Nicht nur das bedauere ich, sondern auch, dass die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten zwar über Ihr Schreiben informiert worden sind, Herr Minister, Sie es aber nicht für notwendig hielten, den zuständigen Ausschuss hier auf Landesebene zu informieren.
Haben Sie denn auch Kanzleramtschef Helge Braun angeschrieben? - Herr Braun betonte schon am 28. Februar in der FAZ, dass der Bund und die Industrie für den Breitbandausbau bis zum Jahr 2025 gut 100 Milliarden Euro in die Hand nehmen müssen. Das Grundgesetz ist an der Stelle eindeutig: Artikel 72 in Verbindung mit Artikel 87 Grundgesetz nimmt ganz klar den Bund in die Verantwortung. Dort heißt es:
„Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“
Bisher wurde der Bund dieser Verpflichtung in keiner Weise gerecht; denn laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden von 2015 bis 2017 von 156 Milliarden Euro Bundesfördermitteln 27,7 Millionen Euro ausgezahlt. Traurig, aber wahr!
Mehr Geld für den Glasfaserausbau ist aber nur dann hilfreich, wenn es auch klug ausgegeben wird. Dafür ist ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet die entscheidende und notwendige rechtliche Grundlage.
Schnelles Internet als sich weiterentwickelnde Universaldienstleistung wie Post, Wasser oder Telefonanschluss ist aus unserer Sicht überfällig; denn damit wird gewährleistet, dass keine weitere Rosinenpickerei der lukrativeren Standorte in Niedersachsen stattfindet, während ländliche und weniger besiedelte Orte digital abgehängt werden.
Die bisherigen Ansätze und Versuche, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Niedersachsen mit schnellem Internet zu versorgen, haben sich als nicht effektiv genug herausgestellt, nicht zuletzt auch deshalb, weil der ehemalige Minister Dobrindt mehr als deutlich hinter allen Erwartungen zurückgeblieben ist. Hier muss das Betreibermodell in den Kommunen deutlich bevorzugt werden. Es ist zwar aufwendiger für die Kommunen, das zu realisieren, aber es lohnt sich am Ende, weil wir nur so prozentual ausreichend Glasfaseranschlüsse bis in die Häuser bekommen.
Vergleicht man die Zahlen des Breitband Kompetenz Zentrums zur Entwicklung der Kommunen, die auf ein eigenständiges Betreibermodell setzen, mit denen, die sich für das WirtschaftlichkeitslückenModell entschieden haben, zeigt sich ganz deutlich, dass Glasfaser bis ins Haus ganz klar das bessere Modell ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, neben den Verpflichtungen des Bundes gibt es aber auch in Niedersachsen einiges zu tun. Neben der Förderung der Betreibermodelle ist es für uns zentral, dass die Beratung der Kommunen aus einer Hand kommt. Deswegen fordern wir, dass das Breitband Kompetenz Zentrum in Osterholz-Scharmbeck zu einer Landesnetzagentur ausgebaut wird. Dafür sind natürlich die finanziellen Mittel zu steigern,
Neben der Beratung aus einem Guss ist es ein wichtiger Vorteil einer Landesnetzagentur gegenüber einem aufgeblähten Ministerium, dass hier technische und bauliche Umsetzungen des Glasfaserausbaus jenseits tagespolitischer Entscheidungen und Mehrheiten gewährleistet würden. Im GroKo-Vertrag heißt es: „Als Unterstützung für die Kommunen wollen wir das Breitbandkompetenzzentrum... stärken.“ Allerdings äußerte sich Herr Muhle sehr zurückhaltend, ob eine neue Auftragsvergabe möglich sei. Wir fordern an dieser Stelle eine eindeutige Zusage von Ihnen, Herr Minister Althusmann, dass das Breitband Kompetenz Zentrum gesichert wird.
Wenn Sie wirklich wollen, dass Ihr Masterplan gelingt, dann stimmen Sie unserem Antrag hier zu, damit wir endlich schnelles Internet flächendeckend bekommen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Menge an Anträgen zum Thema Digitalisierung zeigt ja, dass wir alle verinnerlicht haben, dass dies das Zukunftsthema schlechthin ist. Ich glaube sogar, dass wir das nicht nur verinnerlicht haben, sondern uns hier im Hause in recht vielen Punkten einig sind.
Mit dem im Sommer dieses Jahres von der Landesregierung vorzulegenden Masterplan wird der Weg zu schnellsten Netzen in Niedersachsen gezeichnet. Dafür haben wir ja auch, wie bekannt ist, das Sondervermögen „Digitalisierung“. Unser Ziel ist es, schnellste Netze zu fördern. Hier sprechen wir von den auch schon genannten Gigabitnetzen. Ebenso ist es das Ziel, nur noch Glasfaserausbau zu fördern, und das bis ins Gebäude.
Sie zeigen in Ihrem Antrag, dass Sie eine Bündelung von Aufgaben und Entbürokratisierung wollen. Das ist auch richtig; denn aktuell ist die Förderkulisse in der Tat zu unübersichtlich. Wir haben den Anspruch, allen Beteiligten die Beantragung von Fördermitteln zu erleichtern, um den Netzausbau schneller fördern zu können - also Dampf auf den Kessel geben, um einmal ein analoges Bild zu bemühen.
Die von Ihnen genannte Durchschnittsgeschwindigkeit von momentan 15,3 Mbit/s ist tatsächlich nicht besonders attraktiv. Das ist gar keine Frage. Aber Sie haben in Ihrem Antrag auch Studien zitiert. Ich fände es gut, wenn man Studien und Statistiken nicht immer nur negativ interpretieren würde. Man könnte in diesem Fall ja auch sagen: Die genannte Geschwindigkeit ist wirklich nicht hervorragend, aber sie stellt immer noch eine 13-prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorjahr dar, und das ist ganz ordentlich. Das muss natürlich noch deutlich besser werden, gar keine Frage, aber man kann das ja auch einmal so darstellen.
Anfang 2017 machten Breitbandverbindungen mit mehr als 10 Mbit/s in Deutschland einen Anteil von 50 % aller Internetverbindungen aus. Das ist keine besonders hohe Geschwindigkeit, aber auch dieser Wert legte im Vergleich zum Vorjahr um 16 % zu.
Hierin liegt im Übrigen auch der Knackpunkt Ihres Antrags. Ich frage mich, wie man einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet eigentlich umsetzen könnte. Welchen Anspruch könnte man sinnvollerweise in eine gesetzliche Grundlage schreiben? - Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das natürlich der von mir genannte Durchschnittswert, also etwa 15 Mbit/s. Das zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet derzeit keine positiven Effekte auf den Breitbandausbau hätte, den wir wirklich brauchen.
Gegen die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes - wenn wir es einmal so nennen wollen -, spricht aus fachlicher Sicht, dass der Verwaltungsaufwand derzeit noch erheblich wäre. Eine Festlegung und eine ständige Fortschreibung dieses Dienstes wären erforderlich. Es fiele immer wieder
Vor allen Dingen hätten wir die Situation, dass die Telekommunikationsunternehmen ihre Investitionstätigkeiten sicherlich so lange einschränken würden, bis Klarheit darüber besteht, wie so ein Universaldienst ausgestaltet ist, wie eine Abgabe dazu aussehen würde. Bei dem ganzen Thema würde mehr Bürokratie geschaffen, als man eigentlich möchte. Unter dem Gesichtspunkt Bürokratieabbau wäre das wahrscheinlich eher hinderlich.
Schnelle Netze wollen wir alle - das habe ich schon betont, und das eint uns auch hier im Haus. Aber ich möchte zum Schluss auf Folgendes hinweisen: Bei Innovationen kommt es meines Erachtens nicht nur darauf an, in Geschwindigkeitskategorien zu denken. Ich verweise auf das Beispiel Dänemark. Dort ist, wie diejenigen, die sich für das Thema interessieren, wissen, in Sachen Digitalisierung schon vor 15 Jahren sehr viel passiert. Dort gab es einen „digitalen Ruck“, auch in der Gesellschaft. In Dänemark hat man vor vielen Jahren schon das vereinfacht, was uns immer wieder aufschreien lässt: Dort kann man seine Steuererklärung vollautomatisch generiert beim Finanzamt abgeben, sodass man keinen Steuerberater mehr braucht. Ich weiß nicht, wen das hier noch freuen würde; ich jedenfalls wäre darüber sehr begeistert. Auch offizielle Post von Behörden wie Mahnungen, Bußgeldbescheide usw. bekommen die Dänen nur noch digital und nicht mehr per Brief.
Eine letzte Anmerkung: Man kann sich in Dänemark seit Jahren auch digital, also online scheiden lassen. Das ist sicherlich kein Anreiz für E-Government, aber zeigt, dass sich die Dänen schon auf den Weg gemacht haben, als es noch keine Gigabitnetze gab. Es kam einfach auf Innovation an, darauf, dass man die Gesellschaft digitaler machen wollte und das in das Zentrum seiner Ideen gestellt hat.
Das können wir auch schaffen. Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf schnelles Internet halte ich zum jetzigen Zeitpunkt eher für zweifelhaft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Saipa, ich wollte gerne eine Zwischenfrage stellen. Die haben Sie nicht zugelassen. Deshalb habe ich mich auf diesem Wege zu Wort gemeldet.
Sie haben am Anfang Ihrer Rede zwei Dinge gesagt. Erstens haben Sie gesagt, dass der Masterplan „Digitalisierung“ den Weg in ein schnelles Internet beschreiben wird. Ich frage Sie: Woher kennen Sie diesen Masterplan eigentlich? Uns liegt er nämlich nicht vor.
Die Landesregierung hat keinen Masterplan beschlossen. Es wird zwar immer behauptet, dass einer aufgestellt wird, aber woher wissen Sie denn, was da drinsteht? Rein theoretisch könnte Minister Althusmann in den Masterplan auch schreiben: Das Land hält sich da komplett raus, das macht alles der Bund mit den neuen Fördermittel der Großen Koalition.
Ich weiß nicht, ob das so passiert, und Sie können es eigentlich auch nicht wissen. Deshalb sollten Sie in Ihrer Rede bitte nur das benennen, was feststeht, was beschlossen worden ist, was tatsächlich vorliegt, und keine Nebelkerzen werfen.
Zweitens haben Sie gesagt, dass durch das Sondervermögen „Digitalisierung“ der Breitbandausbau gefördert wird. Sehr geehrter Herr Kollege Saipa, ich frage Sie: Wo ist dieses Sondervermögen denn vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen worden? - Nirgends, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Von der Großen Koalition ist bisher nicht ein einziger Cent für den Breitbandausbau beschlossen und zur Verfügung gestellt worden. Sie fabulieren immer davon, dass am Ende aus einem Haushaltsbeschluss ein Sondervermögen von 1 Milliarde Euro - eigentlich nur 500 Millionen Euro - zur Verfügung gestellt werden soll. Das heißt: Wenn Sie hier sagen, Sie tun etwas oder es ist etwas vorhanden, dann sollte es bitte schön auch vorhanden sein!
Und vor allen Dingen, Herr Kollege Saipa: Für ein Sondervermögen brauchen Sie ein Gesetz, das vom Haushaltsgesetzgeber mit Mehrheit beschlossen werden muss. Es gibt aber noch nicht einmal einen Entwurf für den Haushaltsgesetzgeber, über den er beraten könnte.