Protocol of the Session on May 16, 2018

Sie müssen zum Ende kommen!

Danke, letzter Satz.

Auf jeden Fall kann es nicht angehen, dass ein solcher Gesetzentwurf zur Verabschiedung kommt. Das ist ein Armutszeugnis für die Politik hier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Emden. Nur zur Klarstellung: Sie hatten sich auf den Antrag von Herrn Onay bezogen und gesagt, dass Sie die Idee der Rücküberweisung gut fänden. War das auch ein Antrag oder nur ein „Gutfinden“?

(Belit Onay [GRÜNE]: Das kann man so stehen lassen!)

Lassen wir es mal so stehen. Der Antrag ist ja gestellt worden. Wir kommen gleich darauf zurück.

Jetzt hat die Landesregierung das Wort. Es spricht der Innenminister Herr Pistorius.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen - das wird auch in dieser Debatte deutlich - vor neuen und großen Herausforderungen im Datenschutzrecht. Rasante technologische Entwicklungen und auch die Verfügbarkeit von persönlichen Informationen im Internet sind nur einige Entwicklungen, auf die wir reagieren müssen. Aus der leichten Verfügbarkeit von persönlichen Daten folgen Risiken für den Einzelnen bei der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Deswegen brauchen wir einen kohärenten und klar durchsetzbaren Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes.

Die EU hat sich auf eine umfassende und ausgesprochen komplexe Reform des europäischen Datenschutzrechts verständigt. Von einer „Fingerübung“ oder einem „leicht umzusetzenden Etwas“ wird man hier kaum sprechen können.

Nach intensiven Verhandlungen ist am 24. Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie gilt sowohl für öffentliche als auch für nicht öffentliche Stellen. Die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung auf europäischer Ebene führt zu grundlegenden strukturellen Änderungen in unserem nationalen Datenschutzrecht. Aufgrund des Rechtsformwechsels von der vorher geltenden Datenschutzrichtlinie hin zu einer Verordnung bedürfen die Regelungen der DSGVO keiner Umsetzung mehr in das nationale Recht; sie sind vielmehr - wie hier schon mehrfach gehört - ab dem 25. Mai 2018 europaweit unmittelbar anwendbar.

Trotzdem enthält die Verordnung eine Reihe von Handlungsaufträgen an die Mitgliedstaaten, die eine zwingende Ausgestaltung im nationalen Datenschutzrecht erforderlich machen. Dazu zählt beispielsweise die Errichtung unabhängiger Auf

sichtsbehörden. Es müssen auch bestehende Rechtsvorschriften an die neuen Begriffsbestimmungen der DSGVO angepasst oder aufgehoben werden. Anpassungsbedarf ergibt sich z. B. im Hinblick auf das Niedersächsische Archivgesetz, das Pressegesetz, das Mediengesetz, das Brandschutzgesetz, das Rettungsdienstgesetz und das Beamtengesetz - um nur einige zu nennen.

Lassen Sie mich kurz auf die Kritik des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingehen: Ein großer Teil der Kritik, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußert hat, richtet sich nach meiner Wahrnehmung bzw. nach dem, was ich gehört habe, vor allem gegen den unmittelbaren Inhalt der EU-Verordnung, der JI-Richtlinie, aber nicht gegen die Neufassung des niedersächsischen Datenschutzrechts; das ist eine ganz andere Diskussionsgrundlage.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Nein! - Belit Onay [GRÜNE]: Das ist falsch!)

Ich sage Ihnen noch etwas zum Zeitablauf: Die anderen Bundesländer sind allesamt nicht viel weiter als wir. Alle hatten das gleiche Problem, nämlich der Abstimmung untereinander bezüglich der Richtlinie und der Verordnung. Dabei ging es nämlich genau darum, wie wir diese Fragen unter den Ländern abstimmen. Das ging nicht ganz so schnell, wie sich der eine oder andere das vorstellt. Das ist eben doch mehr als ein einfaches Gesetz, das man mal eben aufschreiben kann.

Meine Damen und Herren, sicherlich ist es ärgerlich, wenn man so knapp in der Zeit ist, aber manchmal ist das nicht zu ändern. Alle, die einmal an solchen Prozessen beteiligt waren, wissen, woran es sonst noch gelegen haben könnte.

Lassen Sie mich kurz auf den Hauptbereich des Gesetzentwurfes, nämlich die Neufassung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes, eingehen. Das Datenschutzgesetz darf nach den Vorgaben der EU kein Vollgesetz zur Regelung des Datenschutzes sein, sondern ergänzt lediglich die DSGVO.

Im ersten Teil des Gesetzentwurfs wurde der bisherige Aufbau des Gesetzes so weit wie möglich beibehalten, ganz einfach um die Handhabbarkeit zu erleichtern.

Neu hinzugekommen ist der zweite Teil, mit dem allgemeine, technische und organisationsrechtliche Datenverarbeitungsanforderungen der JI-Datenschutzrichtlinie an das niedersächsische Recht umgesetzt werden sollen.

Meine Damen und Herren, es ist der richtige Weg, dass wir in Niedersachsen Anpassungen zur Grundverordnung und große Teile der Richtlinie gemeinsam in einem allgemeinen Datenschutzgesetz umsetzen; denn so können wir einen Gleichlauf beider europäischer Rechtsakte erreichen. Das ist ein Wert an sich.

Natürlich ist der zweite Teil des neuen Niedersächsischen Datenschutzgesetzes hierfür nur ein Grundgerüst. Es werden weitere wichtige Inhalte in den Fachgesetzen angepasst werden müssen. Die Arbeiten dazu in den Ressorts laufen bereits. Alle Gesetze werden auf ihren Änderungs- und Ergänzungsbedarf hin geprüft. Viele Inhalte dieses zweiten Teils des Datenschutzgesetzes haben aber auch schon ohne eine Änderung des Fachgesetzes unmittelbare Wirkung. Das gilt für den gesamten Bereich der Datensicherheit: Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen, eine Whistleblower-Regelung, Meldepflichten bei Datenpannen, Regelungen zur Auftragsverarbeitung und die Befugnisse der Landesbeauftragten für den Datenschutz. - Ich sage das hier so klar, meine Damen und Herren, weil es in den Ausschussberatungen unterschiedliche Ansichten zur Systematik des neuen Datenschutzgesetzes gab. Mit den allgemeinen Datenschutzregelungen sollen die Fachgesetze eben nicht aufgeblasen werden. Diese Regelungen sind in einem allgemeinen Datenschutzgesetz eindeutig besser aufgehoben.

Wir sind mit unserer Lösung übrigens in guter Gesellschaft. Auch der Bund und viele Länder haben die Systematik genauso gewählt, wie wir sie für Niedersachsen jetzt hier wählen.

Noch ein Hinweis zum Verfahren: Unser Gesetzentwurf war im August 2017 fertig, der Kabinettsbeschluss ausgefertigt für die Freigabe zur Verbandsanhörung. Ich will jetzt nicht die Geschichte wiederholen, die zu den Neuwahlen geführt hat. Jedenfalls hat das dazu geführt, dass das Niedersächsische Datenschutzgesetz selbst nicht früher auf den Weg gebracht werden konnte.

Meine Damen und Herren, von daher: Ja, manchmal wünscht man sich mehr Zeit dafür, und manchmal wird es am Ende etwas knapp. Aber das wäre nicht das erste Mal - weder in dieser noch in anderen Koalitionen. Damit werden wir leben müssen. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass der nun vorliegende Entwurf den Ansprüchen an ein hohes Datenschutzniveau gerecht wird. Er ist gleichzeitig - das ist mindestens genau

so wichtig - für alle Beteiligten, soweit es das EU-Recht zulässt, verständlich und handhabbar.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Nach § 71 Abs. 3 möchte Herr Kollege Oetjen noch einmal sprechen. Ich erteile Ihnen dazu zwei Minuten Redezeit.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie sollten sich nicht auf Hörensagen verlassen. Als Abgeordneter haben Sie Zugang zu den Vorlagen für die Gesetzesberatungen und damit auch zu den Vorlagen 15, 16, 17 und 18 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, in denen klipp und klar steht, dass keine Kritik an der Datenschutzgrundverordnung geäußert wird. Da wird zwar festgestellt, dass diese kompliziert sei, aber es wird an Ihrer Rechtssystematik, an der Art und Weise, wie Sie die JI-Richtlinie umsetzen, wie Sie die Datenschutz-Grundverordnung umsetzen, Kritik geübt, sehr geehrter Herr Minister, weil sie nämlich schlecht lesbar, anwenderunfreundlich und unzureichend umgesetzt ist und weil Verweise auf andere Paragrafen und auf andere Gesetzestexte fehlen. Alles das ist ein schlechtes Gesetz. Es ist nicht nur inhaltlich schlecht, sondern es ist auch schlecht gemacht, sehr geehrter Herr Minister. Das müssen Sie sich an dieser Stelle ankreiden lassen.

(Beifall bei der FDP und der AfD)

Und ganz ehrlich: Zu sagen, wir hätten ja gerne mehr Zeit gehabt und hatten ja auch schon ein Gesetz fertig - mit Verlaub: Erstens bedeutet „August 2017“, nachdem wir seit 2014 über die Datenschutz-Grundverordnung diskutiert haben und sie im Mai 2016 beschlossen wurde, nicht wirklich ein Spurt, sehr geehrter Herr Minister. Mit der Erarbeitung haben Sie sich schon zu Zeiten der alten Regierung Zeit gelassen. Sie sagen jetzt: Ja, das ist jetzt so, daran kann man nichts machen. - Ich erwarte von Ihnen hier die klare Aussage, dass all die Probleme, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angesprochen hat, all die Probleme, die die Landesdatenschutzbeauftragte angesprochen hat, und all die Probleme, die von vielen weiteren Anzuhörenden schriftlich mitgeteilt wurden,

schnellstens ausgeräumt werden und Sie noch in diesem Jahr einen neuen Gesetzentwurf vorlegen.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Es möchte noch der Kollege Onay sprechen. Sie haben zwar nur wenige Sekunden Restredezeit, aber § 71 Abs. 3 trage ich Ihnen an. Zwei Minuten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister, ich will das noch einmal deutlich machen. Es ist nicht nur so, dass der EU-Rahmen vom GBD angegriffen wurde. Ganz im Gegenteil: Viele Möglichkeiten, die Herr Lechner hier mit Verve verteidigt hat, sind bundesunüblich, beispielsweise die Regelung zur Staatsanwaltschaft, die Regelung zur Polizei und zu den Strafverfahren, dass die Datenschutzkontrolle erst nach dem Ende des Strafverfahrens greifen kann. Ich will an dieser Stelle nur das Stichwort „Funkzellenabfrage“ nennen. Wir haben in Niedersachsen auch immer wieder praktische Schwierigkeiten gehabt, wo das zum Tragen gekommen wäre. Alles das wird in dieser Form nicht mehr möglich sein.

Die Datenschutzbeauftragte hat ja auch die Umsetzung der JI-Richtlinie angesprochen, auf die Sie immer verweisen und sagen: Wir haben nur Wort für Wort das, was vorgegeben wurde, umgesetzt. - Das stimmt nicht. Das ist einfach nur Stückwerk, was da umgesetzt worden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Zu der Hast in der letzten Legislaturperiode und zu den unglücklichen Umständen teile ich Ihre Ausführungen. Aber wir hatten in dieser Situation keinen Zeitdruck, lieber Herr Kollege.

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Das wurde in den Ausschussberatungen deutlich. Wir haben die Möglichkeit, vielleicht eine Rechtsunsicherheit in Kauf zu nehmen, auch wenn das nur für einen kurzen Zeitraum ist, anstatt jetzt eine langfristige Rechtsunsicherheit zu bekommen, die ja auch von Ihnen bestätigt worden ist.

Was mich besonders hat aufhorchen lassen, ist Ihr Hinweis zu den Fachgesetzen, dass jetzt eine Sichtung stattfindet. Diese Information gab es in der letzten Beratung im Innenausschuss noch nicht. Da hieß es: Wir nehmen das noch auf.

Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie noch einmal ausführen könnten, wie das jetzt stattfinden soll. Gibt es dazu einen Arbeitskreis, der sich damit befasst? Welche Ministerien sind dabei mit eingebunden? Welche Gesetze werden anzufassen sein?

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das weiß er doch alles nicht!)

Wie sieht es mit dem Polizeigesetz aus, das wir morgen zur ersten Beratung im Plenum haben? Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu noch ein paar Sätze sagen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Die Landesregierung möchte offensichtlich nicht mehr sprechen. Insofern sind wir mit den Beratungen so weit durch.

Wir könnten jetzt schon in die Abstimmung eintreten, aber Herr Kollege Onay hat die Rücküberweisung in die Ausschüsse beantragt. Ich vermute, dass Sie nicht nur den Gesetzentwurf unter TOP 4 a, sondern auch den Antrag unter TOP 4 b in der zweiten Beratung meinen. Das Ganze ist sicherlich als Paket zu verstehen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)