An der Stelle werden wir weiter diskutieren. Ich sage Ihnen: So, wie Sie das vorhaben, ist es rechtlich nicht zulässig.
Herr Kollege Wenzel, ich will die Gelegenheit der Antwort auf Ihre Kurzintervention nutzen, auf Ihre Formulierung zurückzukommen, das sei ein „Reptilienfonds“. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen eigentlich bewusst ist, woher der Begriff des Reptilienfonds kommt.
Von Bismarck. Bismarck hat nach dem deutschösterreichischen Krieg die Mittel aus dem Welfenfonds dafür benutzt. Sie sehen also: Die Einrichtung eines Reptilienfonds ist an sich eine urniedersächsische Sache.
Die dafür zu nutzen, die Digitalisierung in diesem Land voranzutreiben, ist eine wunderbare Angelegenheit. Sie sollten sich mit uns darüber freuen!
Vielen Dank, Herr Nacke. - Abschließend hat sich der Finanzminister, Herr Hilbers, zu Wort gemeldet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel und Herr Bode! Zunächst einmal, Herr Wenzel: Die Aufgabe, die wahrgenommen werden darf, ist ja gesetzlich geregelt. Sie zielen auf die Frage ab, ob das in den Bereich des Postwesens und der Telekommunikation fällt. Das ist in Artikel 87 f des Grundgesetzes geregelt, wonach der „Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ gewährleistet. Die Vorschrift sieht vor, dass der Bund den Gewährleistungsauftrag nach der Maßgabe eines Bundesgesetzes wahrnimmt. Das Bundesgesetz ist das Telekommunikationsgesetz: Dort erfolgt die Sicherstellung einer hinreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen durch den sogenannten Universaldienst, der gemäß § 78 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes ein legislativ festgelegtes Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen zur Grundversorgung für die Öffentlichkeit darstellt.
Zu diesen Mindestangeboten müssen alle Endnutzer, unabhängig von ihrem Wohn- und Geschäftsort, zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben. Das Angebot von Breitbandinternetanschlüssen wie DSL, VDSL, UMTS, LTE unterliegt eben nicht den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und damit auch nicht diesen Vorgaben der Grundversorgung. Das können Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur nachlesen. Dort heißt es eindeutig:
„Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSL, VDSL, UMTS oder LTE unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung.“
Sehr geehrter Herr Minister Hilbers, da Sie gerade die Fördermöglichkeiten, die dort als Ausnahme dargestellt worden sind, aufgezählt haben: Ist wirklich beabsichtigt, auch VDSL-Maßnahmen aus diesem Sondervermögen zu fördern? Das wäre ja ein Rückschritt in die Vergangenheit.
Ich habe nur von der Seite der Bundesnetzagentur zitiert, was alles nicht unter die einschlägigen gesetzlichen Regelungen fällt, die Herr Wenzel für die Begründung, dass sich das Land hier nicht engagieren darf, heranzieht. Ich habe nichts anderes ausgeführt.
Meine Damen und Herren, deswegen ist es wichtig, dass wir in diese Bereiche hineingehen und uns dort kümmern, wo die Versorgung nicht gesetzlich sichergestellt ist. Wer immer auf Dritte oder auf den Bund verweist, der muss den Menschen, die tagtäglich mit Funklöchern zu tun haben, die tagtäglich mit langsamem Internet zu tun haben, erklären, dass wir uns als Land darauf verlassen, dass andere das regeln und wir unsere Potenziale dafür nicht einsetzen wollen. Das muss man den Menschen in unserem Land beibringen, wenn man sich an dieser Stelle hier verweigert und das nicht will.
Zweite Bemerkung. Es sei nicht klargeregelt, wofür das ausgegeben wird. Ich finde, treffender können wir das im Gesetz nicht beschreiben. In § 2 des Gesetzentwurfs heißt es:
2. Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen zum Ausbau der Digitalisierung in der Landesverwaltung und in der niedersächsischen Justiz sowie
3. sonstigen Investitionsfördermaßnahmen zur Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen außerhalb der Landesverwaltung
Ich finde, klarer kann man in einem Gesetzentwurf nicht beschreiben, was wir vorhaben und was wir beabsichtigen zu tun.
Eine letzte Bemerkung. Herr Wenzel und Herr Bode, es hat nun wirklich in jedem Sondervermögensgesetz gestanden, dass die Sondervermögen, die wir einsetzen, auch am Kontenclearing der gesamten Landesbeteiligungen teilnehmen. Es macht einfach keinen Sinn, in einer Institution, in einem Sondervermögen Geld zu parken oder anzulegen, was man vorübergehend nicht benötigt - ich betone „vorübergehend“ -, um dafür noch Strafzinsen zu bezahlen, sich aber dort, wo man Liquidität benötigt, diese am Markt zu besorgen und dafür auch wieder bezahlen zu müssen. Deswegen nehmen diese Sondervermögen alle am landesinternen Clearing teil.
Weil die HanBG eben nicht dezidiert in diesen Clearingkreis hineingehört, erwähnt man sie noch einmal, damit man sie dort mit einbeziehen kann. Das war bislang bei jedem Sondervermögen so, und man sollte nicht unterstellen, dass man damit irgendwelche Umgehungstatbestände schaffen möchte, um irgendwas anderes zu finanzieren.
Was dort stattfindet, ist abwegig und eine abstruse Spekulation. Sie tut weder dem betroffenen Unternehmen gut, noch führt sie zur Wahrheit.
Das ist ein ganz normaler Finanzierungsvorgang, den wir auf den Weg bringen. Sie werden sehen: Wir werden schnellstmöglich zur Auszahlung dieser Mittel kommen, weil wir sicherstellen wollen, dass diese Investitionen auch wirklich in der Fläche bei den Menschen und in der Landesverwaltung ankommen.
Deswegen - das werden Sie sehen - wird dieses Geld schnell für konkrete Maßnahmen in unserem Land verwendet werden.
Herr Grascha, Sie bekommen jetzt gleich noch Redezeit. Weil der Minister fünf Minuten überzogen hat, haben wir hier entschieden, dass die großen Fraktionen - - -
Als Sie sich zu Ihrer Frage meldeten, hatte er gerade den Punkt hinter seinen letzten Satz gesetzt. Insofern waren Sie etwas knapp dahinter.
Wir bieten jetzt an, den großen Fraktionen jeweils vier Minuten und den kleinen Fraktionen jeweils zwei Minuten zusätzliche Redezeit einzuräumen. Zunächst hat sich der Kollege Wenzel für Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich bin dankbar, dass Sie noch einmal den Artikel 85 f des Grundgesetzes erwähnt haben, der ja einerseits festschreibt, dass der Bund grundsätzlich zuständig ist, der andererseits sagt, diese Dienstleistungen werden auf privatrechtlicher Grundlage erbracht, und der dann auf das Telekommunikationsgesetz vorweist, wo die Regeln für den Wettbewerb festgelegt sind. Dort ist auch festgelegt, welche Dienstleistungen Universaldienstleistungen sind. So wie jede und jeder von uns selbstverständlich in Anspruch nimmt, dass die Post auch noch den letzten Briefkasten bedient, so kann man dort auch festlegen, dass Breitbandanschlüsse, dass Gigabitverfügbarkeiten künftig Teil der Daseinsvorsorge sind, um zu verhindern, dass einzelne Regionen, einzelne Dörfer, einzelne Städte abgekoppelt werden und am Ende keine Möglichkeit mehr haben, die gleichwertigen Lebensbedingungen zu gewährleisten.