In den sechs Monaten hat es wieder Versuche gegeben, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Von Ulrich Watermann und Uwe Schünemann wurde im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung der Versuch unternommen, sich auf das Polizeigesetz und die gemeinsamen Inhalte einzuschwören. Daraufhin hat es von der CDU noch einmal ziemlichen Druck und unglaublich viele Forderungen gegeben. Schließlich fand eine weitere gemeinsame Pressekonferenz statt - ein ganz seltsamer, skurriler Rahmen im Innenministerium gemeinsam mit Boris Pistorius, dem ehemaligen Fachminister Uwe Schünemann und dem Sprecher der SPD-Fraktion. Letztendlich hat auch das nichts geholfen.
Wir haben gestern wieder gehört, wie rau der Ton innerhalb der Großen Koalition ist. Im Newsletter der CDU-Niedersachsen vom 19. Juni hat Herr Kai Seefried - - - Ich weiß nicht, ob er heute da ist. - Ja, er sitzt da.
„Während Innenminister Boris Pistorius (SPD) mehr mit sich selbst beschäftigt ist, übernimmt die CDU in Niedersachsen Verantwortung und erarbeitet eigene konstruktive Vorschläge.“
„Man erwarte von der SPD nun, dass sie unser Konzept diskutiert und nicht à la Boris Pistorius naiv ablehnt.“
Einen kleinen Moment, Herr Onay! Sie können mehr Redezeit bekommen, wenn es jetzt nicht gleich ein bisschen leiser wird. - Meine Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich jetzt hinsetzen würden. Auch an der Regierungsbank ist es ein bisschen zu laut.
Innenminister Boris Pistorius hat ja zudem nicht nur die Türen seines Hauses für Uwe Schünemann und Uli Watermann geöffnet, sondern er hat auch noch weitreichende Eingeständnisse beim Polizeigesetz - wenn man es böse formulieren wollte, könnte man sogar „eingeknickt“ sagen - gemacht, nämlich bei der Quellen-TKÜ oder der Präventivhaft von bis zu 74 Tagen. Die Forderungen gehen ja noch viel weiter: Vermummungsverbot, Trinkverbot auf öffentlichen Plätzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aber wir werden ja im August noch viel und intensiv in den Anhörungen, die wir angesetzt haben, darüber diskutieren. Da wird - das kann ich Ihnen schon prophezeien - Ihnen einiges aus diesem Polizeigesetz um die Ohren fliegen, nämlich z. B. die schon genannte Präventivhaft. Ich hatte ja schon an anderer Stelle hier gesagt, wie willkürlich diese 74 Tage im Rahmen einer Verhandlungssituation innerhalb der Großen Koalition zustande gekommen sind. Mit 18 Monaten auf der einen, mit
14 Tagen auf der anderen Seite, und letztendlich hat man sich auf 74 Tage willkürlich zusammenraufen können.
Wir sehen gerade in Nordrhein-Westfalen, wie dort das Gesetz verschoben wurde, weil eben die rechtlichen Bedenken so massiv sind - ein Gesetz von ähnlicher Form und ähnlichem Format.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der Sozialdemokratie, von der SPD: Egal, was ihr der CDU mitgebt, welche Forderungen ihr mittragt, die CDU wird nicht glücklich werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das kann ich euch schon mal prophezeien. Deshalb ist es sinnvoll, keine Politik nach Bauchgefühl, keine Politik der Angst zu machen, wenn es um Sicherheitspolitik geht, sondern eine Politik mit Augenmaß, eine Sicherheitspolitik der Verhältnismäßigkeit.
Vielen Dank, Herr Onay. - Jetzt ist der Kollege Karsten Becker für die SPD-Fraktion an der Reihe. - Werter Kollege Oesterhelweg, wäre es möglich, draußen weiterzusprechen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Sicherheitsbehörden, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeidienstes, haben in den vergangenen Jahren bei uns in Niedersachsen eine überaus erfolgreiche Arbeit geleistet.
Sie haben seit Beginn der 90er-Jahre dafür gesorgt, dass die Kriminalitätsrate sinkt. Dementsprechend nimmt die objektive Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen kontinuierlich zu. Das mag nun für politische Populisten, die die Zustimmung zu ihren politischen Zielen weniger aus den objektiven Daten, sondern vielmehr aus emotional aufgeladenen Skandalisierungsprozessen generieren, eine schlechte Nachricht sein. Richtig, meine Damen und Herren, bleibt es trotzdem.
registrierten Straftaten im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen, und zwar um 6,4 %. Das ist zunächst einmal nur eine Zahl. Aber damit ist vor allem das Risiko unserer Bürgerinnen und Bürger, Opfer einer Straftat zu werden, drastisch gesunken. Die Zahl der registrierten Straftaten liegt nämlich mit 6 321 Fällen pro 100 000 Einwohnern inzwischen auf einem historischen Tiefstwert, einem Wert, der seit 1981 und damit seit fast 40 Jahren nicht mehr erreicht werden konnte. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote erneut gestiegen, nämlich auf 62,3 %. Das ist insofern bemerkenswert, als der bundesweite Durchschnitt bei 55 % liegt.
Diese Entwicklung ist natürlich nicht von selbst gekommen. Sie ist vor allem dem Engagement und der Professionalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei zu verdanken. Ich möchte mich hier ausdrücklich im Namen der Regierungsfraktionen für dieses Engagement, für diese Leistung bedanken.
Die positive Entwicklung, meine Damen und Herren, ist aber auch das Ergebnis eines permanenten Anpassungsprozesses. Dieser Weg war erkennbar erfolgreich, und darum werden wir ihn auch fortsetzen.
Meine Damen und Herren, neue Kriminalitätsformen - Stichwort ist die viel zitierte Cyberkriminalität - machen eine Spezialisierung auch innerhalb der Sicherheitsbehörden immer mehr erforderlich. Das führt in der letzten Konsequenz zu erhöhten Personalbedarfen über die nennenswerten Mehrbelastungen hinaus, die damit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Darum ist eine weitere Verbesserung des Personalbestandes unerlässlich, um die Präsenz der Polizei in den dünner besiedelten ländlichen Räumen in Niedersachsen aufrechterhalten zu können und damit das subjektive Sicherheitsempfinden ebenfalls zu verbessern.
Wir wollen darum zusätzliche 1 500 Vollzugsbeamtinnen und -beamte einstellen und mit zusätzlichen Verwaltungskräften dafür sorgen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von Verwaltungsaufgaben oder von IT-Aufgaben entlastet werden. Mit dem Nachtragshaushalt 2017 haben wir mit 750 Stellen, die wir dort finanziell abgesichert haben, einen ersten wesentlichen Schritt gemacht.
drucksvoll in den Auslastungszahlen der Polizeiakademie. Wir haben dort gegenwärtig 4 000 Studierende. Wenn Sie berücksichtigen, dass die Kapazität der PA, der Polizeiakademie, auf 1 500 Studierende ausgelegt ist, dann können Sie ermessen, welche Dynamik in dieser Entwicklung steckt.
Meine Damen und Herren, wir reagieren auch auf die Gewaltanwendung, der sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Dienst ausgesetzt sehen. Nachdem die Bodycams ihre Eignung zur Deeskalation in bestimmten Szenarien in einer erfolgreichen Anwendungserprobung in den sechs Flächenbehörden in Niedersachsen nachgewiesen haben, werden wir die Polizeidienststellen landesweit mit diesem Einsatzmittel ausstatten und als festen Bestandteil der Eigensicherungskonzeption implementieren.
Wir haben landesweit alle Funkstreifenwagen mit insgesamt 5 000 Schutzwesten der Klasse 4, die auch Schutz gegen Langwaffen mit Hartkerngeschossen bieten, ausgerüstet. Das ist ein Ausrüstungsstandard - zwei pro Funkstreifenwagen -, den wir auch für ballistische Schutzhelme anwenden werden. Und wir werden die Beschaffung digitaler Endgeräte weiter fortsetzen.
Einen letzten Aspekt will ich in der verbleibenden Zeit noch ansprechen, da ich vorhin wahrgenommen habe, dass Herr Onay darauf einen Schwerpunkt gelegt hat.
Die Novelle des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes befindet sich gegenwärtig in der Ausschussberatung. Wir wollen den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr beschließen. Das ist ein Gesetz, mit dem wir unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen müssen und versetzen werden, auf die Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus, durch den islamistisch motivierten Terrorismus zu reagieren.
Herr Onay, eines werden Sie sich an dieser Stelle sagen lassen müssen: Hier war nicht das alte Prinzip „mehr vom selben“ - schärfere Gesetze und mehr Eingriffsermächtigungen - Grundlage der Überlegung.
Grundlage war vielmehr eine völlig veränderte Phänomenologie der Täter, bei der es in vielen Fällen bis zur Tatausübung keinen strafbaren Sachverhalt gibt.
Um darauf zu reagieren, brauchen wir in der Tat für unsere Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit eines längeren Gewahrsams, um das zu substituieren, was wir vorher aus der Strafprozessordnung geschöpft haben; denn die ist uns nicht mehr zugänglich.