Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen, meine Herren! Mir fallen in der Debatte zwei Dinge auf:
Herr Wenzel, zunächst zu Ihnen. Wenn man in einem ländlichen Landkreis in Niedersachsen wohnt und Debatten im Zusammenhang mit dem letzten Ausbauprogramm, das jetzt gerade umgesetzt wird, mit Bürgerinnen und Bürgern darüber führt, woran es liegt, dass jetzt die letzten zwei Häuser nicht angeschlossen werden können, mit Architekturbüros, die immer noch die 5 km zum nächsten Büro fahren müssen, damit sie Ihre Daten, die sie für ihre Arbeit benötigen, hochgeladen bekommen, dann wirkt es schon fast ein wenig absurd, dass ein Mitglied der Opposition, wenn die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, sehr viel Energie darauf verwendet, uns zu erklären, was möglicherweise aus bundesgesetzlichen Gründen nicht gehen könnte, statt gemeinsam mit uns einen Weg zu suchen, wie es denn funktionieren kann,
dass wir in Niedersachsen so schnell wie irgend möglich die Breitbandausbauinitiativen vorantreiben und Geld in die Infrastruktur investieren.
Herr Wenzel, Sie setzen das fort, was Sie als Minister schon getan haben, nämlich Verhinderungspolitik zu betreiben. Das ist mit dieser neuen Landesregierung nicht zu machen.
Zweiter Punkt. Lieber Herr Bode, die FDP muss sich jetzt einmal entscheiden, was sie eigentlich will. Man kann nicht auf der einen Seite mit relativ kleinstrukturierten Haushaltsanträgen hier auftreten und auf der anderen Seite der Landesregierung vorwerfen, dass sie jetzt nicht ganz schnell ein auf fünf Jahre finanziertes, vollständig durchdachtes und bis zum letzten Punkt und Komma geschriebenes Ausbauprogramm vorlegt,
weil die FDP selber mit ihrem Vorschlag der Finanzierung des Breitbandausbaus und der Digitalisierung genau das Gegenteil tun würde, nämlich nur von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr sehr kleinteilige Programme zu stricken.
Da begrüße ich den Vorschlag dieser Landesregierung, dieses Finanzministers und dieses Wirtschaftsministers zu sagen: Dieses Sondervermögen ist die erklärte Absicht im Koalitionsvertrag. Die beiden die Regierung tragenden Fraktionen werden es in den nächsten Jahren vorantreiben und weiter aufstocken. Wir werden es mit einem 1-Milliarde-Euro-Programm durchfinanzieren. Es ist langfristig angelegt und wird der kommunalen Ebene und den Unternehmen, die die Breitbandversorgung und die Funkverbindung ausbauen müssen, Planungssicherheit in diesem Land jenseits aller Programme, die es auf Bundesebene oder anderswo aufgelegt werden, geben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Thiele, ich kann gar nicht verstehen, warum Sie den Ansatz der FDP, eine Haushaltsstelle einzurichten und sie mit Geld für die Digitalisierung zu belegen, so kritisieren; denn das ist genau das Verfahren, das die CDU bei der letzten Haushaltsaufstellung in der letzten Legislaturperiode gewählt hat. Wir machen genau das, was Sie gefordert haben, nämlich klar zu sagen, wie viel Geld aufwachsend in den nächsten Jahren für welche Aufgabe zur Verfügung gestellt wird.
Wir wollen ja genau das beenden, was Sie kritisiert haben, nämlich dass im ländlichen Raum das letzte Haus nicht angeschlossen wird, dass es dort diese Löcher gibt. Das wollen wir ja beenden. Wir wollen den Ausbau vorantreiben. Aber das macht man doch nicht durch ein Gesetzgebungsverfahren für ein Sondervermögen. Das macht man doch, indem man mit Nachdruck an Ausbauplänen arbeitet, indem man Förderprogramme initiiert und indem man mit den Kommunen und den Funkbetreibern darüber nachdenkt: Was müssen wir tun,
und wo und wann müssen wir es tun? - Das ist die Aufgabe, und dabei sind Sie schlicht und ergreifend zu langsam, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie lassen die Zeit verstreichen.
Wenn wir im Wirtschaftsausschuss über diese Themen gesprochen haben, haben wir bisher nichts darüber gehört, was konkret getan werden soll. Es wird immer ein ominöser Masterplan nach vorne gestellt. Kein Mensch weiß, was Sie damit tatsächlich wollen. Jetzt haben Sie mal gerade 500 Millionen Euro. Ich sage Ihnen: Wenn der Innenminister mit seiner Liste für die IT-Ausstattung kommt, sind die 500 Millionen Euro schon aufgebraucht, und nicht ein einziges Glasfaserkabel kann verlegt werden.
(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN - Jörn Schepel- mann [CDU] meldet sich zu einer Kurzintervention)
Herr Bode, Sie meckern, dass wir keine Zeit zu verlieren haben. Das ist richtig. Wie kann Ihre eigene Fraktion dann aber einen Antrag stellen, den kompletten Überschuss, den wir jetzt sinnvollerweise zu einem guten Teil in die Digitalisierung stecken wollen, komplett zur Tilgung zu nutzen? Sie nehmen das Geld quasi weg und sagen dann: Wir haben keine Zeit. Wir brauchen sofort mehr Geld. - Das passt nicht zusammen. Es geht um Kongruenz und vernünftiges Handeln. So geht das nicht.
- Ich dachte, Sie hätten die Wortmeldung zurückgezogen. - Herr Grascha hat sich also noch gemeldet. Sie bekommen zwei Minuten zusätzliche Redezeit.
Ich dachte, der Wirtschaftsminister hat sich bei der Entbürokratisierung schon durchgesetzt. An dieser Stelle scheint das aber noch nicht der Fall zu sein.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich aus zwei Gründen noch einmal zu Wort gemeldet.
Erstens. Der Finanzminister hat das Thema Kontenclearing angesprochen. Es ist alles nachvollziehbar, was Sie hier gesagt haben. Es allerdings als „diffuse Spekulation“ zu bezeichnen, dass Geld aus dem Sondervermögen zur HanBG transferiert werden sollte, um beispielsweise die Kapitalerhöhung bei der NORD/LB durchzuführen, halte ich für ziemlich weit hergeholt, sehr geehrter Herr Finanzminister. Ansonsten stellt sich ja die Frage, warum die anderen GmbHs des Landes nicht mit einbezogen werden. Das Staatsbad Bad Pyrmont oder das Staatsbad Bad Nenndorf sind auch 100prozentige Töchter des Landes. Diese müsste man auch mit einbeziehen, weil auch sie ja gegebenenfalls im Rahmen eines Kontenclearings Kapitalbedarf haben.
Zweitens: Ich hatte mich zu Wort gemeldet, weil hier immer wieder gesagt wird: Wir setzen 1 Milliarde Euro für die Digitalisierung ein. - Da frage ich mich: Wann kommt das eigentlich? - Es werden jetzt 500 Millionen Euro eingesetzt. Da stellt sich natürlich die Frage, ob im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2019 und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die weiteren 500 Millionen Euro abgebildet werden. Oder läuft das alles - wie bei der Schuldentilgung - nach dem Zufallsprinzip?
Als federführender Ausschuss ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgeschlagen. Die Mitberatung soll durch den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erfolgen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen. Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/420 - b) Einsatzort Zukunft - Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft zur Sicherstellung des Brandschutzes - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/349 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/855 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/902
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen und den Antrag in unveränderter Fassung anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, lange haben die Feuerwehren auf die Änderung des Brandschutzgesetzes in Niedersachsen gewartet. Heute ist es nun soweit, und der Landtag kann den Änderungen nach abschließender Beratung zustimmen. Nach der Anhörung u.a. der Spitzenverbände wie des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen und des Niedersächsischen Städtetages ist der Gesetzentwurf nun fertiggestellt. Lassen Sie mich in meinen Ausführungen auf ein paar Änderungen genauer eingehen!
Im Gesetzentwurf heißt es: Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr endet spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. - Damit ist ein großer Wunsch der freiwilligen Feuerwehren umgesetzt worden; denn dadurch kann der Brandschutz - gerade im ländlichen Bereich - sichergestellt werden. Meine Damen und Herren, den Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren ist es zukünftig möglich - wenn die Feuerwehr eine Altersabteilung unterhält -, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen in die Altersabteilung überzutreten. Dies war ein Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes, damit es verdienten Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden möglich ist, den aktiven Dienst ohne Nennung von Gründen zu beenden und gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr bleiben zu können.
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz werden Mitglieder der Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren für die Dauer von Feuerwehreinsätzen freigestellt. Hier werden in § 32 des Gesetzentwurfes die Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes an die Arbeitnehmer, nämlich die Feuerwehrkameradin oder den Feuerwehrkameraden, und die Erstattung des Arbeitsentgeltes an die Arbeitgeber durch die Kommunen genauer erläutert.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, die Arbeitgeber aufzurufen, ihre Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr sind, im Einsatzfall freizustellen!
Denken Sie bitte daran: Immer dann, wenn Feuerwehren gerufen werden, sind Menschen oder ihr Hab und Gut in Gefahr. Sie selbst wären auch froh, wenn Sie dann Hilfe erfahren können. Ich danke Ihnen dafür.