Protocol of the Session on April 19, 2018

Eine Mitarbeiterin hat danach ihren Job verloren; ihr wurde fristlos gekündigt. Wir sind der Auffassung, dass das nicht die richtige Belohnung für jemanden ist, der sich engagiert um die Aufklärung von Sozialmissbrauch kümmert. Wir stimmen der Petition zu und plädieren auf „Erwägung“ in der Frage, ob diese Frau nicht hätte weiterbeschäftigt werden sollen. Ich bitte, dies zu unterstützen.

(Beifall bei der FDP und bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Zur Petition 03716 spricht nun der Kollege Kortlang. Bitte sehr!

Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen, meine Herren! In dieser Petition geht es um Insekten, und zwar um ganz bestimmte Insekten, nämlich um Honigbienen der Art Carnica. Sie werden „Kärntner Biene“ genannt und sind eine natürliche Unterart der Westlichen Honigbiene. Von Imkern werden sie als fleißige und gutmütige Bienen bezeichnet. Mit ihnen dürfte also eigentlich nicht viel passieren.

Unter Hinweis auf die Niedersächsische Bauordnung ist dem Petenten nun aber vorgeschrieben worden, seine Bienenvölker aus der unmittelbaren Nähe von Wohnhäusern zu entfernen. Das hieß aber nicht, dass er die Bienenstöcke gar nicht auf seinem Grundstück aufstellen dürfte. Er könnte dies in einem hinteren Bereich seines schmalen Grundstücks tun. Dafür bräuchte er allerdings eine Baugenehmigung.

Zum ersten Teil der Petition: Gefährdung/Wohnhäuser. Damit Obstgehölze und andere Pflanzen bestäubt werden, fliegen Bienen eine Fläche von mehr als 500 m² ab. Daher können wir gut nachvollziehen, dass sich der Ausschuss insofern für „Sach- und Rechtslage“ entschieden hat.

Aber bei dem zweiten Teil der Petition - Baugenehmigung für die Bienenstöcke - verhält es sich gänzlich anders, und deshalb stehe ich hier. Bienenstöcke und mobile Hühnerställe sollten doch eigentlich gleichbehandelt werden, aber mobile Hühnerställe werden verfahrensfrei gestellt. Deshalb plädieren wir insofern auf „Berücksichtigung“ und nicht auf „Sach- und Rechtslage“, damit geprüft wird, ob die beiden gleich gelagerten Fälle nicht auch gleich behandelt werden können, damit Kommunen weiterhin entscheiden können, wie letztendlich verfahren werden soll.

Warum?, werden Sie fragen. - Weil es auch um die Insekten im Allgemeinen geht! In den letzten Jahren ist bei vielen, gerade auf dem Land, angekommen, dass etwas für die Insekten getan werden muss. Das ist hier morgen ja auch ein großes Thema. So sind kleine, aber auch sehr große Insektenhäuser aufgestellt worden, vielfach auf Empfehlung verschiedener Umweltverbände, als Maßnahmen für den Insektenschutz

Ich bitte Sie noch einmal darum, bei dem zuletzt genannten Sachverhalt für „Berücksichtigung“ zu plädieren.

Ich bedanke mich fürs Zuhören.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zur gleichen Eingabe liegt eine Wortmeldung der Kollegin Westmann, CDU-Fraktion, vor. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Eingabe geht es um eine Überprüfung der Einordnung von Bienenstöcken als bauliche Anlage im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung.

Entgegen der Meinung des Petenten werden Bienenstöcke auch in anderen Bundesländern als bauliche Anlage gewertet. Das heißt nicht zwangsläufig, dass sie genehmigungspflichtig sind. Auf die genaue Abstufung, auch bezogen auf diesen Einzelfall, ist in der Stellungnahme sehr detailliert eingegangen worden.

Lieber Herr Kortlang, bitte sehen Sie es mir nach: Wenn Sie sich vielleicht etwas intensiver mit der Stellungnahme auseinandergesetzt hätten, hätten Sie sich das Votum „Berücksichtigung“ ersparen können; denn auch in anderen Bundesländern wird das so gehandhabt. Der Petent ist da anderer Ansicht, aber es ist deutlich geworden, dass es eben nicht so ist, wie der Petent annimmt.

Von daher ist dies auch eine klare „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Frau Kollegin Westmann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rufe ich den Kollegen Christian Meyer zur Eingabe 03386 auf. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst etwas zu der Eingabe von eben zur Baugenehmigung für Bienenstöcke sagen, die Herr Kortlang strittig gestellt hat.

Wir als Fraktion der Grünen teilen seine Kritik. Wir finden, dass Bienenstöcke genauso behandelt werden müssen wie mobile Hühnerställe, die wir in

der letzten Periode genehmigungsfrei stellen wollten, was mit viel Druck des jetzigen Sitzungsleiters dann ja auch durchgesetzt wurde.

(Horst Kortlang [FDP]: Ich bedanke mich!)

Ich weiß auch, wovon ich rede; denn ich hatte welche beim Ministerium.

Das Argument, dass andere Bundesländer das anders handhaben, kann ich nicht gelten lassen; denn andere Bundesländer haben z. B. auch sehr merkwürdige Genehmigungsverfahren für mobile Hühnerställe. Ich empfehle Ihnen dazu nur einmal den sehr sehenswerten „Extra 3“-Beitrag zu der Praxis in Baden-Württemberg.

Ich komme jetzt zur Eingabe der AG Feldhamsterschutz. Sie spricht ein sehr wichtiges Thema an.

Niedersachsen ist das Hauptschwerpunktgebiet des Feldhamsters, der durch landwirtschaftliche Entwicklungen sehr stark bedroht ist. Der Rückgang ist enorm, und daher haben wir in Niedersachsen eine besondere Verantwortung, etwas zu tun. Die AG Feldhamsterschutz fordert, die Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des Feldhamsters auszubauen. Das unterstützen wir.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt zwar eine Agrarumweltmaßnahme, die das Umweltministerium dort anbietet, aber wir haben leider nur ganz wenige Flächen. Ich glaube, es sind 20 ha, auf denen diese Fördermaßnahme für Landwirte, die z. B. die Getreidestoppeln stehen lassen, was übrigens auch für Rebhühner und andere Tiere wichtig ist, erfolgt.

Deshalb sollten wir zunächst der Forderung nach einer vollständigen Bestandserfassung nachkommen. Wir benötigen erst einmal ein besseres Monitoring, damit klar wird, wo es noch Feldhamster gibt. Dann aber sollten wir uns auch Gedanken über weitere Schutzmaßnahmen machen.

Auch sollten wir überlegen, wie wir Fördermaßnahmen gemeinsam mit Landwirten umsetzen können. Vielleicht brauchen wir ein zusätzliches Programm, zumal das Umweltministerium selbst eingeräumt hat, dass zusätzliche Maßnahmen durchaus sinnvoll wären, aber beklagt, dass sich an diesen Maßnahmen zu wenige Landwirte beteiligen.

Schließlich müssen wir darüber nachdenken, ob man neben dieser EU-Maßnahme nicht auch eine

Landesmaßnahme anbietet, um den Feldhamsterschutz zu gewährleisten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun komme ich noch zur Petition in Sachen Prüfung einer Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für kleine Beamte. Wir als Grüne stimmen dem Änderungsantrag der FDP zu, der auf „Material“ lautet. Die SPD hat dazu ja einen Beschluss gefasst. Die Landesregierung sollte zumindest prüfen, ob bei unteren Einkommensgruppen nicht eine Gratifikation oder was auch immer gewährt werden kann; es muss ja nicht immer gleich das vollständige Weihnachtsgeld sein. Dass die Landesregierung das prüft, da könnten wir als Grüne mitgehen.

Wir bitten also um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zur Eingabe der AG Feldhamsterschutz und werden uns auch bei der Eingabe zu den Bienenstöcken sehr bienenfreundlich verhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Zur Hamsterthematik, Eingabe 03386, hat sich der Kollege Dr. von Danwitz zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Südniedersachsen ist Teil des größten Schutzgebietes des Feldhamsters. Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandssituation sind natürlich von hoher Bedeutung. Hier wird aber auch viel gemacht. Ich frage den Ex-Minister Herrn Meyer: Ist da eigentlich nicht genug gemacht worden, sodass Sie heute meinen, hier müssten mehr Maßnahmen auf den Weg gebracht werden?

Bis zum Jahr 2015 wurde der Feldhamster nach dem ELER-Förderprogramm „Spezieller Arten- und Biotopschutz“ gefördert. Seit dem Jahr 2015 ist der Feldhamster im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen unterstützt worden. Es gibt insbesondere für den Feldhamster bestimmte Förderkulissen, bestimmte Maßnahmen, die auf den Weg gebracht wurden. Das Land Niedersachsen unterstützt darüber hinaus die Deutsche Wildtierhilfe bei einem Projektantrag zum Schutz des Feldhamsters. Der NLWKN hat einen Leitfaden bei Baumaßnahmen mit dem Titel „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ herausgebracht.

Es gibt also sehr viele Maßnahmen. Wir denken, das ist ausreichend. Es wurde viel gemacht. Wenn nicht genug gemacht wurde, dann kann das höchstens in der letzten Legislaturperiode passiert sein. Da war Herr Ex-Minister Meyer zuständig.

Wir denken, es sind genügend Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Deswegen votieren wir für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. von Danwitz. - Für die FDPFraktion hat sich zur Eingabe 03155 noch einmal der Kollege Oetjen gemeldet. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Ich bin ein wenig verwundert, dass es vonseiten der regierungstragenden Fraktionen keine Wortmeldungen zur Eingabe zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes und zur Einhaltung des Alimentierungsgebots für Beamtinnen und Beamte gibt. Deswegen wollte ich Ihnen, verehrte Frau Modder, für den Fall, dass Ihnen Redezeit fehlt, die Gelegenheit geben, auf meinen Redebeitrag eine Kurzintervention vorzunehmen, womit Sie wieder Redezeit hätten. Ansonsten verweise ich auf die Beschlusslage Ihres jüngsten Parteitags.

Ich finde wirklich - und das zeigen ja auch die Studien -, dass es in bestimmten Fallkonstellationen, in bestimmten Einkommensgruppen und in bestimmten Wohnorten, ein Problem mit dem Alimentierungsgebot gibt. Darum müssen wir uns kümmern. Daher schlagen wir Ihnen hier ganz niedrigschwellig vor, diese Petition mit „Material“ zu bescheiden, damit die Landesregierung sich mit dieser Thematik beschäftigt.

Ich würde mich an dieser Stelle wirklich über Zustimmung freuen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Es gibt eine Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oetjen, es geht hier nicht um die Umsetzung eines Parteitagsbeschlusses, sondern wir beschäftigen uns mit einer Eingabe. Wir

sind nicht der Überzeugung, dass sich diese Eingabe über diese Möglichkeit regeln lässt.