechnen würde, auf 14 Jahre kommen, bis unsere Reserven erschöpft sind.
Damit, Frau Byl, wären wir zumindest noch vor dem Jahr 2040, das Sie in Ihrem Antrag nennen. Das heißt, das Problem würde sich von allein erledigen, weil dann einfach nichts mehr in der Erde ist. Aber so einfach will ich es mir nicht machen.
Ich finde, wir müssen uns den Sachverhalt schon differenzierter anschauen.
Wir haben bei uns im Lande 1 500 Ölbohrstellen und rund 450 Gasbohrstellen, die aktiv sind. Da ist jede einzelne Anlage natürlich anders zu betrachten. Ich gebe dem Kollegen Frank Oesterhelweg ausdrücklich recht: Darunter gibt es welche, die völlig unauffällig sind, es gibt aber auch welche, die Probleme, zum Teil auch große Probleme verursachen.
Ich meine, wir müssen gemeinsam Meilensteine definieren, an denen sich die Menschen, aber auch die Erdgas- und Erdölindustrie orientieren können. Man braucht verlässliche Daten, damit man seine Industrieproduktion entsprechend herunterfahren kann; denn daran hängen schließlich auch Arbeitsplätze und anderes. Es ist nur fair, ähnlich wie beim „Niedersächsischen Weg“ alle Betroffenen an einen Tisch zu holen, eine Kompromissformel zu suchen, auf die sich dann alle verlassen können, und dann mit großen Schritten in diese Richtung voranzugehen.
Auf der anderen Seite - da gebe ich Ihnen recht, Frau Byl - müssen wir uns eine Kompensation überlegen. Dazu gehört der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie. Ich sehe aber auch, wie viele Stolpersteine auf diesem Weg liegen. Darüber haben wir gestern diskutiert, und darüber diskutieren wir schon Jahre. Man muss sich fragen, wie das zusammenpasst: Auf der einen Seite will man raus aus den fossilen Energieträgern, auf der anderen Seite verhindert man die Kompensationsmöglichkeiten der erneuerbaren Energie und macht durch die EEG-Umlage einiges kaputt.
Nach meiner Auffassung und nach der Auffassung der meisten in diesem Hause müssen wir uns vorrangig um einige Punkte kümmern. Dazu gibt es auch Gespräche. Das eine ist die Frage, wie wir mit dem Fracking umgehen. Diese Frage ist immer noch in der Diskussion. Die Erdöl- und Erdgasgewinnung in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten geht aus meiner Sicht gar nicht. Damit bin ich auf der Linie, die wir auch in früheren Anträgen formuliert haben. Trinkwasser ist unser höchstes Gut. Damit können wir nicht spielen. Da können wir auch nicht mit Risiko arbeiten. Wir wollen Trinkwasser risikolos allen Menschen bei uns im Lande zur Verfügung stellen.
- Ja, klatscht ruhig!
Auch das Problem der Lagerstättenwässer ist angesprochen worden. Ja, darum müssen wir uns kümmern. Es gab die Unfälle. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Vorrangig ist ebenso der Schutz der Bevölkerung vor Erdbeben aufgrund der Beendigung der Bohrungen in diesen Gebieten. Normalerweise spricht meine Kollegin Dörte Liebetruth über dieses Thema. Aber meine Mutter wohnt nur 150 m von Dörte Liebetruth weg. Ich bin in Verden geboren und kenne als alter Kirchlintler natürlich Panzenberg und Scharnhorst. Insofern betrifft das mich und meine Familie auch direkt.
Allerdings befinden wir uns nicht erst am Anfang des Weges, wie es aus dem Antrag vielleicht herauszulesen ist, sondern sind mitten drauf. Im September 2018 wurde durch unseren Umweltminister Olaf Lies ein Stakeholder-Dialog in Gang gesetzt. Wir hatten die schon erwähnte sehr ausführliche Drucksache zu diesem Thema.
- Letzter Satz!
Ich darf mich noch einmal herzlich bei den Grünen bedanken, dass sie die Themen der Regierungskoalition aufwärmen und mit Esprit versehen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das Vertrauen ist natürlich ganz bei mir.
Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Je später die Stunde, umso besser die Anträge.
Ich will in Richtung meines geschätzten Kollegen von der FDP sagen: An dem Antrag ist schon etwas Ganzheitliches, und das erkläre ich gleich auch noch.
Zu Herrn Wirtz. Herr Wirtz, Sie haben den Antrag offensichtlich nicht richtig gelesen, oder Sie haben ihn nicht verstanden. Sie sagen, wir hätten nicht mit dem Ministerium gesprochen. Natürlich haben wir diese Gespräche geführt! Aber ich glaube, der Funke, den dieser Antrag beinhaltet, ist noch nicht
so richtig übergesprungen. Wir haben mit diesem Antrag erstmalig ein Maßnahmenpaket zur Klimafolgenanpassung geschnürt. Das ist sehr intensiv durchgesprochen worden, auch mit Wasser- bzw. Abwasserverbänden.
Wir präsentieren hier erstmalig eine niedersächsische Strategie für die Zukunft - nicht nur für das nächste oder das übernächste Jahr, sondern für die darauffolgenden Jahre -, die einen ganzheitlichen Ansatz beinhaltet. Wer sie genau liest, der wird sehen, dass wir alle Felder adressieren. Das ist das, was wir uns zur Aufgabe gemacht haben.
Wir haben Zeiten von Hochwasser und Starkregen, und wir haben Zeiten von Dürre. Diese Szenarien werden in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet - aber genau das ist das, was wir falsch machen. Wir müssen unbedingt einen Paradigmenwechsel hinbekommen, und das versuchen wir als regierungstragende Fraktionen mit diesem Antrag. Wir wollen nicht mehr unserer alten, auch ministeriell abgebildeten Philosophie folgen, bei Starkregen und Hochwasser das Wasser möglichst schnell in die Bäche, Flüsse und in die Nordsee zu leiten und die kritische Infrastruktur und die Städte zu schützen. Denn dann ist das Wasser weg. Aber danach kommt ja der Dürremonat, in dem wir das Wasser gebrauchen könnten.
Wenn wir für dieses Problem eine Lösung finden wollen, dann gibt es nur eines: Wir müssen das Wasser speichern, und der größte Speicher, den wir haben, ist das Grundwasser. 85 % des Trinkwassers kommen da her. Dort wird das Wasser entnommen, und dort muss es wieder hinein, und zwar in guter Qualität.
Die Maßnahmen hat Kollege Frank Schmädeke, mit dem ich diesen Antrag in enger Abstimmung ausgearbeitet habe, sehr detailliert genannt, sodass ich sie hier nicht wiederholen muss. Es geht um den Paradigmenwechsel von einem „Ab ins Meer“ zu einem Zwischenspeichern. Dabei müssen wir in der Tat von Klein bis Groß denken.
Ich will mit der Quartierszisterne einmal einen neuen Begriff in die Diskussion bringen. Der Vorschlag wäre, in einem Neubaugebiet eine Quartierszisterne zu bauen und in jedes Haus eine Brauchwasserleitung zu verlegen. Schließlich kann mir kein Mensch erklären, warum man Fäkalien unbedingt mit bestem Trinkwasser wegspülen muss. Das geht doch auch mit Regenwasser, das man aufgefangen hat. Insofern haben wir hier ganz viele Ansatzpunkte, die auch bereits angesprochen wurden.
Ich denke schon, dass wir mit dieser ersten niedersächsischen umfänglichen Strategie für ein Wassermanagement Neuland betreten. Es geht darum, die ersten Maßnahmen infolge des Klimawandels anzugehen und das Klimagesetz, das derzeit ja auch schon beraten wird, mit dem ersten Maßnahmenpaket zu versehen. Ich hoffe, dass der Sommer in diesem Jahr nicht so trocken sein wird, dass wir bedauern müssen, dass wir das alles nicht schon früher gemacht haben.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Ich darf noch eine Ansage machen. Der Minister hat gesagt, ich mache das so gut, dass er darauf verzichtet,
einen zehnminütigen Co-Vortrag zu halten, mit dem er das Ganze noch einmal unterstreichen würde - um den Abgeordneten ein wenig Zeit zu schenken. Vielen Dank, Olaf Lies, für dieses nette Angebot an die Abgeordneten.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Es sind kaum noch welche da. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die noch anwesend sind, es freut mich, dass Sie sich für dieses Thema interessieren.
Liebe Frau Byl, ich beschränke mich auf das Thema Wasser und den Punkt, den Sie in diesem Zusammenhang herausgehoben haben. Insofern wird Sie das, denke ich, besonders interessieren.
Wir als Regierungskoalition haben schon in den Koalitionsvertrag geschrieben: „Wasser ist Grundlage allen Lebens und Lebensraum von Pflanzen und Tieren.“ Das nehmen wir auch ernst. Wir versuchen, unseren Koalitionsvertrag möglichst zügig, effektiv und nachhaltig umzusetzen.
Dass wir Wasser, insbesondere Trinkwasser, sowohl in ausreichendem Maße als auch in entsprechend guter Qualität brauchen, ist eine Selbstverständlichkeit. Da wird mir keiner widersprechen.
Ich möchte jetzt aber nicht auf den Aspekt der Wasserqualität eingehen - Sie alle wissen, dass wir dazu ganz viele Diskussionen haben -, sondern auf den der Wasserquantität. Das scheint mir im Augenblick ein Riesenproblem zu sein, das auch wir in der Regierungskoalition erkannt haben.
Wir haben einen Klimawandel, und der macht sich natürlich bemerkbar. Wir haben mit dem Klimaschutzgesetz - der Kollege Bosse hat es eben schon erwähnt - einen Weg gefunden, um das ganze Thema systematisch anzugehen. Zum Klimaschutz gehören natürlich auch die Bekämpfung der Klimafolgeschäden bzw. Maßnahmen gegen Klimafolgeschäden. Ich denke, gerade beim Thema Wasser bzw. Wasserquantität gehen wir eines der Probleme im Bereich Klimafolgen ganz gezielt an.
Wenn man in unsere politische Liste schaut, stellt man fest, dass wir 2,6 Millionen Euro dafür eingestellt haben. Das ist der höchste Einzelposten in der politischen Liste, den wir, sehr harmonisch geeint, mit unserem Koalitionspartner angefasst haben. Denn wir sind davon überzeugt, dass wir jetzt damit beginnen müssen, damit in 10, 20, 30 Jahren unsere Kinder und Enkelkinder über genügend gutes Trinkwasser verfügen können.
Sie alle kennen die Begriffe „Extremwetterereignisse“, „Veränderung der Niederschlagsverteilung“, „Hochwasser“, „steigende Temperaturen im Sommer“, „Trockenphase“. Zusammengefasst: Wir haben Hitzewellen und Wassermassen. Was im Augenblick in unserem Bundesland, aber auch in der gesamten Bundesrepublik und darüber hinaus los ist, ist, denke ich, keinem entgangen. Wenn man beim NDR einmal den Begriff „Wasser“ eingibt, dann werden gleich mehrere ganz aktuelle Artikel angezeigt. Zum Beispiel geht es um den historischen Tiefststand des Grundwassers in Norddeutschland. Aktuell - das ist von gestern - untersucht das LBEG die Versalzung unseres Grundwassers. Der steigende Meeresspiegel führt dazu, dass unser Grundwasser im Binnenland
zunehmend versalzen wird. Teile des Landes werden trockener; es gibt Trockenstress für Bäume und Landwirtschaft.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Fakten zum Grundwasser: Pro Jahr verbrauchen wir ca. 500 Millionen m³ Wasser, ungefähr 75 % davon sind Trinkwasser. 86 % unseres Wasserbedarfs decken wir über unser Grundwasser; 14 % stammen aus Talsperren und Quellen. Der tägliche Wasserbedarf pro Person - da mag jeder mal überlegen - beträgt ca. 130 l. Die Niederschläge sind allerdings im letzten Jahr um 36 % gesunken.
Durch Starkregenereignisse und lange Trockenperioden haben wir es in den letzten beiden warmen Sommern sehr konkret erlebt, dass Konkurrenzen zwischen den einzelnen Nutzergruppen beginnen - zwischen den Landwirten, die ihre Felder zur Nahrungserzeugung beregnen müssen, den Menschen, die Trinkwasser benötigen, aber auch der Industrie und dem Handwerk, die Wasser für Produktionsprozesse benötigen. Diese Gruppen geraten zunehmend in Konkurrenz.
Besonders berührt hat mich ein Bericht vom „report München“. Da hat ein Landwirt aus Peine unter Tränen berichtet, dass sein Wasserkontingent zur Beregnung aufgebraucht wurde und er die Zuckerrüben zugunsten von Kartoffeln und Mais verderben lassen musste. Das hat mich wirklich berührt. In Osnabrück gab es bis Ende Oktober ein Bewässerungsverbot in der Zeit von 12 bis 18 Uhr, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. - Sie sehen, es wird enger.
Es ist Zeit zu handeln, und wir handeln. Insgesamt haben wir nach unserer Auffassung genug Wasser. Aber es ist nicht immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort die richtige Menge Wasser vorhanden. Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, über die politische Liste die Einrichtung eines Wassermengenmanagements zu ermöglichen, damit die Wasserüberflüsse bei Starkregen- und Hochwasserereignissen zwischengepuffert werden, um dann in längeren Trockenperioden auf dieses Wasser zurückgreifen zu können.
Bisher galt in Starkregen- und Hochwasserperioden die alte Philosophie: Über Bäche, Flüsse ab ins Meer, weg damit! - Diese Philosophie werden wir auf Dauer nicht durchhalten können. Wir müssen das Wasser irgendwie irgendwo puffern. Alle, die mal im Süden im Urlaub waren, wissen, dass Länder mit deutlich geringeren Niederschlägen auch in der Lage sind, das Ganze zu managen.
Dann muss man mit Zisternen im Kleinsten bis hin zu Talsperren im Größten arbeiten.
Der Grundwasserspeicher ist der größte Wasserspeicher, den wir haben, und diesen Speicher wollen und müssen wir anfüllen. Er sinkt kontinuierlich seit Jahrzehnten. Diesen Grundwasserspeicher müssen wir gezielt mit Wasser anfüllen, damit wir in wasserarmen Zeiten genug Wasser daraus zur Verfügung stellen können.
Wir haben einen Entschließungsantrag erarbeitet, der sich mit dieser Problematik befasst und sich in der Endabstimmung befindet. Wir werden ihn ins Plenum einbringen. In diesem Entschließungsantrag sind mögliche Projekte skizziert, die wir über die Mittel aus der politischen Liste fördern wollen.
Zu den einzelnen Projekten - das habe ich mit meinem werten Kollegen Dr. Frank Schmädeke abgesprochen; wir beide sind die wasserpolitischen Sprecher und arbeiten eng zusammen - und zu unseren Vorstellungen zur Auffüllung des Grundwasserspiegels werden wir sicherlich noch etwas hören.
Ansonsten wünsche ich allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit zu später Stunde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Küstenschutz, Deichbau und Deichpflege sind ohne Zweifel eine wichtige Aufgabe, die unsere Fraktion uneingeschränkt anerkannt und unterstützt. Für die Deichunterhaltung ist den Deichverbänden ein ganz großes Lob auszusprechen; denn sie bemühen sich wirklich stark.
Niedersachsen hat eine Hauptdeichlinie von gut 600 km auf dem Festland, ca. 35 km Hauptdeiche auf den Inseln und 97 km Schutzdünen auf den Inseln. Dazu gibt es noch die tidebeeinflussten Flussmündungen, sodass wir auf fast 1 000 km Deiche in Niedersachsen kommen.
Auf dem Festland nehmen 22 Hauptdeichverbände die Verantwortung wahr. Auf den Inseln macht dies das Land Niedersachsen. Durch diese wertvolle Arbeit wird dafür gesorgt, dass 1,1 Millionen Menschen und 6 500 km² - das sind ungefähr 14 % der niedersächsischen Fläche - vor den Fluten geschützt werden.
Was unsere Deiche für uns bedeuten, ist mir während einer Arbeitskreisreise nach Norderney sehr
bewusst gewesen. Nach den Berechnungen des NLWKN wären ohne unsere Deiche schon bei einem mittleren Tidehochwasser die Städte Oldenburg, Delmenhorst und Bremen Küstenorte, und Emden läge inmitten eines großen Sees. Wir reden hier nicht vom Klimawandel; das wäre der Normalzustand.
Meine Damen und Herren, aber was hat Teek damit zu tun? - Teek oder Treibsel ist Treibgut, welches in der Hauptsache aus Pflanzenresten - wie Röhricht, Seegras, Tang, Salzwiesenvegetation, Holz - und Müll besteht, leider - darauf haben Sie völlig zu Recht hingewiesen - zunehmend aus Plastikmüll. Sie alle kennen die Bilder von Stränden und vom Deichvorland, die von Teek übersät sind. Insbesondere nach Sturmfluten, heftigen Herbstwinden und rauem Seegang lagert sich das Treibgut ab.
Rund 80 % des Teeks fallen in den sogenannten Ästuaren - das sind die tidewasserabhängigen Flussmündungen - an. 20 % kommen aus den Vorlandbereichen der Küste und des Nationalparks.
Das Problem bei den Teekablagerungen besteht darin, dass die Ablagerungen zu Schäden an der Grasnarbe des Deiches führen, die den Deichkörper vor Erosion schützen soll. Die Teekentsorgung ist deshalb zum Deichschutz unerlässlich.
Diese Unterhaltungsaufgabe kann nicht umsonst erfüllt werden. Das ist uns klar, und das dürfte allen klar sein. Im Entschließungsantrag der FDPFraktion werden die Kosten für die Teekentsorgung der Deichacht Krummhörn im Winterhalbjahr 2016/2017 sowie im Winterhalbjahr 2017/2018 auf jeweils 70 000 Euro beziffert, und es wird eine generelle Übernahme dieser Kosten durch das Land Niedersachsen gefordert.
Ein Grund für die hohen Kosten wird im tendenziell steigenden Teekanfall gesehen; Sie haben darüber berichtet. Mehrere Projekte und Untersuchungen haben die steigenden Mengen bestätigt. Es gibt inzwischen auch Programme, die in Managementpläne eingeflossen sind und für eine Reduzierung des Teekanfalls sorgen sollen. Auch das Krummhörner Deichvorland hat im Dezember 2017 einem solchen Managementplan zugestimmt, und zwar im Einvernehmen mit allen Beteiligten.
Kommen wir noch einmal zum Geld zurück. Der § 7 des Niedersächsischen Deichgesetzes - wir sind das einzige Bundesland, das ein eigenes Deichgesetz hat - regelt, dass die Deichverbände
die finanziellen Lasten der Deichunterhaltung und -pflege zu tragen haben. Sie tun dies jedoch nicht ohne Unterstützung des Landes Niedersachsen. Das gehört zu der Wahrheit hinzu. Das ist eben nicht so richtig herausgekommen. Da war nur von den Ehrenamtlichen die Rede, die offensichtlich das Treibsel oder den Teek wegmachen. Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2018 63 Millionen Euro für Küstenschutzmittel aufgewandt. Von diesen 63 Millionen Euro im Jahr 2018 sind 40 Millionen Euro direkt an die 22 Hauptdeichverbände zur Wahrnehmung der Unterhaltungsaufgaben geflossen.
- Ja, sonst würden sie ja in ihren Broschüren lügen.
Darüber hinaus wird der Bau von Treibselräumwegen intensiv unterstützt. Das ist auch angesprochen worden. Man muss ja auch mit dem entsprechenden Gerät an die betreffenden Stellen kommen.
Ich glaube, dass diese Zahlen ganz deutlich unterstreichen, dass sich das Land Niedersachsen den Deich- und Küstenschutz durchaus ordentlich etwas kosten lässt und auch nachhaltig unterstützt und wertschätzt.
Für den Fall einer finanziellen Überforderung einzelner Deichverbände - das wurde auch angesprochen - sieht das Niedersächsische Deichgesetz in seinem § 8 Abs. 3 eine Härtefallregelung vor. So sind seit Jahren im Haushaltsplan im Kapitel 1556 Titel 63 711 350 000 Euro als Zuschüsse zu den Kosten zur Deichunterhaltung für Deichverbände vorgesehen.
Unsere Fraktion wird den Antrag der FDP ablehnen, da das Land mit dem Härtefallfonds einen Mechanismus vorsieht, der unbillige Härten für einzelne Deichverbände auffängt.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen:
„Ohne effektive Gegenmaßnahmen werden im Jahr 2050 durch multiresistente Keime ausgelöste Infektionen bei Menschen die Haupttodesursache weltweit sein.“
So die Feststellung im Global Environment Outlook, Nummer 6 - kurz: GEO 6 -, von 250 Wissenschaftlern aus 70 Ländern, die im Auftrag der Vereinten Nationen diesen Bericht erstellt und am Ende einer Tagung vom 21. bis zum 24. Januar in Nairobi bekannt gegeben haben. Von den derzeit ca. 700 000 jährlichen Todesfällen steigt die Todesrate nach diesen Expertenschätzungen auf 10 Millionen Menschen an. Es wird die Todesursache Nummer eins werden, noch vor tödlich verlaufenden Krebserkrankungen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, wir haben hier ein sehr ernstes Problem.
In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird die Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, die schon seit Jahren begonnenen umfangreichen Bemühungen konsequent weiterzuführen und darüber hinaus weiter gehende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Niedersachsen kann und muss hier handeln, wenngleich es sich hier unstreitig um ein globales Problem handelt.
Nicht erst durch die Recherchen vom NDR ist unsere Landesregierung auf die Probleme von Antibiotika in Gewässern aufmerksam geworden. Wie im Grundwasserbericht nachzulesen, wurde das Grundwasser bereits im Jahr 2015 auf Antibiotikarückstände untersucht. Der Bericht des NDR - das hat die Kollegin Staudte auch ausgeführt - hat aber dazu geführt, dass das Umweltministerium unverzüglich eine umfangreiche Untersuchung mit 200 Probenahmen veranlasste.
Zeitgleich wurde das Verbundforschungsprojekt HyReKa durchgeführt. Der Befund des HyReKaProjektes ist zu Beginn dieses Monats bekannt gegeben worden. Ich will die Ergebnisse ganz kurz skizzieren: In Klinikabwässern ließen sich antibiotikaresistente Bakterien und Resistenzgene feststel
len. Schon in Kürze soll ein Vorschlag zur Verbesserung der Krankenhaushygiene erarbeitet werden. Im ländlichen Gewässersystem ließ sich nachweisen, dass Kläranlagen wichtige punktförmige Quellen für antibiotikaresistente Bakterien sind.
Mit Blick auf den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskurs über die Einträge aus der Landwirtschaft - hier insbesondere den Mast- und Schlachtbetrieben - darf ich zur Klärung den Befund zitieren:
„Bei den untersuchten Masttierhaltungen und Schlachtbetrieben zeigt sich, dass in Mastställen keine Abwässer anfallen, die in kommunale Kläranlagen eingeleitet werden. Untersuchungen ergaben, dass die Bakterien aus den Abwässern von landwirtschaftlichen Betrieben weniger multiresistent sind als jene aus der Humanmedizin. Dabei zeigt sich der verantwortungsbewusste Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung als die wichtigste Stellschraube zur Vermeidung von Resistenzen. In Geflügel- und Schweineschlachthöfen wiesen die Forscher an fast allen Probenahmestellen antibiotikaresistente Krankheitserreger nach, die aber durch betriebseigene Kläranlagen zum Großteil eliminiert werden.“
Dieser Befund sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Einsatz von Reserveantibiotika, wie beispielsweise Colistin, in der Tiermedizin als kritisch anzusehen ist.
Meine Damen und Herren, in der bevorstehenden Sommerzeit werden Sie vielleicht fliegen. HyReKa stellt fest, dass insbesondere Flugzeugtoiletten Hotspots für eine außergewöhnliche Vielzahl von Resistenzgenen sind. Diese Erkenntnis passt zum globalen Problem von multiresistenten Keimen. So berichtet die Techniker Krankenkasse, dass bis zu 70 % der Rückkehrer aus Indien Bakterien an sich und in sich tragen, die gegen bestimmte oder mehrere Antibiotika resistent sind. Aus Kostengründen produzieren wir ca. 90 % unserer Antibiotika in Indien und China. Die Entsorgung von Rückständen bei der Arzneimittelherstellung erfolgt nach Berichten nicht immer gemäß den erwarteten Standards, sodass Rückstände in die Gewässer und über das Flugzeug bzw. die Menschen darin wieder zurück zu uns gelangen.
Was können, was müssen wir tun? - Die Niedersächsische Landesregierung hat im Sinne des One-Health-Gedankens bereits einen interministe
riellen Arbeitskreis eingesetzt, der eine gemeinsame niedersächsische Strategie gegen Antibiotikaresistenzen etablieren soll. Insbesondere die Aufklärung nimmt hier einen hohen Stellenwert ein. Ärzte sollten den Antibiotikaeinsatz sehr restriktiv planen. Patienten sind darüber aufzuklären, dass der vorzeitige Abbruch einer Antibiotikabehandlung dazu führen kann, dass sich multiresistente Keime bilden.
Der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast wurde bereits erfolgreich zurückgefahren, aber auch hier sind weitergehende Maßnahmen erforderlich.
Abschließend zur Frage der vierten Klärstufe bei Kläranlagen: Die HyReKa-Studie stellt fest, dass durch innovative Abwassertechniken mit besonders feinporigen Membranfiltern in Kombination mit Ozon- und UV-Licht-Bestrahlung die Zahl der multiresistenten Keime drastisch reduziert werden kann. Aber zu Recht wird darauf hingewiesen, dass insbesondere an den Entstehungsorten, den sogenannten Hotspots - z. B. Krankenhäusern und Pflegeheimen -, eine gezielte Behandlung der Abwässer erfolgen sollte.
- Ich komme zum Ende.
Ob eine Abwasserbehandlung End-of-Pipe oder eine Wasserbehandlung am Entstehungsort wirkungsvoller ist, ist durch eine weitere Untersuchung zu klären. Hierzu fordern wir die Landesregierung auf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung zur Stickstoffdioxidreduzierung 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung stellen will, stelle ich die Frage, ob bekannt ist, wie das Geld aufgeteilt werden soll.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Minister Lies, vor dem Hintergrund des bis jetzt Dargebotenen interessiert mich - auch im Anschluss an die Frage von Herrn Dr. Birkner -, wie viele Firmen davon betroffen sind, dass wir einen klassischen Rückgang der Windenergieerzeugung haben. Wir reden derzeit von ENERCON. Das ist richtig. Aber sicherlich sind auch andere davon betroffen. Daher hätte ich gerne ein Gesamtbild des Ausmaßes des Rückgangs der Windenergieerzeugung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben viel über die Modifizierungen im Verkehrssektor gehört. Schon jetzt fahren wir viel mit Elektromobilen. Es wird Wasserstoff als Treibstoff hinzukommen. Vor diesem Hintergrund frage ich: Was tut die Landesregierung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur? Denn sie ist das A und O. Es reicht ja nicht aus, nur die Windkraftanlagen zu haben, sondern man muss den Strom auch ins Auto bekommen, damit z. B. Abgeordnete aus dem Osnabrücker Raum bis hierher kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD stellt den Antrag, der Landtag solle beschließen - ich zitiere -, die Einführung der Elektroschockwaf
fe, den sogenannten Taser, für die niedersächsische Polizei in einer Erprobungsphase zu testen.
Grundsätzlich begrüße ich ganz ausdrücklich, dass die Ausrüstung unserer Polizei bei neuen technischen Entwicklungen angepasst und bei Lageänderungen kritisch hinterfragt wird.
Lieber Kollege von der AfD, Sie sprachen von „kopieren“. Sie haben diesen Antrag in ähnlichem Wortlaut in viele Länderparlamente eingebracht und entsprechende Antworten erhalten. Hier in Niedersachsen - das muss ich Ihnen sagen - haben Sie ihn relativ oberflächlich eingebracht; denn so, wie er formuliert ist, könnte man dazu kommen, dass er schon erledigt wäre und wir uns gar nicht mehr damit beschäftigen müssten.
Eine einfache Internetrecherche mit einer beliebigen Suchmaschine - ich will keine Werbung machen - unter Verwendung der Begriffe „niedersächsische Polizei“ und „Taser“ hätte zu der Erkenntnis geführt, dass die niedersächsische Polizei die Elektrodistanzwaffe Taser bereits im Jahr 2001 eingeführt und nach zwölfjähriger Erprobungsphase als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in den Dienst überführt hat, und zwar ausschließlich für den Gebrauch in Einsätzen der Spezialeinsatzkommandos, SEK.
Man hätte auch auf die von Herrn Oetjen gestellte Kleine Anfrage kommen können, wenn man in unserer ausgezeichneten Landtagsbibliothek nachgefragt hätte. Da hätte man sicherlich das eine oder andere, was in diesem Antrag geschrieben wurde, nachlesen können.
Glauben Sie es mir: Ich stehe bestimmt nicht unter dem Verdacht, für unsere Polizei nicht die beste und zweckmäßigste Ausrüstung zu wünschen. Ich bin seit 39 Jahren Polizeibeamter und befinde mich derzeit im Mandatsurlaub. - Ich weiß gar nicht, wie der Begriff „Urlaub“ da reinkommt.
- Ich sehe gut erholt aus, danke schön.
Kommen wir zurück zur Sache. Zweifelsohne gibt es Einsatzsituationen, in denen der Taser wirkungsvoll angewandt werden kann; das will ich nicht bestreiten. Ich will nicht noch einmal über „Distanzwaffe“ und „10 m Entfernung“ sprechen.
Im polizeilichen Alltag ist natürlich - in Anführungszeichen - attraktiv, dass auch bei Personen, die ansonsten in der Tat nicht auf Pfefferspray oder auf Schlagstockeinsatz reagieren, aufgrund der Muskelkontraktionen eine Festnahme möglich wird. Die fünf Sekunden reichen für die Festnahme schon aus.
Einer der Vorteile bei dem Taser besteht sicherlich darin, dass wir auch im Zusammenhang mit Drogen- und Alkoholeinfluss ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung hätten. Wir kennen Drogen wie MDPV - wir haben es in Göttingen erlebt -, unter deren Einfluss die Täter tatsächlich schmerzfrei sind und man ansonsten nicht an sie herankommt.
Es gibt aber natürlich nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Ich muss Ihnen da widersprechen. Der Literatur, die ich studiert habe, konnte ich nicht entnehmen, dass es in den USA beim Einsatz von Tasern nur zu drei ärztlichen Einsätzen kam. Es gibt auch Todesopfer. Diese sind auch durch die Gerichtsmedizin in den USA bestätigt. Amnesty spricht von weit über 300 Fällen. Die Zahlen gehen auseinander. Ich will mich hier nicht über die Zahlen streiten, aber es gibt in der Tat Todesopfer. Das gehört in eine Abwägung auch mit hinein.
Natürlich gibt es gesundheitliche Risiken, direkte und indirekte. Das hat das Land aber schon bei der Zulassung im Erlass geregelt. Direkte Risiken bestehen, wenn man beispielsweise die Augen oder Arterien trifft. Das ist sehr gefährlich.
Im Erlass ist geregelt, dass bei bestimmten Gruppen von Personen auf den Einsatz verzichtet werden soll. Ich kenne solche Situationen; ich weiß aber nicht, wie man das in einem konkreten Fall regeln soll. Bei erkennbar Schwangeren, bei Kindern und Menschen mit Herzproblemen - ich weiß nicht, woran ich die im Einsatzfall erkennen soll - soll darauf sollte verzichtet werden.
Eine Zwischenfrage gestatte ich.
Ja, das kommt im Endeffekt darauf an, wie oft man trifft.
Nein, Herr Ahrends, im Ernst: Natürlich sind die Auswirkungen bei den Treffern einer Schusswaffe in der Regel andere als beim Taser. Der Taser ist auch unterhalb der Schusswaffe angesiedelt, was die Zwangshierarchie angeht.
Das große Problem fängt für die Kolleginnen und Kollegen dann an, wenn sie den Taser und eine Schusswaffe am Mann oder an der Frau haben und in einer Situation sind, wo es rechtlich geboten ist, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. In einem Ermittlungsverfahren wegen Totschlags - Sie sagten es ja schon -, das dann standardmäßig folgt, wird gefragt werden: Gab es nicht in der Zwangsmittelhierarchie ein milderes Mittel als die Schusswaffe? Warum haben Sie nicht den Taser benutzt?
Jeder, der schon einmal in einer Situation war, in der es auf Sekunden ankommt, weiß - da reichen 10 m -: Wenn jemand 5 m vor mir steht, dann wird es verdammt schwierig, zu überlegen, nehme ich rechte Hand, linke Hand. Wir hatten einen Fall, in dem der Kollege rechts und links verwechselt hat und die Schusswaffe statt des Tasers genommen hat. Er ist freigesprochen worden, weil man gesagt hat: Man kann es in der Stresssituation gar nicht auseinanderhalten.
Das sind so Sachen, die ich gern diskutiert wissen möchte, bevor man leichtfertig sagt, das ist ein einfaches, gutes Mittel und damit helfen wir unserer Polizei. Wir helfen nicht mit jedem einfachen guten Mittel der Polizei.
Ansonsten sind wir uns einig, dass wir unsere Polizei weiter stärken und gut ausstatten wollen.
Ich sehe gerade, dass ich mit meiner Zeit durch bin. Das meiste wurde schon gesagt, und ich danke dem Kollegen von der CDU, der ja auch schon sehr ausführlich über die rechtlichen Dimensionen gesprochen hat.
Ich glaube, es ist für die Polizei einfacher, mit einem Hilfsmittel des körperlichen Zwangs umzugehen - wie Hamburg das geregelt hat -, als den Taser in dem Gefahrenabwehrgesetz als Waffe einzustufen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs mit einer zugelassenen Waffe fällt dann unter die Schusswaffenbestimmungen in den entsprechenden Paragrafen.
Wir haben dort noch rechtliche - so sage ich einmal - Differenzen. Es gibt noch keine einheitliche Auffassung über die rechtliche Einordnung.
So etwas gehört sicherlich mit in die Beratungen, und ich hoffe, dass dabei die Nachteile genauso Gewicht haben wie die Vorteile.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Ahrends, Sie machen das hier immer so tief.
Herr Ahrends, wir haben 2001 eine Erprobungsphase eingeführt. Wenn Sie in Ihrem Antrag meinen, man sollte das im Streifenwagen ausprobieren, dann müssen Sie das hineinschreiben. Sie haben nur von der „niedersächsischen Polizei“ und einer „Erprobungsphase“ gesprochen. Und die
haben wir definitiv gehabt. Da haben wir zwölf Jahre lang geprobt
mit etwas mehr als 20 Einsätzen. Und die Einsätze sind in den ganz überwiegenden Fällen bei Suizidenten. Das ist auch in anderen Ländern und auch in Berlin so. In 16 Jahren haben die in Berlin gerade einmal 29 Einsätze gehabt; davon waren 23 Einsätze bei Suizidenten und 6 in Bedrohungslagen, für die Sie es auch beschreiben.
Dann noch eines - ich sage das einfach noch einmal -: Sie sagen, da kann man eine Schutzweste tragen. - Wir hatten einen Fall in Berlin, da ist der Taser noch nicht einmal durch eine Lederjacke durchgegangen, und der Suizident hat sich hinterher erschießen können. Also diese kleinen Pfeile, 2,5 cm lang, mit Widerhaken, mit einer Stickstoffgasmischung auf 10 m losgeschossen, haben nicht diese hohe Durchschlagswirkung. Aber das ist ein anderes Thema.
Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben viel darüber gehört, dass Colistin in der Tiermedizin eingesetzt wird. Mich würde interessieren, was der Nachweis von Colistin-resistenten Bakterien in den Proben, die vom NDR genommen worden sind und über die hier in der Öffentlichkeit diskutiert wird, in Bezug auf die Gefährlichkeit ganz konkret bedeutet.
Schönen Dank.