Dieses Ansinnen konnte jedoch über die Verbandsgremien nicht erfolgreich durchgesetzt werden, nicht zuletzt deswegen, weil die Kausalität zwischen den Schäden und dem gelieferten Wasser nicht nachweisbar war. Dennoch wird nunmehr
die Besetzung der zuständigen Verbandsgremien hinsichtlich der Geeignetheit ihrer Mitglieder angezweifelt. Des Weiteren wird unterstellt, dass eine nicht ausreichende Einflussmöglichkeit durch die betroffene Kommune gegeben ist.
Das Ziel der Petition ist daher darauf ausgerichtet, die Entsendung von Mitgliedern in die Verbandsgremien nach fachlichen Gesichtspunkten vorzunehmen und zusätzlich die fachliche Aufsicht über die Wasserverbände und deren Gremien neu zu strukturieren.
Abgesehen davon, dass genau diese Änderung des Wasserverbandsgesetzes ohnehin nicht in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers fällt und somit der Petitionsausschuss des Bundes gefordert wäre, ist auch nicht erkennbar, warum die Gemeinde aktuell keinen ausreichenden Einfluss auf die Meinungsfindung in den Verbandsorganen haben soll.
Auch mit den bestehenden Regularien ist gewährleistet, dass die Kommunen entsprechende Mitglieder aus den kommunalen Gremien in die Verbandsorgane entsenden können. Die dortigen Mitgliedskommunen haben sich zudem bewusst im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge dazu entschlossen, die Wasserwirtschaft zu bündeln und interkommunal zusammenzuarbeiten, und das aus dem Grund, damit wirtschaftlich agiert werden kann und langfristig die bezahlbare Wasserversorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.
Auch wenn die dortige Situation für alle Geschädigten zweifellos unbefriedigend ist, wird diese Petition hier im Landtag leider den vom Lochfraß direkt betroffenen Menschen in der Region Nienburg nicht helfen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPDFraktion halte ich an dieser Stelle fest, dass die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses „Sach- und Rechtslage“ die richtige Entscheidung ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Senftleben. - Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Beratung der Eingaben vor, sodass wir nunmehr abstimmen können, und zwar
über die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie - Sie kennen das - einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls sie abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlungen abstimmen.
Wir beginnen - in der Reihenfolge der Eingabenübersicht - mit der Nr. 16, der Eingabe 03710/11/17, betreffend ein Förderprogramm für Handwerksunternehmen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP lautet auf „Material“. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der FDP ist die Ausschussempfehlung mit großer Mehrheit angenommen worden.
Wir kommen zur Nr. 19 der Eingabenübersicht, zu der Eingabe 00007/11/18, betreffend landesgesetzliche Regelungen für Wasserverbände.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP lautet hier ebenfalls auf „Material“. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der FDP ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der FDP ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit großer Mehrheit angenommen worden.
Ich komme zur Nr. 36 der Eingabenübersicht, der Eingabe 00166/11/18, betreffend eine Einwirkung auf die Bundesebene zur Abwendung der Errichtung von Flüchtlingslagern.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet auf „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. In der Rede vorhin hat sie ein Kollege zitiert. Ausnahmsweise
„Der Landtag sieht keinen Anlass, gegenüber der Landesregierung eine Bundesratsinitiative anzuregen. Bezüglich der angesprochenen Flüchtlingsunterkünfte wird die Zuschrift zuständigkeitshalber ohne weitergehende inhaltliche Befassung an den Bundestag abgegeben.“
Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 23: Zweite Beratung: Keine Beteiligung niedersächsischer Unternehmen an Waffenexporten in Krisen- und Konfliktregionen: So leistet Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Fluchtursachenbekämpfung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/344 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/729
Wir treten in die Beratung ein. Es kommt eine Wortmeldung aus der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollege Detlev SchulzHendel, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weltweit haben sich alle wichtigen Indikatoren für Frieden und Sicherheit in eine negative Richtung verschoben. Wir leben in zunehmend unsicheren Zeiten. Trump kündigt den Atomvertrag mit dem Iran. Die globale Aufrüstung ist so hoch wie zuletzt am Ende des Kalten Krieges.
Und Deutschland mittendrin! Das Bundeswirtschaftsministerium genehmigte allein im dritten Quartal 2017 Waffenexporte in Länder außerhalb der EU und der NATO in Höhe von 871 Millionen Euro, doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum.
Während die Bundesregierung sich ihrer hohen Rüstungsexportkriterien rühmt, haben diese in der Praxis keine Relevanz. Kaum ein rechtliches Hindernis, das die Bundesregierung und die Rüstungsindustrie nicht überwunden hätten! Kaum eine Lücke, die sie nicht genutzt hätten! Das Scheunentor für Waffenexporte in alle Welt ist weit offen.
Bei diesen Geschäften wird tief in die Trickkiste gegriffen. Kaum jemand wird zur Rechenschaft gezogen. Die deutsche Rüstungsindustrie hat immer einen Weg gefunden, Waffen zu liefern, wohin sie will.
Mit unserem Antrag haben wir den Versuch unternommen, ein klares Signal aus Niedersachsen zum Thema Rüstungsexporte zu setzen, nämlich: Keine Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete durch niedersächsische Unternehmen, weder direkt noch über Drittländer oder Joint-VentureProjekte beispielsweise in der Türkei!
Auch wenn die Türkei NATO-Partner ist, dürfen wir dieses blutige Geschäft mit Waffenexporten nicht tatenlos hinnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das betrifft natürlich nicht nur Rheinmetall, sondern auch andere Firmen in Niedersachsen, die mit Rüstungsexporten gutes Geld verdienen. Rheinmetall in Unterlüß stand und steht aber im Fokus, weil das Unternehmen immer noch im Gespräch ist, die türkischen Leopard-2-Panzer nachzurüsten. Das darf nicht geschehen.
Uns ist auch klar: Wir können die Welt nicht von Niedersachsen aus retten. Aber wir als Landtag können einen wertvollen Beitrag leisten. Wir können eine gewichtige Stimme gegen Krieg und Gewalt sein.
Die Reaktionen bei der Einbringung unseres Antrages ließen uns hoffen. Wir machten sogar einen Änderungsvorschlag zu unserem eigenen Antrag, mit dem wir wahrscheinlich die große Mehrheit der Parteien im Landtag hinter uns hätten haben können. Als einzige Fraktion trat die FDP mit eigenen Änderungsvorschlägen an uns heran. Bei allen anderen Parteien war über die Monate hinweg trotz mehrfacher Bitten und Aufforderungen Fehlanzeige.
Deshalb war ich positiv überrascht, wie kompromissbereit Sie sich bei Ihrer Plenarrede verhielten. Im Ausschuss sah es aber schon sehr schlecht aus. Sie haben bisher keine klare Positionierung abgegeben, wahrscheinlich weil Sie sich nicht gegen Ihre Bundesregierung und gegen die Rüstungsindustrie stellen wollen.
Dabei wäre es doch so wichtig in diesen schwierigen Zeiten, dass sowohl die Landesregierung als auch die GroKo die notwendige Debatte über Rüstungsexporte fördert! Das sehen im Übrigen nicht nur wir so, sondern auch viele Institutionen und Verbände in Niedersachsen. Ich darf an dieser Stelle einmal den stellvertretenden Landesbischof der evangelischen Kirche zitieren, der sagt: Wir haben mit Rheinmetall in Unterlüß den größten Rüstungsproduzenten bei uns im Land, und die Diskussion über Rüstungspolitik hat bisher nicht die Plattform, die sie braucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU hat im bayerischen Wahlkampf einen Werteunterricht für Geflüchtete eingefordert. Fachkräfte sagen, das ist zynisch. Es ist auch zynisch, wenn Sie bei den Rüstungsexporten Werte mit Füßen treten.
Wenn Thyssen-Krupp jetzt sechs U-Boote in die Türkei verkaufen darf und gleichzeitig Erdogan Krieg gegen Kurden führt und die Rede- und Pressefreiheit in der Türkei längst abgeschafft ist, dann passt das überhaupt nicht zusammen. Sie müssen mir einmal erklären, wie Werteunterricht mit Ihrer Haltung zu Rüstungsexporten zusammenpasst!
Trotz aller Kritik bitte ich Sie: Gehen Sie noch einmal in sich und überlegen Sie, ob Sie nicht doch diesem ausgewogenen friedenspolitischen Antrag Ihre Stimme geben wollen.
Dass nun - das begrüße ich ausdrücklich - kurzfristig der Vorschlag der SPD an uns herangetragen wurde, den Antrag zurückzuüberweisen, lässt mich wiederum hoffen. Meine Damen und Herren von der GroKo, Sie hatten drei Monate Zeit, um sich mit uns zu verständigen - übrigens doppelt so viel Zeit wie beim Datenschutzgesetz. Jetzt kommen Sie im letzten Moment auf uns zu. Dem wollen wir uns natürlich nicht verschließen. Daran knüpfe ich aber die ganz klare Erwartung, dass wir uns doch
noch auf einen interfraktionellen Antrag einigen können. Wir werden genau hinschauen, was von Ihnen kommt, und erwarten auch, dass der Antrag dann nicht im Ausschuss versandet, sondern dass über eine Version, auf die wir uns geeinigt haben, im Juni-Plenum abgestimmt wird. Alles andere wäre diesem wichtigen Thema nicht angemessen.