Protocol of the Session on June 20, 2018

Um darauf zu reagieren, brauchen wir in der Tat für unsere Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit eines längeren Gewahrsams, um das zu substituieren, was wir vorher aus der Strafprozessordnung geschöpft haben; denn die ist uns nicht mehr zugänglich.

Und jetzt: Punkt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Herr Onay hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Becker, ich bin Ihnen sehr dankbar für die letzten Sätze Ihrer Ausführungen. Das macht noch einmal genau das Problem deutlich, mit dem wir es da zu tun haben. Wir sprechen beim Polizeigesetz über Gefahrenabwehr. Sie haben in Ihrer Argumentation genau diese Vermengung mit der Strafprozessordnung - also auch mit dem Strafrecht - vorgenommen, dass das quasi nach vorne in den nicht strafrechtlich relevanten Teil, also in die Gefahrenabwehr, ausgedehnt wird.

Genau da liegt das Problem. Die Anforderungen für die Präventivhaft sind sehr hoch, weil zumindest dort eine sehr konkrete Gefahr vorliegen muss. In der Gesetzesbegründung - das hatte ich hier in der Beratung schon deutlich gemacht - beziehen Sie sich im Grunde nur auf ausländerrecht

liche Fragestellungen. Ich vermute mal, dass Sie diese Abschiebefälle im Hinterkopf haben. Aber auch die geben diese 74 Tage gar nicht her.

Die Kritik betrifft ja nicht die Präventivhaft an sich - dafür gibt es durchaus Möglichkeiten -, und die haben wir auch nicht abgelehnt. Die Frage ist aber: In welchem Rahmen bewegen wir uns da? Die 74 Tage sind willkürlich angesetzt und viel zu weit gegriffen. Außerdem verlagern Sie damit, wie gesagt, die strafrechtlichen Handlungsmöglichkeiten viel zu weit nach vorne in die Gefahrenabwehr. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unverhältnismäßig und in dieser Form auch unzulässig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Onay. - Herr Becker möchte antworten.

(Unruhe)

- Vielleicht könnte es bei der CDU etwas ruhiger werden!

Herr Onay, danke für den Einwurf. Um es deutlich zu machen, damit keine Missverständnisse entstehen: Der Unterschied zum klassischen Terrorismus besteht darin, dass wir überhaupt keine Straftatbestände haben. Insofern geht es hier nicht um die Verlagerung von Eingriffsermächtigungen aus dem Gefahrenabwehrrecht in die Strafprozessordnung. Wir haben schlicht keine Möglichkeiten der strafprozessualen Anwendung durch die Polizeibehörden und durch die Staatsanwaltschaft, weil es keine strafbaren Handlungen gibt.

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

Herr Limburg, lassen Sie den Redner aussprechen! Er hat nur noch 50 Sekunden Redezeit.

Das bedeutet aber nicht, dass es keine terroristischen Gefahren gäbe, wie einige terroristische Anschläge hier gezeigt haben. Die objektive, nachweisbare Strafbarkeitsgrenze ist erst mit Tatausübung überschritten worden. Alles das, was an Vorbereitungshandlungen stattgefunden hat, war zumindest auf der durch die Behörden objektiv wahrnehmbaren Ebene eben nicht strafbar. Das ist die Problemstellung, die die Handlungsmöglichkei

ten von Sicherheitsbehörden gegenüber dem klassischen Terrorismus verändert. Wir werden das im Ausschuss beraten. Ich werde das dort gerne noch einmal dezidierter ausführen.

An dieser Stelle möchte ich einfach nur feststellen: Wenn Sie sagen, zwölf Tage müssen reichen, dann müssen Sie vor dem Hintergrund der Anwendung des § 58 a durch unsere Sicherheitsbehörden schlicht erklären, -

(Glocke der Präsidentin)

Allerletzter Satz, Herr Becker!

- was denn passieren soll, wenn die Gefahrenprognose nach wie vor so hoch ist, dass ein Anschlag droht, aber die zwölf Tage für eine juristische Prüfung einfach nicht ausreichen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist die Frage - - -

(Die Präsidentin schaltet dem Redner das Mikrofon ab)

Nochmals danke. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Thomas Adasch.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Obwohl die Polizeiliche Kriminalstatistik insgesamt einen Rückgang der Zahl der Straftaten aufweist und die Aufklärungsquote weiter steigt, nimmt die Qualität von Straftaten - insbesondere der organisierten Kriminalität - weiter zu. Hinzu kommt die weiterhin hohe abstrakte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Diesen Entwicklungen wird die Regierungskoalition von SPD und CDU entgegenwirken. Zudem erhöhen wir die polizeiliche Präsenz auch in der Fläche.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Für uns als CDU ist klar: In Niedersachsen muss sich jeder zu jeder Zeit an jedem Ort sicher fühlen. Wir stehen für einen starken Staat, der seine Bürger vor Gefahren und Kriminalität schützt, und für eine wehrhafte Demokratie, die sich gegen Verfassungsfeinde jeder Couleur behauptet. Um das zu gewährleisten, müssen

wir die niedersächsischen Sicherheitsbehörden mit dem notwendigen Personal, den technischen Mitteln und den erforderlichen gesetzlichen Vorgaben ausstatten.

Aus diesem Grund werden wir innerhalb der laufenden Legislaturperiode bis zu 3 000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Polizeidienst schaffen, von denen wir bereits dieses Jahr 750 im Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht haben. Damit sorgen wir für eine höhere Polizeipräsenz und ein verbessertes Sicherheitsgefühl für die Menschen in unserem Bundesland, und zwar ausdrücklich auch im ländlichen Raum.

Neben der Erhöhung der Personalstärke wird zudem die Ausrüstung der Polizei verbessert. Im vergangenen Jahr gab es in Niedersachsen 3 179 Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, bei denen 1 287 Beamtinnen und Beamte verletzt wurden, davon neun schwer.

Die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land leisten eine hervorragende Arbeit. Sie begeben sich in gefährliche Situationen, um Bürger und Gesellschaft zu schützen. Es ist unsere Pflicht, sie dabei nach Kräften zu unterstützen. Zum besseren Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden wir deshalb Bodycams, Schutzwesten und ballistische Schutzhelme flächendeckend anschaffen.

Im niedersächsischen Modellversuch - der Kollege Becker hat es gesagt - mit 20 Bodycams wurden ihre deeskalierende Wirkung und ihren Nutzen im Polizeialltag erwiesen. Diese Bewertung wird auch von der Gewerkschaft der Polizei geteilt. Daher haben wir uns entschlossen, dieses Einsatzmittel flächendeckend einzuführen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tonaufnahmen zu schaffen.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Ausrüstung unserer Spezialeinheiten werden wir ebenfalls verbessern. Darüber hinaus werden wir mobile Endgeräte für den Einsatz- und Streifendienst anschaffen, um die Arbeitsabläufe im Polizeialltag effizienter zu gestalten.

Mit dem neuen Polizeigesetz werden wir ein Maßnahmenpaket gegen islamistischen Terrorismus auf den Weg bringen, sodass zukünftig u. a. elektronische Aufenthaltsüberwachung, erweiterte Präventivhaft, Aufenthaltsgebote und Onlinedurchsuchungen genutzt werden können, um die Bevölkerung noch besser zu schützen.

Außerdem muss die gute Arbeit unserer Polizei angemessen vergütet werden. Zu diesem Zweck wird ein neues Stellenhebungsprogramm eingeführt. Damit sollen zum einen die Wertschätzung für die Arbeitsleistung der Polizei zum Ausdruck gebracht und zum anderen die Attraktivität des Polizeiberufs weiter gesteigert werden.

Bei der Aufstockung des Personals der Sicherheitsbehörden darf sich der Blick aber nicht nur auf die Polizei richten. Auch der niedersächsische Verfassungsschutz leistet einen unverzichtbaren Dienst für unsere Demokratie, indem er sie vor ihren Feinden schützt. Dabei steht der Verfassungsschutz immer wieder vor neuen Herausforderungen. Zu nennen sind hier u. a. die zunehmenden Aktivitäten der teilweise als rechtsextrem eingestuften Reichsbürger- und Selbstverwalterszene. Im Bereich Islamismus bindet das Ansteigen des Personenpotenzials zunehmend Ressourcen.

Darüber hinaus beschäftigt der Linksextremismus den Verfassungsschutz mehr denn je. Ereignisse wie der jüngste Vorfall in Hitzacker, bei dem 60 Personen - manche von ihnen vermummt - das private Grundstück eines Polizeibeamten widerrechtlich betraten und seine Familie in Angst und Schrecken versetzten, zeigen deutlich, wie diese Szene zu unserem Staat und jenen, die ihn schützen, steht. Auch die Bilder des vergangenen G-20Gipfels, bei dem u. a. die niedersächsische linksextreme Szene beteiligt war, sind uns allen noch in bitterer Erinnerung.

(Glocke der Präsidentin)

Um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen, wird die Landesregierung den niedersächsischen Verfassungsschutz massiv stärken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz einiger bedenklicher Entwicklungen können wir sagen: Niedersachsen ist ein sicheres Bundesland.

Letzter Satz!

Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das so bleibt.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Auch Ihnen schönen Dank. - Für die AfD-Fraktion kommt jetzt Herr Jens Ahrends.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag beginnt mit diesen Worten:

„Die Sicherheitslage in Niedersachsen, Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Das lässt sich insbesondere an der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, an Phänomen wie Cybercrime oder dem Anstieg von Wohnungseinbruchsdiebstählen festmachen.“

Dabei soll Deutschland - und auch Niedersachsen - doch so sicher sein wie seit 35 Jahren nicht mehr! Das waren die Worte unseres Innenministers.